Chapter 43

Die geschlechtgenossenschaftliche Rechtgemeinschaft (bratstvo, pleme, gr. Phratrie, Phylē) geschlechterrechtlicher Verbände führte zur territorialgenossenschaftlichen Organisation über. Diese bildete bei Slaven und Germanen gleichermassen die Grundlage für die darauf sich erhebenden herrschaftlichen Verbände, denen sich nach Umständen das Häuptling- und Königtum der daneben einhergehenden kriegerischen Organisation aufnötigte1. Die geschlechterrechtliche Gemeinschaft braucht zu ihrer gedeihlichen Entwicklung und zu ihrem dauernden Bestande ungestörten Frieden, die herrschaftliche dagegen erheischt unablässig Krieg mit den Nachbarn. Fehlt ein solcher, dann macht sie sich innerhalb ihres heimischen Gebietes der Bevölkerung fühlbar und unterdrückt sie. Es erfolgt ein Gegendruck und es entstehen Reibungen, bei denen mitunter die eine der Organisationformen auch völlig in die Brüche geht.In Bosnien und dem Herzogtum lastete auf den geschlechterrechtlichen Genossenschaften, die sozial das arbeitende Volk darstellten, neben der Wucht der kriegerischen Organisation (Königtum und Adel) noch die kirchliche, eine unproduktiver als die andere, eine mehr als die andere vom Marke des Volkes zehrend, zum Überfluss beide noch miteinander im aufreibenden Kampfe um die Herrschaft und die unumschränkte Volkknechtung. Nach der jedenfalls auf gründlichem, historischem Material fussenden Ermittlung des bosnischen FranziskanerfratersBōžićgab es zur Zeit der Eroberung Bosniens durch die Türken in dem Gebirgländchen zweihundert und dreiundsiebzig (273) Franziskanerklöster, ungerechnet die Zweiganstalten und sonstige Ordenklöster! Man darf annehmen, dass das einrückende türkische Heer mit ausgelassenem Jubel als ein Befreierheer vom Volke begrüsst worden sei. Dafür zeugt mittelbar die Tatsache, dass die Besitzergreifung oder Unterwerfung des Landes buchstäblich ohne Blutvergiessen innerhalb dreier Tage erfolgte und an einem einzigen Tage siebzig der wohlbefestigten Burgen ihre Tore den Türken gastlich aufschlossen. Bosnisch-slavisches Königtum mit seiner Adelherrschaft verschwand fast spurlos von der Bildfläche, von den Mönchklöstern blieben ihrer nur sechsoder acht von der Volkwut verschont und behaupteten sich bis auf unsere Tage. Alle übrigen hat das Volk gründlich zerstört. Um mit der Vergangenheit völlig zu brechen, nahm der grössere Teil der bäuerlichen Bevölkerung freiwillig den Islam an.Nicht umsonst; denn unter dieser neuen Decke konnte sich die nationale geschlechterrechtliche Organisation weiter behaupten, ja auch sogar die altursprüngliche slavische kriegerische Organisation, die Volkmiliz, die zur Sicherung der geschlechterrechtlichen diente, ohne Eroberungzwecke (Gebieterweiterungen) anzustreben, wie wir sie im Hajdukentume erkennen, lebte neu auf. Fast auf zwei Jahrhunderte hinaus ward dadurch dem Lande ein Frieden erworben, der einen noch gar nicht ausreichend gewürdigten Aufschwung der in den orientalischen Kulturkreis miteinbezogenen Bosnier und Herzogländer hervorrief.Dieses Völklein betrachtete sich als des Padišāh getreueste Gefolgschaft. Eine Änderung in dieser eingewurzelten Überzeugung bahnten erst allmählich einzelne grossherrliche Statthalter (Vali), Paša’s und sonstige Beamten an, die als Hofgünstlinge von Stambol her in das Land zur Belohnung verschiedener geheimer Tugenden versetzt worden waren. Solche Leute verstanden nicht oder wollten den vorhandenen gesellschaftlichen Zustand nicht verstehen, stellten sich in einen schroffen Gegensatz zu ihm und machten sowohl sich als des Sultans väterliche Herrschaft verhasst.Das ist der soziale Hintergrund, auf dem sich die Hauptbegebenheiten unseres nachfolgenden Guslarenliedes abwickeln. Sie geben uns ein, wenn auch dichterisch verklärtes, doch immerhin überaus lehrreiches Beispiel, wie sich dieser Kampf zweier Organisationformen im einzelnen zuweilen abspielt. BegLjubovićvon Nevesinje war in Handelgeschäften — die Begriffe Edelmann und Grosshändler decken sich gewöhnlich auf der genossenschaftrechtlichen Stufe — in das venezisch-dalmatische Gebiet gereist und hatte einen Abstecher nach Zara gemacht. Der Provveditore gibt den Auftrag ihn zu blenden. Der Beg tötet aus Notwehr den Angreifer und rettet sich durch die Flucht. Darauf setzt sich der Provveditore mit dem Paša von Banjaluka wegen ErmordungLjubović’s ins Einvernehmen. Das Vorgehen des Italieners widersprach ganz und gar der vertragmässig zwischen der Republik Venedig und der Hohen Pforte zu Kraft bestehenden Abmachung, war aber trotzdem dazumal gang und gäbe. Dieses Staatswesen ging klipp und klar seiner dalmatischen Besitzungen vorzüglich dank seiner hochadeligen militärischen Beamten verlustig, die mit sinnloser Willkür und Gewaltherrschaft das slavische Volk im Lande und in der Grenznachbarschaft ständig in Aufruhr erhielten2.Der gleichfalls namentlich nicht genannte Paša von Banjaluka wardes Provveditore’s würdiges Seitenstück. Beide, Vertreter zügelloser Eigenmächtigkeit, fanden sich trotz religiöser und nationaler Verschiedenheit leicht zusammen in ihren Zwecken und Zielen.Ljubovićund das Gebiet von Nevesinje unterstanden dem Paša durchaus nicht. Das beengte ihn aber wenig. Er sandte gemütlich eine Mörderschar zur Vollstreckung der Untat ab. Die Leute verübten in Abwesenheit des Begs Greuel und büssten sie bald darauf. Den Streit zwischenLjubovićund dem Paša, auf einmal dem Wahrer des Rechtes und des staatlichen Ansehens, löst im Liede — ein Wunder.Ljubović’sMilchbruderStefan Majkovićbesteht für den Sultan gegen einen Araber einen Zweikampf, rettet dem Sultan das Leben, rettet den Staat, rettet damit den Beg und erwirbt zugleich das Recht, über den Paša abzuurteilen. Der Araber! Das ist ein guter, alter Bekannte. Der muss ebenso in der serbischen als der bulgarischen Guslarenepik den Ruhm der heimischen Helden begründen helfen. Im Kampfe mitOrlovićist er noch dreiköpfig3, in älteren Zeiten und bei älteren Völkern war er gewöhnlich mehrköpfiger, und eigentlich war er von Ursprung ein menschenfressender Drache.Vielleicht trug zur Behauptung dieser Sage im poetischen Volkbewusstsein auch der im XIV. und XV. Jahrhundert in der Türkei übliche Brauch militärischer Bravourduelle bei. »In damaliger Zeit,« so schildert der BiographSkanderbegsdie Verhältnisse, »wo die persönliche Kraft des Einzelnen noch häufig massgebend für den Sieg war, herrschte auch in Friedenzeiten der Brauch, dass einzelne, besonders kampfgeübte Streiter von Stadt zu Stadt zogen, um die Tapfersten zum Zweikampf herauszufordern«4.Möglicherweise liegt unserer Liedschlussepisode ein solches Ereignis zu Grunde, nur ist die Sache keineswegs wahrscheinlich.LjubovićundMajkovićübergeben sich ohne Wehr und Waffen dem Abgesandten des Sultans, der mit einem Heere ihre Burg umlagert: denn gegen den Kaiser gibt es keinen Kampf. Der Guslar sagt es selber, und es entspricht dem Gewohnheitrecht der Völker. Nicht einmal den Häuptling einer Hajdukenrotte darf einer der Pfadgenossen zum Zweikampf herausfordern, um wieviel weniger einer aus dem Volke den mit Göttlichkeitmacht ausgestatteten Sultan! Das Rechtsprichwort drückt dies so aus: muluć samo na muluća! (Der Herrscher kämpft wieder nur mit einem Herrscher). Dies gilt schon zu Recht bei der primitiven kriegerischen Genossenschaft. Geraten zwei derartige Verbindungen in Streit, so kämpfen die Häuptlinge einen Zweikampf aus, während die beiderseitigen Rotten müssig zuschauen.Gewöhnlich schliesst sich dann die Rotte des unterlegenen, der Rotte des obsiegenden Häuptlings friedlich an. Erst die spätere Entwicklung der Organisation, wenn einmal die Rottenhäuptlinge zu Landgebietern von geheiligter und unantastbarer Gestalt geworden, brachte es zu Wegen, dass die Hauptinteressenten, selber in gesicherter Ferne, mit Hilfe ihrer Getreuen einander bekriegten; dass sich also die Untertanen gegenseitig hinschlachteten, um ihre kindische Neugier zu befriedigen, für welchen der zwei Gebieter die Hinterbliebenen in Zukunft zu roboten und zu darben haben werden.Der Bericht leidet auch darunter, dass ein so unmittelbares Eingreifen des Sultans in eine verhältnismässig geringe Provinzialangelegenheit unglaublich, weil unnötig erscheint.Ljubovićkonnte sein Recht beim Vali suchen, der es schwerlich geduldet haben würde, dass ihm der armselige Paša von Banjaluka ins Handwerk pfusche. War aber der Paša beim Vali Liebkind, so gab es wirksamere Mittel als einen Zweikampf, um ihn umzustimmen. Zu einem Vali pflegt man mit grossem Nachdruck (von so und so viel Beuteln Goldes) zu reden. Ist die strittige Angelegenheit auf diese nicht ungewöhnliche Weise ins Reine gebracht worden, so lag es gewiss zunächst im VorteilLjubović’s, seinen Hof- und Burgguslaren darüber nicht aufzuklären, sondern es vielmehr dessen dichterischer Begabung anheimzustellen, eine minder prosaische Lösung zur Aufklärung des Volkes über das Geschehnis zu erfinden.Der ChristMajkovićals Milchbruder des MoslimsLjubovićund dessen Hausgenosse ist nicht als eine Ausnahmerscheinung zu betrachten5. Die heimischen Moslimen waren auf demselben Baum, auf dem ihre christlichen Volkgenossen gewachsen. Sprache, Sitte und Brauch, Rechtanschauung und Religion waren ihnen gemeinsam. Man muss ausdrücklich sagen: Religion; denn sowenig dem einen der Islam, war dem anderen das Christentum vertraut; gottlob, es ist bis auf den heutigen Tag nicht um vieles hierin anderes geworden, sonst wäre es mir nicht möglich gewesen, mein Buch über Volkglauben und religiösen Brauch der Südslaven, so wie es voll Heidentum geraten ist, zu verfassen und die Anthropophyteia herauszugeben. Es steckt ebensoviel Bosheit und Tücke als Unverstand in der Behauptung eines mir aufsässigen Kritikers, wenn er berichtet (und so mancher schreibt es ihm ohne Überprüfung nach), dass die moslimischen Guslarenlieder meiner Sammlung christenfeindlich gehalten wären6. Die Haltlosigkeit dieser Ausstreuung fälltjedermann in die Augen, der sich nicht scheut, das eine und das andere Lied durchzulesen. Die Helden moslimischer Guslarenlieder fühlten sich nicht als Streiter für den Fanatismus irgendwelcher Derviše berufen, auch führten sie keinen Krieg gegen Weiber, Kinder und christliche Geistliche und Kirchen. Das galt als unritterlich. Die Anfachung des wildgrimmigen Religionhasses geschah und geschieht leider noch immer von Vertretern der Nächstenliebe, der Milde, Versöhnlichkeit und Güte, von Leuten, die das Gelübde der Armut und Keuschheit ablegen, aber dem Reichtum nachjagen und in Polygynie schwelgen, dann von Politikern und von chrowotischen Lügenhistoriographen, die ihre Unfähigkeit, die Wahrheit zu begreifen und zu ergründen, mit erheucheltem Patriotismus und gleichwertiger Treuversicherung für ihren Glauben zu bemänteln suchen.Der Liedtitel, wie folgt, vom Guslaren.

Die geschlechtgenossenschaftliche Rechtgemeinschaft (bratstvo, pleme, gr. Phratrie, Phylē) geschlechterrechtlicher Verbände führte zur territorialgenossenschaftlichen Organisation über. Diese bildete bei Slaven und Germanen gleichermassen die Grundlage für die darauf sich erhebenden herrschaftlichen Verbände, denen sich nach Umständen das Häuptling- und Königtum der daneben einhergehenden kriegerischen Organisation aufnötigte1. Die geschlechterrechtliche Gemeinschaft braucht zu ihrer gedeihlichen Entwicklung und zu ihrem dauernden Bestande ungestörten Frieden, die herrschaftliche dagegen erheischt unablässig Krieg mit den Nachbarn. Fehlt ein solcher, dann macht sie sich innerhalb ihres heimischen Gebietes der Bevölkerung fühlbar und unterdrückt sie. Es erfolgt ein Gegendruck und es entstehen Reibungen, bei denen mitunter die eine der Organisationformen auch völlig in die Brüche geht.In Bosnien und dem Herzogtum lastete auf den geschlechterrechtlichen Genossenschaften, die sozial das arbeitende Volk darstellten, neben der Wucht der kriegerischen Organisation (Königtum und Adel) noch die kirchliche, eine unproduktiver als die andere, eine mehr als die andere vom Marke des Volkes zehrend, zum Überfluss beide noch miteinander im aufreibenden Kampfe um die Herrschaft und die unumschränkte Volkknechtung. Nach der jedenfalls auf gründlichem, historischem Material fussenden Ermittlung des bosnischen FranziskanerfratersBōžićgab es zur Zeit der Eroberung Bosniens durch die Türken in dem Gebirgländchen zweihundert und dreiundsiebzig (273) Franziskanerklöster, ungerechnet die Zweiganstalten und sonstige Ordenklöster! Man darf annehmen, dass das einrückende türkische Heer mit ausgelassenem Jubel als ein Befreierheer vom Volke begrüsst worden sei. Dafür zeugt mittelbar die Tatsache, dass die Besitzergreifung oder Unterwerfung des Landes buchstäblich ohne Blutvergiessen innerhalb dreier Tage erfolgte und an einem einzigen Tage siebzig der wohlbefestigten Burgen ihre Tore den Türken gastlich aufschlossen. Bosnisch-slavisches Königtum mit seiner Adelherrschaft verschwand fast spurlos von der Bildfläche, von den Mönchklöstern blieben ihrer nur sechsoder acht von der Volkwut verschont und behaupteten sich bis auf unsere Tage. Alle übrigen hat das Volk gründlich zerstört. Um mit der Vergangenheit völlig zu brechen, nahm der grössere Teil der bäuerlichen Bevölkerung freiwillig den Islam an.Nicht umsonst; denn unter dieser neuen Decke konnte sich die nationale geschlechterrechtliche Organisation weiter behaupten, ja auch sogar die altursprüngliche slavische kriegerische Organisation, die Volkmiliz, die zur Sicherung der geschlechterrechtlichen diente, ohne Eroberungzwecke (Gebieterweiterungen) anzustreben, wie wir sie im Hajdukentume erkennen, lebte neu auf. Fast auf zwei Jahrhunderte hinaus ward dadurch dem Lande ein Frieden erworben, der einen noch gar nicht ausreichend gewürdigten Aufschwung der in den orientalischen Kulturkreis miteinbezogenen Bosnier und Herzogländer hervorrief.Dieses Völklein betrachtete sich als des Padišāh getreueste Gefolgschaft. Eine Änderung in dieser eingewurzelten Überzeugung bahnten erst allmählich einzelne grossherrliche Statthalter (Vali), Paša’s und sonstige Beamten an, die als Hofgünstlinge von Stambol her in das Land zur Belohnung verschiedener geheimer Tugenden versetzt worden waren. Solche Leute verstanden nicht oder wollten den vorhandenen gesellschaftlichen Zustand nicht verstehen, stellten sich in einen schroffen Gegensatz zu ihm und machten sowohl sich als des Sultans väterliche Herrschaft verhasst.Das ist der soziale Hintergrund, auf dem sich die Hauptbegebenheiten unseres nachfolgenden Guslarenliedes abwickeln. Sie geben uns ein, wenn auch dichterisch verklärtes, doch immerhin überaus lehrreiches Beispiel, wie sich dieser Kampf zweier Organisationformen im einzelnen zuweilen abspielt. BegLjubovićvon Nevesinje war in Handelgeschäften — die Begriffe Edelmann und Grosshändler decken sich gewöhnlich auf der genossenschaftrechtlichen Stufe — in das venezisch-dalmatische Gebiet gereist und hatte einen Abstecher nach Zara gemacht. Der Provveditore gibt den Auftrag ihn zu blenden. Der Beg tötet aus Notwehr den Angreifer und rettet sich durch die Flucht. Darauf setzt sich der Provveditore mit dem Paša von Banjaluka wegen ErmordungLjubović’s ins Einvernehmen. Das Vorgehen des Italieners widersprach ganz und gar der vertragmässig zwischen der Republik Venedig und der Hohen Pforte zu Kraft bestehenden Abmachung, war aber trotzdem dazumal gang und gäbe. Dieses Staatswesen ging klipp und klar seiner dalmatischen Besitzungen vorzüglich dank seiner hochadeligen militärischen Beamten verlustig, die mit sinnloser Willkür und Gewaltherrschaft das slavische Volk im Lande und in der Grenznachbarschaft ständig in Aufruhr erhielten2.Der gleichfalls namentlich nicht genannte Paša von Banjaluka wardes Provveditore’s würdiges Seitenstück. Beide, Vertreter zügelloser Eigenmächtigkeit, fanden sich trotz religiöser und nationaler Verschiedenheit leicht zusammen in ihren Zwecken und Zielen.Ljubovićund das Gebiet von Nevesinje unterstanden dem Paša durchaus nicht. Das beengte ihn aber wenig. Er sandte gemütlich eine Mörderschar zur Vollstreckung der Untat ab. Die Leute verübten in Abwesenheit des Begs Greuel und büssten sie bald darauf. Den Streit zwischenLjubovićund dem Paša, auf einmal dem Wahrer des Rechtes und des staatlichen Ansehens, löst im Liede — ein Wunder.Ljubović’sMilchbruderStefan Majkovićbesteht für den Sultan gegen einen Araber einen Zweikampf, rettet dem Sultan das Leben, rettet den Staat, rettet damit den Beg und erwirbt zugleich das Recht, über den Paša abzuurteilen. Der Araber! Das ist ein guter, alter Bekannte. Der muss ebenso in der serbischen als der bulgarischen Guslarenepik den Ruhm der heimischen Helden begründen helfen. Im Kampfe mitOrlovićist er noch dreiköpfig3, in älteren Zeiten und bei älteren Völkern war er gewöhnlich mehrköpfiger, und eigentlich war er von Ursprung ein menschenfressender Drache.Vielleicht trug zur Behauptung dieser Sage im poetischen Volkbewusstsein auch der im XIV. und XV. Jahrhundert in der Türkei übliche Brauch militärischer Bravourduelle bei. »In damaliger Zeit,« so schildert der BiographSkanderbegsdie Verhältnisse, »wo die persönliche Kraft des Einzelnen noch häufig massgebend für den Sieg war, herrschte auch in Friedenzeiten der Brauch, dass einzelne, besonders kampfgeübte Streiter von Stadt zu Stadt zogen, um die Tapfersten zum Zweikampf herauszufordern«4.Möglicherweise liegt unserer Liedschlussepisode ein solches Ereignis zu Grunde, nur ist die Sache keineswegs wahrscheinlich.LjubovićundMajkovićübergeben sich ohne Wehr und Waffen dem Abgesandten des Sultans, der mit einem Heere ihre Burg umlagert: denn gegen den Kaiser gibt es keinen Kampf. Der Guslar sagt es selber, und es entspricht dem Gewohnheitrecht der Völker. Nicht einmal den Häuptling einer Hajdukenrotte darf einer der Pfadgenossen zum Zweikampf herausfordern, um wieviel weniger einer aus dem Volke den mit Göttlichkeitmacht ausgestatteten Sultan! Das Rechtsprichwort drückt dies so aus: muluć samo na muluća! (Der Herrscher kämpft wieder nur mit einem Herrscher). Dies gilt schon zu Recht bei der primitiven kriegerischen Genossenschaft. Geraten zwei derartige Verbindungen in Streit, so kämpfen die Häuptlinge einen Zweikampf aus, während die beiderseitigen Rotten müssig zuschauen.Gewöhnlich schliesst sich dann die Rotte des unterlegenen, der Rotte des obsiegenden Häuptlings friedlich an. Erst die spätere Entwicklung der Organisation, wenn einmal die Rottenhäuptlinge zu Landgebietern von geheiligter und unantastbarer Gestalt geworden, brachte es zu Wegen, dass die Hauptinteressenten, selber in gesicherter Ferne, mit Hilfe ihrer Getreuen einander bekriegten; dass sich also die Untertanen gegenseitig hinschlachteten, um ihre kindische Neugier zu befriedigen, für welchen der zwei Gebieter die Hinterbliebenen in Zukunft zu roboten und zu darben haben werden.Der Bericht leidet auch darunter, dass ein so unmittelbares Eingreifen des Sultans in eine verhältnismässig geringe Provinzialangelegenheit unglaublich, weil unnötig erscheint.Ljubovićkonnte sein Recht beim Vali suchen, der es schwerlich geduldet haben würde, dass ihm der armselige Paša von Banjaluka ins Handwerk pfusche. War aber der Paša beim Vali Liebkind, so gab es wirksamere Mittel als einen Zweikampf, um ihn umzustimmen. Zu einem Vali pflegt man mit grossem Nachdruck (von so und so viel Beuteln Goldes) zu reden. Ist die strittige Angelegenheit auf diese nicht ungewöhnliche Weise ins Reine gebracht worden, so lag es gewiss zunächst im VorteilLjubović’s, seinen Hof- und Burgguslaren darüber nicht aufzuklären, sondern es vielmehr dessen dichterischer Begabung anheimzustellen, eine minder prosaische Lösung zur Aufklärung des Volkes über das Geschehnis zu erfinden.Der ChristMajkovićals Milchbruder des MoslimsLjubovićund dessen Hausgenosse ist nicht als eine Ausnahmerscheinung zu betrachten5. Die heimischen Moslimen waren auf demselben Baum, auf dem ihre christlichen Volkgenossen gewachsen. Sprache, Sitte und Brauch, Rechtanschauung und Religion waren ihnen gemeinsam. Man muss ausdrücklich sagen: Religion; denn sowenig dem einen der Islam, war dem anderen das Christentum vertraut; gottlob, es ist bis auf den heutigen Tag nicht um vieles hierin anderes geworden, sonst wäre es mir nicht möglich gewesen, mein Buch über Volkglauben und religiösen Brauch der Südslaven, so wie es voll Heidentum geraten ist, zu verfassen und die Anthropophyteia herauszugeben. Es steckt ebensoviel Bosheit und Tücke als Unverstand in der Behauptung eines mir aufsässigen Kritikers, wenn er berichtet (und so mancher schreibt es ihm ohne Überprüfung nach), dass die moslimischen Guslarenlieder meiner Sammlung christenfeindlich gehalten wären6. Die Haltlosigkeit dieser Ausstreuung fälltjedermann in die Augen, der sich nicht scheut, das eine und das andere Lied durchzulesen. Die Helden moslimischer Guslarenlieder fühlten sich nicht als Streiter für den Fanatismus irgendwelcher Derviše berufen, auch führten sie keinen Krieg gegen Weiber, Kinder und christliche Geistliche und Kirchen. Das galt als unritterlich. Die Anfachung des wildgrimmigen Religionhasses geschah und geschieht leider noch immer von Vertretern der Nächstenliebe, der Milde, Versöhnlichkeit und Güte, von Leuten, die das Gelübde der Armut und Keuschheit ablegen, aber dem Reichtum nachjagen und in Polygynie schwelgen, dann von Politikern und von chrowotischen Lügenhistoriographen, die ihre Unfähigkeit, die Wahrheit zu begreifen und zu ergründen, mit erheucheltem Patriotismus und gleichwertiger Treuversicherung für ihren Glauben zu bemänteln suchen.Der Liedtitel, wie folgt, vom Guslaren.

Die geschlechtgenossenschaftliche Rechtgemeinschaft (bratstvo, pleme, gr. Phratrie, Phylē) geschlechterrechtlicher Verbände führte zur territorialgenossenschaftlichen Organisation über. Diese bildete bei Slaven und Germanen gleichermassen die Grundlage für die darauf sich erhebenden herrschaftlichen Verbände, denen sich nach Umständen das Häuptling- und Königtum der daneben einhergehenden kriegerischen Organisation aufnötigte1. Die geschlechterrechtliche Gemeinschaft braucht zu ihrer gedeihlichen Entwicklung und zu ihrem dauernden Bestande ungestörten Frieden, die herrschaftliche dagegen erheischt unablässig Krieg mit den Nachbarn. Fehlt ein solcher, dann macht sie sich innerhalb ihres heimischen Gebietes der Bevölkerung fühlbar und unterdrückt sie. Es erfolgt ein Gegendruck und es entstehen Reibungen, bei denen mitunter die eine der Organisationformen auch völlig in die Brüche geht.In Bosnien und dem Herzogtum lastete auf den geschlechterrechtlichen Genossenschaften, die sozial das arbeitende Volk darstellten, neben der Wucht der kriegerischen Organisation (Königtum und Adel) noch die kirchliche, eine unproduktiver als die andere, eine mehr als die andere vom Marke des Volkes zehrend, zum Überfluss beide noch miteinander im aufreibenden Kampfe um die Herrschaft und die unumschränkte Volkknechtung. Nach der jedenfalls auf gründlichem, historischem Material fussenden Ermittlung des bosnischen FranziskanerfratersBōžićgab es zur Zeit der Eroberung Bosniens durch die Türken in dem Gebirgländchen zweihundert und dreiundsiebzig (273) Franziskanerklöster, ungerechnet die Zweiganstalten und sonstige Ordenklöster! Man darf annehmen, dass das einrückende türkische Heer mit ausgelassenem Jubel als ein Befreierheer vom Volke begrüsst worden sei. Dafür zeugt mittelbar die Tatsache, dass die Besitzergreifung oder Unterwerfung des Landes buchstäblich ohne Blutvergiessen innerhalb dreier Tage erfolgte und an einem einzigen Tage siebzig der wohlbefestigten Burgen ihre Tore den Türken gastlich aufschlossen. Bosnisch-slavisches Königtum mit seiner Adelherrschaft verschwand fast spurlos von der Bildfläche, von den Mönchklöstern blieben ihrer nur sechsoder acht von der Volkwut verschont und behaupteten sich bis auf unsere Tage. Alle übrigen hat das Volk gründlich zerstört. Um mit der Vergangenheit völlig zu brechen, nahm der grössere Teil der bäuerlichen Bevölkerung freiwillig den Islam an.Nicht umsonst; denn unter dieser neuen Decke konnte sich die nationale geschlechterrechtliche Organisation weiter behaupten, ja auch sogar die altursprüngliche slavische kriegerische Organisation, die Volkmiliz, die zur Sicherung der geschlechterrechtlichen diente, ohne Eroberungzwecke (Gebieterweiterungen) anzustreben, wie wir sie im Hajdukentume erkennen, lebte neu auf. Fast auf zwei Jahrhunderte hinaus ward dadurch dem Lande ein Frieden erworben, der einen noch gar nicht ausreichend gewürdigten Aufschwung der in den orientalischen Kulturkreis miteinbezogenen Bosnier und Herzogländer hervorrief.Dieses Völklein betrachtete sich als des Padišāh getreueste Gefolgschaft. Eine Änderung in dieser eingewurzelten Überzeugung bahnten erst allmählich einzelne grossherrliche Statthalter (Vali), Paša’s und sonstige Beamten an, die als Hofgünstlinge von Stambol her in das Land zur Belohnung verschiedener geheimer Tugenden versetzt worden waren. Solche Leute verstanden nicht oder wollten den vorhandenen gesellschaftlichen Zustand nicht verstehen, stellten sich in einen schroffen Gegensatz zu ihm und machten sowohl sich als des Sultans väterliche Herrschaft verhasst.Das ist der soziale Hintergrund, auf dem sich die Hauptbegebenheiten unseres nachfolgenden Guslarenliedes abwickeln. Sie geben uns ein, wenn auch dichterisch verklärtes, doch immerhin überaus lehrreiches Beispiel, wie sich dieser Kampf zweier Organisationformen im einzelnen zuweilen abspielt. BegLjubovićvon Nevesinje war in Handelgeschäften — die Begriffe Edelmann und Grosshändler decken sich gewöhnlich auf der genossenschaftrechtlichen Stufe — in das venezisch-dalmatische Gebiet gereist und hatte einen Abstecher nach Zara gemacht. Der Provveditore gibt den Auftrag ihn zu blenden. Der Beg tötet aus Notwehr den Angreifer und rettet sich durch die Flucht. Darauf setzt sich der Provveditore mit dem Paša von Banjaluka wegen ErmordungLjubović’s ins Einvernehmen. Das Vorgehen des Italieners widersprach ganz und gar der vertragmässig zwischen der Republik Venedig und der Hohen Pforte zu Kraft bestehenden Abmachung, war aber trotzdem dazumal gang und gäbe. Dieses Staatswesen ging klipp und klar seiner dalmatischen Besitzungen vorzüglich dank seiner hochadeligen militärischen Beamten verlustig, die mit sinnloser Willkür und Gewaltherrschaft das slavische Volk im Lande und in der Grenznachbarschaft ständig in Aufruhr erhielten2.Der gleichfalls namentlich nicht genannte Paša von Banjaluka wardes Provveditore’s würdiges Seitenstück. Beide, Vertreter zügelloser Eigenmächtigkeit, fanden sich trotz religiöser und nationaler Verschiedenheit leicht zusammen in ihren Zwecken und Zielen.Ljubovićund das Gebiet von Nevesinje unterstanden dem Paša durchaus nicht. Das beengte ihn aber wenig. Er sandte gemütlich eine Mörderschar zur Vollstreckung der Untat ab. Die Leute verübten in Abwesenheit des Begs Greuel und büssten sie bald darauf. Den Streit zwischenLjubovićund dem Paša, auf einmal dem Wahrer des Rechtes und des staatlichen Ansehens, löst im Liede — ein Wunder.Ljubović’sMilchbruderStefan Majkovićbesteht für den Sultan gegen einen Araber einen Zweikampf, rettet dem Sultan das Leben, rettet den Staat, rettet damit den Beg und erwirbt zugleich das Recht, über den Paša abzuurteilen. Der Araber! Das ist ein guter, alter Bekannte. Der muss ebenso in der serbischen als der bulgarischen Guslarenepik den Ruhm der heimischen Helden begründen helfen. Im Kampfe mitOrlovićist er noch dreiköpfig3, in älteren Zeiten und bei älteren Völkern war er gewöhnlich mehrköpfiger, und eigentlich war er von Ursprung ein menschenfressender Drache.Vielleicht trug zur Behauptung dieser Sage im poetischen Volkbewusstsein auch der im XIV. und XV. Jahrhundert in der Türkei übliche Brauch militärischer Bravourduelle bei. »In damaliger Zeit,« so schildert der BiographSkanderbegsdie Verhältnisse, »wo die persönliche Kraft des Einzelnen noch häufig massgebend für den Sieg war, herrschte auch in Friedenzeiten der Brauch, dass einzelne, besonders kampfgeübte Streiter von Stadt zu Stadt zogen, um die Tapfersten zum Zweikampf herauszufordern«4.Möglicherweise liegt unserer Liedschlussepisode ein solches Ereignis zu Grunde, nur ist die Sache keineswegs wahrscheinlich.LjubovićundMajkovićübergeben sich ohne Wehr und Waffen dem Abgesandten des Sultans, der mit einem Heere ihre Burg umlagert: denn gegen den Kaiser gibt es keinen Kampf. Der Guslar sagt es selber, und es entspricht dem Gewohnheitrecht der Völker. Nicht einmal den Häuptling einer Hajdukenrotte darf einer der Pfadgenossen zum Zweikampf herausfordern, um wieviel weniger einer aus dem Volke den mit Göttlichkeitmacht ausgestatteten Sultan! Das Rechtsprichwort drückt dies so aus: muluć samo na muluća! (Der Herrscher kämpft wieder nur mit einem Herrscher). Dies gilt schon zu Recht bei der primitiven kriegerischen Genossenschaft. Geraten zwei derartige Verbindungen in Streit, so kämpfen die Häuptlinge einen Zweikampf aus, während die beiderseitigen Rotten müssig zuschauen.Gewöhnlich schliesst sich dann die Rotte des unterlegenen, der Rotte des obsiegenden Häuptlings friedlich an. Erst die spätere Entwicklung der Organisation, wenn einmal die Rottenhäuptlinge zu Landgebietern von geheiligter und unantastbarer Gestalt geworden, brachte es zu Wegen, dass die Hauptinteressenten, selber in gesicherter Ferne, mit Hilfe ihrer Getreuen einander bekriegten; dass sich also die Untertanen gegenseitig hinschlachteten, um ihre kindische Neugier zu befriedigen, für welchen der zwei Gebieter die Hinterbliebenen in Zukunft zu roboten und zu darben haben werden.Der Bericht leidet auch darunter, dass ein so unmittelbares Eingreifen des Sultans in eine verhältnismässig geringe Provinzialangelegenheit unglaublich, weil unnötig erscheint.Ljubovićkonnte sein Recht beim Vali suchen, der es schwerlich geduldet haben würde, dass ihm der armselige Paša von Banjaluka ins Handwerk pfusche. War aber der Paša beim Vali Liebkind, so gab es wirksamere Mittel als einen Zweikampf, um ihn umzustimmen. Zu einem Vali pflegt man mit grossem Nachdruck (von so und so viel Beuteln Goldes) zu reden. Ist die strittige Angelegenheit auf diese nicht ungewöhnliche Weise ins Reine gebracht worden, so lag es gewiss zunächst im VorteilLjubović’s, seinen Hof- und Burgguslaren darüber nicht aufzuklären, sondern es vielmehr dessen dichterischer Begabung anheimzustellen, eine minder prosaische Lösung zur Aufklärung des Volkes über das Geschehnis zu erfinden.Der ChristMajkovićals Milchbruder des MoslimsLjubovićund dessen Hausgenosse ist nicht als eine Ausnahmerscheinung zu betrachten5. Die heimischen Moslimen waren auf demselben Baum, auf dem ihre christlichen Volkgenossen gewachsen. Sprache, Sitte und Brauch, Rechtanschauung und Religion waren ihnen gemeinsam. Man muss ausdrücklich sagen: Religion; denn sowenig dem einen der Islam, war dem anderen das Christentum vertraut; gottlob, es ist bis auf den heutigen Tag nicht um vieles hierin anderes geworden, sonst wäre es mir nicht möglich gewesen, mein Buch über Volkglauben und religiösen Brauch der Südslaven, so wie es voll Heidentum geraten ist, zu verfassen und die Anthropophyteia herauszugeben. Es steckt ebensoviel Bosheit und Tücke als Unverstand in der Behauptung eines mir aufsässigen Kritikers, wenn er berichtet (und so mancher schreibt es ihm ohne Überprüfung nach), dass die moslimischen Guslarenlieder meiner Sammlung christenfeindlich gehalten wären6. Die Haltlosigkeit dieser Ausstreuung fälltjedermann in die Augen, der sich nicht scheut, das eine und das andere Lied durchzulesen. Die Helden moslimischer Guslarenlieder fühlten sich nicht als Streiter für den Fanatismus irgendwelcher Derviše berufen, auch führten sie keinen Krieg gegen Weiber, Kinder und christliche Geistliche und Kirchen. Das galt als unritterlich. Die Anfachung des wildgrimmigen Religionhasses geschah und geschieht leider noch immer von Vertretern der Nächstenliebe, der Milde, Versöhnlichkeit und Güte, von Leuten, die das Gelübde der Armut und Keuschheit ablegen, aber dem Reichtum nachjagen und in Polygynie schwelgen, dann von Politikern und von chrowotischen Lügenhistoriographen, die ihre Unfähigkeit, die Wahrheit zu begreifen und zu ergründen, mit erheucheltem Patriotismus und gleichwertiger Treuversicherung für ihren Glauben zu bemänteln suchen.Der Liedtitel, wie folgt, vom Guslaren.

Die geschlechtgenossenschaftliche Rechtgemeinschaft (bratstvo, pleme, gr. Phratrie, Phylē) geschlechterrechtlicher Verbände führte zur territorialgenossenschaftlichen Organisation über. Diese bildete bei Slaven und Germanen gleichermassen die Grundlage für die darauf sich erhebenden herrschaftlichen Verbände, denen sich nach Umständen das Häuptling- und Königtum der daneben einhergehenden kriegerischen Organisation aufnötigte1. Die geschlechterrechtliche Gemeinschaft braucht zu ihrer gedeihlichen Entwicklung und zu ihrem dauernden Bestande ungestörten Frieden, die herrschaftliche dagegen erheischt unablässig Krieg mit den Nachbarn. Fehlt ein solcher, dann macht sie sich innerhalb ihres heimischen Gebietes der Bevölkerung fühlbar und unterdrückt sie. Es erfolgt ein Gegendruck und es entstehen Reibungen, bei denen mitunter die eine der Organisationformen auch völlig in die Brüche geht.In Bosnien und dem Herzogtum lastete auf den geschlechterrechtlichen Genossenschaften, die sozial das arbeitende Volk darstellten, neben der Wucht der kriegerischen Organisation (Königtum und Adel) noch die kirchliche, eine unproduktiver als die andere, eine mehr als die andere vom Marke des Volkes zehrend, zum Überfluss beide noch miteinander im aufreibenden Kampfe um die Herrschaft und die unumschränkte Volkknechtung. Nach der jedenfalls auf gründlichem, historischem Material fussenden Ermittlung des bosnischen FranziskanerfratersBōžićgab es zur Zeit der Eroberung Bosniens durch die Türken in dem Gebirgländchen zweihundert und dreiundsiebzig (273) Franziskanerklöster, ungerechnet die Zweiganstalten und sonstige Ordenklöster! Man darf annehmen, dass das einrückende türkische Heer mit ausgelassenem Jubel als ein Befreierheer vom Volke begrüsst worden sei. Dafür zeugt mittelbar die Tatsache, dass die Besitzergreifung oder Unterwerfung des Landes buchstäblich ohne Blutvergiessen innerhalb dreier Tage erfolgte und an einem einzigen Tage siebzig der wohlbefestigten Burgen ihre Tore den Türken gastlich aufschlossen. Bosnisch-slavisches Königtum mit seiner Adelherrschaft verschwand fast spurlos von der Bildfläche, von den Mönchklöstern blieben ihrer nur sechsoder acht von der Volkwut verschont und behaupteten sich bis auf unsere Tage. Alle übrigen hat das Volk gründlich zerstört. Um mit der Vergangenheit völlig zu brechen, nahm der grössere Teil der bäuerlichen Bevölkerung freiwillig den Islam an.Nicht umsonst; denn unter dieser neuen Decke konnte sich die nationale geschlechterrechtliche Organisation weiter behaupten, ja auch sogar die altursprüngliche slavische kriegerische Organisation, die Volkmiliz, die zur Sicherung der geschlechterrechtlichen diente, ohne Eroberungzwecke (Gebieterweiterungen) anzustreben, wie wir sie im Hajdukentume erkennen, lebte neu auf. Fast auf zwei Jahrhunderte hinaus ward dadurch dem Lande ein Frieden erworben, der einen noch gar nicht ausreichend gewürdigten Aufschwung der in den orientalischen Kulturkreis miteinbezogenen Bosnier und Herzogländer hervorrief.Dieses Völklein betrachtete sich als des Padišāh getreueste Gefolgschaft. Eine Änderung in dieser eingewurzelten Überzeugung bahnten erst allmählich einzelne grossherrliche Statthalter (Vali), Paša’s und sonstige Beamten an, die als Hofgünstlinge von Stambol her in das Land zur Belohnung verschiedener geheimer Tugenden versetzt worden waren. Solche Leute verstanden nicht oder wollten den vorhandenen gesellschaftlichen Zustand nicht verstehen, stellten sich in einen schroffen Gegensatz zu ihm und machten sowohl sich als des Sultans väterliche Herrschaft verhasst.Das ist der soziale Hintergrund, auf dem sich die Hauptbegebenheiten unseres nachfolgenden Guslarenliedes abwickeln. Sie geben uns ein, wenn auch dichterisch verklärtes, doch immerhin überaus lehrreiches Beispiel, wie sich dieser Kampf zweier Organisationformen im einzelnen zuweilen abspielt. BegLjubovićvon Nevesinje war in Handelgeschäften — die Begriffe Edelmann und Grosshändler decken sich gewöhnlich auf der genossenschaftrechtlichen Stufe — in das venezisch-dalmatische Gebiet gereist und hatte einen Abstecher nach Zara gemacht. Der Provveditore gibt den Auftrag ihn zu blenden. Der Beg tötet aus Notwehr den Angreifer und rettet sich durch die Flucht. Darauf setzt sich der Provveditore mit dem Paša von Banjaluka wegen ErmordungLjubović’s ins Einvernehmen. Das Vorgehen des Italieners widersprach ganz und gar der vertragmässig zwischen der Republik Venedig und der Hohen Pforte zu Kraft bestehenden Abmachung, war aber trotzdem dazumal gang und gäbe. Dieses Staatswesen ging klipp und klar seiner dalmatischen Besitzungen vorzüglich dank seiner hochadeligen militärischen Beamten verlustig, die mit sinnloser Willkür und Gewaltherrschaft das slavische Volk im Lande und in der Grenznachbarschaft ständig in Aufruhr erhielten2.Der gleichfalls namentlich nicht genannte Paša von Banjaluka wardes Provveditore’s würdiges Seitenstück. Beide, Vertreter zügelloser Eigenmächtigkeit, fanden sich trotz religiöser und nationaler Verschiedenheit leicht zusammen in ihren Zwecken und Zielen.Ljubovićund das Gebiet von Nevesinje unterstanden dem Paša durchaus nicht. Das beengte ihn aber wenig. Er sandte gemütlich eine Mörderschar zur Vollstreckung der Untat ab. Die Leute verübten in Abwesenheit des Begs Greuel und büssten sie bald darauf. Den Streit zwischenLjubovićund dem Paša, auf einmal dem Wahrer des Rechtes und des staatlichen Ansehens, löst im Liede — ein Wunder.Ljubović’sMilchbruderStefan Majkovićbesteht für den Sultan gegen einen Araber einen Zweikampf, rettet dem Sultan das Leben, rettet den Staat, rettet damit den Beg und erwirbt zugleich das Recht, über den Paša abzuurteilen. Der Araber! Das ist ein guter, alter Bekannte. Der muss ebenso in der serbischen als der bulgarischen Guslarenepik den Ruhm der heimischen Helden begründen helfen. Im Kampfe mitOrlovićist er noch dreiköpfig3, in älteren Zeiten und bei älteren Völkern war er gewöhnlich mehrköpfiger, und eigentlich war er von Ursprung ein menschenfressender Drache.Vielleicht trug zur Behauptung dieser Sage im poetischen Volkbewusstsein auch der im XIV. und XV. Jahrhundert in der Türkei übliche Brauch militärischer Bravourduelle bei. »In damaliger Zeit,« so schildert der BiographSkanderbegsdie Verhältnisse, »wo die persönliche Kraft des Einzelnen noch häufig massgebend für den Sieg war, herrschte auch in Friedenzeiten der Brauch, dass einzelne, besonders kampfgeübte Streiter von Stadt zu Stadt zogen, um die Tapfersten zum Zweikampf herauszufordern«4.Möglicherweise liegt unserer Liedschlussepisode ein solches Ereignis zu Grunde, nur ist die Sache keineswegs wahrscheinlich.LjubovićundMajkovićübergeben sich ohne Wehr und Waffen dem Abgesandten des Sultans, der mit einem Heere ihre Burg umlagert: denn gegen den Kaiser gibt es keinen Kampf. Der Guslar sagt es selber, und es entspricht dem Gewohnheitrecht der Völker. Nicht einmal den Häuptling einer Hajdukenrotte darf einer der Pfadgenossen zum Zweikampf herausfordern, um wieviel weniger einer aus dem Volke den mit Göttlichkeitmacht ausgestatteten Sultan! Das Rechtsprichwort drückt dies so aus: muluć samo na muluća! (Der Herrscher kämpft wieder nur mit einem Herrscher). Dies gilt schon zu Recht bei der primitiven kriegerischen Genossenschaft. Geraten zwei derartige Verbindungen in Streit, so kämpfen die Häuptlinge einen Zweikampf aus, während die beiderseitigen Rotten müssig zuschauen.Gewöhnlich schliesst sich dann die Rotte des unterlegenen, der Rotte des obsiegenden Häuptlings friedlich an. Erst die spätere Entwicklung der Organisation, wenn einmal die Rottenhäuptlinge zu Landgebietern von geheiligter und unantastbarer Gestalt geworden, brachte es zu Wegen, dass die Hauptinteressenten, selber in gesicherter Ferne, mit Hilfe ihrer Getreuen einander bekriegten; dass sich also die Untertanen gegenseitig hinschlachteten, um ihre kindische Neugier zu befriedigen, für welchen der zwei Gebieter die Hinterbliebenen in Zukunft zu roboten und zu darben haben werden.Der Bericht leidet auch darunter, dass ein so unmittelbares Eingreifen des Sultans in eine verhältnismässig geringe Provinzialangelegenheit unglaublich, weil unnötig erscheint.Ljubovićkonnte sein Recht beim Vali suchen, der es schwerlich geduldet haben würde, dass ihm der armselige Paša von Banjaluka ins Handwerk pfusche. War aber der Paša beim Vali Liebkind, so gab es wirksamere Mittel als einen Zweikampf, um ihn umzustimmen. Zu einem Vali pflegt man mit grossem Nachdruck (von so und so viel Beuteln Goldes) zu reden. Ist die strittige Angelegenheit auf diese nicht ungewöhnliche Weise ins Reine gebracht worden, so lag es gewiss zunächst im VorteilLjubović’s, seinen Hof- und Burgguslaren darüber nicht aufzuklären, sondern es vielmehr dessen dichterischer Begabung anheimzustellen, eine minder prosaische Lösung zur Aufklärung des Volkes über das Geschehnis zu erfinden.Der ChristMajkovićals Milchbruder des MoslimsLjubovićund dessen Hausgenosse ist nicht als eine Ausnahmerscheinung zu betrachten5. Die heimischen Moslimen waren auf demselben Baum, auf dem ihre christlichen Volkgenossen gewachsen. Sprache, Sitte und Brauch, Rechtanschauung und Religion waren ihnen gemeinsam. Man muss ausdrücklich sagen: Religion; denn sowenig dem einen der Islam, war dem anderen das Christentum vertraut; gottlob, es ist bis auf den heutigen Tag nicht um vieles hierin anderes geworden, sonst wäre es mir nicht möglich gewesen, mein Buch über Volkglauben und religiösen Brauch der Südslaven, so wie es voll Heidentum geraten ist, zu verfassen und die Anthropophyteia herauszugeben. Es steckt ebensoviel Bosheit und Tücke als Unverstand in der Behauptung eines mir aufsässigen Kritikers, wenn er berichtet (und so mancher schreibt es ihm ohne Überprüfung nach), dass die moslimischen Guslarenlieder meiner Sammlung christenfeindlich gehalten wären6. Die Haltlosigkeit dieser Ausstreuung fälltjedermann in die Augen, der sich nicht scheut, das eine und das andere Lied durchzulesen. Die Helden moslimischer Guslarenlieder fühlten sich nicht als Streiter für den Fanatismus irgendwelcher Derviše berufen, auch führten sie keinen Krieg gegen Weiber, Kinder und christliche Geistliche und Kirchen. Das galt als unritterlich. Die Anfachung des wildgrimmigen Religionhasses geschah und geschieht leider noch immer von Vertretern der Nächstenliebe, der Milde, Versöhnlichkeit und Güte, von Leuten, die das Gelübde der Armut und Keuschheit ablegen, aber dem Reichtum nachjagen und in Polygynie schwelgen, dann von Politikern und von chrowotischen Lügenhistoriographen, die ihre Unfähigkeit, die Wahrheit zu begreifen und zu ergründen, mit erheucheltem Patriotismus und gleichwertiger Treuversicherung für ihren Glauben zu bemänteln suchen.Der Liedtitel, wie folgt, vom Guslaren.

Die geschlechtgenossenschaftliche Rechtgemeinschaft (bratstvo, pleme, gr. Phratrie, Phylē) geschlechterrechtlicher Verbände führte zur territorialgenossenschaftlichen Organisation über. Diese bildete bei Slaven und Germanen gleichermassen die Grundlage für die darauf sich erhebenden herrschaftlichen Verbände, denen sich nach Umständen das Häuptling- und Königtum der daneben einhergehenden kriegerischen Organisation aufnötigte1. Die geschlechterrechtliche Gemeinschaft braucht zu ihrer gedeihlichen Entwicklung und zu ihrem dauernden Bestande ungestörten Frieden, die herrschaftliche dagegen erheischt unablässig Krieg mit den Nachbarn. Fehlt ein solcher, dann macht sie sich innerhalb ihres heimischen Gebietes der Bevölkerung fühlbar und unterdrückt sie. Es erfolgt ein Gegendruck und es entstehen Reibungen, bei denen mitunter die eine der Organisationformen auch völlig in die Brüche geht.

In Bosnien und dem Herzogtum lastete auf den geschlechterrechtlichen Genossenschaften, die sozial das arbeitende Volk darstellten, neben der Wucht der kriegerischen Organisation (Königtum und Adel) noch die kirchliche, eine unproduktiver als die andere, eine mehr als die andere vom Marke des Volkes zehrend, zum Überfluss beide noch miteinander im aufreibenden Kampfe um die Herrschaft und die unumschränkte Volkknechtung. Nach der jedenfalls auf gründlichem, historischem Material fussenden Ermittlung des bosnischen FranziskanerfratersBōžićgab es zur Zeit der Eroberung Bosniens durch die Türken in dem Gebirgländchen zweihundert und dreiundsiebzig (273) Franziskanerklöster, ungerechnet die Zweiganstalten und sonstige Ordenklöster! Man darf annehmen, dass das einrückende türkische Heer mit ausgelassenem Jubel als ein Befreierheer vom Volke begrüsst worden sei. Dafür zeugt mittelbar die Tatsache, dass die Besitzergreifung oder Unterwerfung des Landes buchstäblich ohne Blutvergiessen innerhalb dreier Tage erfolgte und an einem einzigen Tage siebzig der wohlbefestigten Burgen ihre Tore den Türken gastlich aufschlossen. Bosnisch-slavisches Königtum mit seiner Adelherrschaft verschwand fast spurlos von der Bildfläche, von den Mönchklöstern blieben ihrer nur sechsoder acht von der Volkwut verschont und behaupteten sich bis auf unsere Tage. Alle übrigen hat das Volk gründlich zerstört. Um mit der Vergangenheit völlig zu brechen, nahm der grössere Teil der bäuerlichen Bevölkerung freiwillig den Islam an.

Nicht umsonst; denn unter dieser neuen Decke konnte sich die nationale geschlechterrechtliche Organisation weiter behaupten, ja auch sogar die altursprüngliche slavische kriegerische Organisation, die Volkmiliz, die zur Sicherung der geschlechterrechtlichen diente, ohne Eroberungzwecke (Gebieterweiterungen) anzustreben, wie wir sie im Hajdukentume erkennen, lebte neu auf. Fast auf zwei Jahrhunderte hinaus ward dadurch dem Lande ein Frieden erworben, der einen noch gar nicht ausreichend gewürdigten Aufschwung der in den orientalischen Kulturkreis miteinbezogenen Bosnier und Herzogländer hervorrief.

Dieses Völklein betrachtete sich als des Padišāh getreueste Gefolgschaft. Eine Änderung in dieser eingewurzelten Überzeugung bahnten erst allmählich einzelne grossherrliche Statthalter (Vali), Paša’s und sonstige Beamten an, die als Hofgünstlinge von Stambol her in das Land zur Belohnung verschiedener geheimer Tugenden versetzt worden waren. Solche Leute verstanden nicht oder wollten den vorhandenen gesellschaftlichen Zustand nicht verstehen, stellten sich in einen schroffen Gegensatz zu ihm und machten sowohl sich als des Sultans väterliche Herrschaft verhasst.

Das ist der soziale Hintergrund, auf dem sich die Hauptbegebenheiten unseres nachfolgenden Guslarenliedes abwickeln. Sie geben uns ein, wenn auch dichterisch verklärtes, doch immerhin überaus lehrreiches Beispiel, wie sich dieser Kampf zweier Organisationformen im einzelnen zuweilen abspielt. BegLjubovićvon Nevesinje war in Handelgeschäften — die Begriffe Edelmann und Grosshändler decken sich gewöhnlich auf der genossenschaftrechtlichen Stufe — in das venezisch-dalmatische Gebiet gereist und hatte einen Abstecher nach Zara gemacht. Der Provveditore gibt den Auftrag ihn zu blenden. Der Beg tötet aus Notwehr den Angreifer und rettet sich durch die Flucht. Darauf setzt sich der Provveditore mit dem Paša von Banjaluka wegen ErmordungLjubović’s ins Einvernehmen. Das Vorgehen des Italieners widersprach ganz und gar der vertragmässig zwischen der Republik Venedig und der Hohen Pforte zu Kraft bestehenden Abmachung, war aber trotzdem dazumal gang und gäbe. Dieses Staatswesen ging klipp und klar seiner dalmatischen Besitzungen vorzüglich dank seiner hochadeligen militärischen Beamten verlustig, die mit sinnloser Willkür und Gewaltherrschaft das slavische Volk im Lande und in der Grenznachbarschaft ständig in Aufruhr erhielten2.

Der gleichfalls namentlich nicht genannte Paša von Banjaluka wardes Provveditore’s würdiges Seitenstück. Beide, Vertreter zügelloser Eigenmächtigkeit, fanden sich trotz religiöser und nationaler Verschiedenheit leicht zusammen in ihren Zwecken und Zielen.Ljubovićund das Gebiet von Nevesinje unterstanden dem Paša durchaus nicht. Das beengte ihn aber wenig. Er sandte gemütlich eine Mörderschar zur Vollstreckung der Untat ab. Die Leute verübten in Abwesenheit des Begs Greuel und büssten sie bald darauf. Den Streit zwischenLjubovićund dem Paša, auf einmal dem Wahrer des Rechtes und des staatlichen Ansehens, löst im Liede — ein Wunder.

Ljubović’sMilchbruderStefan Majkovićbesteht für den Sultan gegen einen Araber einen Zweikampf, rettet dem Sultan das Leben, rettet den Staat, rettet damit den Beg und erwirbt zugleich das Recht, über den Paša abzuurteilen. Der Araber! Das ist ein guter, alter Bekannte. Der muss ebenso in der serbischen als der bulgarischen Guslarenepik den Ruhm der heimischen Helden begründen helfen. Im Kampfe mitOrlovićist er noch dreiköpfig3, in älteren Zeiten und bei älteren Völkern war er gewöhnlich mehrköpfiger, und eigentlich war er von Ursprung ein menschenfressender Drache.

Vielleicht trug zur Behauptung dieser Sage im poetischen Volkbewusstsein auch der im XIV. und XV. Jahrhundert in der Türkei übliche Brauch militärischer Bravourduelle bei. »In damaliger Zeit,« so schildert der BiographSkanderbegsdie Verhältnisse, »wo die persönliche Kraft des Einzelnen noch häufig massgebend für den Sieg war, herrschte auch in Friedenzeiten der Brauch, dass einzelne, besonders kampfgeübte Streiter von Stadt zu Stadt zogen, um die Tapfersten zum Zweikampf herauszufordern«4.

Möglicherweise liegt unserer Liedschlussepisode ein solches Ereignis zu Grunde, nur ist die Sache keineswegs wahrscheinlich.LjubovićundMajkovićübergeben sich ohne Wehr und Waffen dem Abgesandten des Sultans, der mit einem Heere ihre Burg umlagert: denn gegen den Kaiser gibt es keinen Kampf. Der Guslar sagt es selber, und es entspricht dem Gewohnheitrecht der Völker. Nicht einmal den Häuptling einer Hajdukenrotte darf einer der Pfadgenossen zum Zweikampf herausfordern, um wieviel weniger einer aus dem Volke den mit Göttlichkeitmacht ausgestatteten Sultan! Das Rechtsprichwort drückt dies so aus: muluć samo na muluća! (Der Herrscher kämpft wieder nur mit einem Herrscher). Dies gilt schon zu Recht bei der primitiven kriegerischen Genossenschaft. Geraten zwei derartige Verbindungen in Streit, so kämpfen die Häuptlinge einen Zweikampf aus, während die beiderseitigen Rotten müssig zuschauen.Gewöhnlich schliesst sich dann die Rotte des unterlegenen, der Rotte des obsiegenden Häuptlings friedlich an. Erst die spätere Entwicklung der Organisation, wenn einmal die Rottenhäuptlinge zu Landgebietern von geheiligter und unantastbarer Gestalt geworden, brachte es zu Wegen, dass die Hauptinteressenten, selber in gesicherter Ferne, mit Hilfe ihrer Getreuen einander bekriegten; dass sich also die Untertanen gegenseitig hinschlachteten, um ihre kindische Neugier zu befriedigen, für welchen der zwei Gebieter die Hinterbliebenen in Zukunft zu roboten und zu darben haben werden.

Der Bericht leidet auch darunter, dass ein so unmittelbares Eingreifen des Sultans in eine verhältnismässig geringe Provinzialangelegenheit unglaublich, weil unnötig erscheint.Ljubovićkonnte sein Recht beim Vali suchen, der es schwerlich geduldet haben würde, dass ihm der armselige Paša von Banjaluka ins Handwerk pfusche. War aber der Paša beim Vali Liebkind, so gab es wirksamere Mittel als einen Zweikampf, um ihn umzustimmen. Zu einem Vali pflegt man mit grossem Nachdruck (von so und so viel Beuteln Goldes) zu reden. Ist die strittige Angelegenheit auf diese nicht ungewöhnliche Weise ins Reine gebracht worden, so lag es gewiss zunächst im VorteilLjubović’s, seinen Hof- und Burgguslaren darüber nicht aufzuklären, sondern es vielmehr dessen dichterischer Begabung anheimzustellen, eine minder prosaische Lösung zur Aufklärung des Volkes über das Geschehnis zu erfinden.

Der ChristMajkovićals Milchbruder des MoslimsLjubovićund dessen Hausgenosse ist nicht als eine Ausnahmerscheinung zu betrachten5. Die heimischen Moslimen waren auf demselben Baum, auf dem ihre christlichen Volkgenossen gewachsen. Sprache, Sitte und Brauch, Rechtanschauung und Religion waren ihnen gemeinsam. Man muss ausdrücklich sagen: Religion; denn sowenig dem einen der Islam, war dem anderen das Christentum vertraut; gottlob, es ist bis auf den heutigen Tag nicht um vieles hierin anderes geworden, sonst wäre es mir nicht möglich gewesen, mein Buch über Volkglauben und religiösen Brauch der Südslaven, so wie es voll Heidentum geraten ist, zu verfassen und die Anthropophyteia herauszugeben. Es steckt ebensoviel Bosheit und Tücke als Unverstand in der Behauptung eines mir aufsässigen Kritikers, wenn er berichtet (und so mancher schreibt es ihm ohne Überprüfung nach), dass die moslimischen Guslarenlieder meiner Sammlung christenfeindlich gehalten wären6. Die Haltlosigkeit dieser Ausstreuung fälltjedermann in die Augen, der sich nicht scheut, das eine und das andere Lied durchzulesen. Die Helden moslimischer Guslarenlieder fühlten sich nicht als Streiter für den Fanatismus irgendwelcher Derviše berufen, auch führten sie keinen Krieg gegen Weiber, Kinder und christliche Geistliche und Kirchen. Das galt als unritterlich. Die Anfachung des wildgrimmigen Religionhasses geschah und geschieht leider noch immer von Vertretern der Nächstenliebe, der Milde, Versöhnlichkeit und Güte, von Leuten, die das Gelübde der Armut und Keuschheit ablegen, aber dem Reichtum nachjagen und in Polygynie schwelgen, dann von Politikern und von chrowotischen Lügenhistoriographen, die ihre Unfähigkeit, die Wahrheit zu begreifen und zu ergründen, mit erheucheltem Patriotismus und gleichwertiger Treuversicherung für ihren Glauben zu bemänteln suchen.

Der Liedtitel, wie folgt, vom Guslaren.


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