VIERUNDZWANZIGSTES KAPITEL.

Nach dieser bestialen Weisung der Helmstedter Juristenfakultät wurde das arme Weib am 26. Novbr. 1639 abermals auf die Folter gespannt. In dem Torturprotokoll heisst es: „Verstriktin ist einen Weg wie den anderen bei ihrem Verleugnen geblieben, und dass sie ein redlich Weib, auch von nichts Anderem zu sagen wisse, als von dem lieben Gott; gestalt sie dann immer den Namen des lieben Gottes im Munde führt, unterdessen aber ihrer vorigen Art nachin der Tortur eingeschlafen(!), ungeachtet der Scharfrichter sie aufgezogen undmit lebendigem Schwefel beworfen und mit Ruthen gehauen, welches aber Verstriktin alles nicht geachtet und sich desswegen nicht einmal bewegt (!), dass auch der Scharfrichter sich darüber verwundert und gesagt: er hätte ein solch Weib noch nie vor sich gehabt. — Etwa über eine halbe Stunde hat der Scharfrichter mit den Beinschrauben abermals hart angegriffen, da dieselbe dann überlaut gerufen, sie wäre eine Zauberin, als aber Verstriktin erlassen und derselben ihre Aussage wieder vorgehalten, hat sie Alles revociret, wäre unschuldig und ein ehrlich Weib.“

Auf diesen Bericht erkannte nun die Juristenfakultät zu Helmstedt unter dem 17. Decbr. 1639: „dass Verstriktin gestalten Sachen nach, da vermuthlich, dass ihr muss vom Teufel sein angethan, dass durch die Pein und Marter zum andern Mal nichts hat können gebracht werden, und man sich ihrethalben weiter nichts zu befahren habe, auch andere Leute dieses Ort nicht ärgern mögen, des Landes zu verweisen. Von Rechts Wegen.“

So war es der krasseste Aberglaube, der die juristischen Fakultäten ihre Erkenntnisse abfassen liess, und mitdiesem Aberglauben tritt oft zugleich eine Rohheit der Gesinnung zu Tage, der die Fakultäten zu geradezu rechtswidrigen Urtheilen verleitete. So erkannte z. B. die Juristen-Fakultät zu Rinteln unter dem 20. Juni 1653 in einem Fall, wo nichts als das einfältige Geschwätz eines Kindes, der Tod eines Hundes und die Erblindung zweier Kühe vorlag, und wo die Zeugenaussagen ganz verschieden lauteten, ohne Weiteres auf Anwendung der Tortur[210]! — Innerhalb der juristischen Fakultät zu Helmstedt machte sich (wieRaumerin den Märkischen Forschungen, I. S. 258 richtig sagt,) ein erster „Fortschritt zum Vernünftigern“ bemerklich, als dieselbe 1671 bezüglich einer auf Zauberei angeklagten armen Magd aus einem brandenburgischen Dorfe erkannte, „dass man sie zuvor zur Beredung mit einem Geistlichen verstatten solle. Beharre sie dann noch bei dem Bunde mit dem Teufel, so sei sie am Leben zu strafen.“

Mit diesen Gutachten der juristischen Fakultäten stimmt bezüglich der Auffassung des Hexereiglaubens eine Menge von Promotionsabhandlungen überein, welche von juristischen Fakultäten approbirt wurden. Wir heben unter denselben vier hervor: nämlich 1) die Dissertation des Tübinger Doctors Christoph Dauer De denuntiatione sagarum von 1644; 2) das Examen juridicum judicialis lamiarum confessionis, se ex nefando cum Satana coitu prolem suscepisse humanam, welche Nicolaus Pütter 1698 vor der Juristenfakultät zu Rostock vertheidigte; 3) die Disputatio inauguralis de fallacibus indiciis magiae, quam praeside Domino H. Bodino — die 22. Oct. 1701 — — eruditorum disquisitioni submittit Felix Martinus Braehm; 4) der von einem gewissen Bechmann 1749 in Halle überreichte „Discursus juridicus de crimine maleficii, von der Zauberei“[211].

Die erstgenannte Abhandlung enthält eine ziemlichallgemein gehaltene Besprechung des Hexenprozesses. Das Wesen der Hexerei findet der Verfasser in der abnegatio Dei et religionis, wesshalb sie verfolgt werden muss. Wer überhaupt „mit verdächtigen Dingen, Geberden, Worten und Wesen umgeht“, ist als der Zauberei verdächtig anzusehen. Zu den verdächtigen Dingen gehört aber vor Allem der Umgang mit der Natur und die Kenntniss ihrer Kräfte, welches eine „einem Christenmenschen nicht geziemliche Kenntniss“ ist.

Ueber den Inhalt der zweiten Abhandlung lässt sich nicht gut etwas mittheilen, weil in ihr sich nur die obscönsten Untersuchungen über das Bündniss und den Coitus der Hexen mit dem Satan vorfinden. Gleichwohl ist sie „Deo, patriae et parenti“ dedizirt. Veranlasst war die Schrift übrigens, wie der Verfasser sagt, durch ein vom Spruchkolleg der Rostocker Fakultät im Oktober 1698 gefälltes Urtheil. Eine Weibsperson hatte sich das Geständniss extorquiren lassen, dass sie mit dem Teufel, der in der Gestalt eines feingekleideten Ritters mit Federbusch zu ihr gekommen, Unzucht getrieben habe. Auf dieses Geständniss hatte die Fakultät erkannt, „die Gefangene sei wegen solcher mit dem Teufel gehabten Gemeinschaft mit dem Feuer vom Leben zum Tode zu führen.“

Der Verfasser der dritten Abhandlung, F. M. Brähm, welcher dieselbe am 22. Oktober 1701 unter dem Vorsitz des Professors der Jurisprudenz Heinrich Bodin zu Halle vertheidigte, weist zwar die Unhaltbarkeit der meisten bisher gültig gewesenen Indizien nach, aber sein Bekenntniss lautet wörtlich: „Mit Einem Worte,es gibt wahrhaftig Zauberer und Hexen, welche wissentlich ein Bündniss mit dem Teufel machen und Anderen schaden thun, aber, wie ich dafür halte, nicht in so grosser Menge.“

Die vierte —in der Mitte des 18. Jahrhunderts erschienene— Abhandlung gründet sich ganz und gar auf die Auctorität —Carpzovs.

Unter den wenigen juristischen Fakultäten, deren Intelligenz und Urtheil sich über den Aberglauben der Zeiterhob, ist insbesondere dieStrassburger Fakultätzu nennen[212].

Allmähliche Abnahme der Prozesse — Balthasar Bekker.

Noch wüthete der Hexenwahn und die Hexenverfolgung unter den Völkern des Abendlandes und raffte jahraus jahrein Tausende von Opfern dahin, als doch schon eine ganze Reihe von Erscheinungen zu Tage trat, welche es erkennen liessen, dass es in der bisherigen Weise mit dem Brennen der Hexen nicht lange mehr fortgehen könne. Einzelne Regenten, vorerst zwar noch selbst im Glauben an Zauberei befangen, aber einsichtsvoll genug, um eine verheerende Praxis zu verabscheuen, weisen dann den fessellosen Gerichtsgang in gesetzliche Schranken, aboliren und begnadigen; ein freies Wort führt an solchen Asylen fortan nicht mehr zum sicheren Tode; die fortschreitende philosophische und naturwissenschaftliche Bildung umkreist jetzt in immer engeren Parallelen die Bollwerke der Finsterniss, sprengt eine unterminirte Schanze nach der andern, bis endlich die mündig gewordene Vernunft mit der blanken Waffe der Wahrheit dem Teufel zu Leibe geht und ihn sammt seinen Werken und Hexenprozessen, nicht ohne das Jammergeschrei und den Widerstand derjenigen, die ohne den Teufel keinen Gott haben, aus seiner letzten Feste jagt.

Wir sahen den bambergischen Prozess an der Verarmung des Landes und an der Erschöpfung der fürstlichenKasse sterben; dann that Schönborn aus menschlicheren Motiven in Würzburg und Mainz der Hexenverfolgung Einhalt; hierauf nahm sich ein schwedischer Offizier der Verfolgten in Osnabrück an, und seine Königin liess in den neu erworbenen deutschen Landen die Niederschlagung der anhängigen Prozesse ihre erste Regierungshandlung sein, wodurchzum ersten Male ein deutsches Land von der Pest der Hexenverfolgung wieder befreitwurde. Die Königin befahl nämlich durch Reskript vom 16. Februar 1649 von Stockholm aus, „dass alle fernere Inquisition und Prozess in dem Hexenwesen aufzuhören habe, die diessfalls allbereits Captivirten wieder relaxirt und in integrum zu restituiren seien, — weil diese und dergleichen weitaussehende Prozesse allerlei Gefährlichkeiten und schädliche Consequentien mit sich führen und aus denen an anderen Orten fürgelaufenen Exempeln kundbar und am Tage ist, dass man sich in dergleichen Sachen je länger je mehr vertiefet und in einen inextricablen Labyrinth gesetzet“[213]. Freilich finden sich unter Christina's Nachfolgern auch wieder Hinrichtungen im schwedischen Pommern[214]. Aber es war von grosser Bedeutung, dass inMecklenburg1683 ein herzogliches Reskript erschien, in welchem es auf das Strengste untersagt ward, „dass hinfüro in den peinlichen Gerichten bei angestelltem scharfem Verhör der wegen Zauberei inhaftirten und der Tortur untergebenen Delinquenten so wenig von den zu der peinlichen Befragung adhibirten Richtern und Beisitzern gefragt werden sollte, ob reus oder rea auf dem Blocksberg gewesen und daselbst gegessen, getrunken, getanzet oder anderes teuflisches Gaukelwerk getrieben und diese oder jene Person mitgesehen und erkannt habe, noch auch, so der Gepeinigte von selbst obiges Alles erzählen und für Wahrheit berichten wollte, desselben Bekenntniss einigen Glauben beilegen, noch zu Protokoll bringen und desBeklagten Namen verzeichnen lassen sollen, zumalen alle dergleichen denuntiationes ex fonte malo herfliessen und also billig zu abominiren und zu keinem Grunde rechtschaffener Beweisung zu legen seien.“

Ziemlich gleichzeitig (am Ende des siebenzehnten Jahrhunderts) konnte es dieJuristenfakultät zu Frankfurtsogar wagen, dem herrschenden Wahne soweit entgegenzutreten, dass sie einem Geistlichen, den eine alte Hexe unter anderem tollen Zeug, das sie erzählte, als Zauberer angab, das Recht zu einer Injurienklage gegen den Richter zusprach, weil er den Namen desselben zu Protokoll genommen hatte[215].

Die durchschnittliche Stellung, welche gegen das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts wenigstens im protestantischen Deutschland die öffentliche Meinung und die Rechtspflege zur Frage der Hexerei und Hexenverfolgung einnahm, wird übrigens von der „Anleitung zu vorsichtiger Anstellung des Inquisitionsprozesses“ repräsentirt, welche der grosse KurfürstFriedrich Wilhelm von Brandenburg(†1688) durch den ProfessorJoh. Brunnemannzu Frankfurt (lateinisch und deutsch) aufstellen liess. Allerdings wird der überlieferte Hexenglaube und der Gedanke, dass die Zauberei ein Laster sei, gegen welches nothwendig mit der Tortur vorgegangen werden müsse, festgehalten; allein das Prozessverfahren wird im Interesse der Humanität mannigfach geordnet und beschränkt, und zugleich bricht sich die Ueberzeugung Bahn, dass gar Vielerlei, was man den Hexen nachsage, und was diese auf der Folter sogar selbst von sich aussagten, auf Einbildung beruhe.

In §. 15 wird es ausdrücklich als ein eingeschlichener und abzustellender Missbrauch bezeichnet, „dass die Leute so lange torquirt werden, bis sie etwas bekennen, welches absonderlich bei denen, so der Hexerei beschuldigt worden, gebräuchlich ist.“ — Nach der hierauf mitgetheilten „Anweisung“soll die Peinigung nicht über eine Stunde dauern, wesshalb der Richter eine Sanduhr bei sich haben soll, die er bei dem Beginne der Tortur umzukehren hat. Auch soll die Tortur wenigstens fünf oder sechs Stunden nach dem Essen oder des Morgens ganz frühe, oder „was das Beste ist,“ Nachts vorgenommen werden, damit das Erbrechen während der Peinigung vermieden werde. Insbesondere soll, wenn der Inquisit mit einem schweren Gebrechen behaftet ist, die Tortur nicht an dem Tage, „da eine Mondverwechselung ist,“ angestellt werden, weil dann die Krankheiten heftiger hervorzutreten pflegen. Auch sei es nöthig, dass dem Inquisiten vorher ein Präservativ von einem verständigen Medico eingegeben und dergestalt dieses Uebel nach Möglichkeit zurückgehalten werde. Die Richter sollen die bei der Tortur gebrauchten Instrumente anmerken, damit diejenigen Rechtsgelehrten, an welche hernach die Prozessakten zur gutachtlichen Aeusserung verschickt werden, sicher zu erkennen vermögen, ob die Peinigung rechtmässig vollzogen, oder ob ein „Exzess“ dabei vorgekommen sei. Die Hexen sind allerdings zu fragen, ob sie Menschen oder Vieh Schaden zugefügt haben, aber man soll sie auch fragen,woher sie denn wüssten, dass der vorgekommene Schaden gerade durch sie bewirkt sei. — Wenn Hexen Andere als Mitschuldige angeben, so soll nach Kap. 3, §. 12 nachgeforscht werden, ob die Denunziation auf gutem Grunde beruht, oder ob es nur teuflische Verblendung gewesen, dahin die Beschuldigung einer Zauberin gehöre, so die Anderen auf dem Blocksberg gesehen haben wollte.

InFrankreichschlug Ludwig XIV. nicht ohne den Widerspruch des Parlaments zu Rouen 1672 die Untersuchungen in der Normandie nieder und setzte alle eingezogenen Hexen in Freiheit[216]; und obgleich er selbst wieder in einem späteren Gesetze die Zauberei unter gewissenVoraussetzungen mit der Todesstrafe bedrohte (1682), so zeigt sich doch schon darin eine Veränderung des alten Gesichtspunkts, dass hauptsächlich nur von Betrug und Missbrauch der Sakramente, nicht aber vom Teufelsbunde und vom Sabbath ausdrücklich die Rede ist[217]. Seit 1682 stockten auch inEnglanddie gerichtlichen Hinrichtungen[218]; dreissig Jahre früher hatte auchGenfseinen letzten, wiewohl zum Abschiede noch sehr krassen Prozess gesehen[219]. In Holland waren die Gerichte längst verständiger geworden[220]. Hier, wo der gelehrte Arzt und ApothekerAbraham Palinghzu Haarlem (ein Mitglied der Gemeinde der Mennoniten) 1658 mit einer gelehrten historischen Beleuchtung des Hexenwesens hervorgetreten war[221], um die Thorheit und Nichtigkeit desselben zu erweisen,suchte namentlich der Gerichtshof von Flandern durch eine Verordnung vom 31. Juli 1660 den Hexenpozess durch genauere Regelung des Prozessverfahrens einzuschränken, wobei namentlich auch bestimmt ward, dass das Nachsuchen nach dem stigma diabolicum bei angeklagten Frauen fernerhin nicht mehr durch Scharfrichter, sondern von unverdächtigen Aerzten geschehen sollte.

Mittlerweile ging die allgemeine Geistesbildung ihren Weg. In der gesammten Naturwissenschaft war kein Heil gewesen, so lange nicht Experiment und Beobachtung an die Stelle der Auctorität und des Syllogismus getreten war. Jetzt aber setzte sich die Erforschung der Materie in ihr Recht ein, um die Emanzipation des Geistes aus der Gewalt des Dämonismus vorzubereiten. WasKepler,Galilei,Gassendi,Harvey,Guericke,Huygensu. A. geleistet haben, ist nicht bloss den mathematisch-physikalischen Wissenschaften, es ist auch der Philosophie und Humanität überhaupt dem Kulturleben zu Gute gekommen. Die grossen Geister des Jahrhunderts,Hobbes,Bacon,des Cartes,Spinoza,LeibnitzundNewton, hoben die ganze alte Methode der Wissenschaft aus den Angeln und zündeten ein Licht an, das freilich den blöden Augen gar mancher Zeitgenossen wehe that, aber den dankbaren Nachkommen desto wohlthätiger vorgeleuchtet hat. Vor diesem Lichte ist auch der Aberglauben erblichen. Auf die in jener Zeit begründeten Fortschritte der Naturkunde und Philosophie stützt sich wesentlich die spätere Umgestaltung des Strafrechts. Der empirischen, wie der spekulativen Schule, so verschieden übrigens in Prinzipien, wie in Resultaten, gebührt hier gleiches Lob; beide strebten nach Selbstständigkeit. Sobald einmal der Satz von der Bewegung der Erde und von der Existenz der Antipoden feststand, war ein wichtiges Prinzip durchgefochten. Es musste nun auch ausserhalb der Bibel und der Kirchenvätereine legitime Erkenntnissquelle für die Wahrheit geben. Die Philosophie riss sich los von der Obervormundschaft der Theologie. Vor der Erkenntniss des Naturgesetzes wich das Wunder des Aberglaubens und die Teufelei, vor der eigenen Einsicht die traditionelle Auctorität, vor einer geistigen Auffassung der Buchstabenkram; der starke, eifrige Gott der Juden, der da straft bis ins vierte Glied, machte im Herzen des Theologen demjenigen Platz, der seine Sonne aufgehen lässt über die Guten und die Bösen, und der Jurist bat dem Höchsten die Lästerung ab, die er ihm zugefügt, als er in der Bestrafung eingebildeter Verbrechen sich vermass, zur Rache für die beleidigte göttliche Majestät das Schwert zu ziehen.

Aber wie sich zwischen Tag und Nacht die Dämmerung um so länger legt, je schiefer sich eine Region der Sonne zukehrt, so durchdrang auch das geistige Licht nur langsam und unter steten Kämpfen das mit altgewordenen Verkehrtheiten überschüttete Europa.

Der gelehrteGabriel Naudé[222], Oberbibliothekar der Mazarinschen Büchersammlung, an deren Begründung er einen hervorragenden Antheil hatte, bestritt zwar nicht in direkter Polemik das System des Zauberglaubens seiner Zeit, aber er half die geschichtliche Grundlage desselben untergraben, indem er auf dem Wege der historischen Kritik diejenigen Männer der Vergangenheit, welche als Hauptzauberer verschrieen waren, gegen diesen Vorwurf in Schutz nahm[223]. Er zeigte, wie dergleichen durch alberne Nachbeterei stehend gewordene Anklagen ursprünglich auf sehr unschuldigen Dingen, oder gar auf beneideten Verdiensten beruhten. Dichter, Politiker, Philosophen, Mathematiker und Naturforscher seien Opfer solcher Nachreden geworden. Seine Apologie verbreitet sich umständlich und mit guten gelegentlichen Bemerkungen über Zoroaster,Orpheus, Pythagoras, Numa Pompilius, Demokritus, Empedokles, Apollonius, Sokrates, Aristoteles, Plotin, Jamblich, Geber, Raymund Lullius, Arnold von Villeneuve, Paracelsus, Agrippa von Nettesheim, Roger Bacon, Trithemius, Albertus Magnus, Sylvester II., Gregor VII., den König Salomon, Virgil u. A. — Zufrieden mit der Ehrenrettung längst Verstorbener, überlässtNaudéder Einsicht seiner Zeitgenossen die Anwendung der von ihm angebahnten kritischen Methode auf die gegenwärtigen Verhältnisse.

Wenige Jahre vorher hatte der Hexenglaube einen ausserordentlich geschickten Anwalt an einem jungen Geistlichen der anglikanischen Kirche,Joseph Glanvil(1636 †1680) gefunden. — Glanvil[224], ein unabhängiger Denker, entschiedener Gegner des Aristotelismus und gewandter Schriftsteller, wurde seiner Zeit von den Einen als Vertreter kirchlicher Rechtgläubigkeit, von den Anderen als Organ des modernen Skeptizismus angesehen, und ebenso verehrt wie gehasst. In Wahrheit gehörte er zu der kleinen Zahl von Gelehrten des siebenzehnten Jahrhunderts, welche zwar an der überlieferten Dogmatik festhielten, aber es doch einsahen, dass die Zeit der Herrschaft der Auctorität abgelaufen sei, dass der Glaube sich mit der Bildung der Zeit abfinden, auf die Einwendungen der Skeptiker eingehen und sich über seine Wahrheit und Berechtigung wissenschaftlich ausweisen müsse. Um diesem Bedürfnisse der Zeit zu entsprechen und die (von aller Auctorität unabhängigen) wissenschaftlichen Grundlagen des Glaubens nachzuweisen, gab Glanvil 1661 eine Schrift über „die Nichtigkeit des Dogmatisirens“ heraus[225].

Die Veröffentlichung dieses (viel Aufsehen machenden) Buches — welches zur Einführung der induktiven Philosophie in England wesentlich beitrug und eine ganz neuePeriode der Theologie zu begründen schien, — hatte zunächst fürGlanvilden Erfolg, dass er zum ausserordentlichen Mitglied der Königlichen Societät erwählt wurde, und die Aufmerksamkeit Vieler auf sich zog. Zugleich kam aber Glanvil in eine wissenschaftliche Diskussion, welche ihm die rationelle Begründung des Hexenglaubens als das nächstliegende Interesse der neueren Theologie erscheinen liess. Sein Gedanke war der: „Wer das Dasein von Hexen leugnet, der leugnet auch das Dasein der Geister, und wer dieses thut, der leugnet auch das Dasein Gottes. Da nun die Hexerei diejenige Erscheinungsform der supranaturalen Welt ist, von welcher die Gegenwart, das Leben der christlichen Völker — nach dem Urtheile jedes Unbefangenen — am unmittelbarsten berührt wird, so muss der Glaube an das Supranaturale überhaupt gerade durch rationelle Begründung des Glaubens an die Hexerei neu befestigt werden.“

Glanvilwar mit diesen Gedanken beschäftigt, als er mit Bestürzung erfuhr, dass die Staatsregierung einem gewissen Mr.Hunt, der als Friedensrichter in Sommerset mit einem wahrhaft wüthigen Eifer die Aufspürung und Verfolgung der Hexen betrieb, Einhalt gebot. Er schrieb daher eine Abhandlung zur Vertheidigung Hunt's und des Hexenprozesses überhaupt[226]. Dieser folgte bald eine zweite, worin Glanvil eine um jene Zeit vorgefallene Spukgeschichte von einem gespenstischen Trommler zu Tedworth dem Publikum als neuen Beweis für seine dämonologischen Ansichten vorlegte. Er nannte diese Schrift „einen Streich gegen den heutigen Sadducismus“[227]. Aber der Sadducismus in England war unbescheiden genug, in seinen Zweifeln zu beharren, und als Mr. Glanvil zu einem zweiten, gewaltigeren Streiche ausholte, erschiensogar eine Druckschrift des ArztesWebster[228], in welcher dieser in dem kecken Tone eines Weier behauptete, Mr. Glanvil habe sich durch einen höchst plumpen Betrug hintergehen lassen, und seine ganze Lehre von der Hexerei sei eine Albernheit. Der Beleidigte wollte Anfangs hierauf nicht antworten; bald jedoch entwarf er, durch seine Freunde bestimmt, den Plan zu einem ausführlicheren Werke. Er sammelte hierzu bei seinem Freunde Hunt und anderwärts die „glaubwürdigsten“ Hexengeschichten, rückte aber so langsam vor, dass er über der Arbeit starb. Seine Freunde stellten die gesammelten Belege mit den früheren Abhandlungen und einigen eigenen Zuthaten zusammen und nannten das GanzeSadducismus triumphans[229]. Das Buch erschien 1681, ein Jahr nach Glanvil's Tode. Von seinen beiden Haupttheilen soll der erste die Möglichkeit, der zweite die Wirklichkeit der Hexerei aus der Schrift und Geschichte erweisen. DerSadducismus triumph.war für Alle, welche am Hexenglauben festhalten zu müssen glaubten und doch das Gewicht der gegen denselben laut gewordenen Skepsis zu begreifen vermochten, ein Trost, der sie aus grosser innerer Bedrängniss befreite. Denn derselbe war scheinbar die geistvollste Vertheidigung des Hexenglaubens, die bis dahin erschienen war, wesshalb nicht allein sehr bald neue Ausgaben des Buches nöthig wurden, sondern auch eine ganze Reihe von Schriftstellern, (der PhilosophHenry More, der Dekan von Canterbury,Casaubonus, der berühmte TheologCudworth) öffentlich für dasselbe eintraten. — Das Buch Glanvil's wurde auch ins Deutsche übersetzt. Da diese deutsche Uebersetzung gleichzeitig mit des Thomasius berühmten Thesen erschien, so nahmen sie die Gegner des letzteren schon um des Titels willen mit grossem Beifallsgeschrei auf, und es scheint das Buchin Deutschland fast grösseres Aufsehen gemacht zu haben, als in seinem Vaterlande.

Dieses Aufsehen kam indessen bei weitem nicht demjenigen gleich, welchesBalthasar Bekker's„Bezauberte Welt“ erregte[230]. Ein gründlicheres Werk ist über diesen Gegenstand nie geschrieben worden. Bekker, reformirter Pastor zu Amsterdam[231], ein Mann von philosophischem Scharfblicke, freiem Geiste und theologischer Gelehrsamkeit, ist der Erste, der die Nichtigkeit des Zauberglaubens in seiner Totalität erkannte und demzufolge nicht mehr den einzelnen Erscheinungen desselben, sondern dem Prinzip selbst den Krieg erklärte. Dieses Prinzip aber liegt in der Dämonologie, insbesondere in der Lehre vom Teufel. Bekker führt uns zum ersten Mal die historische Entwicklung, Verbreitung und Feststellung der dämonologischen Vorstellungen unter den Christen vor Augen und stellt hiermit die heidnischen und jüdischen Meinungen zusammen, welche auf diese Ausbildung eingewirkt haben können. Im zweiten Buche zeigt er zuerst, wie eine gesunde Spekulation von der herrschenden Dämonologie nichts wisse, und betritt dann den exegetischen Weg, umdieselbe auf Grund der biblischen Schriften zu prüfen. Es ergibt sich ihm hierbei, dass viele bisher auf den Teufel gedeutete Stellen sich gar nicht auf denselben beziehen und somit die aus denselben gezogenen Folgerungen für die Dämonologie wegfallen; andere Stellen, die vom Satan und den Dämonen wirklich reden, erhalten theils durch eine allegorische, nicht immer ungezwungene Interpretation, theils durch die Annahme einer weisen Accommodation von Seiten Jesu und der Apostel ihre Aussöhnung mit den philosophischen Begriffen der Zeit. Hiernach kommt Bekker zu dem Ergebnisse, dass die Bibel nur sehr Weniges und Unvollständiges über die Natur und Macht der Dämonen lehre, und dass dieses Wenige die herrschenden Vorstellungen so wenig stütze, dass dieselben mit der Bibellehre sogar in geradem Widerspruche stehen. Der Teufel ist ihm nicht jener im Moralischen, wie im Physischen so mächtige Fürst: der Finsterniss, wie er sich in der fast in Manichäismus ausgearteten Orthodoxie[232]darstellte; er ist vielmehr ein gefallener, zur Strafe in den Abgrund hinabgestossener und dort des Gerichts harrender Geist, ohne Kenntniss des Verborgenen, unfähig einen Leib anzunehmen, sinnlich wahrnehmbar zu erscheinen und auf das Leibliche einzuwirken. Seine untergeordneten Geister sind gleichfalls verdammt und so ohnmächtig, als er selbst. Vielleicht wird Bekker's Grundansicht aus Folgendem klar genug hervortreten:

„Es streitet derhalben,“ sagt er, „gegen alle Vernunft und Verstand, dass der Teufel oder ein böser Geist, wer er auch möchte sein, sich selber oder etwas anders in einem Leibe oder leiblichen Schein zeigen sollte, und es streitet auch wider das Wesen eines Geistes, (wie oben gemeldet worden.) Und so dieses vielleicht zu wenig wäre, so habe man bloss Acht auf diese Ursachen. Kein Geist wirket anders, als mit seinem Willen, und der Wille blossdurch Denken. Wie man es wendet oder kehret, so kann man es anders nicht begreifen; es kommt allemal wieder darauf aus. Nun sagt mir eins, wie euer eigener Geist, d. i. eure Seele, etwa das Geringste an eurem Leibe thut, so es anders als mit Denken ist. Nachdem ihr wollet, so reget sich Hand und Fuss, und wie ihr wollet. Aber thut das einmal an einem andern Leibe, der nicht euer eigen ist, ohne Mittel eures eignen. Machet mit Denken eins einen Leib, oder leibliches Gleichniss, oder Schatten auf der Erden, wo es auch sein mag, oder in der Luft. Wie will denn das der Teufel thun, der keinen eigenen Leib hat? Ein guter Engel ist ganz etwas anders; denn der hat Gottes Gunst und Macht zur Hülfe, ihm einen Leib oder Leibes Gleichniss in dem, was er aus Befehl der höchsten Majestät verrichten muss, zu geben. Aber meinen wir, dass der höchste Richter den verfluchten Feind aus dem Kerker loslassen und noch darüber allenthalben mit allem, was ihn gelüstet, fügen wird, um nach seinem Belieben nichts als Wunder zu thun, mit allemal etwas Neues zu schaffen und den einen oder andern Lumpenhandel ins Werk zu setzen, welches er zur Unehre des Schöpfers und seines liebsten Geschöpfes missbrauchen soll?

„Aber die Schrift, meint man, lehret uns, dass Gespenster seien? So das wahr ist, so wird es in dem Lager der Syrer von Samarien gewesen sein, da es so kräftig spukete, dass sie alle erschraken, in der Nacht wegliefen und liessen alles stehen, da es stund. Aber dieses Gespenst war von dem Teufel nicht, sondern der Herr hatte hören lassen die Syrer ein Geschrei von Rossen, Wagen und grosser Heereskraft. Derhalben hatten sie sich aufgemacht und flohen in der Frühe. II. Kön. VII. 6. 7. Die Apostel, Leute ohne sonderliche Auferziehung aus dem geringsten Volk der Juden, die insonderheit zu der Zeit zum Aberglauben geneigt waren, schienen im Anfang nicht weiser zu sein, als die Uebrigen. Denn als sie Jesum um die vierte Nachtwache auf dem Meere gehen sahen, erschraken sie und sprachen: Es ist ein Gespenst, — und schrieen für Furcht. Matth. XIV. 26. Da er sich seit demersten Mal nach seinem Tod unvermuthet ihnen lebendig erzeigte, da erschraken sie und furchten sich, meinten, sie sähen einen Geist. Luc. XXIV. 37. Aber Christus, ohne zu erklären, ob die bösen Geister auch erscheinen (welches in solchem Fall seine Weise nicht war ....), antwortet auf die Sache, dass ein Geist nicht Fleisch und Bein habe, wie sie sähen, dass er habe. Demnach weiss es Schottus besser, dass ein Geist kalt ist anzurühren (I. Buch XX. v. 9.). So hätte Jesus nach dem Sagen des Jesuiten besser geantwortet: Tastet mich an und fühlet mich, dass ich warm bin und darum auch kein Geist.

„Was, will ich denn alle Spukerei leugnen? Beinahe. Von Engeln vermeine ich nicht, wie gesagt ist, ob Jemand sagen möchte, dass dieselbigen noch nun und dann erscheinen. Dass man aber so viel Spuks vom Spuken macht, bin ich wohl geruhig, dass Niemand viel davon halten soll, dem es an dem Einen und Andern nicht mangelt von dem, was ich als Ursache solches Aberglaubens in meiner Untersuchung über die Kometen in dem XXV. und XXIX. Hauptstücke angewiesen habe. — — — — Die Unachtsamkeit bei den Werken der Natur und die Unwissenheit ihrer Kraft und Eigenschaften und das stete Hörensagen machen, dass wir leichtlich auf eine andere Ursache denken, als die Wahrheit lehret; und das Vorurtheil, das man von dem Teufel und den Gespenstern hat, sowohl gelehrt als ungelehrt, bringet den Menschen alsbald zum Gespenst. Die Auferziehung der Kinder stärket diesen Eindruck, dieweil man sie von Jugend auf durch gemachte Gerüchte erschrecket, sie durch eingebildete Furcht zu stillen und ferner mit allen solchen alten Mährlein und altem Weibergeschwätz unterhält. Denn es kann nicht ausbleiben, oder es gehet nach dem alten Sprichwort:

Quo semel est imbuta recens, servabit odoremTesta diu ....

Quo semel est imbuta recens, servabit odoremTesta diu ....

Daher begegnet ihnen das Geringste nicht, das sich im Anfang von ferne oder im Dunkeln herfürthut, ohne dass man noch kann merken, was es ist, das man nicht achtetein Gespenst zu sein. Solches war zu sehen an den Aposteln, welche, wie ich glaube, niemals ein Gespenst gesehen, aber viel von Gespenst gehört hatten, als sie Jesum bei der Nacht auf dem Wasser gehen sahen, den sie mannichfaltig und kurz zuvor gesehen hatten und von ihm so manches Wunderwerk; dennoch, ohne eins an ihn zu denken, erschraken sie sehr und sprachen: Es ist ein Gespenst, — sonder Frage, sonder Zweifel, es wär und müsste ein Gespenst sein. Matth. XIV. 26.[233]

„In Ansehung nun, dass in der ganzen Bibel nichts, das im Geringsten nach keinem Königreich gleichet und darauf gedeutet wird, zu finden ist; so wird es ausser Grund insgemein also gesagt, dass der Satan auch ein Reich auf Erden habe, das eben so weit, als Gottes eigen Reich auf Erden sich erstrecket, nicht allein ausser-, sondern auch innerhalb seiner Kirche, welche das Himmelreich, das Reich Gottes und Christi genannt wird. Reich gegen Reich, des Teufels Reich wider Gottes; und ob das noch zu wenig wäre, Reich in dem Reich: Imperium in imperio, — und das von feindlicher Macht. Wie kann Gottes eigen, wie kann Christi Reich bestehen? Ich will beweisen, dass der Teufel kein Reich, das gegen Gott, noch unter Gott angestellet, noch wider das Christenthum, oder davon unterschieden, noch weniger darinnen, weder in dem Meisten, noch in dem Geringsten hat, noch haben kann.[234]

„Man darf sich auch nicht allzu sehr bekümmern, zu wissen, was der Teufel zu thun vermag, wenn uns bedünket, dass etwas über die Natur geschieht; denn so ist es gewiss, dass er es nicht kann thun. Ich sage, dass es, allzumal sinnlos fürgegeben wird, wenn etwas Böses geschieht, das nach unserem Verstande über die Kraft der Natur geht, dass es ein Werk des Teufels sei. Denn welchen das dünket, der muss nothwendig glauben, dass der Teufel etwas thun kann, das natürlicher Weise nichtkann geschehen. Siehet Jemand diese Folge nicht, ich will's ihm alsofort sehen lassen. Alles, was er denken könnte, das da ist, das muss entweder der Schöpfer selbst, oder sein Geschöpfe sein. Was ist der Teufel nun? Ein verdorben Geschöpfe, werdet ihr sagen müssen, diesemnach ein Theil und ein verdorben Theil der erschaffenen Natur. Wie kann nun das, was ein Theil der Natur ist, über die Natur sein? Wer ist über die Natur, denn Gott allein? Derhalben schliesse ich alsofort schnurgerade wider die gemeine Meinung: Sobald als man mir sagt, dass etwas über die Natur geschehen sei, so hat es denn der Teufel nicht gethan; es ist Gottes eigen Werk. Ein Anderer sagt: Es ist doch kein natürlich Werk; derhalben muss es Zauberei sein, — und ein ungewaschener Mund: Da spielet der Teufel mit; — aber ich: So es kein natürlich Werk ist, so ist es gewisslich auch keine Zauberei; dennistZauberei, die muss, obschon betrüglich, dennoch ganz und gar natürlich sein, gleichwie ich hoffe, in dem dritten Buch den Leser sehen zu lassen.[235]

„Dieses alles muss von beiden Enden in dem Mittelpunkt zusammenkommen, dass der christliche Glaube mit der gemeinen Meinung, dawider ich hier gestritten habe, nicht bestehen kann. Damit aber will ich dennoch nicht sagen, dass die christliche Lehre bei denen, die in diesem irren, bis auf den heutigen Tag nicht, oder nicht genug befestigt sei. Das Gegentheil fasset den Zweck, dahin ich ziele; denn damit will ich die Wichtigkeit dieser Streitigkeit zu erkennen geben, nämlich dass die festen Gründe des Christenthums und zuvörderst in der protestantischen Kirche unvermerkt durch diese Meinung unterminirt, und, so man sie von dieser Seite angreifet, nicht zu erhalten ist. Also dass wir wohl an der einen Seite bauen, aber dagegen von einer andern unüberwindliche Werke vor dem Feind aufwerfen, aus welchen das ganze Gebäu muss zerstört werden, wo man nicht Vorsehung thut. Ich rede vom Grund meines Herzens: Ein Atheist bedarf keineanderen Waffen, denn diese Meinung, davon ich in diesem Buche rede, um das ganze Christenthum bis auf den Grund niederzureissen, und welches wir ihm selbst in die Hände geben, wenn wir von dem Teufel reden, wie man davon redet. Dass man solches nicht gemerket hat, kommt meines Erachtens daher, dass wir schlechthin die Lehre von dem Gottesdienst mit den Grundreden, womit dieselbige bewiesen wird, annehmen, ohne sie zu untersuchen, wo die Kraft des Beweises liegt“[236].

Im dritten Buche führt Bekker den Satz von der Unkörperlichkeit und Machtlosigkeit des Teufels in seiner Anwendung auf die Zauberei und die Besitzungen weiter aus. Es wird gezeigt, dass die Schrift keinen Bund mit dem Teufel und eine daraus hervorgehende Zauberei kenne, dass vielmehr Vernunft und Christenthum solchen gemeinschädlichen Irrthum verdamme; dass die im mosaischen Gesetze bezeichneten Zauberer nicht übermenschliches Wissen und Vermögen besitzen und nicht als Teufelsverbündete vertilgt werden sollen, sondern als Betrüger, Götzendiener und Verführer des Volkes. „Der Bund der Zauberer und der Zauberinnen mit dem Teufel ist nur ein Gedichte, das in Gottes Wort nicht im Allergeringsten bekannt ist, ja streitig wider Gottes Bund und Wort, allerdings unmöglich, das allerungereimteste Geschwätz, das jemals von den heidnischen Poeten ist erdacht worden, und dennoch von vielen vornehmen Lehrern in der protestantischen Kirche vertheidigt, wo nur nicht auch zum Theil erdacht. Denn ich finde schier keine Papisten, die von dem Teufel und den Zauberern mehr Wunder schreiben, als Danaeus, Zanchius und ihres Gleichen thun. Woraus man sehen mag den kläglichen Zustand der Kirche, in welcher ein so hässliches, ungestaltes Ungeheuer von Meinungen nicht allein gelitten, sondern auch geheget und unterhalten wird“[237].

Die einzelnen Arten des sich hieran knüpfenden Aberglaubenshat Bekker mit einer Schärfe gegeisselt und ihre verderblichen Einwirkungen auf Religion, Moral, Wissenschaft und Rechtspflege so dringend hervorgehoben, dass die Intelligenz wie der Charakter des Mannes in gleich erfreulichem Lichte erscheint. Derselbe Scharfblick bewährt sich auch im vierten Buche, wo Bekker mehrere berühmte Zauber- und Spukgeschichten der nächsten Vergangenheit einer Analyse unterwirft. Wir ziehen noch folgende Worte aus dem Schlusse des Werkes an:

„Es ist demnach wohl zu sehen, dass frei viel Werks zu thun ist, da so viel noch unterm Haufen liegt, die protestantische Christenheit zu reinigen und nach der reinen Satzung des Wortes Gottes und den ersten Gründen der erneuerten Kirchenbekenntniss zu säubern. Ich will die Ursache davon sagen, warum diess billig sollte gethan werden, und welche hierzu am meisten verpflichtet sind und das meiste Vermögen dazu haben. Solches zu thun sollte allein genug sein, dass wir des Teufels Werk, oder vielmehr den Glauben daran, nicht vonnöthen haben; denn wie reimt sich's jetzt, zu glauben, und dennoch so stark zu treiben, dass der Glaube von der Seligkeit keinen Nutz davon zieht, noch die Seligkeit die geringste Rechnung dabei findet? Es wird aber noch stärker binden, wenn wir sehen, dass unser Glaube und Gottseligkeit dabei Beschwerung leiden und denselbigen höchlichst zu kurz geschieht. — Dass wir die Meinung von der Zauberei, und was derselben anklebet, gar wohl entbehren können, erscheint klärlich aus unserer eigenen Erfahrung, weil sie nirgends mehr gefunden wird, als da man sie zu sein glaubt. Glaubt sie denn nicht mehr, so wird sie nicht mehr sein. In dem Papstthum hat man täglich Beschwörungen zu thun, hier nimmermehr. So viel Besessene sind denn allda mehr, als hier. Denn sehet, sie sind selbst nöthig, den Geistlichen Materie zu Miraculn zu geben und zu zeigen, welche Kraft ihr okus bokus auf den Teufel habe; davon rauchet ihr Schornstein. Bei uns erkennt man nicht leichtlich Jemand bezaubert, so da kein Handgucker oder Wahrsager, noch sogenannte Teufelsjäger sein, gleichwie deralte Claes und solch Volk. Alle, die allda kommen, sind bezaubert, — — — kommen aber dieselben zu Doctoren, die wissen von keiner Zauberei. — Also siehet man auch, dass bei uns (in Holland), da bei keinem Richter mehr auf Zauberei Untersuchung gethan wird, auch Niemand leichtlich der Zauberei halber wird beschuldigt. Man sieht hier niemals weder Pferd, noch Kuh, noch Kalb, noch Schaf, in dem Stall, oder auf der Weide, die von einem Wehrwolf todtgebissen sind. So das Gras oder Korn nicht wohl stehet, gibt man niemals den Zauberern dessen Schuld. — — Aber anderswo, da das Hexenbrennen Statt hat, wird kein Unglück sich begeben haben, das man nicht der Zauberei zuschreibet. — Man siehet nun klärlich, dass ganz keine Zauberei sein würde, so man nicht glaubte, dass sie sei. Derhalben ist es keine Atheisterei, dieselbe zu leugnen, weil Gott nicht angehet, dass man von dem Teufel etwas leugnet. So es Atheisten sind, die solche Teufelsdinge leugnen, so sind es die Heiden und nächst ihnen die Papisten am wenigsten; am meisten aber dagegen die zum reinsten reformirt sind und am wenigsten von der Zauberei wissen. So es unsern Glauben und Gottesdienst hindert, wenn man keine Zauberei glaubet, und ist das Glauben der Zauberei Gottesfurcht: warum denn länger hier verzogen? warum kehren wir nicht mit dem Ersten zum Papstthum zurück? Allda spüket es täglich aus der Hölle und dem Fegfeuer, ja selbst erscheinen allda wohl die Seelen aus dem Himmel von Jesu und Maria, von den Aposteln und den Märtyrern. Wenn es hier einmal spüket, so muss es allemal der Teufel thun, wie in dem ersten Buche gezeigt ist, dass in solchen Zeiten und bei solchen Lehrern am meisten von Zauberei, Besessenheit, Erscheinungen und Beschwörungen der Geister die Rede ist, allda sie meist von dem heidnischen Aberglauben Statt und Raum behalten hatte; also siehet man heute, dass, wo am meisten von dem Papstthum übrig ist, da redet man auch am meisten von der Zauberei. — Also kann man denn die Wahrheit des christlichen Glaubensvertheidigen und dennoch so viel weiter von dem Glauben der Zauberei ab sein, so kann man Gott und Christum näher kennen, wenn man weniger von dem Teufel meint zu wissen ausser dem, was uns die Schrift davon lehrt. Das nur zu wissen, ist genug zu wissen, und alles, was darüber ist, ist nur Thorheit. Es sagen fürnehme Gottesgelehrte selber, dass wir den ganzen Teufel sollten entbehren können und nichts desto weniger vollkömmlich zur Seligkeit wohl unterwiesen sein, so die Schrift uns nicht lehrete, dass so ein Teufel mit seinen Engeln sei.“

Die durch Bekker's Werk veranlasste Bewegung war ausserordentlich. In zwei Monaten waren viertausend Exemplare desselben verkauft, und fast in allen Sprachen Europa's erschienen gute und schlechte Uebersetzungen. Aber die Welt theilte sich zwischen Beifall und Hass. Ueber die Entbehrlichkeit des Teufels dachte der grössere Theil der damaligen Theologen anders, als der ehrliche Bekker. Eine Fluth von Streitschriften ward gegen ihn losgelassen; Bayle behauptet, dass man dieselben nicht um hundert Gulden würde anschaffen können. Bald ward ihm Cartesianismus, bald Missverstehung dieser Philosophie, bald Misshandlung der Bibel durch gezwungene allegorische Interpretation, bald gar atheistischer Irrthum vorgeworfen. Bald waren alle Kirchenräthe — den zu Amsterdam voran, Klassenconvente und Synoden Hollands mit Bekker beschäftigt. Fast allgemein war die Bestreitung der hergebrachten Teufelslehre als Leugnung des wahren Glaubens an Gott angesehen, wesshalb ihn die Synode zu Alkmaar im August 1692 seines Amtes entsetzte. An vielen Orten wurde ihm auch die Theilnahme an der Abendmahlsfeier verweigert. Indessen vertrat Bekker seine Ueberzeugung mit männlichem Muth, bis er am 11. Juli 1698 zu Amsterdam starb.

Hundert Jahre später hat es kaum noch einen namhaften protestantischen Theologen gegeben, der in dämonologischen Dingen nicht an Bekker's Resultaten festhielt; Bekker's Bedeutung für den Umschwung der Theologie des achtzehnten Jahrhunderts muss daher dankbar erkanntwerden. Zu derjenigen freieren Kritik der biblischen Schriften selbst sich zu erheben, welche das Vorhandensein gewisser, aus den Begriffen der Zeit geschöpfter dämonologischen Vorstellungen in der Bibel anerkennt, ohne daraus eine bindende Norm für den Glauben herzuleiten, — diess war freilich erst einem späteren Zeitalter vorbehalten. Bekker kannte, um seine sich ihm aufdringende philosophische Ueberzeugung mit der Bibel zu versöhnen, keinen andern Weg, als den der üblichen Exegese, und daher kommt es, dass diese nicht überall eine ungezwungene ist.

AuchPeter Baylemuss unter den Bekämpfern des Aberglaubens genannt werden. Schon in seinen Gedanken über die Kometen (1682) hatte er einige hierher gehörige Fragen abgehandelt, und mehrere Kapitel in der Réponse aux questions d'un provincial (1703) sind demselben Gegenstande gewidmet. Der Hexenglaube war damals in Frankreich noch sehr mächtig. Mit gewohnter Klarheit weiss Bayle zu entwickeln, wie z. B. den sogenannten Besessenheiten entweder absichtlicher Betrug, oder Krankheit der Seele zu Grunde liegt, oder wie dieFurchtvor dem Nestelknüpfen (nouer l'aiguillette) an dem abergläubischen Menschen wirklich diejenigen Erscheinungen hervorbringen kann, welche man demZauber selbstzuschreibt, und wie diese Erscheinung aufhört, sobald der Leidende zu dem Glauben kommt, dass der Zauber gehoben sei.

Um so mehr setzen Bayle's Ansichten über die Strafwürdigkeit der Zauberei in Verwunderung[238]. Ist es schon sonderbar, dass dieser Philosoph denwirklichenZauberern, wenn er gleich von deren Existenz nur hypothetisch redet, die Todesstrafe zuerkennt, so fällt es noch mehr auf, wie er gleiche Strafe begehrt für dieeingebildetenZauberer (sorciers imaginaires), d. h. für diejenigen, welche zwar keinen Vertrag mit dem Teufel wirklich gemacht haben, aber doch diess gethan zu haben, denSabbath zu besuchen und der Teufelsgesellschaft anzugehörensich einbilden. Bayle will in ihnen den bösen Willen bestraft haben, vertheidigt in dieser Beziehung die Hexenrichter gegen die Vorwürfe von Loos und Bekker und findet sogar von Gaufridy's Verurtheilung ganz in der Ordnung. Er war in einem grossen Irrthum befangen, indem er in den abgefolterten Bekenntnissen der Angeklagten eine subjektive Wahrheit voraussetzte.

Uebrigens unterscheidet Bayle zwischen den beiden Fragen: ob die Zauberer Strafeverdienen? und ob die Obrigkeit dieselben peinlich strafensolle[239]? Letzteres will er, wie schonMallebranchebegehrt hatte, eingeschränkt sehen, damit nicht der Aberglaube und der Reiz, sich in ein imaginäres Hexenverhältniss einzulassen, gesteigert werde. So wenig sich nun auch bei Bayle durch das Ganze ein festes Prinzip hindurchzieht, so ist doch im Einzelnen viel Treffendes gesagt und insbesondere auch mancher Missbrauch im Gerichtsverfahren angemessen gerügt. Was Deutschland anbelangt, so begrüsste Bayle freudig die ersten wirksamen Lichtstrahlen, welche damals von Halle aus sich durchzuarbeiten anfingen, und meinte, dass für dasselbe im Punkte des Hexenglaubens eine Congregation de propaganda incredulitate in hohem Grade vonnöthen sei.

Christian Thomasius.

Der letzte entscheidende Schriftenkampf war einem Manne vorbehalten, der mit einem durchdringenden Verstande und einer nicht sowohl in die Tiefe des Geistes, als aufs Praktische gehenden philosophischen Bildung ein für alles Gute offenes Herz und einen unerschütterlichen Muth verband.Christian Thomasius[240], 1655 in Leipzig geboren, ist in mannichfacher Beziehung ein Reformator seiner Zeit geworden; hätte er aber auch nur daseineVerdienst, wesentlich dazu mitgewirkt zu haben, dass, wie Friedrich II. sagte, die Weiber fortan in Sicherheit alt werden und sterben könnten[241], so würde schon darum sein Name unsterblich sein. Freilich stand er hierbei auf den Schultern seiner Vorgänger und wirkte auf einem Boden, der schon für die bessere Saat empfänglich war; aber wie stark der zu bekämpfende Feind noch immer war, erhellt am deutlichsten aus dem eigenen Leben des Mannes. Schon hatte Thomasius die Cartesianische Philosophie studirt, schon eigene philosophische Vorträge gehalten, schon bei verschiedenen Händeln die Partei des Fortschrittes verfochten,und noch immer war er an der Rechtmässigkeit des Hexenprozesses so wenig irre geworden, dass er einst als Referent in der Juristenfakultät auf die Torquirung einer Angeklagten antrug. Es ward ihm die Beschämung, von seinen Collegen, die in diesem konkreten Falle anders dachten, überstimmt zu werden, und diess gab ihm den ersten Anstoss zu tieferer Prüfung des ganzen Gegenstandes und zur offenen Bestreitung desselben, sobald die bessere Ueberzeugung gewonnen war. Hören wir seinen eigenen Bericht über diese Sinnesänderung:

„Dieser gegenwärtige Casus, — schreibt er über den zweiundzwanzigsten seiner juristischen Händel, — wurde auch Anno 1694 in unsere Fakultät geschickt im Monat September, und war ich damals mit der gemeinen Meinung von dem Hexenwesen so eingenommen, dass ich dafür geschworen hätte, die in des Carpzovii Praxi criminali befindlichen Aussagen der armen gemarterten, oder mit der Marter doch bedroheten Hexen bewiesen den mit den armen Leuten pacta machenden und mit den Menschen buhlenden, auch mit den Hexen Elben zeugenden und sie durch die Luft auf den Blockersberg führenden Teufel überflüssig, und könnte kein vernünftiger Mensch an der Wahrheit dieses Vorgebens zweifeln. Warum? Ich hatte es so gehöret und gelesen und der Sache nicht ferner nachgedacht, auch keine grosse Gelegenheit gehabt, der Sache weiter nachzudenken. Dieses waren die ersten Hexenakten, die mir Zeitlebens waren unter die Hände gekommen, und also excerpirte ich dieselben mit desto grösserem Fleiss und Attention.“

Es folgt hierauf ein Aktenauszug aus dem Prozesse einer in der ganz gewöhnlichen, nichtssagenden Weise indizirten Angeklagten aus Cöslin; dann fährt Thomasius fort:

„Nachdem ich den bisher erzählten Extrakt ex actis ad referendum verfertigt, bemühte ich mich zu Ueberlegung und Abfassung meines voti, des Carpzovii criminalia, ingleichen den Malleum maleficarum, Torreblancam, Bodinum, Delrio, und was ich für Autores de magia mehr in meiner wenigen Bibliothek antraf, zu consuliren, undda fiel nun freilich nach dieser Männer ihren Lehren der Ausschlag dahin, dass die Inquisitin, wo nicht mit der Schärfe, doch zum wenigsten mit mässiger Pein wegen der beschuldigten Hexerei anzugreifen wäre. Und dachte ich dannenhero mit diesem meinem voto in der Fakultät Ehre einzulegen. Aber meine Herren Collegen waren ganz anderer Meinung, und musste ich dannenhero das Conclusum Facultatis auf folgende Art entwerfen:

„Dass wider Barbaren Labarentzin in Ermangelung anderer Indizien ferner nichts vorzunehmen, sondern sie ist nunmehro nach geleisteten Urpheden der gefänglichen Haft zu erlassen, jedoch seynd diese Acta wohl zu verwahren, und ist auf ihr Leben und Wandel fleissig Acht zu geben. Sie ist auch die auf diesen Prozess ergangenen Unkosten nach vorhergegangener Liquidation und richterlicher Ermässigung zu erstatten schuldig. V. R. W.

„Nun verdrosse es mich aber nicht wenig, dass bei diesem ersten mir unter die Hände gerathenen Hexenprozess mein votum nicht hatte wollen attendiret werden; aber dieser Verdruss war nicht sowohl gegen den damaligen Herrn Ordinarium und meine übrigen Herren Collegen, als wider mich selbst gerichtet. Denn da ich allbereit in der Ausarbeitung meiner deutschen Logik gelehret hatte, dass ein weiser Mann die beiden Haupt-Praejudicia menschlicher Auctorität und der Uebereilung meiden müsste, verdross es mich auf mich selbst, dass mein votum auf nichts als die Auctorität obiger, und zwar offenbar grösstentheils parteiischer, unvernünftiger Männer und auf deren übereilte und unzulängliche rationes sich gründete, fürnehmlich darauf, dass die justifizirte Hexe es der Inquisitin in die Augen gesagt, dass sie von ihr hexen lernen und umgetauft worden, auch bei ihrer Aussage bis in ihren Tod beständig verharret wäre. Ja, es verdross mich noch mehr auf mich, dass ich, sobald ich die rationes contrarias meiner Herren Collegen nur hörte, alsbald von deren Wichtigkeit convinciret wurde und nichts darauf antworten konnte.“

Versetzen wir uns um sieben Jahre von dieser beschämenden Lektion weiter, so erblicken wir den bekehrtenThomasiusin vollem Kampfe mit den Hexenverfolgern. Er hatte mittlerweileWeier, dieCautio criminalis van DaleundBalthasar Bekkerkennen gelernt, war darüber erstaunt, dass solche Intelligenzen keinen besseren Erfolg errungen hatten, und gesellte sich ihnen mit raschem Entschlusse als Bundesgenossen zu. Die „kurzen Lehrsätze vom Laster der Zauberei“, durch deren Vertheidigung 1701JohannReicheunter Thomasius' Präsidium die juristische Lizentiatenwürde erlangte, sind eigentlich von Thomasius selbst verfasst und in der Folge auch unter dessen eigenem Namen erschienen[242].

Thomasius wählte sich einen anderen Punkt des Angriffs, als seine Vorgänger. Unter diesen hatte Weier dieZaubereizugegeben, aber dieHexereiund das Teufelsbündniss, auf welches sich diese gründen soll, geleugnet; Spee hatte dieMöglichkeitder Hexerei eingeräumt, aber durch seine prozessualischen Beschränkungen einen Weg abzumarken gesucht, auf welchem man in den einzelnen Fällen niemals zur Ueberzeugung von derWirklichkeitderselben käme; Bekker hatte, wo nicht den Teufel selbst, doch dessen Macht und Einfluss auf den Menschen in Frage gestellt. Weier beging den Fehler der Inconsequenz, Spee's Buch litt an Prinziplosigkeit, und Bekker kam mit seinem Prinzip zu frühe, um eine vollständige Wirkung zu machen. Zwar ist es, wie Thomasius bemerkt, vollkommen wahr, dass das Bekker'sche Prinzip bei den Anhängern der damals nicht wenig verbreiteten Corpuscular- und mechanischen Philosophie vernünftigerWeise keinen Anstoss erregen durfte; aber eben so gewiss ist die Thatsache, dass die Orthodoxen den ehrlichen Becker und seine Anhänger, die eigentlich nurAdämonistenwaren, zuAtheistenmachten und hiermit die Einwirkung seiner Lehre auf die Abstellung des Hexenprozesses wesentlich lähmten.

Thomasius schlug einen Mittelweg ein. Er begriff, dass die Theologen den Teufel nicht fallen lassen würden, ja er selbst glaubte an denselben, schränkte aber die landläufigen Vorstellungen von dessen Wesen und Wirksamkeit ein und wusste die Unhaltbarkeit der gangbaren Hexentheorien vom Standpunkte der historischen Kritik einleuchtend zu machen. „Ich aber, — sagt er, — der ich der uralten Geisterphilosophie (philosophiae spirituali) ergeben bin, glaube nicht allein, sondern verstehe auch einigermassen, dass der Teufel der Herr der Finsterniss und der Fürst der Luft, d. i. ein geistliches (geistiges) oder unsichtbares Wesen sei, welches auf eine geistliche oder unsichtbare Weise vermittelst der Luft oder auch wässeriger und irdener Körperchen in den gottlosen Menschen seine Wirkung hat.“ (§. 7)[243]. „Ich leugne aber hinwiederum, dass Hexen und Zauberer gewisse Verträge mit dem Teufel aufrichten sollten, und bin vielmehr versichert, dass alles, was diessfalls geglaubet wird, nichts anders als eine Fabel sei, so aus dem Juden-, Heiden- und Papstthum zusammengelesen, durch höchst unbillige Hexenprozesse aber, die sogar bei den Protestirenden eine Zeithero gebräuchlich gewesen, bestätigt worden.“ Hierauf werden die von Juristen und Theologen für die Existenz der Zauberei vorgebrachten Gründe durchgemustert und ins Absurde geführt. Für jene mussCarpzov, für dieseSpizeliusherhalten. Es wird nachgewiesen, wie die Bibel und das römische Recht zwar Wahrsager, Sterndeuter, Giftmischer, Gaukler, Götzendiener u. dergl. kennen und mit Strafen bedrohen, keineswegs aber solche Verbrechen, die unterden Begriff der auf dem Teufelspaktum beruhenden Zauberei oder Hexerei fallen. Die jüdisch-römischen Strafbestimmungen habe man später auf die Hexerei angewendet, ohne für die Wirklichkeit der letzteren und ihre Congruenz mit den dort bedroheten Vergehen irgend einen haltbaren Grund beizubringen. Merkwürdig ist die Schärfe, womit der blinde Auctoritätsglaube der Juristen gerügt wird. „Carpzoviushätte sich schämen sollen, dass er in einer Sache, worauf das Hauptwerk der ganzen Frage beruht, nichts anders vorbringt, als die Zeugnisse der päpstlichen Scribenten (Bodinus, Remigius, Chirlandus u. a.), die ihre Bücher theils mit alten Weiber-und Mönchsfratzen, theils mit melancholischer Leute, theils mit ausgefolterten und ausgemarterten Aussagungen anzufüllen pflegen, dadurch freilich die Leute alles dasjenige, warum sie gefragt werden, gestehen müssen. Gewiss, hätten bisher unsere Rechtsgelehrten Andere, und vornehmlich die Päpstler, nicht ohne Verstand abgeschrieben, sondern ein jeder sowohl die natürlichen, als moralischen Sachen, wovon die Gesetze disponiren, nach ihrer Natur und Beschaffenheit fein nach seiner eigenen Vernunft untersucht, so würde unsere Jurisprudenz auch vorlängst für eine Disziplin von den Gelehrten sein gehalten worden, die auch zu der wahren Gelehrsamkeit gehöre. Da aber bis dato noch immer einer den andern ohne Nachsinnen ausschreibet und sich noch darzu einbildet, Wunder was er gefunden, wenn er diesen oder jenen casum, diese oder jene Frage in terminis terminantibus angetroffen hat, so darf man es denen Gelehrten nicht verargen, wenn sie bei Nennung eines Juristen sich von demselben in terminis terminantibus keinen andern Concept machen, als von einem Zungendrescher und Legulejo.“ (§. 21.)Spizelius[244]aber, der das Leugnen der Hexerei für Ketzerei und Atheismus erklärte und sich auf Thomas Aquinas, Bonaventura und Torquemada berufen hatte, wird in folgender Weise abgefertigt: „WennThomas de Aquino, Bonaventura und Johannes de Turrecremata noch am Leben wären, würden sie sich nicht auch der lutherischen Lehre widersetzen? Vermuthlich aber würde Spizelius sich durch derselben graues Ansehen nicht bewegen lassen, dass er ihnen Glauben zustellte. Hierbei sehe ich auch nicht, wie die Meinung derjenigen, die das Laster der Zauberei nicht für wahr halten, den Weg zur Atheisterei bahnen solle. Vielmehr halte ich dafür, dass diejenigen Geistlichen und Prediger, die anstatt der seligmachenden Lehre auf der Kanzel und in ihren Schriften lauter alte Weiber-Lehren und abergläubische Mährlein erzählen, schuldig sind, dass viele Leute, die noch ein wenig Verstand und etwas von ihren fünf Sinnen übrig haben und sich gerne von dem Schandfleck des Aberglaubens reinigen wollen, endlich in die äusserste Gefahr der Atheisterei verfallen.“ (§. 26.)

In dem Folgenden weist Thomasius nach, wie man im Christenthum dazu gekommen sei, den Teufel, der doch niemals einen Leib angenommen habe und einen solchen überhaupt nicht annehmen könne, sich in Körpergestalt und körperlichen Funktionen vorzustellen. Die Kirchenväter, grossentheils dem platonischen oder dem stoischen Systeme zugethan, hätten aus diesen und dem Pharisäismus ihre dämonologischen Vorstellungen gezogen und dieselben in die Bibel hineingetragen. So hätten sie die verführende Schlange im Paradiese, die Verbindung der Kinder Gottes mit den Töchtern der Menschen, den Fall des Luzifer, die Versuchungsgeschichte Jesu und Anderes auf ihren persönlichen und körperlichen Teufel gedeutet; die Scholastiker, obgleich Aristoteliker, hätten diess weiter ausgebildet, und so sei der Wahn von Teufelspakten, Incuben und Succuben verbreitet worden und habe sich, begünstigt vom Klerus, am Ende den Schein zu geben gewusst, als sei er direkt aus der biblischen Lehre hervorgegangen. Weil nun aber die Juristen unter theologischen Einflüssen aufgewachsen, so hätten sie auch in dem justinianeischen Rechte, obgleich dasselbe von einem Teufelsbunde nichts wisse, die Zaubervorstellungen ihrer Zeitwiederzufinden geglaubt: Melanchthon's Einfluss auf die Wiederherstellung des Scholastizismus, das Beispiel Augusts von Sachsen, der eine geschärfte Bestimmung in seinen Strafcodex aufnahm, und die blinde Nachbeterei der Rechtslehrer hätten das Uebel auch unter den Protestanten verbreitet. Uebrigens erkennt der Verfasser an, dass die Hexenverfolgungen bereits abgenommen haben und auf den Universitäten durch den Einfluss der Cartesianischen Philosophie, die jedoch in der Lehre von den Geistern allzusehr in das andere Extrem gefallen, eine dankenswerthe Verminderung des Aberglaubens herbeigeführt sei, welche zu den besten Hoffnungen berechtige. Eine scharfsinnige Kritik der in der Carolina angeführten Indizien der Zauberei schliesst das Ganze. —

Auch gegen Thomasius brauste der Sturm los. Er hatte die Juristen in Carpzov, die Theologen in Spizelius beleidigt und dem Teufel, was er ihm mit der einen Hand gegeben, mit der andern wieder genommen. Schon das hallische Weihnachtsprogramm von 1701, vonBuddeusherausgegeben, suchte die beiden Sätze zu schützen, dass Jesus vom Satan in leiblicher Gestalt versucht worden, und dass die verführende Schlange im Paradiese der Teufel gewesen sei.Thomasiuswird zwar in dieser Schrift nicht genannt, auch bezeigten nur Wenige Lust, in offenen Streitschriften seine Lehrsätze direkt anzugreifen; desto häufiger aber waren die gelegentlichen Ausfälle und die verketzernden Deklamationen.

„Als der berühmte Herr Thomasius, — schreibt einer seiner Anhänger im Jahr1703[245], — sich dem protestantischen Papstthum und denen Pedanten eifrigst widersetzet, so hat man ihn für den ärgsten Atheisten, Quaker, Socinianer, und ich weiss nicht für was, in der ganzen Welt ausgeschrieen; sogar dass die Meisten noch jetzo seineraisonnablen Lehren für seelenschädliche Irrthümer auszugeben sich nicht scheuen. Sonderlich hat die neulich unter ihm gehaltene Disputation wider das Laster der Zauberei von neuem in das Wespennest gestöret, weil die Antistites regni tenebrarum wohl gesehen, dass hiemit zugleich viele falsche Einbildungen vom Teufel als ihrem Knecht Ruprecht vor die Hunde gehen würden. Wie sich aber bisher Niemand unterfangen, ex professo wider diese Disputation zu schreiben, so hat doch ein curieuses Membrum nicht nur etlichemal in seinen Unterredungen von der magia, sondern auch in einer aparten Scharteke seine unparteiischen Gedanken von des Herrn Thomasii Lehre in puncto der Zauberei ausgefertigt, darinnen er die Unzulänglichkeit derselben zeigen wollen.“

Dergleichen „curieuse Membra“, deren bald noch mehrere auftraten[246], zu widerlegen, überliess nun Thomasius hauptsächlich seinen Schülern; er selbst antwortete nur gelegentlich[247]. Zudem gabJohann Reiche, um das Publikum nach und nach auf den richtigen Standpunkt zu führen, seine „Unterschiedlichen Schriften vom Unfug des Hexenprozesses“ heraus. Man findet darin unter Anderem einen Abdruck der Cautio criminalis, einen Malleus judicum, eine Geschichte der Teufel zu Loudun,die Apologie des Naudäus, einen Bericht über den Priester Gaufridy und verschiedene Aktenabdrücke von Hexenprozessen, worin Betrügerei und Einfältigkeit die erste Rolle spielen[248]. Später wurden auch unter Thomasius' Leitung Uebersetzungen der Schriften vonWebster[249],Wagstaff[250]undHutchinson[251]besorgt. Thomasius selbst nahm erst 1712 den Gegenstand wieder auf, indem er unter seinem Präsidium die bekannte Abhandlung über den Ursprung und Fortgang des Inquisitionsprozesses gegen die Hexen öffentlich vertheidigen liess[252]. „Es soll hierin gezeigt werden, — sagt der Verfasser, — dass die gemeine Meinung von dem Bunde des Teufels mit denen Hexen und von desselben fleischlicher Vermischung, wie auch denen Zusammenkünften derer Hexen etc. gar sehr neu, und der Teufel, welcher nach dieser gemeinen Meinung ausdrückliche Bündnisse macht, kaum über anderthalb hundert Jahre alt sei. — Dass ich aber dieser Abhandlung den Titel von Ursprung und Fortgang des Inquisitionsprozesses wider die Hexen gegeben, ist dessfalls geschehen, damit ich unterschiedliche Dinge mit einmal abthun könnte, das ist: erstlich will ich zeigen, dass die gemeine und öffentliche Persuasion von obenerwähnten Thaten des Teufels mit denen Hexen nicht vor dem Inquisitionsprozesse wider die Hexen rezipirt sei; den Inquisitionsprozess wider die Hexen aber will ich darthun, dasser erst zu Ende desfünfzehntenseculi seinen Anfang genommen habe. Nachmals will ich beweisen, dass diese öffentliche Persuasion von denen Sachen, die der Teufel mit den Hexen thun könne, noch viel neuer als der Inquisitionsprozess wider die Hexen sei und erstlich wo nicht zu Ende, dennoch nach der Mitte des sechszehnten seculi von denen Inquisitoribus wider die zauberischen Laster vertheidiget und fortgepflanzet worden.“ (§. 1 u. 2.)

Obgleich in den obigen Sätzen, wie in dem weiteren Verlaufe der Abhandlung, mancherlei Irrthümer enthalten sind und demgemäss auch die versprochene Beweisführung nur ungenügend ausfallen konnte, so führte doch das Schriftchen den im Ganzen richtigen Gedanken durch, dass der moderne Hexenprozess sich im Schosse der Inquisition ausgebildet habe, und gab eine Menge von Einzelheiten, welche die früheren Thesen vom Laster der Zauberei trefflich erläuterten und stützten[253]. Auch über diese Schrift gab es noch gelegentliches Murren und Schmähen, aber Niemand wagte mehr eine förmliche Bestreitung[254].

Um Thomasius in der Würdigung seines Verdienstes nicht zu viel und nicht zu wenig zu thun, müssen wir ihn in seiner Stellung zu seiner Zeit betrachten. Als er auftrat, waren die Hexenbrände schon bei weitem seltener, als um die Mitte des Jahrhunderts, das Tumultuarische des Verfahrens war einem an festbestimmte Förmlichkeitengebundenen Prozesse gewichen, eine Menge der früher als unbezweifelt betrachteten Indizien war in Misskredit gerathen, und manche der gröbsten Auswüchse des Hexenglaubens selbst, wie die Leiblichkeit der Blocksbergfahrten, die Lykanthropie u. dergl. fanden unter den Gebildetern, wie vor Gericht keinen rechten Glauben mehr. Insofern, schien es, musste der Bekämpfer des Hexenprozesses leichteres Spiel haben. Aber gerade die Beschränkung und förmlichere Gestaltung desselben war, weil sie schon an sich als eine Art von Reformation erschien, der durchgreifenden Abstellung des Ganzen für den Augenblick nicht günstig. Hatte man doch den Verstand gehabt, gar vieles Unsinnige bei Seite zu werfen; warum hätte man nicht von der Vernunftmässigkeit des Beibehaltenen überzeugt sein sollen? Urtheile aus jener Zeit, z. B. Responsa der Juristenfakultät zu Giessen aus dem Jahr 1700, beweisen, wie man förmlich und gemässigt sein und dabei dennoch Hexen zum Scheiterhaufen verurtheilen kann[255]. — So flatterte die Aufklärung ohne Schwerpunkt zwischen Himmel und Erde.

Hier durfte also nicht mehr gegen Einzelnes geplänkelt, sondern es musste das Prinzip angegriffen werden. Aber der Kampf der fortschreitenden Philosophie mit dem Dogmatismus der Juristen, theilweise auch der Theologen war im Ganzen noch lange nicht seiner Entscheidung nahe. Derjenige Prinzipienangriff also, der auf dem Boden des Hexenwesens geschah, konnte, obgleich nur ein einzelner Theil der ganzen Bewegung, nicht von der Operationsbasis eines bereits anerkannten allgemeinern Prinzips ausgehen, sondern musste selbstständig sich Bahn brechen.BekkerundThomasiushaben dieses versucht: jener mit gründlicher Kritik und Consequenz, eben darum aber auch mehr zum Entsetzen, als zur augenblicklichen Ueberzeugung des in der Macht der Auctoritäten befangenen Publikums; dieser dadurch, dass er an allen wesentlichen Consequenzen des Bekker'schen Prinzips festhielt, währender in der Aufstellung des Grundsatzes selbst der alten Dämonologie noch Conzessionen machte. Durch die letzteren fand er sich mit einem Theile der Theologen ab und milderte die Schroffheit des Uebergangs. Bekker war ein schärferer Denker als Thomasius, dieser ein gewandterer Kämpfer; jener bewaffnete das Angriffsheer, dieser wählte die einzelnen Truppen aus und führte sie an. Bekker stellte sich dem ersten, frischen Grimme der Altgläubigen bloss und unterlag demselben; Thomasius fand sein Publikum schon vorbereiteter und wirkte unter einem König, der stolz darauf war, seine neue Universität Halle im Vordertreffen des grossen Kampfs für Licht und Recht zu erblicken.


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