Union(San Carlos de la U.), Hafenstadt des mittelamerikan. Staats Salvador, an der Fonseca-
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Union der Zweiundzwanziger - Universalwissenschaft.
bai und am Fuß des Vulkans von Conchaqua, in bewaldeter Gegend, mit vorzüglichem Hafen, lebhaftem Handel und (1878) 2112 Einw.
Union der Zweinndzwanziger, s. Deutsche Union.
Unioninseln(Tokelau), eine nördlich von den Samoainseln, zu beiden Seiten des 10. Breitengrades liegende Gruppe von vier Inseln: Oatafu, Nukunono, Fakaafo und Olosenga, zusammen 14 qkm (0,25 QM.) mit 514 Einw. Wegen ihrer Guanolager sind sie von den Nordamerikanern besetzt.
Unionisten, die Anhänger der 1817 zu stande gebrachten Union (s. d., S. 1017) zwischen Lutheranern und Reformierten; die, welche eine allgemeine Vereinigung aller christlichen Religionsparteien zu Einer Kirche erstreben; indem 1862 entbrannten nordamerikanischen Bürgerkrieg die Anhänger der Union, im Gegensatz zu den Konföderierten.
Union Jack(spr. júhnien dschäck), in Nordamerika vulgäre Bezeichnung der "kleinen" Unionsflagge (Union tlag); s. die Textbeilage zur Tafel "Flaggen I".
Union Line(spr. júhnien lein), engl. Postdampferlinie nach Afrika; s. Dampfschiffahrt, S. 49I.
Unio prolium(lat.), Einkindschaft (s. d.).
Unisono(ital.), das Zusammenklingen zweier Töne von gleicher Tonhöhe oder das Verhältnis der reinen Prime (Intervall), wenn es von zwei verschiedenen Stimmen ausgeführt wird; all' u., im Einklang.
Unitarier(lat.), neuere Bezeichnung für diejenigen protestantischen Richtungen, welche die Trinität (s. d.) verwerfen. Solche gibt es seit dem 16. Jahrhundert in Ungarn und Polen (s. Socinianer). Insonderheit aber heißen so die 1774 von Lindsay in London, Christin in Montrose und später von Priestley in Birmingham gestifteten Gemeinden. Aber dieser auch als Chemiker berühmte Theolog konnte 1789 kaum sein Leben vor der Volkswut retten, siedelte 1791 nach Amerika über, wo er 1804 starb, aber in Channing (s. d.) und Th. Parker (s. d.) bedeutende Nachfolger fand. In England wurde erst 18l 3 das Gesetz aufgehoben, welches den Unitarismus mit dem Tod bedrohte; seitdem breitete sich dieser als eine das Christentum überhaupt mehr ethisch als dogmatisch fassende Richtung auch in Großbritannien aus, wo ihr teils Theisten, wie Francis Newman, teils aber auch Anhänger von Strauß und Spencer huldigen (Verehrung des Universums, Kosmismus, Evolutionstheorie etc.). In Nordamerika heißen U. besonders die übrigens streng theistischen Anhänger der antitrinitarischen Lehre, die sich 1815 aus den Kongregationalisten und Puritanern herausbildeten und im Besitz der Kirche und Universität zu Cambridge in Massachusetts blieben. In diesem Staat sind sie heute noch am verbreiterten. In Boston erscheint die Zeitschrift "Unitarian Review" und ein Jahrbuch der unitarischen Gemeinden. Vgl. Bonet-Maury, Des origines du christianisme unitaire chez les Anglais (Par. 1881).
Unität(lat.), die Einzigheit, das nur einmalige Vorhandensein einer Sache, z. B. Gott; das Nicht geteiltsein, die Einheit; Brüderunität, s. v. w. Brü dergemeinde (s. d.).
United States(engl., spr. juneited stehts; abgekürzt: U. S.), die Vereinigten Staaten (von Nordamerika).
Univers, l' (spr. lüniwähr), ultramontane Pariser Zeitung, 1833 von den Abbés Migne und Gerbert begründet, 1860-67 unterdrückt, hat seit dem Tod Louis Veuillots (s. d.), der das Blatt seit 1843 leitete, seinen frühern Einfluß fast gänzlich verloren.
Universal(universell, lat.), das Ganze betreffend, allumfassend, allgemein (daher Universalerbe, Universalgeschichte, Universallexikon, Universalmonarchie etc.); Universale, landesherrliches Manifest.
Universalalphabet, s. Weltsprache und Pasigraphie.
Universal-efenfivpstaster, s. Bleipflaster.
Univerfalelixir, s. Lebenselixir.
Universalen(Universalisten, lat.), Sekte in Nordamerika, besonders in New York, welche die Ewigkeit der Höllenstrafen leugnet, eine natürliche Religion bekennt, die Befolgung der Sitten und Staatsgesetze als höchste Pflicht aufstellt und daher durch Unsittlichkeit gebrandmarkte Mitglieder ausschließt. Sie zählt gegen 900 Gemeinden.
Universalerbe(Heres ex asse), derjenige Erbe, welcher in die vermögensrechtliche Persönlichkeit des Erblassers ganz oder zu einem Quoteteil eintritt. Den Gegensatz zur Universalerbfolge bildet der erbrechtliche Übergang einzelner Vermögensstücke (f. Erbfolge). Im gewöhnlichen Leben versteht man unter einem Universalerben den alleinigen und ausschließlichen Erben einer Person.
Universalfideikommiß(lat., Universal-Erbschaftsvermächtnis), Vermächtnis, dessen Gegenstand eine ganze Erbschaft oder doch ein Quoteteil derselben ist. Der Vermächtnisnehmer heißt in diesem Fall Universalfideikommissar (s. Fideikommiß).
Universalgelenk, s. Kuppelungen.
Universalia(lat.), in der Sprache der Scholastik die Gattungsbegriffe, welche entweder nach Art der Platonischen Ideen als vor den Dingen seiend (U. ante res), oder nach Art der Aristotelischen Entelechien als den Dingen innewohnend (U. in rebus), oder nach Art der von der Sprache ausgehenden Benennungen als nach den Dingen kommend (U. post res) aufgefaßt wurden, woraus der Streit der sogen. Realisten und Nominalisten (Konzeptualisten) entsprang. Vgl. Scholastiker und Nominalismus.
Universalinstrument(astronomisches), s. Altazimut. Universalismus (lat.), das Streben oder die Kraft, alles zu umfassen; in der Dogmatik Gegensatz zum Partikularismus (s. d.).
Universalkontrollapparat, s. Lärmapparate.
Universalmonarchie, ein monarchisches (von einem Einzelherrscher regiertes) Staatswesen, welches die ganze zivilisierte Welt unter seinem Oberhaupt vereinigen sollte, wie dies unter den römischen Kaisern der Fall war. Seit Karl d. Gr. tritt der Gedanke der U. auch bei den Germanen hervor, indem der Kaiser als Herr der gesamten Christenheit gedacht wurde. Karl V. nahm zuletzt zur Begründung einer U. einen nicht unerheblichen Anlauf.
Universalsprache, s. Pasilalie u. Weltsprache.
Universalsuccession, s. Rechtsnachfolge und Erbrecht.
Universaltischler, Holzbearbeitungsmaschine, an welcher sich mehrere Werkzeuge (Bandsäge, Hobelmaschine, Bohrmaschine etc.) mit mechanischem Antrieb befinden.
Universalwissenschaft(Scientia generalis s. universalis) nannte Leibniz seinen auf die Kombinations- und Variationsrechnung gegründeten wissenschaftlichen Kalkül, mit dessen Hilfe es nach Art der "Lullischen Kunst" (s. Lullus 2) möglich sein sollte, aus gewissen Stammbegriffen alle denkbaren Begriffe und dem entsprechend aus deren Laut- und Schriftzeichen eine Universalsprache (Pasilalie) und Universalschrift (Pasigraphie) zu konstruieren. Vgl. Exner, über Leibnizens U. (Prag 1843).
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Universalzeit - Universitäten.
Universalzeit(Weltzeit), Gegensatz zur lokalen Zeit oder Ortszeit, eine für die ganze Erde gemeinsame Zeitbestimmung. Nachdem die im Oktober 1883 in Rom abgehaltene siebente Generalversammlung der Internationalen Geodätischen Association die Zweckmäßigkeit einer U. für gewisse wissenschaftliche Bedürfnisse und für den internen Dienst der obern Verwaltungen der Verkehrsmittel, wie Eisenbahnen, Dampferlinien, Telegraphen und Posten, anerkannt und als Anfangsmoment des Welttags den Mittag von Greenwich in Vorschlag gebracht hatte, trat im Oktober 1884 in Washington eine Konferenz von diplomatischen Vertretern und Gelehrten aus 25 verschiedenen Staaten zusammen, um über die Fragen des ersten Meridians und der Weltzeit zu beschließen. Als erster Meridian (Nullmeridian) wurde der von Greenwich festgesetzt; der Welttag soll der mittlere Sonnentag sein, sein Anfang soll aber nicht, der astronomischen Rechnung entsprechend, auf den Mittag des Meridians von Greenwich fallen, sondern, dem Gebrauch des bürgerlichen Lebens entsprechend, auf die Mitternacht. Derselbe soll in 24 gleiche Stunden zerfallen, die von 0 bis 24 zu zählen sind. Diese Universalzeit ist nicht für das bürgerliche Leben bestimmt, für welche vielmehr die Ortszeit im Gebrauch bleibt. Vgl. Zeitdifferenz.
Universitas personarum(lat.), eine juristische Persönlichkeit, welche an eine Mehrheit physischer Individuen geknüpft ist; s. Juristische Person.
Universitäten(lat., "Gesamtheiten", d. h. wissenschaftliche Hochschulen), diejenigen öffentlichen Anstalten, auf denen die Wissenschaften vollständig und in systematischer Ordnung gelehrt, auch die höchsten wissenschaftlichen (akademischen) Würden (Grade) erteilt werden. Der lateinische Name Universitas bezeichnete ursprünglich nur die mit gewissen Rechten ausgestattete Körperschaft der Lehrer und Schüler (u. magistrorum et scholarium); erst allmählich wurden auch die Lehranstalten als solche (sonst: studium, studium generale) U. genannt und nachträglich dieser Name auf den die Gesamtheit der Wissenschaften umfassenden Lehrplan der Hochschulen gedeutet.
Die abendländischen U. sind Erzeugnisse des spätern Mittelalters, doch haben ältere Vorbilder auf ihre Entstehung mehr oder weniger eingewirkt. Als solche sind zunächst die großen Lehranstalten des spätern Altertums zu nennen: das von Ptolemäos Philadelphos um 280 v. Chr. gegründete Museion zu Alexandria, die Philosophenschule zu Athen, anstaltlich verfaßt namentlich durch Kaiser Hadrian und Herodes Attikus (130 n. Chr.), und die nach diesen Mustern gebildeten Athenäen zu Rom (135), Lugdunum (Lyon), Nemausus (Nimes), Konstantinopel (424). Ferner kommen in Betracht die arabischen Medressen (s. d.), unter denen im frühern Mittelalter die zu Cordova, Toledo, Syrakus, Bagdad, Damaskus hohen Ruf genossen. Unmittelbarer schlossen die ersten U. sich an die alten Kloster- und Domschulen an, unter denen schon seit dem 8. und 9. Jahrh. einzelne, wie z. B. Tours, St. Gallen, Fulda, Lüttich, Paris, als scholae publicae von auswärts zahlreiche Schüler an sich gezogen hatten. Demgemäß erscheinen die U. bis ins 15. Jahrh. ausschließlich als kirchliche Anstalten, die sich an ein Domkapitel, Kollegiatstift u. dgl. anzuschließen und auf Ausstattung mit kirchlichen Pfründen zu stützen pflegen. Die ersten U., welche nach heutigem Sprachgebrauch jedoch nur einzelne Fakultäten waren, finden wir im 11. Jahrh. in Italien; es waren die Rechtsschulen zu Ravenna, Bologna (Bononia) und Padua und die medizinische Schule zu Salerno. Festere korporative Verfassung als Hochschule, obwohl immer noch klerikaler Art, errang zuerst die Universität zu Paris, die seit dem 12. Jahrh. die Führung auf dem Gebiet der Theologie und Philosophie übernahm und als die eigentliche Heimat der Scholastik bezeichnet werden muß. Die Universität zu Paris wurde Ausgangspunkt und Muster für fast alle abendländischen U., besonders die englischen, unter denen Oxford durch eine Auswanderung aus Paris unter der Königin Blanka von Kastilien (1226-36) mindestens erst zu höherer Bedeutung gelangte, und die deutschen. Eine mit besondern staatlichen und kirchlichen Privilegien ausgestattete Körperschaft bildeten freilich schon früher die Juristen in Bologna. Als die Bedeutung derartiger gelehrter Körperschaften für das geistige Leben der Völker wuchs, nahmen die Päpste die Schutzherrschaft über die neuen Anstalten in Anspruch und dehnten den besondern Gerichtsstand, welchen die Kirche für ihre Angehörigen besaß, auch auf die weltlichen Universitätsgenossen aus. - Die innere Organisation der U. war auf die Verschiedenheit der Nationalitäten gegründet, wobei sich die kleinern an eine der größern anschlossen. So entstand in Paris die Einteilung in vier Nationen: Gallikaner (zu denen sich auch Italiener, Spanier, Griechen und Morgenländer hielten), Picarden, Normannen und Engländer (welche auch die Deutschen und übrigen Nordländer zu sich zählten). Diese Einteilung wird jedoch erst 1249 erwähnt. Zu den Nationen gehörten sowohl Schüler als Lehrer. Jede hatte ihre besondern Statuten, besondere Beamten und einen Vorsteher (Prokurator). Die Prokuratoren wählten den Rektor der Universität. Papst Honorius verordnete 1219, daß nur diejenigen Gelehrten zu Lehrern wählbar wären, welche vom Bischof oder vom Scholastikus des zuständigen Stifts die Lizenz dazu erhalten hätten. Allmählich entstanden jedoch zunftartige Verbände unter den Lehrern (magistri, Meistern) der Theologie, der Jurisprudenz und der Medizin, die als geschlossene Kollegien zuerst 1231 von Gregor IX. in Paris anerkannt und ordines oder facultates, Fakultäten, genannt wurden. Gegen die Einteilung in Fakultäten trat allmählich die ältere in Nationen zurück. Etwas später nahm auch das Kollegium der Artisten, d. h. der Lehrer der sieben "freien Künste", die Verfassung einer vierten Fakultät an. Die Aufgabe dieser Fakultät, der jetzigen philosophischen, bestund jedoch bis tief in die neuere Zeit hinein nur in der Vorbildung für das Studium in einer der höhern Fachwissenschaften. Ihre Lehrer waren nicht selten Scholaren in einer der obern Fakultäten. - Vorrecht der Fakultäten ward bald die Verleihung akademischer Grade. In Paris waren drei Hauptgrade, die der Bakkalarien (Bakkalaureen), Lizentiaten und Magister (Meister). Die Bakkalarien wurden von den einzelnen Magistern ernannt; der Grad eines Lizentiaten wurde nach einer Prüfung durch die Fakultätsmeister von seiten der Kanzler oder Bischöfe erteilt, die aber zuletzt bloß ihre Bestätigung gaben. Nur die Magister hatten das uneingeschränkte Recht, als Lehrer ihrer Fakultät aufzutreten. Sie hießen auch oft Doktoren. In Deutschland ernannten (promovierten, kreierten) die drei alten oder obern Fakultäten Doktoren, die der freien Künste Magister. Die Promotionen fanden meistens unter festlichem Gepränge statt; als Zeichen der Würde wurde dem Promotus der Doktorhut überreicht. - Ein drittes für die mittelalterliche Verfassung der U. wichtiges Institut waren die Kolle-
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Universitäten (geschichtliche Entwickelung).
gien oder Kollegiaturen, ursprünglich kirchliche Anstalten, in welchen Studierende freien Unterhalt, Lehre und Beaufsichtigung fanden. Eins der ersten Universitätskollegien war die berühmte Pariser Sorbonne (s. d.), gegründet um 1250 von Robert de Sorbon, Kaplan Ludwigs IX. Den öffentlichen Kollegien traten, wo sie dem Bedürfnis nicht genügten, auch private Unternehmen ähnlicher Art zur Seite, die auf Beiträge der Insassen begründet und von einzelnen Universitätslehrern geleitet waren. Solche Bursen (bursae, davon Burschen) waren vorzugsweise in Deutschland verbreitet. Das Kollegienwesen entwickelte sich am reichsten in Frankreich und England, wo auch der Unterricht zumeist in die Kollegien sich zurückzog. Gegenwärtig bezeichnet man an deutschen U. die Vorlesungen der Lehrer als Kollegien, ohne dabei an die geschichtliche Herkunft dieser Bezeichnung zu denken. - Neben dem festern Kern jener Bursen und Kollegien bevölkerten die U. des Mittelalters die sogen. fahrenden Schüler, eine bunt gemischte, wandernde Gesellschaft, in welcher die verschiedensten Alters- und Bildungsstufen zusammentrafen (s. Vaganten). In ihrem Schoß bildeten sich zuerst in rohen Umrissen die Anfänge der studentischen Sitten heraus, die sich teilweise bis heute erhalten haben; so die Gewalt der ältern Studenten (Bacchanten) über die jüngern (Schützen, Füchse).
Nach Deutschland übertrug das Universitätswesen Karl IV. durch die Gründung der Universität Prag 1348 (vier Nationen: Böhmen, Polen, Bayern, Sachsen). Bis zum Anfang der Reformation folgten mit päpstlicher und kaiserlicher Genehmigung: Wien (1365), Heidelberg (1386), Köln (1388), Erfurt (1392), Leipzig (1409), Rostock (1419, 1432), Löwen (1426), Greifswald (1456), Freiburg i. Br. (1456), Basel (1456), Ingolstadt (1472), Trier (1473), Mainz (1476), Tübingen (1477), Wittenberg (1502) und Frankfurt a. O. (1506). Die kräftigere Entwickelung des Landesfürstentums im 15. Jahrh. und die humanistische Bewegung halfen die Bande lockern, durch welche die Hochschulen an die kirchlichen Autoritäten geknüpft waren. Das Reformationsjahrhundert brachte eine Reihe neuer U., welche bestimmungsgemäß evangelischen (lutherischen oder calvinischen) Charakter hatten, so: Marburg (1527), Königsberg (1544), Jena (1558), Helmstädt (1575), Gießen (1607), Rinteln (1619), Straßburg (1621). Eine eigentümliche Mittelform zwischen U. und sogen. lateinischen Schulen (Gymnasien) bildeten in jener Zeit die akademischen Gymnasien oder gymnasia illustria, die von Freien Städten (Straßburg 1537, Hamburg 1610, Altdorf-Nürnberg 1578) und kleinern Landesfürsten (Herborn 1584 etc.) begründet wurden, um dem Auswandern der Landeskinder vorzubeugen. Mehrere dieser akademischen Gymnasien, wie Straßburg (1621), Altdorf (1623), Herborn (1654), entwickelten sich später zu wirklichen Hochschulen. Während im protestantischen Norden die U. im allmählichen Übergang Staatsanstalten mit einer gewissen korporativen Selbständigkeit wurden, blieben die neuen jesuitischen U., wie Würzburg (1582), Graz (1586), Salzburg (1623), Bamberg (1648), Innsbruck (1672), Breslau (1702), nach deren Muster auch mehrere der schon bestehenden katholischen U. umgestaltet wurden, dem ältern Typus im wesentlichen treu. - Auf den protestantischen U. beginnt in dieser Periode die eigentliche Geschichte des deutschen Burschentums. Thätige Teilnahme der Studierenden an der Verwaltung der U. fand nicht mehr statt; die Wahl junger studierender Fürsten zu Rektoren war bloße Form, da die wirklichen Geschäfte von Prorektoren, die aus der Zahl der Professoren erwählt waren, geführt wurden. Statt dessen bildete die Studentenschaft für sich eine Art von Verfassung heraus, die ihre Grundzüge teils aus dem mittelalterlichen Herkommen, teils aus den öffentlichen Zuständen der Zeit entnahm. Das Landsknechtwesen, die fortwährenden Feldzüge, namentlich der Dreißigjährige Krieg, nährten auf den Hochschulen einen Geist der Ungebundenheit, welcher das in seinen letzten Ausläufern noch an die Gegenwart heranreichende Unwesen des Pennalismus (s. d.) erzeugte. Auch kam damals an den deutschen U. das Duell auf, indem die Studierenden sich mehr und mehr als geschlossener Stand fühlten, in dem der Begriff der Standesehre Geltung gewann. Auf manchen U. gab es daneben noch Nationalkollegia als eine von den akademischen Behörden angeordnete oder geduldete Einteilung der Studentenschaft. Zum Teil in Verbindung hiermit, zum Teil aber auch selbständig entwickelten sich nun die Landsmannschaften, welche zu Ende des 17. und das ganze 18. Jahrh. hindurch das studentische Leben der deutschen U. beherrschten. Als förmliche Verbindungen mit besondern Statuten, Vorstehern (Senioren) und Kassen erlangten sie bald das Übergewicht über die keiner Verbindung angehörigen Studierenden (Finken, Kamele, Wilde, Obskuranten etc.), maßten sich die öffentliche Vertretung der Studierenden und damit zugleich eine gewisse Gerichtsbarkeit über dieselben an. Über die Ehrensachen wie über die studentischen Gelage etc. wurden feste Regeln aufgestellt, welche man unter dem Namen Komment zusammenfaßte. Der Druck, den die Landsmannschaften auf die Nichtverbindungsstudenten ausübten, war oft sehr hart. Viele der Wilden schlossen sich den Verbindungen als sogen. Renoncen (Konkneipanten) an, welche sich bloß unter den Schutz der Verbindung stellten, eine Abgabe zahlten und den Komment anerkannten. Die höchste Instanz für jede Universität bildete der Seniorenkonvent, der namentlich den Verruf gegen Philister, d. h. Bürger, oder auch gegen Studenten auszusprechen und das öffentliche Auftreten der Studentenschaft zu ordnen hatte. - Ebenso fällt in diese Zeit (von 1500 bis 1650) die Entwickelung des akademischen Lehrkörpers zu der im wesentlichen noch heute geltenden Verfassung. Danach bilden die ordentlichen Professoren (professores publici ordinarii) als vollberechtigte Mitglieder der vier Fakultäten den akademischen (großen) Senat. Aus ihrer Mitte wählen im jährlichen Wechsel die ordentlichen Professoren der einzelnen Fakultäten (ordines) die vier Dekane und sämtliche ordentliche Professoren den Rector magnificus, der an einigen U. auch Prorektor heißt, indem der Landesherr oder ein andrer Fürst als Rector magnificentissimus gilt. Außerhalb des Senats stehen die außerordentlichen Professoren (professores publici extraordinarii), welche meist kleinere Gehalte vom Staat beziehen, und die Privatdozenten (privatim docentes), welche nur die Erlaubnis (veniam docendi), nicht aber die amtliche Pflicht, zu lehren, haben. Der Senat, dem der Staat einen ständigen juristischen Beamten als Universitätsrichter (Universitätsrat) oder Syndikus beigibt, ist Verwaltungs- und Disziplinarbehörde der Universität und übt seine Rechte, abgesehen von den Plenarsitzungen, entweder durch den Rektor und die Dekane oder auch durch einzelne Ausschüsse aus. Der Rektor und die Dekane bilden, meist mit einigen gewählten Beisitzern, den engern oder kleinern Senat.
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Universitäten (die deutschen U. seit dem 17. Jahrhundert).
Ehedem hatten die U. auch durchweg eignen Gerichtsstand; die darauf begründeten besondern Universitätsgerichte sind völlig erst durch die neue Gerichtsverfassung von 1879 im Gebiet des Deutschen Reichs verschwunden. - Von der allgemeinen Erschlaffung des geistigen Lebens, welche in Deutschland nach dem frischen Aufschwung des Humanismus und der Reformation eintrat, namentlich aber durch die Leiden des Dreißigjährigen Kriegs befördert wurde, blieben auch die U. nicht verschont. Sie machte sich in ihnen durch die Herrschaft einer geistlosen Pedanterie und starren Gelehrsamkeit neben großer Roheit der Lebensformen und leidenschaftlicher Rechthaberei namentlich in den theologischen Fakultäten geltend (rabies theologorum, Melanchthon). Unter den Männern, die gegen Ende des 17. Jahrh. diesen Übelstand zu bekämpfen suchten, sind namentlich Erhard Weigel in Jena, G. W. Leibniz und vor allen andern Chr. Thomasius (s. d.) hervorzuheben. Durch Thomasius ward Halle (1694) gleich von der Gründung an die Heimat der akademischen Neuerer, wo, wenigstens im Gegensatz gegen die starre Orthodoxie und Gelehrsamkeit der ältern U., die Pietisten der theologischen Fakultät mit ihm zusammentrafen. Hier wurden von Thomasius zuerst Vorlesungen in deutscher Sprache gehalten, auch erschien unter seiner Leitung in Halle die erste kritische akademische Zeitschrift. Unter den ältern U. hatte sich Helmstädt am freiesten von den Gebrechen der Zeit erhalten, dem aber im folgenden Jahrhundert in der Universität Göttingen (1734 gegründet, 1737 eingeweiht) eine siegreiche Nebenbuhlerin erwuchs. Göttingen schwang sich durch reiche Ausstattung und verständige, zeitgemäße Einrichtung bald zur ersten Stelle unter den deutschen U. auf; hier wurde zuerst eine Akademie (Societät) der Wissenschaften, wie sie nach Leibniz Angaben bereits in Berlin (1700) gegründet worden, mit der Universität verbunden (1752 durch den verdienten Stifter der Universität Göttingen, Gerlach Adolf v. Münchhausen, und Albrecht v. Haller). Diesem Zeitraum verdanken ferner noch Herborn (1654), Duisburg (1655), Kiel (1665) und Erlangen (1743) ihre Gründung.
Unter den Studenten entstanden im Lauf des vorigen Jahrhunderts neben den Landsmannschaften andere Verbindungen, sogen. Orden, welche sich im philanthropischen Geschmack der Zeit auf die Freundschaft gründeten und die Beglückung der Menschheit als ihr Ziel aufstellten. Da sie von den Freimaurern und andern damals emporblühenden geheimen Gesellschaftten allerlei heimliche Symbolik entlehnten und im Geist Rousseaus für die Freiheit schwärmten, erschienen sie bald der Staatsgewalt gefährlich. Besonders ist hier der 1746 in Jena begründete Moselbund zu nennen, der sich 1771 mit der Landsmannschaft der Oberrheiner zum Amicistenorden verschmolz. Die strengen Verbote, die zumal infolge des Rechtsgutachtens von 1793, das der Reichstag zu Regensburg erließ, die Orden trafen, bewirkten deren allmähliche Vereinigung mit den Landsmannschaften, bei denen nach und nach der landsmannschaftliche Charakter hinter dem einer auf Freundschaft und Gemeinsamkeit der Grundsätze begründeten Gesellschaft zurücktrat.
Die Stürme der Napoleonischen Kriege und die Zeit der Wiedergeburt brachten mannigfache Veränderungen im Bestand der deutschen U. Die Universität zu Ingolstadt siedelte 1802 nach Landshut über, um 1826 nach München verlegt und mit der dort seit 1759 bestehenden Akademie der Wissenschaften vereinigt zu werden; die U. zu Mainz (1798), Bonn (Köln, verlegt 1777, aufgehoben 1801), Duisburg (1802), Bamberg (1804), Rinteln und Helmstädt (1809), Salzburg (1810), Erfurt (1816), Herborn (1817) gingen ein; Altdorf ward mit Erlangen (1807), Frankfurt a. O. mit Breslau (1809), Wittenberg mit Halle (1815) vereinigt. Dagegen traten neu die bedeutenden U. zu Berlin (1810) und Bonn (1818) ins Leben. - Das Menschenalter von 1815 bis 1848 war für die deutschen U. kein günstiges, indem sie bald nach der Befreiung des Vaterlandes, für welche Lehrer und Schüler namentlich der preußischen U. die hingebendste Begeisterung gezeigt hatten, bei den Regierungen in den Geruch des Liberalismus kamen und unter diesem Mißtrauen sehr zu leiden hatten. Den Anstoß dazu gaben die von F. L. Jahn angeregte Gründung der deutschen Burschenschaft (s. d.) 12. Juni 1815 und besonders die bekannte Wartburgfeier der Burschenschaft 18. Okt. 1817 sowie die der letztern zur Last gelegte Ermordung Kotzebues durch Sand, auf welche die unter Metternichs Leitung stehenden deutschen Regierungen durch die Karlsbader Beschlüsse über die in Ansehung der U. zu ergreifenden Maßregeln (26. Sept. 1819) antworteten. Zwar löste sich die deutsche Burschenschaft 26. Nov. 1819 förmlich auf; sie bestand aber im stillen fort und trat in verschiedenen Gestalten (z. B. als Allgemeinheit in Erlangen etc.) immer wieder hervor, bis sie sich 1830 in die beiden Richtungen der harmlosern, idealistischen Arminen und der revolutionär-patriotischen Germanen spaltete. Dem entsprechend, blieb auch das Mißtrauen der Regierungen gegen den Stand der Universitätslehrer ein dauerndes, und gerade solche Männer, deren Namen eng und ehrenvoll mit der Geschichte der Befreiung des Vaterlandes verknüpft waren, wie namentlich E. M. Arndt in Bonn, hatten kränkende Zurücksetzung und Verfolgung aller Art zu erleiden. Jede Universität wurde von einem besondern Regierungsbevollmächtigten in politischer Hinsicht überwacht. Wenn das unruhige Jahr 1830 vorübergehend die Fesseln lockerte, so hatten die Ausschreitungen, mit denen der verhaltene Groll sich Luft machte (Göttinger Revolution und Stuttgarter Burschentag 1831, Hambacher Fest 1832, Frankfurter Attentat 1833), nur um so strengere Beschlüsse gegen die U. beim Bundestag (5. Juli 1832) und auf den Ministerkonferenzen in Wien 1833 bis 1834 zur Folge. Großes Aufsehen erregte 1837 die Entlassung und Vertreibung von sieben der bedeutendsten Professoren der stets für konservativ und aristokratisch angesehenen Universität Göttingen (s.d.). Unter der Ungunst der Zeit zerfiel nach und nach die Burschenschaft in einzelne Verbindungen, welche sich der ursprünglichen Gestalt derselben mehr oder weniger annäherten. Unter diesen traten in den 40er Jahren vorzüglich die sogen. Progreßverbindungen hervor, welche Modernisierung der akademischen Einrichtungen und Sitten, Abschaffung oder doch Beschränkung der Zweikämpfe, der akademischen Gerichtsbarkeit etc. erstrebten. Als besondere Abart entstanden auch in jener Zeit eigne "christliche" Burschenschaften, wie der Wingolf in Erlangen (1836) und Halle (1844). Den Progressisten standen am schroffsten gegenüber die aus den Landsmannschaften durch genauere Ausbildung des Komments, festern Zusammenschluß nach innen und aristokratische Abschließung nach außen sich entwickelnden Corps, welche durch ihren Seniorenkonvent ("S. C.") an der einzelnen Universität, durch Kartellverhältnisse und später durch den im Bad Kösen und auf der Rudelsburg tagenden Seniorenkongreß in ganz
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Universitäten (die deutschen U. in der Gegenwart).
Deutschland zu einer in ihrem Kreis einflußreichen Einheit sich herausbildeten.
Das Jahr 1848 weckte auch auf den U. das Verlangen nach einer zeitgemäßen Reform zu neuem Leben, und sowohl von seiten der Lehrenden als der Lernenden wurden Schritte gethan, ihnen Geltung zu verschaffen. Zunächst erging von Jena aus die Einladung zu einem Universitätskongreß, welcher in Jena vom 21.-24. Sept. 1848 unter dem Vorsitz des damaligen Kanzlers v. Wächter abgehalten wurde, u. an welchem sich, mit Ausnahme von Berlin, Königsberg und den österreichischen Hochschulen außer Wien, Abgeordnete sämtlicher deutscher U. beteiligten. Die Hauptgegenstände der Beratung waren die Lehr- und Lernfreiheit, das Prüfungswesen und die Verfassung der U. Eine Reihe weiterer Punkte wurde einer Kommission zur Beratung überwiesen, welche diese auch in Heidelberg unter dem Vorsitz Vangerows zu Ostern vornahm, aber die ganze Angelegenheit auf einen nach Heidelberg zu berufenden Kongreß der U. verschob, der nicht zu stande kam. Noch unerheblicher waren die Resultate einer 12. und 13. Juni 1848 auf der Wartburg tagenden Studentenversammlung. Preußen berief eine Konferenz von Abgeordneten der Lehrer seiner U. zur Beratung über die vorher geforderten schriftlichen Gutachten der letztern hinsichtlich der künftigen Verfassung und Verwaltung der U., welche 27. Sept. 1849 in Berlin abgehalten ward. In Österreich traten durch eine Reihe von Verordnungen, zunächst vom 1. Okt. 1850, durchgreifende Veränderungen in der Organisation der U. Wien, Prag, Lemberg, Krakau, Olmütz, Graz und Innsbruck ein, durch welche diese den übrigen deutschen U. näher gebracht wurden. Im ganzen haben die deutschen U. durch allen Wechsel der Zeiten sich unversehrt erhalten und im wiedererstandenen Deutschen Reich seit 1870 einen neuen, kräftigen Aufschwung genommen. - Unter dem Eindruck des Kriegsjahrs 1870/71 erwachte in den letzten Jahren eine neue Reformbewegung unter der studierenden Jugend, welche durch Gründung freier studentischer Vereinigungen auf den meisten deutschen U. zum Ausdruck gelangte. Es ist jedoch diesen Vereinen, unter denen die sogen. Vereine Deutscher Studenten seit 1880 in den Vordergrund traten, nicht gelungen, dem studentischen Leben auf den deutschen U. eine wesentlich veränderte Gestalt zu geben. In der überreichen Entwickelung des Vereinswesens (Turn-, Gesangvereine, wissenschaftliche, landsmannschaftliche Vereine etc.) liegt sogar die vermehrte Gefahr der Zerstreuung und Vielgeschäftigkeit. Aber im ganzen ist doch anzuerkennen, daß der frische Hauch, der die deutsche Geschichte seit 1866 und 1870 durchweht, auch in den Kreisen der studierenden Jugend seine belebende Kraft geltend macht und dem Studentenleben einen reichern idealen, namentlich patriotischen, Gehalt gegeben hat. - Mit begeisterter Teilnahme ward überall in Deutschland die glänzende Wiederherstellung der deutschen Universität zu Straßburg (1. Mai 1872 eröffnet) begrüßt.
In Bezug auf die Verfassung der U. kann man gegenwärtig die Gruppierung und Abgrenzung der Fakultäten als offene Frage bezeichnen. Die philosophische Fakultät ist an den schweizerischen U. und in Würzburg in zwei für die Beratung getrennte Abteilungen, in Dorpat, Tübingen und Straßburg dagegen in zwei Fakultäten, die philosophische (philosophisch - historische) und die naturwissenschaftliche (mathematisch - naturwissenschaftliche), zerlegt. In Tübingen ist überdies die Gruppe der Staatswissenschaften (Nationalökonomie, Statistik, Finanzwissenschaft etc.) zu einer besondern Fakultät erhoben, so daß dort (bei zwei nach dem Bekenntnis getrennten theologischen) im ganzen sieben Fakultäten bestehen. In München ist die philosophische Fakultät nicht geteilt, aber aus ihr und aus der juristischen eine neue staatswirtschaftliche Fakultät ausgeschieden. In Österreich, teilweise in der Schweiz, in Würzburg und neuerdings in Straßburg ist wenigstens die staatswissenschaftliche Gruppe aus der philosophischen in die juristische Fakultät verlegt und diese dadurch zu einer rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät erweitert. - Die einzige akademische Würde, die gegenwärtig, abgesehen von der des Lizentiaten in der Theologie, an deutschen U. noch verliehen wird, ist das Doktorat (s. Doktor, S. 30). -
Die Zahl der Lehrstühle an den deutschen U. und insbesondere an den philosophischen Fakultäten hat sich infolge der stets wachsenden Ausbreitung und der im gleichen Maß zunehmenden Teilung der Wissenschaften in den letzten Jahrzehnten außerordentlich vermehrt. Eine in unserm Jahrhundert mit Vorliebe gepflegte Gestalt des Universitätsstudiums sind die sogen. akademischen Seminare, d. h. Gesellschaften, in welchen die Studierenden unter Leitung ihrer Lehrer praktische Übungen anstellen. Es gibt gegenwärtig: homiletische, liturgische, philologische, pädagogische, archäologische, historische, statistische Seminare etc. Dem entsprechend sind die Laboratorien, Observatorien, Kliniken etc. für die naturwissenschaftlichen und medizinischen Fächer zu einer großen Mannigfaltigkeit und sich noch immer steigernden Vollkommenheit entwickelt. - Sehr ausgedehnt haben sich bei dem Mangel fester Vorschriften in den letzten Menschenaltern die Ferien an den U., im Frühjahr oft bis zu 1 1/2-2, im Nachsommer bis zu 3 Monaten. Die Sommersemester schrumpfen infolgedessen bisweilen sehr zusammen. Auf Abhilfe wenigstens gegen weitere Willkür ist oft gesonnen, aber etwas allgemein Durchführbares noch nicht gefunden worden.
Die erhebliche Erweiterung der deutschen U. im letzten Menschenalter zeigt folgende Tabelle:[s. Bildansicht]
1853 1888
Lehrer Hörer Lehrer Hörer
Universitäten. ; Ordentl. Professoren ; Lehrer überhaupt ; immatrikuliert ; überhaupt
Berlin 52 160 1491 2166 78 300 4767 6244
Bonn 47 84 862 896 62 134 1313 1343
Breslau 39 78 806 837 61 128 1343 1374
Göttingen 46 95 669 669 67 116 1016 1033
Greifswald 25 50 204 208 43 76 1066 1087
Halle 35 64 616 661 52 110 1489 1532
Kiel 17 37 132 132 43 83 560 579
Königsberg 30 54 347 347 45 89 844 862
Marburg 29 55 227 247 47 79 928 965
Münster 10 17 328 328 22 35 457 463
Preußen 330 694 5682 6491 520 1150 13777 15482
München 50 90 1893 1893 72 163 3809 3833
Erlangen 26 42 431 431 37 53 926 926
Würzburg 30 41 705 705 39 75 1547 1580
Leipzig 44 105 794 794 66 174 3208 3273
Tübingen 37 73 743 743 52 83 1449 1470
Freiburg 26 34 327 356 39 84 1125 1161
Heidelberg 34 80 719 752 41 101 984 1127
Gießen 31 56 402 402 35 55 546 565
Rostock 21 31 108 108 29 41 347 347
Jena 24 60 420 432 39 88 634 663
Straßburg - - - - 63 110 828 862
Deutschland 653 1306 12224 13107 1032 2177 29180 31289
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Universitäten (außerdeutsche).
Von den preußischen U. folge hier noch die Verteilung der Studierenden auf die einzelnen Fakultäten. Sie betrug nach Prozenten etwa:
Fakultäten 1853 1867 1878 1888
Evangelische Theologie 16 18 8 20,5
Katholische Theologie 11 9 3 4,5
Rechtswissenschaft 33 17,5 29 17
Medizin 18 22 16 25,5
Philosophische Fakultät 22 33,5 44 32,5
Die Gesamtzahl der deutschen Studierenden in den vier Fakultäten, wenn man die naturwissenschaftlich-mathematischen und historisch-philosophischen Fakultäten zusammennimmt, belief sich auf:
Winter 1887/88 Sommer 1888 Winter 1888/89
Theologen 5815 6024 5824
Juristen 6166 6472 6577
Mediziner 8269 8750 8668
Philosophen 8221 7944 7860
Diese Zahlen beweisen, daß in Deutschland ein recht hoher Prozentsatz der Bevölkerung gelehrten Studien nachgeht. Folge davon ist die augenblickliche Überfüllung der meisten Berufsfächer, für welche die U. vorbilden (Rechtsstudium, Arzneikunde, höheres Schulfach).
Die Universitäten des Auslandes.
Verwandtschaftlich und im geistigen Austausch zunächst stehen den deutschen U. die deutsch-österreichischen, die der deutschen Schweiz, der drei nordischen Königreiche, die livländische zu Dorpat, die finnische zu Helsingfors und die niederländischen. Österreich (Cisleithanien) zählte an 8 U. im Winter 1888/89:
Universitäten Ordentl. Professoren Lehrer überhaupt Hörer
Wien (mit der evang.-theol. Fakultät und der Hochschule für Bodenkultur) 94 234 5218
Prag, deutsche Universität 56 100 1470
Prag, tschechische Universität (ohne theolog. Fakultät) 49 91 2361
Graz 48 107 1296
Krakau 45 90 1206
Lemberg (ohne mediz. Fak.) 30 64 1129
Innsbruck 45 80 862
Czernowitz 28 40 259
Zusammen: 395 806 13801
Von den 13801 Studierenden kommen auf die theologische Fakultät: 1363, die rechts- und staatswissenschaftliche: 5125, die ärztliche: 5666, die philosophische: 1647. Ungarn unterhält die U. Budapest (1885: 3375 Studierende) und Klausenburg (534), wozu noch die kroatische Universität Agram (gegen 500 Hörer) kommt. Die U. und Akademien der Schweiz wiesen im Sommer 1888 folgenden Bestand auf:
Universitäten Ordentl. Professoren Lehrer Hörer
Basel (1460) 36 82 407
Bern (1834) 44 90 528
Genf 45 85 537
Lausanne 23 45 250
Neuenburg 25 42 86
Zürich (1838) 37 102 579
Zusammen: 210 446 2387
Unter den russischen U. gehören in diese Gruppe die livländische, bisher noch ihrem Grundcharakter nach deutsche zu Dorpat (1632 von Gustav Adolf begründet, 1802 von Alexander I. erneuert; 1884: 1522 Hörer) und die finnländische zu Helsingfors (1640 zu °Abo von der Königin Christine begründet, 1826 nach Helsingfors verlegt; 1886: 700 Studenten); sodann die skandinavischen: in Schweden Upsala (1476; 1885: 1821 Hörer) und Lund (1666; 1885: 1350 Studenten) ; in Norwegen Christiania (1811; 1885: 2400 Hörer); in Dänemark Kopenhagen (1475; um 1300 Hörer); ferner die holländischen: Leiden (1575), Groningen (1614), Utrecht (1636), neben denen bis 1816 noch Franeker (1585) und Harderwijk (1600) bestanden, und die städtische Universität zu Amsterdam (1875). Wesentlich abweichend haben sich die beiden hochkirchlichen U. in England, Oxford und Cambridge, entwickelt, an denen das Kollegienwesen, auf alte Stiftungen von großartigem Reichtum begründet, noch immer vorwaltet. Durch diese Stiftungen werden sie immer eng mit der bischöflichen Landeskirche verbunden bleiben, wenn auch seit 1871 die nichtgeistlichen Stellen unabhängig vom anglikanischen Bekenntnis besetzt werden sollen. Die 1845 gegründete Universität zu Durham ist von nur geringem Umfang. Die 1836 öffentlich anerkannte London University ist eigentlich eine Prüfungsbehörde, nach dem Muster der neufranzösischen U. eingerichtet, mit der später Colleges, so das liberale University College, das kirchliche King's College, inner- und außerhalb Londons verbunden worden sind. Näher den deutschen U. stehen die schottischen zu St. Andrews (1412), Glasgow (1454), Aberdeen (1506) und Edinburg (1582), während in Irland die Universität zu Dublin mit Trinity College (1591) den ältern englischen U., Queen's University (1849) mit verschiedenen auswärtigen Colleges der London University entspricht und die römisch-katholische Universität (1874) den belgischen und französischen Mustern, von denen noch zu reden sein wird, nachgeahmt ist. In Belgien sind neben den Staatsuniversitäten zu Gent und Lüttich zwei sogen. freie U. zu Brüssel (1834, liberal) und zu Löwen (1835, klerikal; ältere Universität: 1426-1793) von Privatvereinen gegründet worden. Ähnlich steht gegenwärtig die Sache in Frankreich. Dort hat die Revolution mit den 23 alten, mehr oder weniger kirchlichen U. völlig aufgeräumt und Napoleon I. an ihre Stelle ein von Paris aus über alle Departements sich erstreckendes Netz von Unterrichtsbehörden und -Anstalten gesetzt, dessen Mittelpunkt Universität genannt wird, während das ganze Land in eine Anzahl von Bezirken (jetzt 16) geteilt ward, in denen je eine Akademie, d. h. ebenfalls eine Aufsichts- und Prüfungsbehörde, mit den ordentlichen Verwaltungsbehörden zusammen das Unterrichtswesen leitet. Daneben blieben nur einzelne Fakultäten und Kollegien (Sorbonne, Collège de France, Collège de Louis le Saint etc.) bestehen. Nach langen Kämpfen hatte die klerikale Partei endlich 1875 durchgesetzt, daß unter gewissen sehr allgemein gehaltenen Bedingungen Körperschaften, Vereine etc. freie U. gründen dürften, deren Prüfungen denen der Staatsbehörden gleich gelten, und dann sofort von diesem Rechte durch Gründung von sechs katholischen U. (Paris, Lille, Angers, Lyon, Poitiers, Toulouse) Gebrauch gemacht. Die Entwickelung dieser Anstalten ist seitdem rüstig vorgeschritten, und namentlich sind neben der Universität zu Paris auch die zu Lille und Angers bereits völlig organisiert, obwohl das Recht der Prüfung diesen Anstalten inzwischen wieder entzogen ist, so daß deren Studenten die wissenschaftlichen Grade erst vor staatlichen Behörden erwerben müssen. Dieser Vorgang hat auf dem Gebiet des staatlichen höhern
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Universum - Unkräuter.
Unterrichts in Frankreich regen Wetteifer geweckt. Doch bestehen rechtlich noch immer nur 58 vereinzelte Fakultäten neben einer größern Zahl von fachlichen Hochschulen. Der Lehrstand an den Staatsfakultäten zählte 1882 gegen 1200, die Hörerschaft etwa 16,000 Köpfe. In Italien, wo neben 17 staatlichen U. 4 freie U. und mehrere einzelne Fakultäten, Akademien verschiedener Art bestehen, hatte 1875 der deutschfreundliche Herbartianer R. Bonghi als Unterrichtsminister neue Anordnungen erlassen und durch dieselben die italienischen U., welche halb Lehrkörper, halb Unterrichts- und Prüfungsbehörden nach französischer Weise geworden waren, den deutschen wesentlich angenähert. Sein Nachfolger Coppino hat dieselben 1876 in wichtigen Punkten verändert und namentlich die Staatsprüfungen den Fakultäten zurückgegeben. Spanien hat 10 U., von denen manche schon im Mittelalter hohen Ruf genossen, wie Valencia (1209), Salamanca (1250), Alcalá de Henares (1499). Gegenwärtig behauptet nur die Universität Madrid (1836 von Alcalá hierher verlegt; 5000 Studenten) einen höhern Rang. Portugal hat seine Universität zu Coimbra (1290 in Lissabon gegründet, 1307 verlegt). Im slawischen Osten Europas hatte Polen schon seit 1400 seine Universität in Krakau, wozu 1578 Wilna trat; sonst aber sind erst in unserm Jahrhundert von Österreich (Lemberg, Agram, Czernowitz 1875) und Rußland dort eigentliche U. (Moskau, Wilna 1803; Kasan, Charkow 1804; Warschau 1816; Petersburg 1819; Kiew 1834; Odessa 1865; Tiflis, Tobolsk) gegründet worden. Auch Rumänien (Bukarest und Jassy), Serbien (Belgrad), Griechenland (Athen und Korfu) besitzen heute ihre U. Außerhalb Europas finden sich die U. am zahlreichsten in Amerika, wo im Süden die spanisch-portugiesische Form aus dem Zeitalter der Jesuiten herrscht und im Norden bei großer Mannigfaltigkeit die englische Anlage vorwaltet. Berühmt sind unter den ältern, noch unter den Engländern begründeten U. des Unionsgebiets Harvard University zu Cambridge in Massachusetts (1638) und Yale College zu Newhaven in Connecticut (1701). In Asien haben die vier britischen U. Ostindiens hohe Bedeutung für die Zivilisation dieses weiten Gebiets und für die vergleichende Sprachforschung. In Japan strebt die Regierung eifrig, das europäische Universitätswesen einzubürgern, wobei als Muster die Universität zu Tokio dient, die vorwiegend mit europäischen Lehrern besetzt wird.
Vgl. Meiners, Geschichte der Entstehung und Entwickelung der hohen Schulen unsers Erdteils (Götting. 1802-1805, 4 Bde.); Tholuck, Das akademische Leben des 17. Jahrhunderts (Halle 1853-1854, 2 Tle.); Raumer, Geschichte der Pädagogik, Bd. 4 (5. Aufl., Gütersl. 1878); Zarncke, Die deutschen U. im Mittelalter (Leipz. 1857); Dolch, Geschichte des deutschen Studententums (das. 1858); Keil, Geschichte des jenaischen Studentenlebens (das. 1858); Muther, Aus dem Universitäts- und Gelehrtenleben im Zeitalter der Reformation (Erlang. 1866); Sybel, Die deutschen U. (2. Aufl., Bonn 1874); J. B. Meyer, Deutsche Universitätsentwickelung (Berl. 1875); "Société de l'enseignement supérieur, Études de 1878" (Par. 1879); Paulsen, Gründung der deutschen U. im Mittelalter ("Sybels Historische Zeitschrift" 1881); Derselbe, Geschichte des gelehrten Unterrichts (Leipz. 1885); Denisle, Die U. des Mittelalters (Berl. 1886, Bd. 1); Kaufmann, Geschichte der deutschen U. (Stuttg. 1888, Bd. 1); "Deutsches akademisches Jahrbuch" (Leipz. 1875 u. 1878, mit Angabe der Speziallitteratur). Fortlaufende Statistik der U. Deutschlands, Österreichs, der Schweiz etc. gibt Aschersons "Deutscher Universitätskalender" (Berl., seit 1873).
Universum(lat.), das Ganze, der Inbegriff aller Dinge; s. v. w. Welt.
Unke, s. Frösche, S. 752, und Nattern.
Unkel, Flecken im preuß. Regierungsbezirk Koblenz, Kreis Neuwied, am Rhein und an der Linie Friedrich Wilhelmshütte-Niederlahnstein, hat eine gotische kath. Kirche, ein Bergrevier, Basaltbrüche, Zementwarenfabrikation, Weinbau und (1885) 687 Einwohner.
Unken, Dorf und Luftkurort im österreich. Herzogtum Salzburg, Bezirkshauptmannschaft Zell am See, an der Saalach, 552 m ü. M., nahe der bayrischen Grenze (Reichenhall), mit (1880) 229 (als Gemeinde 1046) Einw. Vgl. Strauß, Der Alpenkurort U. (Salzb. 1879).
Unkräuter, Pflanzen, welche entgegen dem Kulturzweck zwischen angebauten Pflanzen erscheinen, im allgemeinen nur als schädlich in Betracht kommen, zum Teil aber nutzbar sind (als Grünfutter etc.), ja sogar für sich angebaut werden, wie denn auch manche Kulturpflanzen, wenn sie am unrichtigen Ort erscheinen, zu den Unkräutern gezählt werden müssen. Die U. sind schädlich, insofern sie den angebauten Gewächsen Raum fortnehmen, denn zu eng gestellte Pflanzen beeinträchtigen sich gegenseitig in der Entwickelung, und oft zeigen U. stärkeres Entwicklungsvermögen als die Kulturpflanzen, zwischen denen sie wachsen. Enthält 1 kg Rotkleesamen nur 10,000 Körner Wegerich (Plantago media) oder 6000 Körner Disteln, so nimmt das Unkraut nahezu die Hälfte des Areals für sich in Anspruch. Manche Schlingpflanzen (Convolvulus arvensis und sepium, Polygonum convolvulus und dumetorum, Lathyrus tuberosus und Vicia-Arten) verflechten sich mit Halmfrüchten zu einer unentwirrbaren Masse, ziehen sie nieder und bringen sie zur Lagerung. Die U. beeinträchtigen die Kulturpflanzen, indem sie Luft- und Lichtzutritt verringern und dem Boden erhebliche Mengen von Kali, Stickstoff und Phosphorsäure entziehen. Manche U. sind Parasiten und zwar Wurzelparasiten (Orobanche, Lathraea, Monotropa, Thesium, Melampyrum, Euphrasia, Alectorolophus, Odontites) oder auf oberirdischen Organen (Cuscuta, Viscum), andre sind schädlich, indem sie parasitische Pilze übertragen. So lebt das Äcidium des Fleckenrostes auf Berberitze, das des Kronenrostes auf Faulbaum und Kreuzdorn, das des Streifenrostes auf Ranunculus-Arten, Urtica dioica auf verschiedenen Borragineen, auch überwintert die Uredoform des Kronenrostes auf Holcus lanatus. Auch die Brandpilze werden durch U. verbreitet (Convolvulus arvensis, Rumex acetosella, Phleum pratense), und der Mutterkornpilz entwickelt sich vielleicht auf allen Gräsern. Viele U. sind Giftpflanzen, welche, dem Grünfutter beigemengt, oft sehr schädlich werden, oder deren Samen in das Getreidemehl übergehen. Hauptsächlich kommen hierin Betracht: Bromus secalinus, Lolium temulentum, Colchicum autumnale, Polygonum hydropiper und minus, viele Solaneen, Gratiola officinalis, Alectorolophus hirsutus, Cicuta virosa, Aethusa Cynapium, Conium maculatum, mehrere Ranunkulaceen, Papaver Argemone und dubium, Agrostemma Githago, die Euphorbiaceen etc. Manche U. sind insofern nützlich, als sie ohne große Ansprüche an den Boden diesen bedecken und vor zu schnellem Austrocknen schützen.
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Unktion - Unruhstadt.
Das massenhafte Auftreten der U. erklärt sich aus der enormen Samenproduktion vieler Arten. Eine einzige Pflanze von Senecio vernalis besaß 273 Blütenköpfchen, jedes mit 145, zusammen 39,585, Früchten, ein Exemplar von Erigeron canadense mit 2263 Köpfchen lieferte 110,000 Samen, und wenn es sich hier um sehr kräftige Pflanzen handelte, so werden doch auch von andrer Seite angegeben: für Agrostemma Githago 2590, Papaver-Rhoeas 50,000, Sinapis arvensis 4000, Sonchus arvensis 19,000 Samen. Von diesen Samen geht wohl der bei weitem größte Teil zu Grunde, immerhin erhalten sich sehr viele und erwarten im Boden die günstige Gelegenheit zur Entwickelung. Aus einer Bodenprobe vom Rand eines Teiches, die kaum eine gewöhnliche Kaffeetasse füllte, erzielte Darwin 537 Keimlinge, und Putensen ermittelte auf einem Acker pro Q-Meter auf 37,5 cm Tiefe 42,556 Unkrautsamen. Zur Bekämpfung der U. genügen bei ein und zweijährigen Pflanzen (etwa 80 Proz.) Jäten, Abweiden, Untergraben, Unterpflügen vor der Samenreife; von perennierenden Unkräutern müssen die Wurzelstöcke nach tiefem Pflügen ausgeeggt werden. Bei manchen Unkräutern wird aber auf diese Weise nichts zu erreichen sein, und dann sind durch Drainieren, Mergeln etc. die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Bodens so zu ändern, daß die U. weniger gut oder gar nicht mehr gedeihen. Auch durch die Art der Kultur lassen sich manche U. beseitigen. Schlingpflanzen und andre im Getreide wachsende U. verschwinden, wenn einige Jahre hindurch vorwiegend Hackfrüchte gebaut werden. Equisetum arvense verträgt nicht eine geschlossene Grasnarbe. Von größter Bedeutung ist die Reinheit des Saatguts, und in der That ist seit allgemeiner Anwendung der Getreidereinigungsmaschinen das Unkraut auf dem Acker bedeutend zurückgedrängt worden. Diese Reinigung muß möglichst weit getrieben werden, denn 1 Proz. Verunreinigung bedeutet bei Lein 1950, bei Rotklee 5500, bei französischem Raigras 8000 Körner fremder Samen in 1 kg. Überall, wo die Unkrautsamen erreichbar sind, sollte ihre Keimfähigkeit durch geeignete Behandlung zerstört werden, denn wo dies nicht geschieht, gelangen sehr viele keimfähige Samen durch den Mist zurück auf den Acker. Dabei ist die große Widerstandskraft mancher Unkrautsamen zu berücksichtigen, von denen einige die Temperatur des sich erhitzenden Düngers und wochenlanges Liegen in Jauche ertragen. Bei der großen Verbreitungsfähigkeit vieler Unkrautsamen durch Federkronen etc. ist der Einzelne im Kampf gegen die U. oft machtlos, nur gemeinsames Vorgehen kann Erfolge erzielen, und daher haben sich in Bayern, Württemberg und Baden obligatorische Flurgenossenschaften gebildet, welche im Juni die Grundstücke auf das Vorhandensein von Unkraut besichtigen und für Ausrottung desselben Sorge tragen. In ähnlicher Weise sind mehrfach Polizeiverordnungen erschienen, um übermäßige Verbreitung von Chrysanthemum segetum, Senecio vernalis und Galinsoga parviflora zu verhindern. Vgl. Ratzeburg, Die Standortsgewächse und U. Deutschlands und der Schweiz (Berl. 1859); Nobbe, Handbuch der Samenkunde (das. 1876); Thaer, Die landwirtschaftlichen U.(das. 1881); Danger, U. und pflanzliche Schmarotzer (Hannov. 1887).
Unktion(lat.), Salbung (s.d.).
Unmittelbar, s. Immediat.
Unmündige(Impuberes), s. Alter, S. 419.
Unna, Fluß in Bosnien, entspringt nordwestlich von Glamotsch, fließt erst nordwestlich, dann von Bihatsch an nordöstlich, bildet im untern Lauf die Grenze gegen Österreichisch-Kroatien, nimmt bei Nowi die Sanna auf und fällt bei Jasenovatz rechts in die Save; die U. ist 260 km lang und nur für kleine Fahrzeuge schiffbar.
Unna, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Arnsberg, Kreis Hamm, am Fuß der Haar, Knotenpunkt der Linien Schwelm-Soest, U.-Hamm und Welver-Dortmund der Preußischen Staatsbahn, 96 m ü. M., hat eine evangelische und eine kath. Kirche, ein Amtsgericht, Eisengießerei und Maschinenfabrikation, eine chemische Fabrik, Bierbrauerei, Ziegelbrennerei und (1885) 8904 meist evang. Einwohner. Dabei die Saline Königsborn (s. d.). U. gehörte zunächst zu Kurköln, dann zur Grafschaft Mark; es war Mitglied der Hansa.
Unorganisch, s. v. w. anorganisch (s. d.)
Uno tenore(lat.), in einem fort; s. Tenor.
Unpaarzeher(Perissodactyla), Säugetiere, deren Füße nur mit der dritten Zehe den Boden berühren; s. Huftiere.
Unruh, Hans Viktor von, namhafter Techniker und Politiker, geb. 28. März 1806 zu Tilsit, bezog die Bauakademie in Berlin, wurde 1828 Straßenbauinspektor in Breslau, 1839 Regierungs- und Baurat in Gumbinnen, 1843 nach Potsdam versetzt und 1844 beurlaubt, um die Leitung des Baues der Eisenbahn von Potsdam nach Magdeburg zu übernehmen; von 1846 bis 1851 baute er dann die Magdeburg-Wittenberger Bahn. Später baute er die Gasanstalt in Magdeburg, gründete die Deutsche Kontinentalgasgesellschaft zu Dessau und stand 1857-74 an der Spitze der Fabrik für Eisenbahnbedarf in Berlin. Infolge seiner Schrift "Skizzen aus Preußens neuerer Geschichte" (1848) für Magdeburg in die preußische Nationalversammlung gewählt, schloß er sich erst dem linken, dann dem rechten Zentrum an. Kurz vor der Auflösung der Versammlung im November ward er zum Präsidenten gewählt, 1849 wurde er Mitglied der Zweiten Kammer, zog sich aber 1850 vom politischen Leben zurück. Seine 1851 erschienene Broschüre "Erfahrungen aus den letzten drei Jahren enthielt eine scharfe Kritik des konstitutionellen Systems. Bei Begründung des Nationalvereins 1859 ward er in dessen Ausschuß und 1863 von Magdeburg in das Abgeordnetenhaus gewählt, welchem er als eins der hervorragendsten Mitglieder der Fortschrittspartei, dann der nationalliberalen Partei angehörte, und dessen Vizepräsident er 1863-67 war. Im Februar 1867 vom Wahlbezirk Magdeburg in den Reichstag gewählt, zählte er hier zu den Führern der nationalliberalen Fraktion; doch legte er 1879 auch sein Reichstagsmandat nieder und starb 4. Febr. 1886 in Dessau. Noch ist sein "Volkswirtschaftlicher Katechismus" (Berl. 1876) zu erwähnen. Unruhe, s. Uhr, S. 974.
Unruhe, Pflanze, s. Eryngium und Lycopodium.
Unruhe-Bomst, Hans Wilhelm Stanislaus, Freiherr von, Politiker, geb. 26. Aug. 1825 zu Berlin, studierte daselbst, in Heidelberg und Halle die Rechte, trat 1851 in den Staatsverwaltungsdienst und wurde 1853 Landrat des Kreises Bomst; er ist Besitzer der Herrschaft Bomst und des Rittergut Langheinersdorf sowie Landtagsmarschall u. Schloßhauptmann von Posen; 185558 und 186667 Mitglied des Abgeordnetenhauses, ward er 1867 in den Reichstag gewählt, in dem er sich der freikonservativen Partei anschloß, und 1887 zweiter Vizepräsident desselben.
Uuruhstadt(poln. Kargowo, fälschlich Karge), Stadt im preuß. Regierungsbezirk Posen, Kreis
Meyers Konv.-Lexikon, 4. Aufl., XV. Bd.
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Unrund - Unsichere Dienstpflichtige.
Bomst, unweit der Faulen Obra, hat eine evang. Kirche, eine Synagoge, ein Amtsgericht, viele Windmühlen, Weinbau, Schweinehandel u. (1885) 1604 Ew. Unrund, im Maschinenbau Bezeichnung für verschiedene Körper, welche von der kreisrunden Form abweichen, z. B. unrunde Räder, Scheiben etc.
Unschattige(Ascii), s. Amphiscii.
Unschlitt, s. v. w. Talg.
Unschuldig Angeklagte und unschuldig Verurteilte für die Nachteile zuentschädigen, welche ihnen durch die Untersuchungshaft oder durch die Vollstreckung eines irrigen Richterspruchs erwachsen sind, wird als eine Forderung der ausgleichenden Gerechtigkeit nach der jetzt herrschenden Ansicht bezeichnet. Doch ist die gesetzgeberische Formulierung dieses Entschädigung Anspruchs sehr schwierig. In Frankreich wurde die Frage schon im vorigen Jahrhundert vielfach erörtert, und in Preußen bestimmte schon 1776 eine Kabinettsorder Friedrichs d. Gr., daß der nachgewiesenen Unschuld das erlittene Ungemach vergütet werden solle. Im englischen Parlament trat Bentham für die Entschädigung unschuldig Verurteilter ein, und die Erörterungen der italienischen Jurisprudenz über diese Entschädigungsfrage führten zur Aufnahme diesbezüglicher Bestimmungen in das Strafgesetzbuch von Toscana und in die Strafgesetzgebung des Königreichs beider Sizilien. In 18 Schweizer Kantonen ist unschuldig Verurteilten eine Entschädigung für die erlittene Haft gesetzlich zugebilligt. Auch die frühere württembergische Strafprozeßordnung anerkannte den Entschädigungsanspruch unschuldig verurteilter Personen. In Deutschland wurde die Sache neuerdings zunächst mit Anknüpfung an die Untersuchung hast wieder aufgenommen. Der Kriminalist Heinze trat in einer Abhandlung über die Untersuchung haft (1865) für eine Entschädigung unschuldig Verfolgter bezüglich des durch die Untersuchungshaft erlittenen Nachteils ein, und der deutsche Juristentag nahm 1876 einen Antrag von Jaques und Stenglein dahin gehend an: "Im Fall der Freisprechung oder der Zurückziehung der Anklage ist für die erlittene Untersuchungshaft eine angemessene Entschädigung zu leisten; es sei denn, daß der Angeklagte durch sein Verschulden während des Verfahrens die Untersuchungshast oder die Verlängerung derselben verursacht hat". In Ergänzung dieses Beschlusses wurde ans einem weitern Juristentag (1882) beschlossen, daß auch für die Strafverbüßung Genugthuung und Ersatz der durch dieselbe entstandenen vermögensrechtlichen Nachteile vom Staat verlangt werden könne, wenn infolge einer Wiederaufnahme des Verfahrens (s. d.) auf Freisprechung oder auf eine geringere als die verbüßte Strafe erkannt worden sei. In Österreich ergriff 1882 der Abgeordnete Roser die Initiative zum Zweck einer gesetzgeberischen Lösung der Frage, und im deutschen Reichstag brachten in demselben Jahr die fortschrittlichen Abgeordneten Phillips und Lenzmann einen Gesetzentwurf ein, über welchen v. Schwarze 25. April 1883 namens der eingesetzten Kommission ausführlichen Bericht erstattete. Man entschied sich damals in der Kommission für eine Entschädigung sowohl für unschuldig verbüßte Strafhaft als für unschuldig erlittene Untersuchungshaft. Später wurde die Sache wiederholt aufgenommen und im Plenum des Reichstags, aber auch kommissarisch beraten. Ein Antrag "Munkel", welcher 7. März 1888 vom Reichstag angenommen wurde, bezieht sich nur auf den Vermögensschaden, welchen unschuldig Verurteilte durch die Strafvollstreckung erlitten haben, wofern sie nachmals im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurden. Hat der Angeklagte seine Verurteilung durch Vorsatz oder grobes Verschulden herbeigeführt, so ist nach dem Munkelschen Antrag ein Anspruch auf Entschädigung ausgeschlossen. Gegen eine Entschädigung wegen unschuldigerweise verbüßter Untersuchungshast wird namentlich geltend gemacht, daß es sich bei der Verhängung derselben um ein allgemeines staatliches Interesse handle, welchem sich der Einzelne unterordnen müsse; daß der Richter, welcher von der ihm zustehenden Befugnis, die Untersuchungshaft zu verhängen, rechtmäßigen Gebrauch mache, niemand verletze; daß die Energie der strafrechtlichen Verfolgung durch die Aussicht, vielleicht für die Nachteile der Untersuchungshaft einstehen zu müssen, beeinträchtigt werde; daß man durch betrügerische Manipulationen sich durch die Untersuchungshaft und durch die Entschädigung für diese Vorteile verschaffen könne; daß auch der Schuldige für die erlittene Untersuchungshaft entschädigt werden müsse, wenn seine Freisprechung wegen mangelnden Beweises erfolgt. Auf der andern Seite macht man geltend, daß die erlittene Untersuchungshaft bei der Verurteilung angerechnet werden darf, und daß daher folgeweise bei der Freisprechung auch eine Entschädigung am Platz sei. Man weist ferner auf die Zwangsenteignung hin, die ebenfalls im allgemeinen Interesse, aber gegen volle Entschädigung erfolge. Endlich wird die menschliche Unvollkommenheit und die damit zusammenhängende Möglichkeit, daß Untersuchungshaft unbegründeterweise verhängt werde, zur Begründung des Entschädigungsanspruchs wegen unschuldig erlittener Untersuchungshaft mit angeführt.
Die deutschen Regierungen haben sich bisher nach beiden Richtungen hin ablehnend verhalten, auch gegenüber dem Entschädigungsanspruch wegen unschuldig erlittener Strafhaft, und. zwar namentlich aus dem Grund, weil auch die nachträgliche Freisprechung im Wiederaufnahmeverfahren keine Garantie dafür biete, daß man es mit einem wirklich Unschuldigen zu thun habe, da dieselbe häufig nur aus dem Grund erfolge, weil das ursprünglich vorhanden gewesene Beweismaterial infolge der natürlichen Wirkung des Zeitablaufs an Kraft verloren habe. Der Bundesrat hat daher bis jetzt seine Zustimmung zu dem vom Reichstag wiederholt beschlossenen Entschädigungsgesetz nicht erteilt, dagegen 17. März 1887 das Vertrauen ausgesprochen, daß in den Bundesstaaten überall in ausreichender Weise für die Beschaffung der Geldmittel Sorge getragen werde, welche erforderlich, um den bei der Handhabung der Strafrechtspflege nachweisbar unschuldig Verurteilten eine billige Entschädigung zu gewähren. Dieser Anregung ist auch von mehreren deutschen Staaten bei der Etatsaufstellung entsprochen worden. Vgl. Jacobi, Wahrheitsermittelung im Strafverfahren und Entschädigung unschuldig Verfolgter (Berl. 1883); Kronecker, Die Entschädigung unschuldig Verhafteter (das. 1883); v. Schwarze, Die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchung und Strafhast (Leipz. 1883).
Unschuldigen Kindlein, Tag der (Festum innocentium), der kirchliche Festtag zur Erinnerung an den bethlehemitischen Kindermord durch Herodes, 28. Dez.
Unsichere Dienstpflichtige(unsichere Kantonisten), junge Leute, welche sich der Gestellung entziehen, ohne sich der Fahnenflucht schuldig zu machen; verlieren das Losungsrecht und können außerterminlich eingestellt werden, wobei ihre Dienstzeit vom nächsten Einstellungstermin an rechnet.
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Unsre liebe Frau - Unterbrechung des Verfahrens.
Unsre liebe Frau(franz. Notre Dame), f. v. w. Maria, die Mutter Jesu.
Unst(spr. onst), die nördlichste der Shetlandinseln (s. d.), mit meteorologischer Station und (1881) 2173 Einwohnern.
Unsterblichkeit(U. der Seele), die Fortdauer der Persönlichkeit nach dem Tode des Leibes, auf der Stufe der Naturreligion fast überall in Gestalt des Geister und Gespensterglaubens, in den Religionen des Altertums entweder in der Form der Seelenwanderung (Indien), oder in derjenigen eines Schattenlebens im Hades (Griechen) oder im Scheol (Hebräer) u. dgl. auftretend, dagegen im spätern Judentum, im Christentum und Islam fast unablösbar verbunden mit der Vorstellung der Auferstehung (s. d.). In schulmäßiger Form wurde der Begriff der U. zuerst entwickelt und begründet von Platon, Cicero und andern Philosophen des Altertums. Im Anschluß an ihre Methode hat die spätere Metaphysik die U. auf verschiedene Art zu beweisen gesucht. Der ontologische (metaphysische) Beweis leitet sie ab von dem Begriff der Immaterialität, Einfachheit und Unteilbarkeit der Seele, der teleologische dagegen aus der Bestimmung des Menschen, sich von den äußerlichen, räumlich zeitlichen Bedingungen seines Geisteslebens immer unabhängiger zu machen und sämtliche Anlagen zur Entwickelung zu bringen, eine Aufgabe, zu deren Lösung die Verhältnisse dieser Erde unzulänglich befunden werden. Der theologische Beweis stützt sich auf die Weisheit, Gerechtigkeit und Güte Gottes, die es mit sich bringen, daß den Absichten, mit welchen er persönliche Geschöpfe ins Dasein gerufen, auch ihre Realisierung verbürgt sein müsse, was auf dieser Erde keineswegs der Fall. Der moralische Beweis kommt auf das in diesem Leben niemals befriedigte, aber mit unverjährbaren Rechten ausgestattete Bedürfnis nach einer Ausgleichung von innerm Wert und äußerm Befinden zurück. Der analogische Beweis ist aus den Erscheinungen der irdischen Natur entnommen, indem sich hier aus dem Tod immer wieder neues Leben entwickele. Der kosmische Beweis nimmt seine Gründe aus dem Vorhandensein unendlich vieler Welten, welche miteinander in Verbindung stehen und zahllose Übungsplätze für die fortgehende Entwickelung der Weltwesen darbieten. Der historische Beweis rekurriert auf die Allgemeinheit des Glaubens an U., sucht zugleich nach Thatsachen der Erfahrung für die Gewißheit der U. (Auferstehung Christi) und beruft sich zumeist auf die Aussprüche der Offenbarung. Zuletzt gehen alle diese Beweise auf das echt menschliche Bewußtsein zurück, als sittliche Persönlichkeit der materiellen Natur überlegen zusein, in einer Welt der Freiheit höhern Gesetzen des Daseins zu folgen als die materielle Natur. Der diesen Anspruch als eine Täuschung der Eigenliebe bekämpfende Materialismus ist daher in alter und neuer Zeit der erfolgreichste Gegner auch jeglichen Glaubens an U. gewesen. Aber auch vom idealistischen Standpunkt aus ist derselbe bekämpft worden. Als ein Lieblingskind der Aufklärungszeit und des Rationalismus fand er besonders innerhalb der Schule Hegels Beanstandung, indem die pantheistische Richtung derselben die Fortdauer des Individuums aufheben zu müssen und nur für eine Rückkehr des individuellen Geistes in das Allgemeine Platz zu haben schien. Ausdrücklich wurde diese Meinung ausgesprochen von Richter ("Lehre von den letzten Dingen", Berl. 1833). Dagegen suchte Göschel in den Schriften: "Von den Beweisen für die U. der menschlichen Seele im Lichte der spekulativen Philosophie" (Berl. 1835) und "Die siebenfältige Osterfrage" (das. 1836) die Hegelsche Philosophie gegen diesen Vorwurf zu verteidigen. Eine tiefere Begründung fand die Idee der U. bei den Anhängern des sogen. spekulativen Theismus, insonderheit bei Weiße ("Die philosophische Geheimlehre von der U. des Individuums", Dresd. 1834) und I. H. Fichte ("Die Idee der Persönlichkeit und der individuellen Fortdauer", Elberf. 1834; 2. Aufl., Leipz. 1855; "Die Seelenfortdauer und die Weltstellung des Menschen", das. 1867). Vom naturwissenschaftlichen Standpunkt aus besprach die Sache Fechner in seinem "Büchlein vom Leben nach dem Tod" (Leipz. 1836, 2. Aufl. 1866) und im 3. Teil seines "Zendavesta" (das. 1851). Vgl. ferner Ritter, Unsterblichkeit (2. Aufl., Leipz. 1866);Arnold Die U. der Seele, betrachtet nach den vorzüglichsten Ansichten des Altertums (Landsh. 1870); Teichmüller, Über die U. der Seele (Leipz. 1874); Spieß, Entwicklungsgeschichte der Vorstellungen vom Zustand nach dem Tod (Jena 1877); Henne-Am Rhyn, Das Jenseits (Leipz. 1880).
Uustrut, Fluß in der preuß. Provinz Sachsen, entspringt auf dem Eichsfeld bei Kefferhausen unweit Dingelstedt, fließt in mehreren Bogen von W. nach O. und mündet nach einem Laufe von 172 km unterhalb Freiburg in die Saale. Sie durchfließt meist schöne Wiesengründe und hat nur steile und felsige Thalseiten von Klofter-Roßleben bis zur Mündung. Von Bretleben ab ist sie auf 72 km durch zwölf Schleusen für kleine Fahrzeuge schiffbar gemacht. Ihre Nebenflüsse sind rechts: die Gera, Gramme, Lossa, links: die Helbe, Wipper, Kleine Wipper, Helme.
Unterbilanz, s. Defizit.
Unterbinduug(Ligatur), chirurg. Operation, bei welcher man zu einem bestimmten Heilzweck ein Blutgefäß durch Umschnüren mit einem Faden verschließ Es geschieht, um eine bestehende Blutung zu stillen, einer zu befürchtenden Hämorrhagie vorzubeugen, oder um die Blutzirkulation bei Beseitigung von Aneurysmen zu hemmen; auch behufs Herabsetzung der Blutzufuhr bei Geschwülsten, um dadurch ihr Wachstum zu hemmen oder ihre Verkleinerung herbeizuführen, bei der sogen. Elefantiasis und andern Leiden. Auch zu unblutigen Trennungen wird die U. benutzt, indem man die in der Trennungslinie liegenden Teile fest umschnürt. Bleibt die U. stets gespannt, so durchschneidet sie das von ihr Umfaßte in einigen Tagen. Als Material zur U. dient Seide oder Catgut, zur Umschnürung von Geschwulststielen und zur Durchtrennung von Teilen auch Drähte und Gummistränge.
Unterblätter, s. Amphigastrien.
Unterbrechuug des Verfahrens, im Zivilprozeß einer der beiden Fälle des notwendigen Stillstandes eines Prozesses im Gegensatz zu dem durch den Willen der Parteien bewirkten "Ruhen" des Verfahrens und zwar der kraft Gesetzes unmittelbar mit dem Moment des bezüglichen Ereignisses eintretende Stillstand im Gegensatz zur "Aussetzung" des Verfahrens (s. d.). Die U. tritt ein durch vom Willen der Parteien unabhängige Umstände, nämlich: 1) Tod einer Partei; 2) Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer Partei, soweit der Prozeß die Konkursmasse betrifft; 3) Verlust der Prozeßfähigkeit einer Partei oder Wegfall des gesetzlichen Vertreters einer nicht prozeßfähigen Partei; 4) Wegfall des Anwalts einer Partei im Anwaltsprozeß; 5) Aufhören der Thätigkeit des Gerichts infolge eines Kriegs oder eines andern Ereignisses. In den Fällen
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Untercharente - Unterfranken.
1 und 3 tritt eine Unterbrechung nicht ein, wenn eine Vertretung durch einen Prozeßbevollmächtigten stattfindet. Bei der U. hört der Lauf einer jeden Frist auf; nach Beendigung der U. (durch "Aufnahme" des Verfahrens, s. d.) beginnt die volle Frist von neuem zu laufen. U. durch Kabinettsjustiz ist unzulässig. Vgl. Deutsche Zivilprozeßordnung, § 217 ff.
Untercharente(Niedercharente), franz. Departement, s. Charente, S. 946.
Unterchlorige Säure HClO entsteht, wenn man Chlorwasser mit Quecksilberoxyd schüttelt und die Flüssigkeit zur Abscheidung des gleichzeitig gebildeten Quecksilberchlorids destilliert. Bei Einwirkung von Chlor auf kalte, verdünnte Kalilauge, Chlorkalium und unterchlorigsaures Kali und bei vorsichtiger Destillation eines Unterchlorigsäuresalzes mit verdünnter Salpetersäure destilliert u. S. Diese ist eine so schwache Säure, daß ihre Salze durch Kohlensäure zersetzt werden; leitet man daher Chlor in eine Lösung von kohlensaurem Natron, so entsteht kein Unterchlorigsäuresalz, sondern Chlornatrium und freie u. S. Mäßig konzentrierte Lösungen der Säure lassen sich destillieren und durch Fraktionierung konzentrieren, während sehr schwache oder sehr starke Säure sich bei der Destillation zersetzt. Konzentrierte u. S. ist orangegelb, verdünnte fast farblos, riecht eigentümlich, schmeckt ätzend, zersetzt sich sehr leicht in Chlor und Chlorsäure und wirkt doppelt so stark oxydierend und bleichend als das in ihr enthaltene Chlor. Ihre Salze (Hypochlorite) sind im reinen Zustand wenig bekannt und im festen gar nicht; sie sind sehr unbeständig, ihre verdünnten Lösungen geben beim Kochen Chlorsäuresalz und Chloride, die konzentrierten Chloride und Sauerstoff; sie entwickeln beim Erhitzen mit verschiedenen Metalloxyden, wie Kobaltoxyd oder Kupferoxyd, Sauerstoff; sie bleichen sehr langsam, nach Zusatz einer Säure aber sehr energisch, auch schon bei Einwirkung der Kohlensäure der Luft. Die unterchlorigsauren Alkalien sind in den Bleichflüssigkeiten (Eau de Javelle und Eau de Labarraque) enthalten, unterchlorigsaure Magnesia in Ramsays oder Grouvelles, das Zinksalz in Varrentrapps Bleichflüssigkeit. Über das Kalksalz s. Chlorkalk. Berthollet beobachtete 1785, daß Chlor sich mit einem Alkali verbinden kann, ohne seine bleichenden Eigenschaften einzubüßen. Er führte die Lösung, welche er durch Einleiten von Chlor in Kalilauge erhielt (Eau de Javelle), in die Färberei ein, und Balard erkannte 1834 die Zusammensetzung des Präparats.
Unterchlorigsaures Natron, s. Eau de Javelle.
Unterdominante, s. Dominante.
Unterelsaß, Bezirk im deutschen Reichsland Elsaß-Lothringen, umfaßt 4778 qkm (86,78 QM.) mit (1885) 6l2,077 Einw. (darunter 211,955 Evangelische, 379,844 Katholische und 18,891 Juden) und besteht aus den acht Kreisen: Kreise QKilometer QMeilen Einw. 1885 Einw. auf 1 QKil.
Erstein 498 9,05 61719 124
Hagenau 659 11,97 73316 111
Molsheim 740 13,44 69328 94
Schlettstadt 635 11,53 71378 112
Straßburg (Stadt) 78 1,42 111987 -
Straßburg (Land) 561 10,19 79521 142
Weißenburg 603 10,95 58270 97
Zabern 1004 18,24 86558 86
Unterfahrung, die Anlage eines neuen Fundaments oder neuer Fundamentteile bei einem Gebände mit ungenügender oder schadhaft gewordener Gründung, größerer Belastung des Baugrundes, tieferer Gründung des Nachbarhauses etc.
Unterfranken, ein Regierungsbezirk des Königreichs Bayern, grenzt im NW. an die preußische Provinz Hessen-Nassau, im N. an Sachsen-Weimar, im NO. an Sachsen-Meiningen, im O. an Ober- und Mittelfranken, im S. an Württemberg und Baden, im W. an das Großherzogtum Hessen, besteht aus dem ehemaligen Bistum Würzburg, dem kurmainzischen Fürstentum Aschaffenburg, der vormals freien Reichsstadt Schweinfurt und aus Teilen des Bistums Fulda, des Fürstentums Ansbach, der Grafschaft Schwarzenberg etc. und umfaßt 8401 qkm (152,58 QM.) mit (1885) 619,436 Einw. (darunter 106,302 Evangelische, 484,406 Katholiken und 14,398 Juden). Gebirge sind: im N. die Rhön mit dem Kreuzberg, im W. der reichbewaldete Spessart, im O. der Steigerwald und die Haßberge. Hauptfluß ist der Main, welcher den Regierungsbezirk, zwei große Bogen nach S. abgerechnet, von O. nach W. in einem meist breiten und fruchtbaren Thal durchzieht. Ihm fließen hier zu die Fränkische Saale und Sinn auf der rechten Seite, während auf der linken Seite nur kleine Bäche einmünden. Der Boden ist meist sehr fruchtbar und liefert Holz in großer Menge, treffliche Weine, Getreide, Flachs, Hanf, Obst etc. Von Mineralien werden Alabaster, Gips, Thon und Eisen gewonnen. Unter den Mineralquellen sind besonders die von Kissingen berühmt. Haupterwerbszweige sind: Land- und Forstwirtschaft, Wein- und Obstbau, Viehzucht etc., aber auch die Industrie ist bedeutend und besteht vorzugsweise in Baumwollspinnerei, Lein-, Baumwoll- und Wollweberei, Fabrikation von Tapeten, Papier, Holz- und Eisenwaren, Maschinen, Glas, Bierbrauer rei etc. Der Handel ist besonders namhaft in Holz, Landesprodukten und Wein. Als Hauptverkehrslinie durchzieht den Regierungsbezirk die Eisenbahnlinie Bamberg-Aschaffenburg, zahlreiche andre Linien münden von N. und S. her in diese ein. Die Schiffahrt auf dem Main ist in stetem Aufschwung begriffen. In administrativer Hinsicht wird U. in vier unmittelbare Städte (Aschaffenburg, Kitzingen, Schweinfurt und Würzburg) und 20 Bezirksämter geteil. Hauptstadt ist Würzburg.