Chapter 5

Schottlanderlebte seine Gräuelperiode unter Jakob VI[147]. Dieser König schürte mit der reformirten Geistlichkeit das Feuer um die Wette[148]; er selbst bildete sich ein, um seines Religionseifers willen vom Teufel verfolgt zu werden, und sein Argwohn traf darum besonders die schottischen Katholiken als dessen Werkzeuge. — Bei seiner Rückkehr aus Dänemark (wo er sich vermählt hatte) war Jakob von gewaltigen Seestürmen bedrängt worden, die er den Zauberkünsten der Hexen zuschrieb. Daher ward dieser Sturm der Anlass zu einer ganz entsetzlichen Hexenverfolgung. Der Argwohn des Königs fiel hauptsächlich auf einen Dr. Fian, der den Sturm erregt haben sollte. Derselbe gestand dieses auch auf der Folter, nahm aber hernach sein Geständniss zurück. Daher wurde derselbe wiederholt allen nur irgend erdenklichen Martern unterworfen. Die Knochen der Beine wurden ihm in den spanischen Stiefeln in einzelne Stücke zerbrochen und schliesslich wurden dem Unglücklichen (auf Geheiss des Königs) an allen Fingern die Nägel gespalten, mit einer Kneipzange ausgerissen und an jeder wunden Stelle wurde ihm ein eiserner Nagel bis zum Kopfende ins Fleisch eingetrieben. Aber „der Teufel war so tief in sein Herz eingedrungen, dass er hartnäckig leugnete, was er vorher eingestanden hatte“, wesshalb er ohne Geständniss lebendig verbrannt wurde[149]. — Wie in diesem Falle, so wohnte der König auch sonst den Verhören persönlich bei, liess sich mitunter von den Verhörten die Melodien vorspielen, mitwelchen die Teufelsprozessionen begleitet werden, freute sich, wenn der Teufel französisch von ihm gesagt haben sollte: „Il est un homme de Dieu“, oder er sei der grösste Feind, welchen Satan in der Welt habe, — und bedrohte die Geschworenen mit einer Anklage wegen vorsätzlichen Irrthums, wenn sie im Verurtheilen nicht eifrig genug waren.

Mit Jakob's Ueberzug nach London änderte sich die Scene seines Wirkens; jetzt kam das übersättigte Schottland etwas zu Athem, und in England erschien sogleich ein Gesetz (1603), das die Zauberei ganz im Geiste der königlichen Dämonologie auffasste und die Zauberer, als der Felonie schuldig, jedes geistlichen Beistandes für unwürdig erklärte. Jetzt war nicht mehr die Nachweisung eines durch Zaubermittel begangenen Verbrechens nöthig; die Zauberei war nun an sich ein solches[150]. Berüchtigt sind die beiden Prozesse der Lancashire-Hexen in den Jahren 1613 und 1634, wobei ein boshafter Knabe von elf Jahren unter der Anleitung seines gewinnsüchtigen Vaters die Denunziationen machte. Der Betrug wurde entdeckt, als siebenzehn Weiber schon auf dem Punkte waren gehängt zu werden[151].

Unerhörte Dinge durchlebteEnglandin der Zeit seines Bürgerkriegs. Ein gemeiner Mensch,Matthias Hopkinsaus Essex, der sich besonderer Kenntnisse rühmte, durchzog unter dem Titel eines General-Hexenfinders (Witch-Finder-general) von 1645 an die Grafschaften Essex, Sussex, Norfolk und Huntingdon[152]. Wo ein Magistrat seine Hülfe, die er geschickt zu empfehlen wusste, in Anspruch nahm, da suchte er gegen freien Unterhalt, Vergütung der Reisekosten und bestimmte Diäten die Hexen des Bezirks auf. Als Mittel hierzu dienten ihm besonders die Proben mit der Nadel und mit dem kaltenWasser. So brachte er Hunderte von Unglücklichen zum Tode und fanatisirte den Pöbel täglich mehr.

Unter Anderen fiel auch der Verdacht auf einen fast achtzigjährigen Greis, einen anglikanischen Geistlichen, NamensLowes, der fünfzig Jahre lang seines Amtes in Ehren gewartet hatte. Derselbe wurde mehrere Tage und Nächte hindurch mit der landesüblichen tortura insomnii gequält, bis er ganz ohne Besinnung war und als Geisteskranker erschien. Schliesslich wurde er ins Wasser geworfen, verurtheilt und gehängt. Die Einen behaupteten, er habe standhaft bis ans Ende seine Unschuld betheuert, während Andere (unter ihnen auch Baxter) erzählten, er habe bekannt, dass er zwei Teufel (imps) besitze, von denen der eine ihn immer zum Bösen antreibe, und mit dessen Hülfe er namentlich ein Segelschiff auf der See vor seinen Augen zum Sinken gebracht habe[153]. — Indessen dauerte das TreibenHopkinsnicht lange. Derselbe hatte eben seinen Besuch der Stadt Houghton in Huntingdonshire zugedacht, als ein Geistlicher daselbst, Mr.Gaul, gegen das Unwesen sich erhob. Hopkins, der nun dem Landfrieden nicht mehr traute, schrieb, um die Stimmung zu erforschen, an mehrere Magistrate des Orts folgenden Brief, welcher ausser der Feigheit des Menschen auch beweist, dass selbst ein ungelehrter Hexenverfolger, der niemals von Edelin und Loos gehört hat, seine Verdächtigungspolitik versteht. Er schreibt: „Meinen Empfehl an Eure Herrlichkeit. Ich erhielt heute einen Brief, der mich nach der Stadt Namens Gross-Houghton beruft, um nach übelberüchtigten Personen zu forschen, die man Hexen nennt (obwohl ich höre, dass Euer Pfarrer in Folge seiner Unwissenheit arg gegen uns ist). Ich gedenke, geliebt es Gott, um so eher zu kommen, damit ich dessen seltsame Meinung in Betreff solcher Angelegenheiten vernehme. In Suffolk habe ich einen Priester gekannt, der eben so sehr gegen diese Entdeckung von der Kanzel herab eiferte, jedoch vom Parlament gezwungen wurde,an eben derselben Stelle zu widerrufen. Ich wundere mich sehr, dass solche böse Menschen Verfechter, und noch dazu unter den Geistlichen, finden, welche täglich Schrecken und Entsetzen predigen sollten, um die Uebelthäter zu erschüttern. Ich gedenke Eurer Stadt einen plötzlichen Besuch abzustatten. Diese Woche komme ich nach Kimbolton, und es stehen Zehn gegen Eins zu wetten, dass ich zuerst mich nach Eurer Stadt wende; doch möchte ich zuvor mit Zuverlässigkeit wissen, ob Eure Stadt viele Parteinehmer für solches Gesindel zählt, oder ob sie bereit ist, uns freundlichen Empfang und gute Bewirthung angedeihen zu lassen, wie andere Orte thaten, in denen ich war. Wo nicht, so werde ich Euren Bezirk meiden (nicht als wäre ich zunächst auf mich selbst bedacht), und mich in solche Gegenden begeben, wo ich nicht nur ohne Controle handeln und strafen möge, sondern auch Dank und Belohnung einernte. So verabschiede ich mich ergebenst und will mich als Euren Diener empfohlen haben.

Matthias Hopkins.“

Hopkins trieb sein Spiel, bis er sich in seinen eigenen Netzen fing. Das entrüstete Volk nahm zuletzt mit ihm selbst die Wasserprobe vor, er schwamm, ward schuldig erkannt und getödtet; ob mit gerichtlichen Formen, oder nicht, bleibt zweifelhaft. Butler gedenkt seiner im sechsten Gesange des Hudibras:

Has not this present ParliamentA ledger to the devil sent,Fully empovered to treat aboutFinding revolted witches out?And has not he within one yearHang'd threescore of them in a shire? —Who after proved himself a witch,And made a rod for his own breech.

Has not this present ParliamentA ledger to the devil sent,Fully empovered to treat aboutFinding revolted witches out?And has not he within one yearHang'd threescore of them in a shire? —Who after proved himself a witch,And made a rod for his own breech.

Von einer ähnlichen Hexenjagd, die wenige Jahre später im nördlichen England vorging, berichtetSykesin den Local Records. „In den Gemeinderaths-Akten von Newcastle wird eine Petition in Hexensachen vom 26. März 1649 erwähnt, welche ohne Zweifel von den Einwohnernunterzeichnet war und deren Inhalt einen Prozess gegen alle verdächtigen Personen veranlasste. In Folge derselben schickte die Obrigkeit zwei Gerichtsdiener nach Schottland und bot einem Schotten, der sich auf die Nadelprobe zu verstehen vorgab, wenn er nach Newcastle kommen und die ihm Vorgeführten untersuchen wollte, ausser freier Her- und Rückreise zwanzig Schillinge für jede Person, die als Hexe verurtheilt werden würde. Als die Gerichtsdiener den Hexenfinder zu Pferde in die Stadt brachten, liess die Obrigkeit durch die Schelle bekannt machen, wer gegen irgend ein Weib eine Klage wegen Hexerei vorzubringen habe, der solle es thun; man wolle dieselbe sogleich verhaften und untersuchen lassen. Dreissig Weiber wurden in das Rathhaus gebracht, der Nadelprobe unterworfen und mehrentheils schuldig befunden. Aus einem Auszuge aus dem Register der Pfarrkirche zu St. Andrews in Schottland ersieht man, dass ein Mann und fünfzehn Weiber zu Newcastle wegen Hexerei hingerichtet wurden. Als der Hexenfinder in dieser Stadt mit seinem Geschäfte zu Ende war und seine Gebühren in der Tasche hatte, begab er sich nach Northumberland, um Weiber zu untersuchen, und erhielt drei Pfund für das Stück; aberHenry OgleEsq. bemächtigte sich seiner und forderte Rechenschaft. Der Mann entwischte nach Schottland, wo er verhaftet, vor Gericht gestellt und wegen ähnlicher in diesem Lande verübten Niederträchtigkeiten verurtheilt wurde. Er gestand am Galgen, dass er über zweihundertundzwanzig Weiber in beiden Königreichen um den Lohn von zwanzig Schillingen für den Kopf zum Tode geliefert habe“[154]. — Ganz England war damals von der unheimlichen Finsterniss des Hexenglaubens umnachtet. Scenen, wie sie Shakespeare in seinem Macbeth vorführte, wurden überall als der Wirklichkeit des Hexenwesens entsprechend angesehen[155]. — Der berühmte Verfasser der (etwa 1633erschienenen und den crassesten Aberglauben vertheidigenden) Religio medici,Thomas Browne, der „Vater des Deismus“ gab 1664 über zwei Weiber in Suffolk sein Urtheil dahin ab, dass deren Krämpfe und sonstigen Zufälle zwar natürlich, aber durch den ihnen einwohnenden Teufel gesteigert wären, was er durch Berufung auf kurz vorher in Dänemark vorgekommene Fälle erwies. — Die beiden Unglücklichen waren mit dieser nichtssagenden Erklärung als Hexen dargethan und wurden 1665 gehängt[156]. — Im Jahr 1682 wurden in Exeter drei Personen wegen Hexerei hingerichtet[157].

InSchottlandhatten die Hexenprozesse namentlich seit 1603 ihren ununterbrochenen Fortgang gehabt, und zwar unter der eifrigsten Mitwirkung der reformirten Geistlichkeit, die freilich die hochverdiente Hüterin der schottischen Volksfreiheit war, aber auch den Glauben an Teufelsspuk und Zauberei sorgsam aufrecht hielt. Um zu Denunziationen zu ermuntern, waren hier in den Kirchen Kasten mit Deckelspalten aufgestellt, in welche man die Namen Verdächtiger werfen sollte. Entsetzlicher Art waren die eigenthümlichen Torturmittel, die man in Schottland zur Anwendung brachte[158]. Um eine hartnäckige Hexe zu wecken, band man ihr einen eisernen Kappzaum oder Reif mit vier Zacken, die in den Mund eindrangen, um das Gesicht, und dieser Kappzaum wurde hinten an der Mauer in einer solchen Weise befestigt, dass die Unglückliche sich nicht niederlegen konnte. In dieser Stellung musste dieselbe oft mehrere Tage und Nächte hindurch verbleiben, während deren sie von Zeit zu Zeit zuGeständnissen aufgefordert wurde. Gleichzeitig wurde an ihr mit der tief ins Fleisch eindringenden Nadel zur Ermittelung des Hexenmales experimentirt[159]. Ausserdem wurde die Qual noch dadurch gesteigert, dass man die Gefolterte den sich einstellenden Durst ertragen liess ohne ihr einen Schluck Wassers zu gewähren. Es soll vorgekommen sein, dass Einzelne diese Marter — einschliesslich der tortura insomniae — fünf, sogar neun Tage und Nächte hindurch ertragen mussten[160].

Ausserdem wurde aber ganz besonders „Verstockten“, welche auf diesem Wege nicht zum Geständniss zu bringen waren, mit noch ganz anderen Torturmitteln zu Leibe gegangen. Hören wir, wasHartpole Lecky[161]S. 101 über dieselben berichtet: „Die drei vorzüglichsten, welche gewöhnlich zur Anwendung kamen, waren die Pennywinkis, die spanischen Stiefeln und die Caschielawis. Erstere war eine Art Daumenschraube, die zweite ein Gehäuse, in welches das Bein eingesenkt und darin durch Keile zerquetscht wurde, die man mit einem Hammer hineintrieb, die dritte eine eiserne Form, die von Zeit zu Zeit über einer Kohlenpfanne erhitzt und um den Leib gelegt wurde. Manchmal wurde der Körper des Opfers mit Schwefelfaden gebrannt. In einem gleichzeitigen Aktenstücke lesen wir von einem Manne, der achtundvierzig Stunden unter der scharfen Tortur in den Caschielawis gehalten wurde, und von einem anderen, der in derselben schrecklichen Maschine elf Tage und Nächte lang blieb, dem vierzehn Tage lang die Beine alltäglich in den spanischen Stiefeln gebrochen und der so gegeisselt wurde, dass ihm die ganze Haut vom Körper gerissen ward. — Wie viele Geständnisse durch diese Mittel erpresst wurden, lässt sich nicht mehr ermitteln. Zwar ist uns eine grosse Anzahl von Zeugenaussagen und Geständnissen aufbewahrt, allein diese stammen nur von einem einzigen Gerichte her. Wir wissen, dass (hier) 1662mehr als hundertundfünfzig Personen der Hexerei angeklagt und dass in diesem Jahrevierzehn Untersuchungscommissioneneingesetzt waren.“ Es kann also nicht auffallen, wenn ein Reisender gelegentlich bemerkt, dass er habe 1664 in Leith neun Frauen zusammen verbrennen sehen oder wie 1678 an einem einzigen Tage von einem und demselben Gericht neun Frauen verurtheilt wurden. Ein Graf Mar erzählt, wie einst mehrere Weiber „mit gellendem Geschrei schon halbverbrannt dem langsam sie verzehrenden Feuer sich entwanden, einige Augenblicke mit verzweifelter Kraftanstrengung inmitten der Zuschauer kämpften, aber bald unter lautem gotteslästerlichem Angstgeschrei und wilden Unschuldsbetheuerungen in zuckendem Todeskampfe in die Flammen niedersanken.“[162].

Gegen das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts war die Pest des Hexenglaubens auch nachNordamerikavon England her eingeschleppt.

Schon im Jahr 1645 waren im StaateMassachusettsvier Personen der Hexerei angeklagt und hingerichtet worden. Doch hatte dieses Vorkommniss kein sonderliches Aufsehen gemacht. Die berüchtigteHexenjagd von Salemnahm erst später, im unmittelbaren Anschluss an eine Quäkerverfolgung, ihren Anfang. — Es ist dabei zu bemerken, dass die Seele derselben zwei hochangesehene reformirte Geistliche, Vater und Sohn waren, nämlichIncrease Mather, der zweiundsechszig Jahre als Seelsorger an der Nordkirche zu Boston gewirkt hat und dem Neu-England den ersten Grundstein seiner Unabhängigkeit verdankt, und vor Allem dessen SohnCotton Mather, — wie der Vater ein ernster, gelehrter und glaubenseifriger Prediger, dessen Name in der englischen Literatur noch heute mit Auszeichnung genannt wird, wesshalb seine Dämonomanie noch um so räthselhafter erscheinen kann.

Ein anscheinend ganz unbedeutendes Ereigniss, welchessich 1688 zuBostonzutrug, gab den ersten Anlass zu dem grausigen Drama.

Im Hause eines Maurers war Wäsche abhanden gekommen — der Verdacht fiel auf eine Waschfrau, welche in der Familie zeitweise Dienste leistete — diese, empört über die Beschuldigung, liess sich derbe Aeusserungen gegen ein Töchterchen der Familie entschlüpfen. Als das Kind nun den andern Tag erkrankte und das Uebel sich auch seinen Geschwistern mittheilte, kam man auf den Gedanken, die Waschfrau habe sie behext. Diese, eine Irländerin und Papistin (keins von beiden sprach zu ihren Gunsten) wurde verhaftet, verhört, und da sie unzusammenhängend und nur gebrochen englisch sprach, schliesslich in der Verzweiflung auch selbst schuldig zu sein vorgab, verurtheilt und hingerichtet. — Natürlich hatte dieser Vorgang einen tiefen Eindruck auf das Volk gemacht und die Verblendung nahm mehr und mehr zu.Cotton Matherwurde als Zeuge zu den Kindern des Maurers gerufen. Nicht zufrieden mit dem, was sich seinen Augen hier darbot, nahm er das am meisten von Krämpfen und eigenthümlichen Zuständen befallene Kind mit nach Hause, um es ungestört examiniren zu können. Es scheint, dass das kleine Mädchen mancherlei von den Hexereien, welche in England und Schottland vorgekommen sein sollten, gehört und seine Phantasie damit erfüllt hatte. Die Kleine kam nämlich oft in Gegenwart vieler Personen in einen eigenthümlichen Zustand, setzte sich rittlings auf einen Stuhl, trabte, galoppirte u. s. w. Bald schien sie mit unsichtbaren Wesen zu sprechen, bald diesen zuzuhören. Sie erzählte Cotton Mather von Versammlungen, welche Hexen weit entfernt von ihrem Hause gehalten hätten und bezeichnete Personen, welche sie daselbst gesehen haben wollte u. s. w. — Der, gelind gesagt, etwas einfältige Geistliche wurde jetzt durch Alles, was er von der Patientin herausexaminirte, immer mehr von der Wahrheit der Hexerei überzeugt und hat sogar über den beregten Fall ein Buch („Memorable Providences relating to Witchcraft and Possession.“ Lond. 1689) der Nachwelt hinterlassen.

Ein anderer Geistlicher,Parisaus Salem-Village, welcher seit mehreren Jahren in Unfrieden mit seiner Gemeinde lebte, war nicht minder von der Sache eingenommen. Im Februar 1692 wurden einige junge Leute seiner Familie von eigenthümlichen Zuständen befallen; sie verkrochen sich unter den Möbeln und in Ecken, sprachen sonderbar, verrenkten die Glieder und fielen theilweise in Krämpfe. Der Arzt konnte die Art der Krankheit nicht erkennen und sprach die Vermuthung aus, dass die Kranken behext wären. — Nun hatte Paris einen Indianer und dessen Frau als Dienstboten; — durch diese liess er (wie es in ihrem Stamm üblich war) einen verzauberten Kuchen backen und derselbe, einem der Familie gehörenden Hunde gegeben, sollte es möglich machen, dass die besessenen Personen erkennen könnten, wer sie behext hätte[163]. Das Resultat war, dass sie die beiden Indianer für schuldig erklärten und diese, dazu gedrängt, gestanden es auch ein und wurden ins Gefängniss geworfen.

Von nun an mehrten sich die Anklagen und am 11. April wurde eine ganze Anzahl der Hexerei beschuldigten Personen in Salem von einem Gericht, welches aus sechs Richtern und einigen Geistlichen zusammengesetzt war, in Untersuchung genommen.

Die wunderbarsten Geständnisse wurden aus dem Mund der Besessenen herausgelockt. Sie erzählten von einem schwarzen Manne von übernatürlicher Grösse, welcher sie verfolge und dränge, dass sie sich in ein von ihm hingehaltenes Buch einzeichnen und ihre Seele verschreiben sollten, — von unheimlichen Zusammenkünften solcher Personen, die sich bereits dem Teufel verschrieben hätten, welche mit dem Ausdruck von Hohn und Spott Brod und Wein genössen und es ihr Sakrament nennten, u. s. w. Sie erzählten weiter, dass sie auf einem Stock zu den Versammlungen ritten und dass sie die Absicht hätten, das Reich Christi zu zerstören und das Reich des Teufelsaufzurichten und dass dann Alles gut sein würde. — Die Tollheit ging bald so weit, dass sogar ein vierjähriges Mädchen als der Hexerei dringend verdächtig gefänglich eingezogen wurde. Man gab ihm schuld, dass es sich zuweilen unsichtbar mache, und dass es denen, von welchen es angesehen werde, durch seinen bösen Blick Unheil zufüge.

Als im Mai 1692 SirW. Phippsals Gouverneur nach Neu-England kam, erschien dieser keineswegs als Friedensherold, sondern machte durch seine strengen Massregeln (er befahl u. A., dass die wegen Hexerei verklagten Gefangenen in Ketten gelegt werden sollten) die Sache noch ärger. Immer mehr Anklagen wurden laut und die Angeklagten glaubten sich oft nur dadurch helfen zu können, dass sie wieder andere Personen beschuldigten, Hexen zu sein. Hatte man im Anfange nur niedrige und in schlechtem Rufe stehende Personen angeklagt, so ging man nun weiter und belastete auch Höherstehende. Wagte Jemand zu ihren Gunsten zu sprechen, so wurde er ebenfalls der Hexerei verdächtig. — Am 31. Mai 1692 wurde ein Seekapitän aus Boston nach Salem gebracht und vor Gericht gestellt. Er fragte ganz erstaunt seine Ankläger, wie sie sich nur denken könnten, dass er nach dieser Stadt kommen möge, um Personen zu schädigen, da er Salem noch nie zuvor gesehen? Aber er wurde verurtheilt und ins Gefängniss geworfen; der Beschliesser jedoch scheint ihm zur Flucht behülflich gewesen zu sein.

Die Gefängnisse füllten sich immer mehr und manches Todesurtheil wurde vollstreckt. Die Besessenen nahmen massenhaft zu und ihre Aussagen, oft ganz barock, wurden von dem Gericht für Wahrheit hingenommen. Die Besessenen wollten Besuche von den Hexen erhalten haben, welche mitten in der Nacht durch das geschlossene Fenster kamen, sie gleich einem Alp stundenlang drückten, so dass sie kein Glied rühren und nicht athmen konnten; sie wollten die Hexen sich bald in ein Schwein, bald in einen Popanz, bald in andere Gestalt verwandeln gesehen haben. In den gerichtlichen Verhören behaupteten sie den „schwarzenMann“ neben den Angeklagten stehen zu sehen, um ihnen die Worte ihrer Vertheidigung ins Ohr zu flüstern und die Richter waren dabei von der Schuld der Angeklagten so fest überzeugt, dass sie ihnen sogar den einzigen ihnen gebliebenen Beweis des Alibi nicht gestatteten.

Mehrere Hinrichtungen waren bereits vorgekommen, da standen am 5. August wieder sechs Angeklagte vor Gericht, von welchen fünf am 19. August hingerichtet wurden. Unter diesen befand sich ein Geistlicher,Mr. Georg Burroughs, welcher seine Richter mit dem Ausspruche, dass es weder jemals Hexen, welche einen Bund mit dem Teufel gemacht, gegeben hätte noch gebe, sehr erzürnt hatte. Auf dem Richtplatze wendete er sich zu der umstehenden Menge und sprach zu ihr mit so viel Gefühl, dass aus manchem Auge Thränen flossen. Da aber riefen die Ankläger: „Der schwarze Mann steht neben ihm und diktirt ihm was er sagen soll“ und Dr. Cotton Mather, der zu Pferde anwesend war, rief der Menge zu, es sei kein wirklicher Geistlicher, sondern seine Frömmigkeit sei nur Verstellung und auch hier habe, wie so manchmal, der Teufel die Gestalt eines Engels des Lichts angenommen. — Sofort war die Sympathie des Volkes verwischt und der Henker ging zu seiner Amtsverrichtung über. — Mit Burroughs wurde u. A. ein früherer Gefängnissbeamter hingerichtet, welcher, um sein trauriges Geschäft nicht länger betreiben zu müssen, entflohen, aber auf der Flucht ergriffen worden war.

Ein Rechtsgelehrter, welcher sich geweigert, in einem Hexenprozess zu fungiren, wurde zu Tod gepresst, die Zunge ihm aus dem Mund gerissen und als er im Todeskampf lag, wieder mit einem Stock in den Mund hineingedrückt.

Neunzehn Personen waren nun bereits gehängt worden, einschliesslich des zu Tode Gequetschten — und die Richter begannen denn doch, sich zu fragen, wie sie ihr Verfahren rechtfertigen sollten, wesshalbCotton Matherauf dringenden Wunsch des Gouverneurs sieben Hexenprozesse durch die Presse veröffentlichte und dieselben durch Hinweisungauf ähnliche in England vorgekommene Fälle zu rechtfertigen suchte. „More Wonders of the invisible World“, wurde im Oktober herausgegeben. Indessen war doch durch verschiedene Vorkommnisse im Volk bereits ein Zweifel an der Wahrheit der Sache entstanden und, nachdem man den Durst nach Menschenblut gestillt, stieg man eine Stufe herunter und richtete seine Wuth auf Thiere. So wurde z. B. ein Hund, den man für besessen und ein anderer, den man für einen Zauberer hielt, gehängt.

Aber die Seuche ging von Salem nach anderen Orten über. InAndoverliessen Leute, deren Angehörige krank waren, von Salem Personen, welche das „Gespenster-Gesicht“ hatten, kommen, damit sie ihnen sagen sollten, wer die Kranken behext habe. So begann denn hier dasselbe Schauspiel wie in Salem und nachdem der Friedensrichter (Dudley Bradstreet) dreissig bis vierzig Personen verhaften hatte lassen, fühlte er sich doch sehr in seinem Gemüthe beunruhigt und weigerte sich, weitere Verhaftsbefehle auszustellen. Darauf aber wurde er selbst als der Hexerei schuldig angeklagt und musste, als einziges Mittel seiner Rettung, die Flucht ergreifen.

Bald darnach wurde ein angesehener Herr aus Boston angeklagt; dieser jedoch, rasch entschlossen, wusste sich einen Verhaftsbefehl gegen seine Ankläger zu verschaffen und berechnete seinen ihm durch Verleumdung zugefügten Schaden auf tausend Pfund Sterling. — Dieses kühne Vorgehen richtete viel aus — die Anklagen hörten plötzlich auf und kamen von dieser Zeit an in Misskredit. Viele, welche bereits Geständnisse abgelegt hatten, zogen dieselben wieder zurück und am 3. Januar 1693 wurden an dem obersten Gerichtshof von Salem von sechsundfünfzig Anklageschriften dieser Art dreissig einfach bei Seite gelegt, und von den übrigen sechsundzwanzig, als sie zum Prozess kamen, nur drei für berechtigt und die betreffenden Personen für schuldig befunden. Ende Januar wurden zehn gefangene Personen, welche bereits verurtheilt waren, frei gelassen.

Im April desselben Jahres wurde der GouverneurPhippsvon seiner Stelle in Neu-England abgerufen und vor seiner Abreise setzte er alle wegen Hexerei verdächtigen Gefangenen in Freiheit. Es betrug die Zahl derselben um diese Zeit hundertundfünfzig, von welchen fünfzig gestanden hatten, wirklich Hexen zu sein. Weitere zweihundert waren angeklagt, aber noch nicht gefänglich eingezogen. — Das Volk befürchtete von dieser Massregel, welche es für sehr verkehrte Mildthätigkeit hielt, die schlimmsten Folgen, allein die Hexerei hörte von diesem Augenblick an auf. Die Leute begannen nachzudenken, sahen ihren Irrthum ein und beklagten ihn. Vor Allem richtete sich nun der Unmuth des Volkes auf den Pfarrer von Salem-Village, Paris, welcher den ersten Anstoss zur Verfolgung von Hexen gegeben hatte. Obgleich dieser nun selbst von seinem Unrecht überzeugt war, dieses eingestand und bitter bereute, so liessen die Leute ihm doch keine Ruhe, bis er Stadt und Land verliess.

So erstarb denn nach und nach der Hexenglaube, wenn auch einzelne Personen nicht ganz davon lassen wollten. — Einmal allerdings schien er wieder aufleben zu wollen, indem ein junges Mädchen,Margaret Bulein Boston, in Convulsionen fiel und von acht Gespenstern, die Personen ihrer Bekanntschaft sein sollten, besucht sein wollte.Cotton Mathersuchte sie auf, glaubte sich von der Wahrheit ihrer Aussage zu überzeugen und leicht hätte eine neue Flamme auflodern können, wäre ihr nicht von anderer Seite entgegengearbeitet worden. Ein intelligenter Kaufmann,Calef, von Boston, besuchte nämlich Margaret Bule ebenfalls und kam dabei zu einem der Ansicht Cotton Mather's vollständig verschiedenen Resultat. Von dem Buche Calef's „More Wonders of the invisible World“ erhalten wir wohl die allergenaueste Anschauung der damaligen Vorgänge in Salem und Andover.

Seit dieser Zeit hörte man in New-England nichts mehr von Hexen. Das Volk schämte sich seiner Verirrung und bereute sie tief. Am 17. Dezember 1696 wurde in Salem ein grosses Fasten gehalten, wo Gott um Verzeihunggebeten und angerufen wurde, solche Vorkommnisse nicht mehr gestatten zu wollen und die Richter unterzeichneten eine Schrift, worin sie ihre Reue bekannten und Gott baten, ihnen und den Ihrigen ihre Schuld nicht anzurechnen. — Eine tiefe Beschämung hatte sich der verirrten Seelen bemächtigt.

Schliesslich sei noch eine wörtliche Erklärung einiger der Hexerei angeklagten Frauen beigefügt. Sie sagten aus: „Als die Frau von Joseph Ballard in Andover krank war, liess dieser — entweder aus eigenem Antrieb oder durch Andere dazu veranlasst — aus Salem-Village zwei von den sogenannten besessenen Personen herüberholen und diess war die Ursache der schrecklichen Trübsal, welche über uns in Andover kam. Die Augen wurden uns verbunden und unsere Hände auf die besessenen Personen gelegt, welche, als wir in ihre Nähe kamen, von ihren Krämpfen befallen wurden. Dann sagten sie, wir wären schuldig an ihrem Ungemach, worauf wir infolge eines Verhaftsbefehles gefangen genommen und nach Salem gebracht wurden. Obgleich wir uns nun diesem Verbrechen gegenüber vollständig unschuldig wussten, waren wir doch Alle über diese Anklage so überaus erstaunt, erschreckt und verwirrt, dass wir fast den Verstand verloren. Unsere nächsten Verwandten, welche uns in dieser schrecklichen Lage sahen und unsere grosse Gefahr kannten, verleugneten alle Liebe und alles Mitleid und beschworen uns, dasjenige zu beichten, was wir denn auch gebeichtet haben; und wahrhaftig, dieses Bekenntniss war kein anderes, als das, was uns von einigen Herren aufgenöthigt (suggested) wurde. Sie sagten uns, dass wir Hexen wären, dass sie es wüssten und dass wir es wüssten und dass sie wüssten, wir wüssten es — diess Alles machte uns verwirrt, dass wir schliesslich dachten, wir wären wirklich Hexen. Unser Verstand, unsere Vernunft, alle unsere geistigen Fähigkeiten waren uns abhanden gekommen und wir waren unfähig, unsern Zustand beurtheilen zu können, und da sie uns mit ihrer Härte über die Massen unfähig gemacht hatten uns zu vertheidigen, so sagten wirAlles und Alles was sie wünschten und das Meiste, was wir sagten, war in der That eigentlich nur ein Zustimmen zu dem, wassiegesagt hatten.“ — So endete die grausigewitchcraft-delusion von Salem[164].

InFrankreichverliessen die Parlamente die Bahn der Besonnenheit, welche ihnen das Lob eines Duarenus und den Tadel eines Bodin erworben hatte. Das von Dôle verurtheilte z. B. 1573 Gilles Garnier aus Lyon, der angeklagt und geständig war, als Wehrwolf mehrere Kinder in der Umgegend zerrissen zu haben, zum Feuer[165]; das von Paris sprach 1578 ein gleiches Urtheil über den Wehrwolf Jacques Rollet[166]und bestätigte 1582 das Todesurtheil einer Hexe, welche einem jungen Mädchen den Teufel in den Leib geschickt hatte[167]. Mit der Wirksamkeit der Gerichte unterHeinrichIII. ist Bodin überhaupt zufrieden; doch geschah der Ligue noch bei weitem nicht genug. Dieser König liess einst einige angebliche Besessene durch eine Commission untersuchen und dann als Betrüger einsperren. Man warf ihm darum Begünstigung der Zauberei vor. Ein kurz vor Clement's That erschienenes Pamphlet enthielt nicht nur den Vorwurf, dass Heinrich einige Verurtheilte begnadigt habe, sondern machte ihn sogar selbst der Zauberei und eines vertrauten Umgangs mit dem Hofteufel Terragon verdächtig.Clementsoll besonders hierdurch zu seinem Meuchelmord bestimmtworden sein[168]. Eine Deputation der Sechszehner hatte vor dem goldenen Cruzifixe des Königs zwei Candelaber aus getriebenem Silber mit Satyrfiguren bemerkt. Hierüber berichtet ein damals verbreitetes Pamphlet Folgendes[169]: „On a trouvé dernièrement, au bois de Vincennes, deux Satyres d'argent, de la hauteur de quatre pieds. Ils étaient au-devant d'une croix d'or, au milieu de laquelle il y avait enchâssé du bois de la vraie croix de notre Seigneur Jésus-Christ. Les politiques disent, que c'étaient des chandeliers. Ce qui fait croire le contraire, c'est que, dans ces vases, il n'y avait pas d'aiguille qui passât pour y mettre un cierge ou une petite chandelle; joint qu'ils tournaient le derrière à la dite vraie croix, et que deux anges ou deux simples chandeliers y eussent été plus décens que ces Satyres, estimés par les payens êtres des dieux des forêts, où l'on tient que les mauvais esprits se trouvent plûtôt qu'en autres lieux. Ces monstres diaboliques ont été vus par messieurs de la ville. — Outre ces deux figures on a trouvé une peau d'enfant, laquelle avait été corroyée; et sur icelle y avait aussi plusieurs mots de sorcellerie et divers caractères. — Tout ce qu'il (Henri III.) allait souvent au bois de Vincennes, n'était que pour entendre à ses sorcelleries, et non pour prier Dieu.“

Auch mit den ZeitenHeinrich'sIV. hätte Bodin's Eifer zufrieden sein dürfen, wenn sein Buch so weit gereicht hätte. Dass im Hexenprozesse unter diesem König eine Pause eingetreten sei, ist eine Unwahrheit; die Berichte aus Poitou, die Register der Parlamente zu Bordeaux und Paris und das Zeugniss des Convertiten und Jesuitenjüngers Florimond de Remond, der sich seiner Mitwirkung rühmt, beweisen das Gegentheil. „UnsereGefängnisse, — sagt der letztere, — sind voll von Zauberern; kein Tag vergeht, dass unsere Gerichte sich nicht mit ihrem Blute färben und dass wir nicht traurig in unsere Wohnungen zurückkehren, entsetzt über die abscheulichen, schrecklichen Dinge, die sie bekennen. Und der Teufel ist ein so guter Meister, dass wir nicht eine so grosse Anzahl derselben zum Feuer schicken können, dass nicht aus ihrer Asche sich wiederum neue erzeugen“[170]. Garinet sucht den Grund, warum auch Heinrich IV. diese Prozesse geschehen liess, hauptsächlich darin, dass er dadurch den seinem Vorgänger wegen Begünstigung der Zauberer gemachten Vorwürfen habe entgehen wollen. Wie dem auch sei, im Jahr 1609 stelltenDespagnet, Präsident, undDe Lancre, Rath des Parlaments zu Bordeaux, in königlichem Auftrage eine grosse Untersuchung unter den Basken von Labourd an[171]. Es wurden hier mehr als sechshundert Personen verbrannt, und der abergläubische De Lancre stellte aus seinen Erfahrungen zwei Traktate zusammen, die nach Form und Inhalt der Dämonolatrie des Remigius nahe kommen[172].

Viele Verfolgte entflohen aus Labourd nachSpanienund veranlassten daselbst die vor der Inquisition von Logroño verhandelten Prozesse, aus deren Protokollen wir oben die Beschreibung des Hexensabbaths mitgetheilt haben[173]. Am 7. und 8. November 1610 wurde zu Logroño ein feierliches Auto da Fé gehalten. Unter zweiundfünfzig Personen, die bestraft wurden, befanden sich neunundzwanzig Zauberer. Achtzehn von diesen wurden, weil sieim Verhör sich zur Aussöhnung mit der Kirche willfährig gezeigt hatten, frei gelassen, eilf aber, weil sie leugneten, zur Uebergabe an den weltlichen Arm verurtheilt. Als Denunzianten hatte man hierbei verschiedene Kinder gebraucht, die der Vikar von Vera bei sich schlafen liess und exorzisirte, die aber dennoch, als der Exorzismus einst versäumt wurde, von den Hexen auf den Sabbath entführt sein sollten. — Dieser Prozess veranlasste eine niemals in den Druck gekommene Eingabe des HumanistenPeter de Valencia, eines Freundes von Arias Montanus, an den Grossinquisitor. Es wird darin ausser andern Missständen des Hexenprozesses besonders das Unrecht hervorgehoben, bei der Zweifelhaftigkeit des Gegenstandes selbstLeugnendezu verurtheilen; eine genaue Instruktion für die Inquisitoren müsse die Willkür abschneiden. Zwar liest man, dass der Grossinquisitor diesen Aufsatz mit Verachtung bei Seite gelegt habe; doch ist es gewiss, dass eine beschränkende Instruktion für die Provinzialinquisitoren bald darauf erschien[174].

UnterLudwig'sXIII. Regierung erregten am meisten Aufsehen die beiden Prozesse gegen die Geistlichen Gaufridy und Grandier. Der eine derselben fällt in die Periode von Richelieu's Staatsverwaltung und verlief nicht ohne Mitwirkung des Kardinals, der in diesem Punkte nicht über seiner Zeit stand. Letzteres hatte er schon 1618 als Bischof beurkundet, als er den Gläubigen seiner Diözese eine Schrift zusandte, die er 1626 wieder auflegen liess, und in welcher sich unter andern folgende Stelle findet: „Lamagieest un art de produire des effets par la puissance du diable;sorcellerieoumaléficieest un art de nuire aux hommes par la puissance du diable. Il y a cette différence entre la magie et la sorcellerie, que la magie a pour fin principalel'ostentation, se faire admirer; et la sorcellerie lanuisance“[175].

Louis Gaufridy[176], Benefiziatpriester an der Kirche des Accoules zu Marseille, galt, wie eine aus der Feder seiner Feinde geflossene Geschichtserzählung sagt, für den frömmsten Mann auf Erden und sah seinen Beichtstuhl besonders vom weiblichen Geschlechte umdrängt. Plötzlich hört man von Exorzismen, die der Dominikaner Michael, Prior von St. Maximin, an einigen Nonnen des Ursulinerinnenklosters vornimmt. Die Teufel Beelzebub, Asmodeus, Leviathan u. a. reden aus ihnen, weissagen vom Antichrist und vom jüngsten Tage und erzählen ganz besonders vom Priester Gaufridy schreckliche Dinge. Derselbe, sagen sie, habe sich mit Leib und Seele dem Teufel verschrieben, um Ansehen und Weibergunst zu erlangen: er sei König der Zauberer in Hispanien, Frankreich, England, in der Türkei und in Deutschland, und sein Hauch bezaubere die Frauen, wenn er dieselben missbrauchen wolle, unwiderstehlich. So habe er die jüngste unter den Nonnen,Magdalene de la Palud, verführt, zum Hexentanze mitgenommen und zum Abfalle bewogen; als dieselbe aber reumüthig ins Kloster zurückgekehrt, habe er ihr und ihren Gefährtinnen Plageteufel zugesandt, um sie zu besitzen und zu martern. Nun war zwar in Marseille die allgemeine Stimme, dass Gaufridy dessen unschuldig sei und nur aus Missgunst vom Pater Michael verschrieen werde. Doch kam die Sache vor das Parlament von Aix, wo Magdalene, nachdem der Präsident ihr das Leben zugesagt, ein umständliches Bekenntniss über die zauberischen Schändlichkeiten Gaufridy's ablegte. Dieser ward verhaftet, von einigen Amtsärzten in Gegenwart des erzbischöflichen Vikars der Nadelprobe unterworfen und mit Magdalene, die sich, bei fortdauernden unkeuschen Angriffen der Teufel, des geistlichen Beistands der Dominikaner und Kapuziner erfreute, confrontirt. Gaufridy schwur bei Gott und den Heiligen, dass er falsch angeklagt sei.Magdalene bekam indessen neue, noch heftigere Anfälle, und die Teufel Beelzebub und Verrine bezeugten aus der Besessenen, dass Gaufridy als Fürst der Zauberer weit schlimmer gewesen sei, als der Teufel selbst. Hierin fand das Parlament genugsamen Grund, dem Angeklagten das Leben abzusprechen; er wurde, um Nennung seiner Complicen zu erpressen, die man als Hunde und Eulen schaarenweise um das Gefängniss heulen hörte, gefoltert, dann degradirt und am 30. April 1611 auf dem Dominikanerplatze zu Aix lebendig verbrannt. Bald nach seinem Tode erschien eine umständliche Darstellung dieser Teufelsgeschichten, wie man sie eher bei einem Cäsarius von Heisterbach, als im Jahrhundert Ludwig's XIV. suchen würde. Auch liess man ein angeblich von Gaufridy gethanes Geständniss drucken, welches der Mercure Français von 1617 aufnahm. Dasselbe mag das Detaillirteste sein, was wir aus französischen Prozessen besitzen, und ist nicht nur in allen Hauptpunkten, sondern auch in den meisten Nebendingen denen der spanischen, englischen, deutschen, italienischen und schwedischen Hexen vollkommen gleich. Bemerkenswerth ist nur, dass im Pactum sowohl bei Gaufridy, als bei Magdalene de la Palud noch die seltenere Form des Chirographums mit Blut vorkommt[177].

Wenden wir uns noch zu einer zweiten Geschichte von Besessenen, die ebenfalls in einem Ursulinerinnenkloster spielt[178]. Zu Loudun, in der Diözese von Poitiers, lebte der PriesterUrbain Grandierim Besitze zweier Präbenden; er verdankte dieselben nicht Familienverbindungen in der Stadt selbst, wo er fremd war, sondern der Protektion der Jesuiten zu Bordeaux, in deren Schule er sich ausgezeichnet hatte. Grandier war schön, kenntnissreich und gewandt, aber hochfahrend, sarkastisch undwegen seiner Neigung zum weiblichen Geschlechte von Ehemännern und Vätern gefürchtet. Darum fehlte es ihm nicht an Neidern und Feinden. Der königliche Prokurator Trinquant, aufgebracht über die heimliche Niederkunft seiner Tochter, die ein dumpfes Gerücht mit Grandier in Verbindung brachte, vereinigte sich mit etlichen seiner Verwandten, Priestern und Beamten, die zum Theil schon wegen verlorener Prozesse auf Grandier erbost waren, zum Sturze desselben. Man beschuldigte ihn vor dem Bischofe der Gottlosigkeit, vielfacher Unkeuschheit und sogar mitten in seiner Kirche verübter Nothzucht. Auf öffentlicher Strasse kam es zu Zänkereien, und Grandier wurde in seinem Priesterornate durchgeprügelt. Während er nun in Paris Genugthuung suchte, verordnete der Bischof von Poitiers, der eines Dienstvergehens wegen in der Hand des Complottes war, seine Verhaftung (22. Oktober 1629). Obwohl es an allen Beweisen fehlte, so wurde Grandier dennoch vom Offizialate zur Busse verurtheilt und der Ausübung geistlicher Funktionen zu Loudun auf immer für unfähig erklärt. Er appellirte, und die Sache ward vor den königlichen Gerichtshof zu Poitiers verwiesen. Es ergab sich, dass selbst falsche Zeugnisse abgelegt worden waren; Grandier wurde daher freigesprochen und vom Erzbischof von Bordeaux, Henri Escoubleau de Sourdis, in seine Aemter wieder eingesetzt. Die Versetzung verschmähend, welche ihm der Erzbischof zur Vermeidung weiterer Verdriesslichkeiten anbot, zog er jedoch mit einem Lorbeerzweige in der Hand zu Loudun ein, erhob Entschädigungsklagen gegen seine Feinde und reizte diese bei jeder Gelegenheit durch ungemessenen Hohn.

In dieser Stadt war vor wenigen Jahren ein Ursulinerinnenkloster gestiftet worden; die Nonnen desselben waren noch arm und wohnten in einem gemietheten Hause, in welchem sie eine Pension hielten. Doch waren etliche unter diesen Damen munterer Laune und hatten sich bereits mehrfach das Vergnügen gemacht, ihre älteren leichtgläubigeren Schwestern durch Gespenstererscheinungen zu necken. Jetzt verbreitete sich in der Stadt das Gerücht,dass der Pater Mignon, Beichtvater des Klosters, der schon früher gegen Grandier im Bunde gewesen war, etliche von bösen Geistern besessene Nonnen fleissig exorzisire. Die Wahrheit war, dass er dieselben durch mancherlei Vorspiegelungen vermocht hatte, sich zu einer höchst ruchlosen Rolle abrichten zu lassen. Als sie die nöthige Fertigkeit erlangt hatten, lud er einige Magistratspersonen unter der Anzeige, dass eine der Nonnen von einem lateinischredenden Teufel besessen sei, zum Augenschein ein. Kaum bemerkte die Oberin (Domina) die eingeführte Behörde, so sprang sie unter Zuckungen auf, grunzte wie ein Schwein, kroch unter das Bett und geberdete sich auf das Seltsamste. Mignon und seine Gehülfen, Mönche aus dem von Grandier heftig befehdeten Carmeliterinnenkloster, ergriffen sie, und ersterer richtete an den aufschürigen Teufel die Frage: Propter quam causam ingressus es in corpus hujus virginis? Antwort: Causa animositatis. Frage: Per quod pactum? Antwort: Per flores. Frage: Quales? Antwort: Rosas. Frage: Quis misit? Antwort: Urbanus (dieser Name wurde zögernd und stockend ausgesprochen). Frage: Dic cognomen! Antwort: Grandier. Frage: Dic qualitatem! Antwort: Sacerdos. Frage: Cujus ecclesiae? Antwort: Sancti Petri. Frage: Quae persona attulit flores? Antwort: Diabolica! — Hierauf kam die Nonne wieder zu sich selbst und betete. Mignon aber nahm die beiden Magistratspersonen bei Seite und machte ihnen bemerklich, dieser Fall habe viele Aehnlichkeit mit der Sache des zu Aix verbrannten Pfarrers Gaufridy. Dergleichen Scenen wiederholten sich an den folgenden Tagen vor einer Schaar von Neugierigen. In einer derselben entstand das Geschrei, eine Katze sei durch den Schornstein herabgekommen; man suchte, fand eine Katze auf dem Betthimmel, brachte sie auf das Bette der Oberin, und einer der Exorzisten beschwor sie unter vielfacher Bekreuzung. Manche unter den Umstehenden wollten indessen in dem Thiere nur eine der wohlbekannten Klosterkatzen erkennen. Zuletzt verkündete man für den folgenden Tag die definitive Austreibung der Teufel,und als das Gericht zur bestimmten Stunde erschien, um ein Protokoll darüber aufzunehmen, ward es an der Thüre mit der Nachricht empfangen, die Sache sei bereits zu Ende.

Mittlerweile hatte sichGrandierbeim königlichen Baillif und beim Bischof von Poitiers über Verleumdung beklagt; dieser jedoch gab ihm kein Gehör, und als jener die Exorzismen durch die bisherigen Priester ohne die Gegenwart des Gerichts verbot, gehorchten weder die Nonnen, noch die Exorzisten, sondern beriefen sich auf den Bischof. Bald fing ein zweiter Akt der Besessenheiten an, und obgleich sich die Teufel mit ihrem Latein und Weissagen schmachvoll blamirten, so nannten sie doch Grandier's Namen deutlich genug, um den Mann in immer ärgeres Geschrei zu bringen. Das Schlimmste für diesen war, dass auch ein Offizier zu Loudun, der bei Richelieu etwas vermochte, zu seinen Feinden hielt. Grandier's Klagen wurden nirgends gehört. Dem plumpen Betruge arbeitete nur der Baillif entgegen, der mehrmals die Nonnen so verwirrte, dass die Exorzisten mit Schimpf bestanden. Doch predigten diese mit Salbung über den Unglauben, der die Wunder Gottes und die Herrlichkeit der katholischen Kirche in dem Geschehenen nicht erkennen wolle, und sie erhielten neuen Muth, als ihnen der Bischof noch zwei Helfer sandte. Die Sache sollte eben von Neuem angehen, als der Erzbischof bei einem zufälligen Besuche in der Nachbarschaft seinen Arzt mit gemessenen Instruktionen zur Beobachtung nach Loudun schickte. Jetzt hatten die Besessenheiten auf einmal ein Ende, und der Prälat erliess auf Grandier's Bitte für den Fall der Wiederkehr Bestimmungen hinsichtlich der Behandlung der Nonnen, welche vorerst weder diesen, noch ihren bisherigen Seelenärzten angenehm sein konnten. (Anfang 1632.)

Mignonund die Nonnen lebten bereits in tiefer Verachtung, letztere auch, weil die Kostgänger ausblieben, in Dürftigkeit, als der Staatsrath vonLaubardemont, eine Kreatur Richelieu's, in Loudun eintraf, um einem königlichen Befehle zufolge die Schleifung des dasigen Schlosses zu leiten. Dieser Mann war ein Verwandter derDomina und wurde bald in das Interesse der Verschworenen gezogen. Man vereinigte sich, Grandier als den Verfasser eines Pasquills[179], das kurz zuvor zu Gunsten der Königin Mutter gegen Richelieu erschienen war, zu bezeichnen. Kaum war Laubardemont wieder in Paris, so begannen die Besessenheiten in noch grösserem Style, als zuvor; nicht nur sämmtliche Nonnen, sondern auch weltliche Jungfrauen in der Stadt und Umgegend wurden heimgesucht, und man verbreitete unter dem Titel:la Démonomanie de Louduneine Schrift, worin die Einzelheiten der wunderbaren Ereignisse dargestellt wurden. Da, gegen das Ende des Jahres, erschien plötzlich Laubardemont als königlicher ausserordentlicher Untersuchungs-Commissär für alle früheren und gegenwärtigen Vergehen Grandier's; seine Vollmachten waren die ausgedehntesten und schnitten sogar die Appellation ab. Er begann sein Geschäft mit Grandier's Verhaftung und der Wegnahme seiner Papiere, unter welchen sich indessen nichts Anstössiges fand, als eine Abhandlung über den Cölibat. Hiergegen appellirten die Verwandten, und das pariser Parlament genehmigte die Appellation, ohne dass darum Laubardemont in seinem Gange sich hemmen liess. Grandier's Feinde hatten gewonnenes Spiel: sie waren seine Richter und Wächter, fungirten als Exorzisten, Experten und Zeugen.

Die Zahl der beschwörenden Priester mehrte sich jetzt von Tag zu Tag. Die Mönche Frankreichs, den Pater Joseph an der Spitze, verhandelten damals stark den vom Kapuziner Tranquille aufgestellten Satz, dass der Teufel, wenn er ordnungsmässig beschworen werde,sich gezwungen sehe, die Wahrheit zu sagen. Dieser Satz war nicht nur für mancherlei Inquisitionszwecke, sondern auch wegen seiner Anwendung in der Beweisführung für angefochtene Kirchendogmen von praktischer Bedeutung. In der Hoffnung, durch die Besessenen von Loudun die Frage zur Entscheidung zu bringen, strömten Mönche verschiedenerOrden dahin zusammen. Auch der Pater Joseph hatte sich incognito eingefunden; da er aber die Sache allzu plump angelegt fand, um nicht in der öffentlichen Meinung zu verunglücken, so zog er sich frühzeitig zurück und überliess geringeren Geistern die Gefahr der Schande. Diese konnte nicht ausbleiben, da viele der gleichsam in Programmen vorherverkündigten Taschenspielerstücke gänzlich scheiterten. Einst war angesagt, dass am folgenden Tage der Teufel während der Exorzismen dem Herrn von Laubardemont den Hut vom Kopfe nehmen und so lange in der Luft schweben lassen werde, als man ein Miserere singe. Die Exorzismen wurden bis zum Abend verlängert, Laubardemont sass etwas abgesondert unter dem Gewölbe; die angekündigte Scene konnte aber nicht aufgeführt werden, weil etliche neugierige Zweifler unter das Kirchendach vorgedrungen waren und daselbst einen Burschen ertappt hatten, der nur auf die Dämmerung wartete, um mittelst eines Angelhakens, der an einem Faden durch ein Loch der Decke hinabgelassen werden sollte, das diabolische Schweben des Hutes zu bewerkstelligen. Vornehme Fremde, die gekommen waren, reisten jetzt murrend und kopfschüttelnd ab. Da erschien der Bischof von Poitiers persönlich, um gegen den Unglauben zu predigen, und die Exorzisten verkündigten, dass es eine Beleidigung Gottes, des Königs und des Kardinals Richelieu sei, nicht an die Wahrheit der Besessenheiten zu glauben. „Dieses ist es, — schrieb der Pater Tranquille, — dass wir sagen können, dieses Unternehmen sei Gottes Werk, weil es ein Werk des Königs.“ Die überaus schamlosen Reden und Geberden der Besessenen hatten beim Volke Unwillen erregt; auchdavonzu reden wurde durch öffentlichen Anschlag und durch Verkündigung von der Kanzel verboten.

Mittlerweile warGrandierverhört, confrontirt und der Nadelprobe unterworfen worden. Man hatte bei der letzteren da, wo nach der Aussage der Nonnen das Stigma sein sollte, dasrundeEnde der Sonde angesetzt, an den übrigen Körpertheilen dagegen die Spitze bis auf denKnochen eingebohrt, um ihn zum Schreien zu bringen. Falsche Zeugen waren verhört worden, und selbst der Protokollfälschung hatte man sich nicht geschämt. Grandier's Dokumente aus den früheren Händeln befanden sich in Laubardemont's Verwahrung; sein Bruder, ein Parlamentsadvokat, war durch Verhaftung unschädlich gemacht, der wackere Baillif mit Frau und Kind selbst der Zauberei beschuldigt. Was half es, dass jetzt einige der missbrauchten Nonnen ihre Aussagen widerriefen und unter Thränen der Reue betheuerten, dass sie nur Werkzeuge der niederträchtigsten Kabale gewesen? Die Geistlichen versicherten, dass nur der Teufel aus ihnen rede, und zwar diessmal nicht die Wahrheit. Eine zahlreiche Commission trat zusammen, das Endurtheil zu sprechen, dessen Inhalt nicht zweifelhaft sein konnte. In dieser Noth richtete die Bürgerschaft von Loudun eine Bittschrift unmittelbar an den König, stellte ihm die Gefahr vor, die jeder Rechtliche laufe, wenn das Prinzip durchginge, auf die angeblichen Aussagen des Teufels ein peinliches Urtheil zu gründen, und bat um Ueberweisung der Sache an das Parlament von Paris. Hierauf antwortete die Commission, nicht der König, mit Cassirung der Supplik, die einer aufwieglerischen Versammlung „der meisten Einwohner der Stadt, so der sogenannten reformirten Religion zugethan, und anderer Handwerksleute“ ihren Ursprung verdanke, verordnete eine Untersuchung und verbot fernere Schritte der Art bei schwerer Strafe.

Grandiersah sein Ende nahen. Er hatte in dem ganzen Prozesse nichts zu bekennen gehabt, als die Autorschaft hinsichtlich des bei ihm gefundenen Traktats gegen den Cölibat. Sein Benehmen war resignirt, aber die von ihm eingereichte Vertheidigungsschrift strafte in unverhülltem Unwillen die Ungerechtigkeit des gegen ihn gerichteten Verfahrens. Am 18. August 1634 sprach die Commission folgendes Urtheil: „Wir haben kund gethan und thun kund, dass besagter Urbain Grandier gebührender Weise des Lasters der Zauberei und Hexerei und der Besessenheit der Teufel, die durch sein Verursachen einigenUrsulinerinnen aus dieser Stadt Loudun und einigen weltlichen Personen begegnet, nebst andern hieraus hervorgegangenen Uebelthaten und Lastern angeklagt und überführt sei. Zur Abbüssung derselben haben wir diesen Grandier verdammt und verdammen ihn, mit entblösstem Haupte, einen Strick um den Hals und eine brennende Fackel von zwei Pfunden in der Hand, vor der Hauptthüre von St. Peter auf dem Markte und vor der Kirche der heiligen Ursula Busse zu thun und daselbst auf den Knieen Gott, den König und die Gerechtigkeit um Vergebung zu bitten. Und wenn dieses geschehen ist, so soll er auf den Platz des heiligen Kreuzes geführt werden und daselbst an einem Pfahl über einem Scheiterhaufen, welchen man zu diesem Zwecke aufrichten wird, angebunden, auch sein Leib lebendig nebst den Bündnissen und zauberischen Zeichen, die bei den Akten aufgehoben sind, und nebst dem Buche, das er gegen das uneheliche Leben der Geistlichen aufgesetzt hat, verbrannt und seine Asche in die Luft gestreut werden. Wir haben auch kund gethan und thun hiermit kund, dass alle und jede seine Güter dem König sollen heimgefallen und confiszirt sein, jedoch so, dass davon die Summe von hundertundfünfzig Livres vorausgenommen werde, damit man dafür eine kupferne Platte ankaufen möge, in welche der Inhalt gegenwärtigen Urtheils eingegraben und dieselbe alsdann an einem erhabenen Orte in besagter Ursulinerinnenkirche zu immerwährendem Gedächtniss aufgehoben werde. Und bevor man zur Vollstreckung des gegenwärtigen Urtheils schreite, verordnen wir, dass besagter Grandier wegen Nennung seiner Mitschuldigen auf die ordentliche und ausserordentliche Tortur gebracht werde.“

Grandierhörte diese Sentenz mit ruhiger Würde, überstand die Folter mit Ausdauer, obgleich man ihm die Beine zwischen zwei Brettern in qualvollster Weise zusammenkeilte, und erklärte, dass er sich nichts vorzuwerfen habe als einige längst gebüsste Fleischesverirrungen, die besessenen Nonnen aber in seinem Leben nicht gesehen habe. Nach der Folter war Laubardemont überzwei Stunden bei ihm und suchte ihn zur Unterzeichnung einer ihm vorgelegten Schrift zu überreden. Grandier schlug diess standhaft ab. Wahrscheinlich war es ein solches Bekenntniss, wie dasjenige, welches wir noch von Gaufridy besitzen, und einige Strafmilderung mochte der Preis der Selbsterniedrigung sein. Am Abend desselben Tags wurde das Urtheil vollstreckt, nur dass der Unglückliche wegen Zerschmetterung seiner Beine nicht, wie der Buchstabe wollte, auf den Knieen, sondern auf dem Leibe liegend seine Busse that. Auf dem Scheiterhaufen wollte er zum Volke reden; die Exorzisten aber schütteten ihm eine Fluth von Weihwasser ins Gesicht, und als die Wirkung desselben vorüber war, gaben sie ihm Judasküsse. Grandier nannte sie selbst so. Wiederholt verlangten sie Bekenntnisse, und als diese nicht erfolgten, geriethen sie in so heftigen Zorn, dass sie die vom Propsteirichter zugestandene Erdrosselung vor dem Anzünden des Holzstosses zu vereiteln suchten. Sie knüpften in die Schnur, die dem Scharfrichter übergeben wurde, Knoten, dass sie nicht zulaufen konnte, und der Pater Lactantius übernahm selbst das Amt des Henkerknechts, indem er eiligst den Brand ins Holz warf. Grandier rief: „Deus meus, ad te vigilo, miserere mei, Deus!“ Seine Stimme wurde von den Kapuzinern unterdrückt, die abermals den Inhalt ihrer Weihkessel auf sein Gesicht ausgossen.

Nach dem Tode des Unglücklichen hörten die Exorzismen noch immer nicht auf. Wir gedenken indessen dieselben nicht weiter zu verfolgen. Nur verdient noch bemerkt zu werden, dass einst die Abendmahlshostie in dem Munde einer Besessenen blutig erschien und die Teufel, obgleich mit grossem Widerstreben, für die Transsubstantiation Zeugniss ablegten. Laubardemont nahm den Reformirten einen Kirchhof und ein Schulhaus ab, um beides an die Ursulinerinnen zu schenken, die ausserdem durch die Geschenke der Gläubigen sich eine sorgenfreie Existenz gesichert sahen. Der PaterLactantiusstarb in Verzweiflung und Raserei; an seiner Stelle übernahm der JesuitSurindie Exorzismen. Zahlreiche Schriftenerschienen zur Erbauung des Publikums. Der Gedanke, das Zeugniss des Teufels für dogmatische und Inquisitionszwecke zu Ehren zu bringen, rief auch an andern Orten ganz ähnliche Scenen hervor, unter welchen jedoch einige sogleich in der Geburt erstickten. So war man eben im Begriff, die Teufel Beelzebub, Barrabas, Carmin und Gilman aus dem Leibe eines Mädchens in der Wallfahrtskapelle U. l. Frauen zu Roquefort, im Gebiet von Avignon, auszutreiben, als Mazarin, damals päpstlicher Vizelegat, durch einfache Androhung weltlicher Strafen die Teufel und ihre Beschwörer auf einmal zur tiefsten Ruhe brachte. Eine Beschwörung zu Chinon endete mit öffentlichem Skandal, und Richelieu, der schon bald nach Grandier's Tode den Exorzisten das bisher bezogene Salar zurückbehalten hatte, fand es endlich an der Zeit, alle weiteren Wunderthaten der frommen Väter ernstlich zu verbieten.

Im achtzehnten Jahrhundert schriebLa Menardayezur Vertheidigung der Exorzismen von Loudun und veröffentlichte eine Abschrift derjenigen Urkunde, durch welche sich Grandier dem Teufel verschrieben haben soll[180]. Das Original, sagt er, werde, mit dem Blute des Zauberers unterschrieben, in der Hölle aufbewahrt. Neugierige finden ein Facsimile desselben, so wie des vom Teufel zur Erwiederung ausgestellten Reverses als Beilage im ersten Bande von Collin de Plancy's Dictionnaire infernal. Beide Stücke sollen sich nach der Versicherung des Herausgebers vor der Revolution in den Archiven von Poitiers befunden haben.

In der zweiten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts legte der Doctor der Theologie und Pfarrer zu Vibrai,Jean Baptiste Thiers, die Ueberzeugung der gebildeten Stände Frankreichs von dem Hexenwesen in einem vierbändigen Traité des superstitions, qui regardent les sacremens (Paris, 1679) dar, welches Werk 1741 schon die vierte Auflage erlebte. Doch gehört nur der erste Band des Werkes, in welchem der Verfasser alle kirchlichenVerbote der Zauberei zusammenstellt, und die „schwarze Magie“ zwar als nichtige Thorheit aber auch als schwerstes Verbrechen zu erweisen sucht, hierher. Die folgenden Bände enthalten unter dem Titel des „Aberglaubens“ nichts anderes, als eine Zusammenstellung derjenigen auf die sieben Sakramente der katholischen Kirche bezüglichen Lehren, welche von dieser als Irrlehren verworfen sind.

VonSchwedenist es nicht bekannt, dass es vor dem dreissigjährigen Kriege oder während desselben Zauberer verbrannt habe; man weiss sogar, dass Christina und ihre Generale solche Verfolgungen in den deutschen Landen hemmten. Aber jetzt, ganz kurz vor der Krise des Uebels, war es, als hätte das kalte, lutherische Volk dem Aberglauben den zurückbehaltenen Tribut mit einem Male nachzahlen sollen. Der Prozess von Mora und Elfdale im Jahr 1669 ist einer der furchtbarsten, welche die Geschichte kennt[181]. Kinder waren es, die in ihm die Hauptrolle spielten.

Bei mehreren Kindern der Kirchspiele Elfdale und Mora in Dalecarlien zeigten sich auffallende Erscheinungen: sie fielen in Ohnmachten und Krämpfe und erzählten bald im gewöhnlichen Zustande, bald in einer Art von Paroxysmus von einem Orte, den sie Blakulla nannten und wohin sie von den Hexen mitgenommen worden seien, um dem daselbst gefeierten Sabbath beizuwohnen. Hierselbst behaupteten sie zuweilen vom Teufel Schläge erhalten zu haben, und leiteten von denselben ihre Kränklichkeit ab. Ein unmässiges Geschrei erhob sich jetzt in ganz Dalecarlien gegen die Hexen, und vom Hofe ward eine Commission gesendet, um die Sache zu untersuchen. Dieselbe verhaftete alsbald eine Menge von Weibern und verhörte an dreihundert Kinder. Letztere gaben mit mehr oder weniger Uebereinstimmung ein höchst tolles Bild von den Gräueln des Hexensabbaths und sagten den mit ihnenconfrontirten Weibern die seltsamsten Dinge ins Gesicht. Sie sagten aus, wenn sie den Teufel anriefen, so erscheine derselbe in der Gestalt des tollen Andreas im grauen Rocke mit roth und blau gewirkten Strümpfen, mit einem rothen Barte und mit einem hohen Hute, der mit Schnüren von mancherlei Farbe verziert sei. Dabei trage er Kniebänder von bedeutender Länge. Er schmiere die Kinder mit einer Salbe ein, setze sie auf eins seiner Thiere, und fahre mit ihnen fluggs gen Blakulla, wo ein Palast stehe, in dessen Hofe die Thiere, von denen sie hingetragen wären, weideten, und in dessen Gemächern die opulentesten Gastmähler und wildesten Ausschweifungen stattfänden. Etliche der Kinder sprachen auch von einem weissen Engel, der ihnen verboten habe das zu thun, wozu der Teufel sie anreize, indem er hinzufüge, dass dieses teuflische Treiben keinen langen Bestand haben werde. Dieser gute Engel stellte sich auch bisweilen an den Eingang des Blakullahauses zwischen die Kinder und die Hexen, die letzteren zurückweisend, damit die Kinder eintreten könnten. — Von den Eltern erfuhr die Commission, dass die Kinder Nachts in den Armen derselben und in den Betten gelegen hätten, wenn sie am Morgen von ihren nächtlichen Fahrten erzählten. — Mittelst der Folter machte sich die Commission den ganzen Sachverhalt klar. Nach ihrem Verdikt wurden vierundachtzig Erwachsene und fünfzehn Kinder verbrannt, sechsunddreissig Kinder wurden während eines Jahres allwöchentlich einmal an den Kirchthüren ausgepeitscht und zwanzig der Kleinsten nur an drei aufeinander folgenden Tagen gezüchtigt und siebenundvierzig andere Personen von der Instanz entbunden.

Das Bekenntniss der Verurtheilten gibt im Ganzen das Gewöhnliche von den Hexentänzen, in einzelnen Zügen nur noch mehr ins Fratzenhafte gezerrt, als anderwärts. Der Teufel erscheint in höchst bunter, bänderreicher Tracht, führt die Hexen durch die Luft nach Blakulla und züchtigt sie, wenn sie nicht wenigstens fünfzehn oder sechszehn Kinder mitbringen. Um den letzteren einen bequemen Sitz zu bereiten, verlängern sie den Rücken ihres Bockesdurch eine in dessen Hintertheil gesteckte Stange. Zu Blakulla wird in des Teufels Namen getauft, geschmaust, getanzt und gebuhlt. Der Teufel prügelt oft Hexen und Kinder, zuweilen ist er gnädig, spielt auf der Harfe, lässt sich, wenn er krank ist, von den Hexen schröpfen und ist sogar einmal bei einem solchen Anfalle auf kurze Zeit gestorben. Er hat auch leibliche Söhne und Töchter zu Blakulla verheirathet, die aber statt natürlicher Kinder nur Schlangen, Eidechsen und Kröten erzeugen.

Dieses Alles protokollirten die Commissarien, sprachen das Urtheil und kehrten, von dem Danke der Thalmänner begleitet, nach Hofe zurück. Im Lande betete man sonntäglich in den Kirchen um ferneren Schutz gegen die Macht des Teufels; KönigKarlXI. aber äusserte später gegen den Herzog von Holstein: „seine Richter und Commissarien hätten auf vorgebrachten eindringlichen Beweis mehrere Männer, Weiber und Kinder zum Feuertode verurtheilt und hinrichten lassen; ob aber die eingestandenen und durch Beweisgründe bestätigten Handlungen wirkliche Thatsachen oder nur die Wirkung zügelloser Einbildungskraft gewesen, sei er bis jetzt nicht im Stande zu entscheiden.“

Da uns ausser den allgemeinen Berichten beiGlanvil,BekkerundHauberkeine Schriften über dieses merkwürdige Ereigniss zugänglich gewesen sind, so müssen wir uns eines bestimmten Urtheils über den eigentlichen Anfang und Verlauf der Sache begeben. Doch scheint Walter Scott's Vermuthung, dass der ganze Blakulla-Lärm von der Verstellung einiger boshaften Buben ausgegangen sei, für die Erklärung des Ganzen nicht weniger unzulänglich, als die andere, nach welcher Alles auf Fieberträumen kranker Kinder und der Leichtgläubigkeit ihrer Eltern beruht haben soll. Dreihundert Kinder, zum Theil von sehr zartem Alter, können die Gleichmässigkeit ihrer detaillirten Bekenntnisse weder aus boshaften Collusionen, noch aus übereinstimmenden Delirien geschöpft und bewahrt haben. Hier bleibt die Suggestion — von wem sie auch gekommen sein mag — die einzig mögliche Vermuthungund klagt die Richter und Commissarien nicht weniger einer sträflichen Verletzung der Rechtsformen, wie einer über alle Massen gewaltigen Geistesfinsterniss an.

Aus dem Munde eines reisenden Schweden, der mit zu Gericht gesessen hatte, berichtetThomasius, dass die Juristen Anfangs Anstand genommen hatten, auf das Gerede unmündiger Kinder eine Untersuchung zu gründen; die Geistlichen aber bestanden darauf, indem sie behaupteten, dass der heilige Geist, der immer die Ehre Gottes gegen das Reich des Teufels vertheidige, nicht zugeben würde, dass die Knaben lögen; denn es heisse im Psalm: „Aus dem Munde der jungen Kinder und Säuglinge hast du dir deine Macht zugerichtet, dass du vertilgest den Feind und die Rachgierigen.“ Erst als schon viele Unschuldige verbrannt waren, gelang es einem der weltlichen Assessoren, den Theologen durch eine angestellte Probe den Beweis zu führen, dass der heilige Geist nicht aus den Kindern redete. Er versprach nämlich mit Vorwissen seiner Collegen einem unter den Knaben einen halben Thaler und bestimmte ihn dadurch, seine Denunziation von einer ehrbaren Person alsbald auf eine andere überzutragen[182].

Sollen wir fortfahren in unserer Rundreise? Noch könnte manche seltsame Geschichte erzählt werden. Es liesse sich ausser vielem Andern berichten, wie mit Mazarin's Billigung die Pförtnerin im Kloster zu Louviers exorzisirt und dann als Buhlerin des Teufels eingemauert wurde[183]; wie die Schweizer im Begriffe waren, einen Marionettenmann zum Tode zu führen; wie eine Chambre de la tournelle zu Aix den Naturforscher Jean Pierre d'Orenson zum Galgen verurtheilte, weil er einExperiment über die Harmonie der Töne an einem Skelet angestellt hatte; oder wie noch 1670 zu Haye du Puis auf Anstehen des General-Prokurators an dem Pfarrer von Coignies die Nadelprobe vorgenommen und das Hexenmal gefunden wurde. Wir könnten dann weiter durchmustern, was sich in Dänemark, Preussen, Polen, Ungarn und Italien, in Spanien und Portugal, ja in Goa und Mexiko begab; aber wir würden nichts Neues sehen und vor Erreichung des Ziels ermüden an dem überall wesentlich gleichen Grundcharakter in Glauben, Verfahren und Strafe, bei unbedeutenden lokalen Modifikationen. Und diese ermüdende Wanderung würde nicht einmal mit dem traurigen Troste enden, dass in jenem Jahrhundert ausser England irgend eine Nation die unserige in der Anzahl der Opfer eingeholt oder überboten hätte.

Wenden wir uns lieber zur Geschichte der allmählichen Abnahme und Heilung der Seuche!


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