DaVasen Ott ein öffentlicher Angestellter war und sogar als deren erster auch nur vorübergehend schwer zu ersetzen, so konnte es nicht verborgen bleiben, als er arg verbläut einige Tage seiner Tätigkeit fern sein mußte.
Nun gibt es auf der Drom keine Gesetze mehr, die den einzelnen zu treffen vermöchten. Es war also nicht möglich, mich nach irdischen Begriffen für meine Tat zu strafen.
Dafür aber pflegte in den überaus seltenen Fällen, da ein Mensch einem anderen Ungemach zugefügt hatte, und dieser vor den Ältesten des Wohnkreises Klage erhob, ein alter Gebrauch angewandt zu werden: die öffentliche Bekanntmachung der Tat und des Namens des Täters in den Versammlungen der Einwohner. Eine andere Folge trat nicht ein.
Aber schon diese zwangsweise Preisgabe des Namens an die öffentliche Beurteilung wird als ein demütigend tiefer Eingriff in die persönliche Freiheit empfunden. Da sonst niemals, auch nicht in Gedanken, ein Mensch über einen anderen irgend ein tadelndes Urteil fällt, in diesem besonderen Falle aber Alle zur Kritik aufgefordert werden, so ist das eine Ungeheuerlichkeit.
Man kann sich, aufgewachsen in den unzähligen und nie endenden Beschränkungen des unfreien Menschen unserer Erde, schwer eine Vorstellung von dem Wesen vollkommenster, auch gedanklicher, Freiheit machen, das jener Menschheit so viel späterer Jahrtausende zur selbstverständlichen Gewohnheit geworden ist. –
In der nächsten Versammlung der Kreisinsassen ward mein Name und meine Tat bekanntgegeben. Seit mehreren Jahrzehnten war Derartiges nicht mehr erfolgt.
Worde, wie berichtet, selber einer der Ältesten des Kreises, war, obwohl natürlichder Name seiner Tochter nicht genannt wurde, tief betrübt, mehr aber über den Ausbruch tierischer Wildheit des Geliebten seiner Tochter als über die kränkende Strafe.