ZWANZIGSTES KAPITEL.

Die Hexenprozesse in der zweiten Hälfte des sechszehnten und in der ersten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts in den geistlichen Fürstenthümern Deutschlands.

In der Zeit, welche unmittelbar auf den Passauer und Augsburger Religionsfrieden des Reichs folgte, finden wir alle geistlichen Stiftslande desselben von dem Protestantismus so durchdrungen, dass in vielen derselben das evangelische Bekenntniss geradezu herrschend geworden war. In der Mitte der zweiten Hälfte des sechszehnten Jahrhunderts beginnt aber in allen geistlichen Fürstenthümern Deutschlands die hierarchische Reaktion einzutreten. Die Werkzeuge derselben waren die damals in alle unter geistlicher Herrschaft stehenden Lande hereingerufenen Jesuiten — oder die „spanischen Priester“, wie das Volk die Fremdlinge nannte, — die zunächst durch Errichtung von Volksschulen, durch gelegentliche Besitzergreifung von Pfarreien und durch die mannigfachen Mittel der inneren Mission ihrem Ziele, der Ausrottung des Protestantismus, immer näher zu kommen suchten. Doch genügten diese friedlichen Mittel zur Erreichung des Zweckes nicht; es musste auch mit Gewalt vorgegangen und durchgegriffen, es musste die Ketzerei durch Ausrottung der Ketzer aus dem Lande geschafft werden, und das hierbei sich am meistenempfehlende und den besten Erfolg versprechende Verfahren war das der Identifizirung oder Vermengung der Ketzerei mit der Hexerei.

Wir fassen daher, um uns diese Vorgänge klar zu machen, diejenigen geistlichen Fürstenthümer ins Auge, über welche uns Nachrichten bezüglich der Hexenverfolgung vorliegen.

Im geistlichen KurfürstenthumTrierwar einst der Kurfürst-BischofJohann(v. Baden), des Trithemius Freund, von Innozenz VIII. wiederholt zum Beginne der Hexenverfolgung aufgefordert und gedrängt worden. Johann hatte jedoch dieses Ansinnen mit der Erklärung zurückgewiesen, dass es in seinem Lande keine Hexen gebe, wesshalb, so lange er lebte, im Kurfürstenthum Trier keinerlei Hexenverfolgung vorkam. Hernach drang auch hier die reformatorische Bewegung ein. Trarbach bekannte sich 1558 ganz entschieden zur Augsburgischen Confession, und mit Berufung auf ihre angebliche Reichsfreiheit erklärte sich auch die Stadt Trier für dieselbe.Kaspar Olevian, ein geborener Trierer (der einige Jahre später [1563] mit Zacharias Ursinus den Heidelberger Katechismus verfasste), predigte in der Hospitalskirche zu Trier die evangelische Lehre, und die Rathsherrn und Zünfte hielten fast sämmtlich zu ihm[38]. KurfürstJohannV. (v. d. Leyen), der die Reichsfreiheit der Stadt nicht anerkannte und dieselbe infolge des Anschlusses der Bürgerschaft an die Reformation verlassen hatte, musste daher seine Rückkehr in dieselbe mit Gewalt erzwingen. Wieder im Besitz der Regierungsgewalt begann nun der Kurfürst dieselbe alsbald in der wüstesten Weise zu gebrauchen. Der protestantische Gottesdienst ward ein für allemal untersagt, Todesurtheile und Landesverweisungen machten bald die Führer der evangelischen Bewegung für immer unschädlich, und den Jesuiten, welche der Kurfürst 1560nach Trier berief, wurde das Weitere überlassen. Mit reichlichster Dotation wurden dieselben von vornherein bedacht, — um sie in Trier recht heimisch zu machen[39]. Indessen steigerte sich dadurch nur die Unzufriedenheit und das Misstrauen[40]. Politische Streitfragen kamen hinzu; es drohte ein Aufstand. Koblenz, welches ebenfalls für sich Reichsunmittelbarkeit in Anspruch nahm, musste 1561 mit Gewalt zum Gehorsam gebracht werden, und noch war der Kurfürst mit der Pacifizirung seiner gegen ihn aufgebrachten Stände beschäftigt, als er 1567 eines plötzlichen Todes starb. Sein NachfolgerJakobIII. (v. Elz) führte gegen die Stadt den sogenannten Bohnenkrieg, der nur durch kaiserliches Gebot geendigt wurde. Vor dem nunmehr ernannten Schiedsgerichte führte die Sache der Stadt der Doktor Kyriander, den die trierischen Geschichtschreiber als einen schlauen Ketzer bezeichnen, der unter der Maske einer historischen Deduction die Geistlichen, Erzbischöfe und Päpste verspottet und verleumdet habe. Kaiser Rudolph II. unterwarf endlich Trier der Landeshoheit des Kurfürsten. Als dieser einzog, ritt an der Spitze des Zuges ein Koch, einen Schaumlöffel von der Länge eines Spiesses in der Hand haltend. Dreimal umkreiste er den Marktbrunnen, schäumte denselben ab und spritzte das Wasser oder den Schaum auf die umstehende Menge, um symbolisch anzudeuten, dass die Stadt abgeschäumt werden müsse. „Doch, — bemerkt der trierische Historiograph, hat man geglaubt, dass diess ohne Genehmigung des Kurfürsten von Andern angestellt gewesen sei“. Wie dem auch sein mag, — zum Abschäumen hatte Jakob weder Zeit noch Gelegenheit; er sah sich bis zu völliger Erledigung der Angelegenheit einen kaiserlichen Commissärzur Seite gestellt und starb wenige Monate nach seinem Einzuge. Es folgte Johann VI. (1581). Die Gesta Trevirorum rühmen ihn als einen klugen, frommen und demüthigen Mann, dessen Aeusseres eher einen Pfarrer, als einen Kurfürsten verrathen habe. Als die um der Religion willen zerfallenen Fürsten ihn zum ersten Male auf dem Reichstage sahen, sollen sie, entzückt von seinem Benehmen, gesagt haben: „Wenn alle geistlichen Fürsten wären, wie dieser, so könnten wir uns bei ihrem Rathe beruhigen.“ Von diesem sanften und demüthigen Manne erzählt nun der Geschichtschreiber weiter: „In der Stadt Trier wucherte noch das von Kaspar Olevianus und Andern gesäete Unkraut der Ketzerei, wovon wir oben im Leben Johann's V. erzählt haben; es war durch den Krieg genährt worden, und Jakob hatte es in den wenigen Monaten, die zwischen dem Kriege und seinem Tode lagen, nicht ausrotten können. Um nun dasselbe zu vertilgen, ächtete Johann VI. durch ein Edikt alle diejenigen, welche nicht binnen einer bestimmten Anzahl von Wochen zur orthodoxen Lehre zurückkehren würden (doctrinam sanam non admitterent). Manche bekehrten sich. Johannes Biener, Goldschmiedmeister, und etliche Andere dagegen wurden aus der Stadt vertrieben; unter diesen auch des Kaspar Olevianus Mutter, welche die den Frauen nöthige Heilkunst verstand, Johannes Steus und Lorenz Streichart, die beiden Drommeten des Bürgerkriegs, und Mehrere vom gemeinen Volk. Die Leichname von Coppenstein und Prück durften nicht innerhalb der Mauern begraben werden; — und so wurde die Stadt gereinigt. Durch gleiches Edikt und gleichen Eifer säuberte er auch Koblenz von der Ketzerei. Dessgleichen verbannte er auf eine ziemlich harte Weise (duro satis modo) die Juden aus der trierischen Erzdiöcese.“

Diess geschah in den Jahren 1583 und 1584, und wir finden nach dieser Zeit im Trierischen allerdings keineEdiktegegen die Protestanten mehr. Wer aber will es glauben, dass durch einige Verweisungen der bis dahin so hartnäckige Protestantismus mit Stumpf und Stiel ausgerottetworden sei? Zumal in einem Lande, dessen Fürst durch die Steuern, die er den verarmten, von Freund und Feind ausgesogenen Unterthanen auferlegte, sich verhasst machte[41]und die Jesuiten im Uebermaasse beschenkte[42]. Den letzteren flossen vom Volke nur sparsame Almosen zu[43]; sie hatten aber den Bau einer prachtvollen Kirche begonnen. Was half es, die heimlichen Protestanten aufzuspüren, zu überführen und zu verbannen? Ihr Vermögen blieb dann gesetzlich den Erben. Das Haus des Kaspar Olevianus musste der Kurfürst, als er es zum Amthause machen wollte, käuflich an sich bringen[44]; dagegen zog er wenige Jahre später das Vermögen des wegen Zauberei verurtheilten Schultheissen Flade ein und schenkte es an die Kirchen. Die Inquisiten mussten bekennen, dass ihr Zauberwesen sich von dem Einfalle des protestantischen Albrecht von Brandenburg herschreibe[45]. Gerade seit jener Zeit waren protestantische Regungen bemerklich gewesen. Denjenigen, welche gegen die Hexenprozesse sprachen oder schrieben, traten die Jesuiten entgegen, welche die Reformation und die Zauberei in so enge Wechselbeziehung, wie wir oben bei Delrio gesehen haben, zu bringen verstanden. Zweifeln wir noch, dass die grosse Hexenverfolgung zu Trier, die im Jahr 1586 ausbrach,zum Theil nur Fortsetzung der Verfolgung des Protestantismus und eines von jenen Mitteln war, welche der Scharfsinn der Jesuiten ergründet hatte, um die Aufgabe zu lösen, wesshalb sie ins Land gerufen waren?

Von Lothar, dem Nachfolger Johann's, sagt der Geschichtschreiber: „Das Erzbisthum fand er bei seinem Regierungsantritt in geistlicher Hinsicht ruhig, von keiner Ketzerei zerrissen, in zeitlicher aber erschöpft, was der Unfruchtbarkeit der vorhergehenden Jahre zuzuschreiben ist.“ Woher diese Unfruchtbarkeit rührte, wissen wir bereits von Linden.

Die Bemühungen des (uns schon bekannten) Ketzerrichters Binsfeld hatten es dahin gebracht, dass das Land einer Wüste glich, und das Vermögen der Begüterten in die Hände der Gerichtspersonen und des Nachrichters überging. Es sind daselbst nicht bloss gemeine Leute, sondern auch Doktoren, Bürgermeister, Kanoniker und andere Geistliche verbrannt worden. Laut amtlicher Nachrichten bestiegen aus etwa zwanzig Dörfern in der nächsten Umgegend der Hauptstadt in kaum sieben Jahren (1587 bis 1593) dreihundertachtundsechzig Personen den Scheiterhaufen, von Hinrichtungen in der Stadt selbst ist hierbei keine Rede[46].

Die Geschichte anderer katholischer Stifte lässt uns im Wesentlichen denselben Verlauf der Dinge erkennen, wie in Trier.

Auch im FürstbisthumBamberghatte die evangelische Lehre fast in allen Gemeinden Boden gefunden[47].Weissenohe, Michelfeld und viele andere Klöster nahmen die neue Lehre an; der Abt des reichen Klosters Banz ward mit seinen Benediktinern evangelisch und verheirathete sich. Schon BischofWigand(1522–56) musste der neuen Bewegung nachgeben und sich zu Unterhandlungen verstehen. Neidhard von Thungen (1591–98) fand bei seinem Regierungsantritte nur noch zwei katholische Rathsmitglieder in seiner Hauptstadt, auf dem Lande oft nicht ein einziges mehr. Fast der ganze Adel war evangelisch, die Bürgerschaft in Bamberg grösstentheils. Die Domherren waren lau und sahen durch die Finger, weil ihre nächsten Verwandten sich offen zur Gegenpartei bekannten. AberNeidhardwar fest entschlossen, den alten Glauben wieder herzustellen. Er gebot die Landesverweisung der „Lutheraner“ und bedrohte Alle, welche sich diesem Befehle widersetzen würden, mit der Confiscation ihrer Güter. Daher wanderten Viele, ihre Kapitalien mit sich nehmend, aus dem Lande; andere blieben in der Heimath und verbargen ihre Gesinnungen. Um der Vertreibungen willen gerieth aber der Bischof in Streitigkeiten mit Pfalz, Brandenburg, der fränkischen Ritterschaft, dem Magistrat von Bamberg und seinem eigenen Domkapitel. Ein Aufruhr schien zu drohen. Etwas ruhigere Zeiten folgten unter dem mildthätigenJohann Philipp von Gebsattel(1598 bis 1609). Der Protestantismus war immer noch nicht erstickt. Darum führteGottfried von Aschhausen(1609–22) dieJesuitenein und setzte das unvollendete Werk fort, um es eben so unvollendet seinem Nachfolger zu hinterlassen. Die protestantischen Fürsten hatten sich bereits im dritten Jahre seiner Regierung über seine gewaltsame Reaktion beschwert und Repressalien gedroht. Gegen das Ende seines Lebens begann der Bischof seine Aufmerksamkeit den Hexen zuzuwenden.Johann GeorgII. (Fuchs von Dornheim, von 1622–33) fand das Lutherthum noch sehr ausgebreitet und machte sogleich Anstalten zur Ausrottung desselben. Aber er war nicht glücklicher als sein Vorgänger. Seine siebenundzwanzig Anfrageartikel, die er desshalb 1624 an die Pfarrer ergehen liess, bliebensogar an vielen Orten unbeantwortet. „Der 1625 erneuerte Krieg machte auch jede weitere Anstalt zur Wiedergeburt des allgemeinen Katholicismus unwirksam“, — sagt Jäck in seiner bambergischen Geschichte (Th. II. S. 120). — War es nun eine jener weiteren Anstalten, oder war es ein neues Feld, auf welchem sich die Thätigkeit des Bischofs Raum suchte, — genug, genau im Jahre 1625 beginnt unter Johann Georg jene lange Reihe von Hexenprozessen, welche die bambergischen Annalen schändet. Des Bischofs rechte Hand war hierbeiFriedrich Forner, Suffragan von Bamberg, ein unbedingter Jesuitenanhänger und Todfeind der Ketzer und Zauberer, gegen welche er auch als Schriftsteller aufgetreten ist[48].

G. von Lamberg, welcher aus aktenmässigen Quellen geschöpft hat[49], bestimmt die Anzahl der von 1625 bis 1630 allein in den beiden Landgerichten Bamberg und Zeil anhängig gewesenen Prozesse auf mehr als neunhundert; und eine im Jahr 1659 mit bischöflicher Genehmigung zu Bamberg selbst gedruckte Broschüre[50]meldet,dass der Bischof im Ganzensechshunderthabe verbrennen lassen[51]. — Heben wir Einiges aus der letzteren aus:

„Darauf der Cantzler und Doctor Horn, des Cantzlers Sohn, sein Weib und zwo Töchter, auch viele vornehme Herrn und Rathspersonen, die mit dem Bischof über der Tafel gesessen, sind alle gerichtet und zu Asche verbrandt worden.

„Und haben bekennet, dass sich ihrer über die eintausendzweihundert mit einander verbunden haben, und wenn ihre Teuffels-Kunst und Zauberei nicht an den Tag kommen, wollen sie gemacht haben, dass in vier Jahren kein Wein noch Getreydig im gantzen Lande gerathen wäre und dadurch viel Menschen und Viehe Hungers sterben und ein Mensch das ander fressen müssen.

„Es sind auch etliche katholische Pfaffen darunter gewesen, die so grosse Zauberei und Teuffels-Kunst getrieben, dass sie nicht alles zu beschreiben ist, wie sie in ihrer Pein bekannt, dass sie viel Kinder in Teuffels Nahmen getaufft haben.

„Der eine Bürgermeister in der Langen-Gassen und der ander Bürgermeister Stephan Bawer, die haben bekannt, dass sie viel schreckliche Wetter und grosse Wunder gemacht, viel Häuser und Gebäu eingeworffen, und viel Bäum im Wald und Felde aus der Erde gerissen und nicht anders vermeint, sie wollten das Wetter und den Wind so arg machen, dass es den Thurm zu Bamberg übern Hauffen werffen solt.

„Die Becken auf dem Markt haben bekannt, wie sieviel Menschen haben gesterbet, die Wecke mit ihrer teuffelischen Salbe geschmieret, dass viel Leute haben müssen verdorren. Die Bürgermeisterin Lambrech und die dicke Metzgerin haben bekannt, dass sie den Zaubern die Salbe gemacht haben, und von einer jeden Hexen wöchentlich zwey Pfennig bekommen, hat ein Jahr sechshundert Gülden gemacht.

„Der Bürgermeister Neidecker hat mit seiner teuffelischen Gesellschaft bekannt, wie sie die Brunn vergifftet haben. Wer davon getrunken, hat alsbald die Beul oder Pestilentz bekommen, und viel Menschen dadurch gesterbet.

„Es haben auch die Zauberin bekannt, wie ihrer 3000 die Walpurgis-Nacht bei Würtzburg auf dem Kreydeberg auf dem Tanz gewesen, hat ein jeder dem Spielmann einen Kreutzer geben, darmit der Spielmann 40 Gülden zu Lohn bekommen, und haben auf demselben Tanz sieben Fuder Wein dem Bischof zu Würtzburg aus dem Keller gestohlen.

„Es sind etliche Mägdlein von sieben, acht, neun und zehn Jahren unter diesen Zauberin gewesen, deren zwey und zwanzig sind hingericht und verbrannt worden, wie sie denn auch Zetter über die Mütter geschrien, die sie solche Teuffels-Kunst gelehrt haben, und seynd in dem Stifft Bamberg über die 600 Zauberin verbrannt worden, deren noch täglich viel eingelegt und verbrannt werden.“

Das Verfahren in diesen zum Theil von eignen Commissarien geleiteten Prozessen war höchst formlos und grausam; in der Untersuchung und Aburtheilung strotzte es von Nichtigkeiten. Gewöhnlich wurde die ganze Handlungin ein einziges, unabgesetztes Protokoll zusammmengefasst, und wenn mehrere Personen zugleich verurtheilt wurden, so waren sie nicht mit ihren Namen, sondern mit Nummern bezeichnet. Z. B.

„Auff Clag, Antwortt, auch alles Gerichtliches vorunndt anbringen und nottürftiger erfahrung unndt sowohl güet alls peinlich selbst aigene bekhandtnus unndt aussag, So desshalb alles nach laut dess Hochwürdigen UnssersGnedigen Fürsten unndt Herrns von Bamberg etc. rechtmessigen reformation geschehen, Ist endtlich zu recht erkhandt, dass nachfolgende 8 Personen, deren extrahirte aussag mit Nris 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 angehöret worden, wegen mit der Hexerey verübten Uebelthaten, indem Sie erstlichen Gott den Allmechtigen und dem ganzen Himmlischen Heer erschröckhlich und unchristlich abgesagt dem Laidigen Sathan sich mit Laib unndt Seel ergeben, Auch anders Uebel und Unheil mehr gestifftet, Sonderlich Nro. 1, 2, 4 unndt 5 wegen ihrer Uebelthaten, so Sie mit der heiligen Hostien verübt, andern zur abscheü, so offt sie diesselbe dishonorirt, soviel Zwickh mit glüenden Zangen gegeben. Nro. 4, weilen sie ihr aigen Kindt umbbracht, die rechte Handt abgehieben, wie auch Nro. 2, weilen sie die h. Hostie so vielmahls verunehrt unndt Nro. 5 in solche Hostie zweymahl gestochen, dass das Bluet herauss gangen, Jeder auch zuvor die rechte Hand abgehieben werden,

Allssdann neben den andern mit feüer lebendig zum todt hingericht werden sollen. Actum Bamberg den 12: Octobris anno 1629.

Richter unndt ganzer Schöpffenstuhldaselbsten“[52].

Die Beichtväter, gewöhnlich Jesuiten, erstatteten nach der Exekution dem Commissär Bericht, ob der Verurtheilte früher gethane Complicenangaben im Momente des Todes zurückgenommen oder verändert hatte. War dieses nicht, so schloss der Commissär, dass diesen Angaben um so mehr Glauben beizumessen sei[53]. Eine Verletzung des Beichtgeheimnisses, die eine direkte Denunciation enthielt, berichtet v. Lamberg S. 25.

Die Gelderpressungen waren so arg, dass selbst die Hinterbliebenen herangezogen wurden. Man raubte, so lange noch etwas da war; als aber die Verarmung durch Krieg, Misswachs und Hexenprozess allgemein gewordenwar, rieth sogar das bischöfliche Kabinet zur Einschränkung des letzteren, weil man nicht mehr wisse, woher die Unkosten zu bestreiten[54]. Zwischendurch hatte sich auch Kaiser Ferdinand II. durch eingelaufene Beschwerden zum Einschreiten bewogen gefunden. Es liegen von ihm Schreiben an den Bischof vor, worin er sich selbst die Ernennung des Oberrichters vorbehält, das Anfangen des Prozesses mit Captur und Folter rügt und ganz besonders die Güterconfiskation nachdrücklich verbietet. „Was aber die höchst schmutzige Confiskation in diesem Crimine anbelangt, können wir diese Dero Andacht durchaus nicht und unter keinerlei Vorwand mehr gestatten“[55]. Aus einer jener Beschwerden ergibt sich, dass man das Vermögen der Inculpaten unmittelbar nach deren Verhaftung zu consigniren und dem Fiscus und den Inquirenten pro rata zuzuschreiben pflegte[56].

Im StifteWürzburghatte die Reformation ebenfalls grosse Fortschritte gemacht[57]. Als BischofJulius(von Mespelbrunn) 1575 zur Regierung kam, fand er den Katholizismus fast in der Minorität. „Wie es dann dahin fast kommen gewesen, — heisst es in dieser Beziehung beiGropp[58], — dass nicht allein in dem Lande, sondern auch bei der Kanzlei die Katholischen von den Unkatholischen überstimmt und eingethan, die eingekommenen Klagen, so die katholische Religion betroffen, supprimirt oder verzucket, denen so widriger Religion, die Stangen gehalten, — und den Beamten auf dem Land, auch den bürgerlichen Magistraten und Unterthanen, so sich noch zur katholischen Religion bekenneten und hielten, deren gleichwohl wenig, — — sehr verächtlich begegnet wurde.“ Julius begann, nachdem er der Bildung der Theologen durch die Stiftung der Universität einen Halt gegebenhatte, 1585 eine wirksame Gegenreformation; er selbst zog predigend im Lande umher und soll in zwei Jahren hunderttausend Seelen zur katholischen Confession zurückgeführt haben. Hundertundzwanzig evangelische Prädikanten wurden vertrieben und die hartnäckigen Laien ebenfalls zur Auswanderung gezwungen. Viele von den Reichen, — denn gerade diese waren fast alle protestantisch[59], — zogen hinweg. Dem Lande wurden hierdurch bedeutende Summen entzogen und der Bischof überdiess in Verdriesslichkeiten mit den evangelischen Fürsten verwickelt.

Mit dem Protestantismus gedachte aber Julius zugleich auch sein Land von der Hexerei zu säubern, wesshalb er überall die eifrigste Hexenverfolgung eintreten liess[60]. In dem kleinen Orte Gerolzhofen wurden allein im Jahr 1616 neunundneunzig Hexen verbrannt.

Julius starb am 13. September 1617, als das begonnene Werk der Reinigung des Landes noch unvollendet war, wesshalb sein Nachfolger, der bisherige Fürstbischof von Bamberg,Johann Gottfried von Aschhausen(1617–1623) dasselbe rüstig fortsetzte. Schon im ersten Jahre seiner Regierung liess er in dem neu erbauten Gefängnisse in der Münze zu Würzburg acht Kammern und zwei Stuben für Hexen und Unholde einrichten, damit sie nicht mehr über die Strasse zu den Verhören geschleppt werden müssten[61]. Die grausigste Thätigkeit entfaltete aber in der Verfolgung der Hexen wie der Evangelischen sein NachfolgerPhilipp Adolph von Ehrenberg(1623–1631). Seinem gegen den Protestantismus gerichteten Bekehrungseifer stellte sich freilich gleich Anfangs die fränkische Ritterschaft entgegen, und als er nicht nachliess, verklagte sie ihn beim Kaiser wegen Verletzung des Religionsfriedens. Der Kaiser gab dem Bischof Inhibition (1628) und wiederholte dieselbe im folgenden Jahre,als die Beschwerden fortwährten[62]. Ehe es indessen zu diesem letzten kaiserlichen Worte kam, hattePhilipp Adolphseinem Verfolgungseifer eine Richtung gegeben, deren Rechtmässigkeit weder vom Kaiser, noch von den Protestanten angefochten wurde. Er betrat 1627 den Weg, den ihm sein Nachbar zu Bamberg vorgezeichnet hatte, und betrieb die Hexenverfolgung im Grossen[63]. Personen jeden Alters, Standes und Geschlechts, Einheimische und Fremde, Geistliche, Rathsherren und Söhne des fränkischen Adels, Matronen, Jungfrauen und unmündige Kinder sind in rasch auf einander folgenden „Bränden“ zum Tode geführt worden, und das Vermögen der Reichen, die auf diese Weise endeten, ist nicht mehr in's Ausland gegangen[64]. Noch haben wir ein Verzeichniss der Hinrichtungen, die bis zum Februar 1629 vollzogen wurden. Dasselbe reicht bis zum neunundzwanzigsten Brande und macht hundertsiebenundfünfzig Personen aus dieser kurzen Periode namhaft; in seiner Fortsetzung bis zum zweiundvierzigsten Brande kannte es der Biograph des Bischofs bei Gropp, wo sich die Zahl der Opfer auf zweihundertundneunzehn stellte. Hiermit sind aber ohne Zweifel nur die in der Stadt Würzburg selbst zum Tode Geführten gemeint; die Gesammtzahl der Hinrichtungen im Stift unter Philipp Adolph belief sich laut einer mit bambergischer Censur gedruckten Nachricht aufneunhundert. Die anschaulichste Widerlegung der nicht ungewöhnlichen Meinung, als hätte die Verfolgungswuth in Deutschland der Regel nach nur arme, alte Weiber zu erreichen gewusst, wird sich aus der wörtlichen Mittheilung der erwähnten Liste ergeben. Sie reicht von 1627 bis zum Anfange von 1629.

„Verzeichniss der Hexen-Leut, so zu Würzburg mit dem Schwert gerichtet und hernacher verbrannt worden[65].

Im ersten Brandt vier Personen.

Im andern Brandt vier Personen.

Im dritten Brandt fünf Personen.

Im vierdten Brandt fünf Personen.

Im fünften Brandt acht Personen.

Im sechsten Brandt sechs Personen.

Im siebenden Brandt sieben Personen.

Im achten Brandt sieben Personen.

Im neundten Brandt fünf Personen.

Im zehnten Brandt drey Personen.

Im eilften Brandt vier Personen.

Im zwölften Brandt zwey Personen.

Im dreyzehenden Brandt vier Personen.

Im vierzehenden Brandt zwey Personen.

Im fünfzehenden Brandt zwey Personen.

Im sechzehenden Brandt sechs Personen.

Im siebenzehenden Brandt vier Personen.

Im achtzehenden Brandt sechs Personen.

Im neunzehenden Brandt sechs Personen.

Im zwanzigsten Brandt sechs Personen.

Im einundzwanzigsten Brandt sechs Personen.

Im zweiundzwanzigsten Brandt sechs Personen.

Im dreiundzwanzigsten Brandt neun Personen.

Im vierundzwanzigsten Brandt sieben Personen.

Im fünfundzwanzigsten Brandt sechs Personen.

Im sechsundzwanzigsten Brandt sieben Personen.

Im siebenundzwanzigsten Brandt sieben Personen.

Im achtundzwanzigsten Brandt, nach Lichtmessanno 1629sechs Personen.

Im neunundzwanzigsten Brandt sieben Personen.

Seithero sind noch zwei Brändte gethan worden.

Datum, den 16. Febr. 1629.

Bisher aber noch viel unterschiedliche Brände gethan worden.“

Unter den Opfern dieser Gräuelzeit war auch ein Blutsverwandter des Bischofs. Wir entnehmen die Erzählung von dem Ende desselben dem salbungsreichen Berichte desjenigen Jesuiten, der als Aufseher, Beichtvater und — fast als Scherge eine Hauptrolle in der Begebenheit gespielt hat, und der durch alle Umstände seiner eignen Erzählung uns die Alternative stellt, in ihm entweder den hirnlosesten Kopf seines Ordens, oder einen vollendeten Schurken zu erkennen. Jedenfalls zeigt die Geschichte, wie weit die an die Spitze der würzburgischen Studienanstalt gestellten Jesuiten davon entfernt waren, dem Hexenglauben selbst nur in seinen allergröbsten Verirrungen entgegen zu treten[66].

Ernst von Ehrenberg, Page und Verwandter des Bischofs, der Letzte seines Namens, war ein schöner, talentvoller, fleissiger und frommer Knabe. (Flere lubet, quoties recordor, quam multi innocentes angeli in pessimos lurcones sint commutati. Tam formosum, tam cautum juvenem nullus socius perversus, nulla procax puella potuit seducere, potuit autem stygius insidiator praecipitare!) Eine alte, vornehme Base, die er zuweilen besuchte, verführte ihn. Ernst spielte eine Zeitlang den Heuchler, dann liess er seine Studien liegen, vernachlässigte den Gottesdienst und beschwerte sich über dessen Langweiligkeit, spielte und ging den Mädchen nach. Die Hexenrichter erfuhren endlich von gefolterten Inquisiten den Grund dieses Benehmens. Ernst hatte sich, gelockt durch die Ränke seiner Base, dem Teufel ergeben, besuchte die Hexentänze, bezauberte seine Feinde und verführte seine Freunde. DerBischof beschloss, seinen Verwandten der Zucht der Mönche zu übergeben. Man stellte dem Beschuldigten vor, dass der Fürst trotz der vorliegenden Beweise gnädig sein und ihn nicht am Leben strafen wolle, wenn er gestünde und sich bussfertig zeigte. Der Knabe gestand erschrocken, was man forderte, versprach Besserung und wurde den Jesuiten anvertraut. Diese nahmen ihn in ihr Haus, bewaffneten ihn gegen die Angriffe des bösen Feindes mit heiligen Amuleten, Agnus Dei, Wachs, Reliquien und Weihwasser, unterwarfen ihn angestrengten geistlichen Uebungen und bewachten ihn Tag und Nacht. Anfangs zeigte sich der Pflegebefohlene willfährig, aber bald machten die Väter der Gesellschaft Jesu die Entdeckung, dass kein Laster in der Welt schwieriger zu heilen sei, als das der Zauberei. Ernst legte nämlich in der Nacht zuweilen die Heiligthümer, mit welchen man ihn ausgerüstet hatte, ab, und dann kam der Teufel und holte ihn zu den Hexentänzen. Morgens um vier Uhr, wenn die Väter aufstanden war er gewöhnlich wieder zurück; doch fanden diese auch zuweilen sein Bette leer und vernahmen ein sonderbares, verworrenes Getöse. — Auf Befragen erzählte der Knabe die erlebten Wunderdinge, gelobte weinend Besserung und liess es doch immer beim Alten. Die Jesuiten gewannen die Ueberzeugung, dass Ernst stets zwischen Gott und dem Teufel schwanke (Id toties factum est, ut nulla vera emendatio, sed ludus et alternatio videretur, qua dies ad Deum, nox ad diabolum spectabat). Sie verzweifelten daher an allem Erfolg ihrer pädagogischen Kunst, und da es den Franziskanern, die einen letzten Versuch machten, nicht besser ging, so erklärte man dem Bischofe, dass an dem jungen Sünder Hopfen und Malz verloren sei (Eapropter significatum est Principi, viros religiosos et doctos existimare, in adolescente hoc oleum et operam perdi). Jetzt liess der Bischof vom Gerichte das Todesurtheil sprechen. Die Jesuiten sollten den Verurtheilten zum Tode bereiten. Am bestimmten Tage traten diese, — der Erzähler war unter ihnen, — bei dem Knaben, der nichts ahnte, ein, redeten ihm in zweideutigen Ausdrücken von einem besserenLeben, dem er jetzt entgegen gehe, und lockten ihn dann auf das Schloss. Hier erinnerte er sich in argloser Freude aller Plätzchen, die ihm durch seine Kinderspiele theuer geworden waren, — der Jesuit beschreibt es sehr rührend, — und merkte noch immer nicht, zu welchem Gange er abgeholt war. Erst als die Pädagogen ihn in ein schwarz behangenes Gemach führten, wo ein Schaffot errichtet war, gingen ihm die Augen auf, und als nun der Scharfrichter Hand an ihn zu legen begann, erhob er ein Jammergeschrei, dass selbst die Richter erweicht wurden und beim Bischofe Fürbitte einlegten. Der Fürst macht einen letzten Versuch und verheisst durch einen Abgesandten Verzeihung, wenn Ernst sich aufrichtig bessern will. Aber der Abgesandte meldet zurück: Alles sei vergebens, weil der Teufel den Jüngling verhärtet habe, so dass dieser so frech gewesen zu erklären, er wolle bleiben, wie er wäre, und wäre er nicht schon so, so würde er's werden wollen. Da wird der Fürst grimmig und befiehlt, dass das Recht seinen Lauf habe. Von Neuem schleppt man den Jüngling in das schwarze Zimmer, zwei Jesuiten zur Seite, die zur Busse mahnen; er aber bleibt dabei, dass er keiner Busse bedürfe, jammert um sein Leben, sucht sich den Händen der Schergen zu entwinden und gibt den fortgesetzten Vermahnungen der Priester kein Gehör. Endlich nimmt der Scharfrichter den günstigen Augenblick wahr und schlägt dem ermatteten Schlachtopfer den Kopf ab. „Er fiel, — sagt der Jesuit, der diese Begebenheit überliefert hat, — ohne ein Zeichen des Schmerzes oder eine andere Aeusserung der Frömmigkeit zu Boden. Wollte Gott, dass er nicht auch in's ewige Feuer gefallen wäre!“

Gropp hat eine dramatisirte Darstellung dieser Geschichte aufbewahrt, wie sie einst bei einem Schulactus in Heidelberg aufgeführt worden sein soll[67].

WärePhilipp Adolphnicht Landesherr gewesen, er selbst hätte ohne Zweifel bald darauf denselben Weg gehen müssen, den er seinen einzigen Verwandten gehen hiess. Denn es kam zuletzt dahin, dass die Angeklagten den Bischof selbst und seinen Kanzler als Mitschuldige angaben. Jetzt erst gingen dem Betrogenen die Augen auf. Er sistirte die Prozesse und stiftete ein wöchentliches, vierteljährliches und jährliches feierliches Gedächtniss für die Hingerichteten bei den Augustinern zu Würzburg[68].

Auch im geistlichen FürstenthumFuldaging die Ausrottung der Hexen mit der des Protestantismus Hand in Hand. Der FürstabtBalthasar von Dernbachmusste allerdings darüber einen Aufstand seiner evangelischen Stände erleben, infolge dessen das Land unter kaiserliche Administration kam[69]. Kaum aber waren ihm 1579 von Kaiser Rudolf II. die Einkünfte des Amtes Bieberstein zum Unterhalte zugewiesen, als er auch einen seiner Diener,Balthasar Nuss(„Balzer Noss“) zum Zentgrafen und Malefizmeister des Amtes ernannte. Als er dann im Dezember 1602 vom Kaiser die Regierung des Fürstenthums wieder übertragen erhielt, bestellte er den Nuss 1603 zum Zentgrafen und Malefizmeister des ganzen Landes. Alsbald trat nun in dem (noch immer vorherrschend evangelischen) Lande Fulda eine Hexenverfolgung ein, welche in dem Zeitraum von nur drei Jahren gegen dritthalbhundert Unglücklichen das Leben kostete[70]. Das Gericht, welches der Abt mit der Ausrottung der Hexen betraut hatte, war das Stadtgericht zu Fulda, die „Müntz“ genannt. Dasselbe bestand aus dem Zentgrafen Nuss,einigen Beisitzern und den Schöffen; in Wahrheit aber hatte Nuss die Hexenverfolgung ganz allein in der Hand, bei welcher sich derselbe über alle Schranken hinwegsetzte. War ihm eine Person als Hexe oder Zauberer angezeigt worden, so liess er sie ohne Vorwissen der Schöffen durch den Stadt- oder Landknecht in ihrem Hause, oder wo er sie gerade fand, in Haft nehmen und dem Henker zur Tortur überliefern. Den Hans Werner von Ditges, einen Mann von 70 Jahren, griff er selbst ohne Anzeige und ohne allen Grund auf offenem Wege auf, brachte ihn nach Fulda und liess ihn foltern. Des Steub Hennes Ehefrau zu Neuhof liess er aus dem Wochenbett hinweg nach Fulda ins Gefängniss schaffen, peinigen und verbrennen, was auch den Tod ihres eben geborenen Kindes zur Folge hatte. Dabei wurde die Tortur von Nuss in der denkbar unmenschlichsten Weise zur Anwendung gebracht. Viele Gefolterte starben während der Tortur oder unmittelbar nach derselben. Töll Glübs Weib von Neuhof wurde zweimal Nachts verhaftet, das eine Mal alsbald aufgezogen, und mit einem scharfen, schneidenden Holz, mit brennenden Fackeln und anderen „bisher unerhörten Tormenten“ so furchtbar gepeinigt, dass Nuss selbst ihrem Manne hundert Thaler versprach, wenn er von diesen Torturen Niemandem etwas sagen würde. Viele Verhaftete machten im Kerker aus Verzweiflung ihrem Leben selbst ein Ende, und schliesslich wurden die Gräuel, die Nuss an seinen Opfern beging, sogar den Schöffen selbst so arg, dass sie ihn wiederholt vor deren Fortsetzung warnten und sich von der Hexenverfolgung zurückzuziehen suchten[71]. Nussaber suchte nur um so mehr durch summarisches, ganz formloses Verfahren — seine Prozesse dauerten von der Verhaftung bis zur Verbrennung oft nur acht bis vierzehn Tage —, durch Ermarterung von Denunciationen[72]— welche aus jedem Hexenprozess eine ganze Reihe anderer erwachsen liess, — um so rascher zu dem zu gelangen, worauf er es mit seiner ganzen Hexenverfolgung abgesehen hatte, — nämlich zu — Geld, indem ihm für jede Verurtheilung wie für jede Freisprechung ganz beträchtliche Summen gezahlt werden mussten. So mussten z. B. Sebastian Orth zu Fulda für sein Weib 31 Gulden, Hans Herget daselbst für sein Weib 42 Gulden, Joh. Keller daselbst für seine Mutter 50 Gulden, Hans Döler zu Hammelburg für seine Schwiegermutter 80 Gulden, die Erben der Heinfurterin 80 Gulden und Blasius Bien zuFulda für sein Weib, welches zweimal eingezogen, das erste Mal freigesprochen, das zweite Mal aber verbrannt war, 91 1/2 Gulden 5 Batzen bezahlen, — wobei die Hauptbeträge die für Holz, Reisig und Stroh (zum Scheiterhaufen) und für den vertrunkenen Wein verrechneten Gelder waren.

So hauste Nuss im Fulder Lande drei volle, schreckliche Jahre lang. Ueberall loderten die Feuer der Scheiterhaufen auf, und nicht selten liess er auf Einem Scheiterhaufen eine ganze Anzahl von Frauen und Mädchen sterben. So wurden im Jahre 1604 am 22. Junineun, am 14. Julineun, am 11. Augustneun, am 9. Septemberelf, am 29. Septemberzwölf, am 17. Oktoberzehn, am 12. Dezemberacht, im Jahre 1605 am 21. Maidreizehn, am 27. Junizwölf, am 13. Julizwölf, am 22. Augustzwölf, am 25. Oktoberzehn, am 14. Novemberelf, und im Jahre 1606 am 13. MärzsiebenPersonen hingerichtet. — In einem Bericht über die bei den Hexenprozessen gehabten Einnahmen und Ausgaben führte Nuss selbst 205 Personen namentlich auf, die er in den Jahren 1603–1605 justifizirt habe, — fast lauter Frauen und Mädchen (nur einzelne wenige Männer) aus den geringeren Ständen. Dabei waren aber nicht wenige Hingerichtete (namentlich alle Hammelburger) unerwähnt geblieben.

Glücklicher Weise starb der Abt Balthasar, Nussens Gönner, am 15. März 1606. Bei seinem Nachfolger Johann Friedrich von Schwalbach liefen alsbald über die Vergewaltigungen und Schändlichkeiten, die der Zentgraf sich erlaubt habe, so gravirende Anzeigen und Beschwerden ein[73], dass dieser nicht umhin konnte, die sofortige Verhaftung desselben anzuordnen. In den nun eingeleiteten Untersuchungen kamen die grössten Betrügereien zu Tage. Nuss suchte sich zu reinigen; allein darüber musste er13 Jahre in schrecklicher Haft verbringen und schliesslich wurde er (1618) öffentlich enthauptet.

Von besonderem Interesse sind die auf die Hexenverfolgung bezüglichen Vorkommnisse im FürstbisthumMünster, indem aus denselben mit besonderer Klarheit zu ersehen ist, wie sich das Gespenst des Hexenwahns und der Hexenverfolgung, anfangs noch von Niemandem gesehen und fast unbekannt, von der Mitte des sechszehnten Jahrhunderts an allmählich hier und da zeigte und anfangs nur in vereinzelten Fällen und fast zaghaft, hernach aber durch das ganze Land hin, seiner Schreckensherrschaft gewiss, ohne Scheu seine Blutgeissel schwang und das Mark des Volkes verzehrte[74].

Hier regierte damals der FürstbischofBernhard von Ransfeld, dem ebenso wie seinen Beamten der Gedanke der Hexenverfolgung fast ganz fremd war. Der erste Hexenprozess, über welchen wir Nachricht haben, datirt aus dem Jahre 1565, beziehungsweise 1563. Der Amtsschreiber zu Stromberg berichtete nämlich unter dem 19. Juli 1565 an den Fürstbischof, dass mehrere Personen wegen Zauberei anrüchig wären, dieselben wären schon 1563 deshalb gerichtlich eingezogen und peinlich verhört worden. Sie stellten Alles was man ihnen zur Last lege, beharrlich in Abrede, allein er „habe ihnen nicht gestattet sich durch einen Eid zu reinigen“. (Man sieht, dass das alte Beweisverfahren noch nicht geradezu absolut geworden war!) Hernach berichtet er an den Landesherrn, dass er von Malefizien, die die Angeschuldigten Anderen zugefügt haben sollten, durchaus nichts habe ermitteln können. Andererseits geben die „weltlichen Räte“ des Fürstbischofs dem Amtsschreiber bezüglich der Geständnisse der Angeschuldigten (unter dem 9. November 1565) den Bescheid: „Weil solche und dergleichen Dinge gewöhnlich aus einem Afterglauben zu fliessen pflegen, so habt Ihr denPrädikanten einige Male zu ihnen zu schicken, dass er sie mit der H. Schrift von solcher teuflischen Phantasie abzustehen ermahne“ (!). Auch der Fürstbischof bewies dabei, dass ihm der Glaube der späteren Zeit an die Malefizien der Hexen noch ganz fremd war, und dass er darum auch nicht im Entferntesten an eine Verfolgung der Hexen, wie sie nach seinem Ableben im Lande zu grassiren begann, dachte. Das durch die Folter erpresste Geständniss der Angeklagten genügte ihm darum nicht zur gerichtlichen Feststellung ihrer Schuld, indem er vielmehr den Nachweis der Schuld durch äussere Beweisgründe oder durch rechtsgiltige Zeugen verlangte. Zur Einbringung eines Strafantrags von Seiten des fiscalischen Anwalts forderte er ferner den Nachweis, dass die Angeklagten durch ihre Zauberkünste Anderen Schaden zugefügt hatten; und als dieser Nachweis nicht erbracht werden konnte, befahl er die Angeklagten trotz ihres Geständnisses zu entlassen und sie nur der besonderen Obhut ihres Ortspfarrers zu empfehlen. Ja schliesslich erhielten der Vogt und der Untersuchungsrichter sogar (unter dem 25. November 1565) den landesherrlichen Bescheid, in Zukunft nicht wieder „solche Leute auf blosse Vermuthung in Haft zu nehmen, es wäre denn, sie suchten sich davon zu machen und unterständen sich zu entfliehen“.

Das Alles wurde aber nach dem Ableben des Fürstbischofs Bernhard anders. Im Jahre 1585 wurde HerzogErnst von Baiernzum Fürstbischof von Münster erwählt, und als dieser 1611 die Regierung niederlegte, trat statt seiner und nach seinem Tode sein NeffeFerdinand von Baiern(von 1612–1650) in dieselbe ein. Beide (zugleich Inhaber vieler anderen bischöflichen Stühle) hatten ihre kirchliche Bildung von den Jesuiten zu Ingolstadt und ihre politische Richtung an dem Hofe zu München erhalten. Beide betrachteten die Ausrottung des Protestantismus in ihren Diöcesen, von welchem damals der Fortbestand der katholischen Kirche in denselben bedroht erschien, als ihre primärste Aufgabe, wozu sie mit Recht vor Allem die Wiedereinführung katholischer Ordensgesellschaftenfür erforderlich hielten. Daher wurden 1588 die Jesuiten, 1612 die Kapuziner, 1613 die Franziskaner und Claristen, 1626 die Minoriten, 1642 die Dominikaner in Münster domiciliirt. Mit Hülfe dieser Orden und aller sonstigen geistlichen und weltlichen Gewaltmittel, welche der geistlichen Landesherrschaft zu Gebote standen, ward nun die Reinigung des Landes von der Ketzerei — die der Teufel ins Land gebracht hatte, — eifrigst betrieben. Wie die Ketzerei der Protestanten so war aber auch die Zauberei der Hexen das Werk des Teufels, weshalb derselbe Eifer, der die protestantischen Prediger verjagte und deren Gemeinden gewaltsam zum Katholizismus zurückführte[75], sich auch auf die Aufspürung und Verfolgung der Hexen warf. Bald wurde es geradezu zur Manie in jedem besonders auffallenden Vergehen einen Zusammenhang mit Zauberei zu vermuthen, und die Folter und das neue Beweisverfahren, welches auf Erpressung des Geständnisses durch die Folter beruhte, gab die Mittel zur Entdeckung der Zauberei an die Hand.

Ein Prozess aus dem Jahre 1596 lässt es deutlich erkennen, wie eben damals im Fürstenthum Münster der Umschwung erfolgte, aus dem der eigentliche Hexenprozess und die epidemische Hexenverfolgung hervorging[76].

Es gab damals nicht Wenige im Lande, welche sich rühmten im Besitze von Exorcismen zu sein, mittelst deren sie in allerlei Kräuter eine besondere Heilkraft hineinbringen könnten, welche diese Kräuter und sonstige angebliche Geheimmittel verkauften und sich und die Ihrigen damit ernährten. Einer dieser „Exorcisten“ war ein gewisser Schneider Hermann Schwechmann, Eigenhöriger des Gutsbesitzers Rudolf Münnich zu Eickhafen im Amte Vechta. Derselbe wurde wegen Zauberei anrüchig und wurde daher in Haft genommen, obschon der Droste zuVechta in seinem Bericht an die „weltlichen Räthe“ zu Münster ihm nichts anderes zur Last legen konnte als dass er „den Leuten allerlei Briefe für Zauberei und sonstige Dinge gegeben, durch die er sie von Gott und seinem Worte ablenkt und sie ihres Geldes beraubt und entblösst“. Dabei bemerkte der Drost, dass „dieser Handel hier im Amte viel im Schwange ist“. Nun nahm sich allerdings der Gutsherr des Angeklagten in mehrfachen Gnadengesuchen desselben sehr energisch an, indem er betheuerte, dass Schwechmann niemals Zauberei getrieben, Niemandem etwas Böses gethan, sondern in seiner Armuth sich der Exorcismen, gegen die bisher kein Verbot ergangen sei, bediene um sich und die Seinigen zu ernähren. Allein diese Gnadengesuche verfehlten ihren Zweck, indem die Untersuchung unter der Hand eine ganz andere und für den Angeklagten höchst bedrohliche Richtung angenommen hatte. Die Regierung zu Münster wollte dem weit verbreiteten Handel mit Exorcismen, geweihten Kräutern und Kerzen ein Ende machen, was am sichersten dadurch geschah, dass man denselben für Teufelswerk erklärte. Da nun der vorliegende Fall dazu ganz geeignet zu sein schien, die Exorcisten und deren geheime Formeln und Mittel an den Tag zu bringen, so erkannten die „weltlichen Räthe“ am 28. März 1596 gegen den Verhafteten auf peinliches Verhör durch Anwendung der Folter. Alsbald richtete daher der Gutsherr, der von diesem Befehle Kunde erhielt, am Charfreitag 1596 ein neues Gnadengesuch an die Regierung, worin er hervorhob, dass Schwechmann durchaus nichts Anderes verbrochen habe, als was tagtäglich auch von vielen anderen Personen, und zwar geistlichen und weltlichen Standes im Stifte geschehe. Ich höre, stellt er den Räthen vor, „dass gegen alles Erwarten etliche Ankläger meinem Eigenhörigen H. Schwechmann nach dem Leben trachten, indem sie über ihn berichten, er sei von der katholischen Religion, in welcher die Exorcismen doch bis jetzt nicht verboten, sondern vielmehr angenommen und in gewissen Fällen sogar befohlen sind, abgefallen. — Ich mache mir (aber)die ungezweifelte Hoffnung, dass er, wenn er auch zu der Herren Wohlgefallen auf die eine oder andere Weise examinirt und verhört werden sollte, dennoch für seine Person als ein frommer christlicher Mensch befunden werden wird, da er nichts als Gottes Wort und unschädliche consecrirte Kräuter gegen Verwünschungen zu gebrauchen pflegt und hiermit auch schon Vielen, denen es der allmächtige Gott vergönnte, geholfen hat. — Sofern Ew. Gestrengen — diese Handlungen nicht für christlich erachten, so können sie dem armen Menschen bei höchster Strafe verboten werden, und er muss sich dann derselben für die Zukunft enthalten. Da aber dieses Werk — von vielen Personen geistlichen und weltlichen Standes in diesem Stifte noch heutiges Tages fortgeübt und gebraucht wird, derowegen will ich zu Gott nicht hoffen, dass zuerst mit meinem Manne das Recht soll gestärkt werden“.

Allein diese Eingabe des Gutsherrn lief in Münster ein, als der Verhaftete bereits gefoltert war — und sein „Geständnis“ abgelegt hatte. Aus dem Protokoll ist deutlich zu ersehen, an welchen Stellen das „Geständnis“ durch Suggestivfragen ermartert ist. Nachdem er nämlich zunächst wegen ganz anderer Vergehen, die man ihm zur Last gelegt hatte, vernommen war, heisst es plötzlich:

„Weiteres gefragt, wer ihnsothane Künste(NB. von denen vorher gar keine Rede war) gelehrt, sagt er: Zu Holte im Gerichte zu Haselünne wohne Einer, der heisse Morer Johann, der habe ihm die Bücher gegeben und ihn solche Künste gelehrt.“

Sodann heisst es weiter:

„Sagt, er könne den Teufel zwingen mit Gottes Wort, da er Schaden thue, dass er allda abweichen müsse.“

„Sagt demnächst, Johann Hagestede sei zu ihm gekommen, als ihm drei Pferde krank gewesen und habe ihn um Rat gefragt. Er habe demselben geantwortet: Er besitze natürliche Kräuter, darüber wolle er Gottes Wort lesen und sie dann den Pferden eingeben. Werde es gut oder wiederum besser, so solle er ihm, dem Verstrickten, einen Reichsthaler und ein Brot geben; wofernaber nicht, solle er ihm einen Ortsthaler und ein Brot für die Kräuter und Arbeit geben. Es sei aber darnach mit den Pferden besser geworden.“

„Haverkamp Buschelmann, dem Meier zu Molen, dem Schulten Johann zum Ossendorp habe er auch mit solchen Künsten und Kräutern geholfen, nemlich ihren Thieren, und zwar habe er gebraucht Hugelicia, Repuntia, Rhabarbara und Hohlwurzeln. Es würden nachfolgende Worte darüber gesprochen: Exufilus te Deus Pater, exufilus te Deus Filius, exufilus te Deus Spiritus Sanctus; Benedicat te Deus, qui coelum creavit. Ipse vos benedicat in nomine Patris et Filii et Spiritus Sancti. Amen.“ —

„Sagt, der Teufel werde auch bei Gott und seinen fünf Wunden, Leiden und Sterben abzuweichen beschworen, wie er von seinem obgemeldten Meister verstanden und selber auch versucht und erfahren hätte.“

„Auch sagt, der Teufel komme vor ihm in Gestalt einer Drossel; auch müsse er kommen in jeder Gestalt, so ihm befohlen oder geboten werde. Er könne sprechen, wie er selbst erfahren.“

„Auch sagt, dieso hoch in der Kunstseien, dassihnen der Teufelallhier auf Erdenzu dienen gelobt, die müssten ihm wiederum nach ihrem Absterben mit ihren Seelendienen. Das habe er auch gelobt (das letztere die offenbarste Suggestion!).“

„Diese Nachbeschriebenen sollen auch diese Kunst gebrauchen und damit umgehen: Der Pastor zu Bostrup“ u. s. w. u. s. w.

Zum Schlusse des Protokolls heisst es sodann:

„Letzlich bekennt er nochmals zum Ueberfluss, dass er sothanenVertrag mit dem Teufel, wie obgemeldet, geschlossen, und bekennt Alles, was er gesetzter Massen bekannt, also wahr zu sein. Er will darauf leben und sterben und bittet um Gottes willen um Gnade, mit Erbietung und Angelobung, dass er sothane Künste hinferner nicht mehr gebrauchen will.“

Hier war also dem Unglücklichen das Geständnis eines Vertrags mit dem Teufel suggerirt, wie es denHexenprozessen zum Grunde lag, während derselbe doch gestanden hatte, dass er seine Mittelgegenden Teufel gebrauche! Auch was derselbe ausserdem über den Teufel gesagt hatte, passte mit dem Begriff eines Bundes mit dem Teufel wenig zusammen.

Die Herrn zu Münster gingen aber auf der einmal eingeschlagenen Bahn ruhig weiter. Schon am Tage nach dem Empfange des Protokolls machten sich dieselben in der Sache schlüssig. Die Exorcismen und Weisungen Schwechmanns wurden von ihnen kurzer Hand als „teuflische Handlungen“ hingestellt und die Amtleute zu Vechta wurden angewiesen mit demselben — Anderen zum abscheulichen Exempel — nach dem Rechte zu verfahren. Zugleich wurden diese Amtleute aufgefordert, die in der Nachbarschaft gesessenen Personen geistlichen und weltlichen Standes, welche nach dem Geständniss Schwechmanns ebenfalls der Zauberei ergeben wären, in Untersuchung zu ziehen und, wenn sich die Angabe desselben bewahrheiten sollte, in gleicher Weise zu bestrafen.

Hier war also ganz allmählich eine Untersuchung wegen Wunderdoktorei künstlich so geführt und gedreht worden, dass sie schliesslich die Unterlagen eines Hexenprozesses zu Tage zu fördern schien und mit dem grausigen Ende eines solchen abschloss. Wie sehr es aber bereits zur Manie geworden war, jede ungewöhnliche Untersuchung durch das Medium der Folter in einen Hexenprozess umzuwandeln, ist aus einem Prozess zu ersehen, der 1615 in der Münsterischen Stadt Ahlen vorkam[77].

Hier lebte ein gewisser Peter Kleikamp, der, dem Trunke ergeben und wegen eines ihm schuldgegebenen Diebstahls (obschon in der dessfalls angestellten Untersuchung nichts auf ihn gebracht war) flüchtig geworden, später nach Ahlen wieder zurückgekehrt war, wo er plötzlich des Versuchs der Sodomiterei und anderer Dinge angeklagt wurde. Von Zauberei war dabei keine Rede.Der Angeklagte wurde vernommen, die ihm nachgesagten Vergehen konnten jedoch nicht erwiesen werden und Kleikamp hätte somit wieder in Freiheit gesetzt werden müssen, wenn es nicht irgendwie möglich war ihn auf die Folter und dadurch zu Geständnissen zu bringen. Da fiel es dem Untersuchungsrichter ein, dass Kleikamp einst von Ahlen geflohen war, und sofort wurde gesagt, er habe sich durch die Flucht der Untersuchung entziehen wollen. Da man nun ausserdem ohne Mühe nachweisen konnte, dass er mit verdächtigen Personen Umgang gepflogen habe, so hatte man zwei Gründe, welche zur Anwendung der Folter berechtigten. Allerdings wurde nun ein rechtskundiger Vertheidiger des Angeklagten zugelassen, der die gegen denselben aufgestellte Anklageschrift für neidisches Strassengewäsch und Geplärr erklärte und namentlich die mangelhafte Glaubwürdigkeit des Hauptzeugen hervorhob. Allein nichtsdestoweniger wurde von dem Gerichtshof die peinliche Verfolgung der Sache in Münster beantragt, infolge dessen am 16. Juni 1615 die Tortur statt fand.

Das Protokoll der Tortur fehlt. Kleikamp hatte sich aber standhaft gehalten und kein „Geständniss“ abgelegt, wesshalb er „wieder hingesetzt und, damit er während der Nacht nicht vom bösen Feind gestochen werde, durch die dazu bestellten Diener bewacht wurde“.

Was man nun während der Nacht mit ihm anfing, darüber schweigen die Akten. Am anderen Morgen aber wurde dem Richtercollegium angezeigt, dass Kleikamp zum Geständniss willig gemacht sei.

Von sodomitischen Sünden, um die es sich im Anfange der Untersuchung gehandelt hatte, ist in dem über das Geständniss aufgenommenen Protokoll keine Rede. Vielmehr heisst es Eingangs desselben so:

„Am folgenden Tage (17. Juni) haben wir — dem Angeklagten gütlich zugesprochen, um von ihm zu erfahren, wie es denn mit ihm wäre, ob er ein Zauberer und welchergestalt er damit umgegangen und von wem er das Zaubern gelernt.“

„Darauf ergütlichausgesagt: Er sei seines Alters 44 Jahre. Gestern habe ihn der Teufel unter dem linken Arm gestochen und nicht haben wollen, dass er bekennen sollte. Er habe ihn gekniffen bunt und blutig, welches auch an ihm zu sehen war.Er sei ein Zauberer.— Seine verstorbene Frau — habe ihn vor ungefähr sechszehn Jahren das Zaubern gelehrt. Auf der Broickhauser Haide, im Kirchspiel Walstedde, da habe er Gott und seinen Heiligen entsagt, dem Teufel Glauben, Treue und Huld gelobt. Bei dieser Verleugnung Gottes sei er dreimal rückwärts gesprungen. Darauf wäre der Teufel in der Gestalt eines schwarzen Hundes zu ihm gekrochen. Der Hund wäre bald wieder verschwunden; statt seiner aber habe sich ein Weib neben ihn gestellt. Auch ein Mann sei erschienen, der Buhle seiner verstorbenen Frau. Derselbe sei mit seiner Frau auf die Seite gegangen, um mit derselben zu buhlen.“

„Vor zehn Jahren sei er ein Werwolf geworden.Sein Gehülfe sei damals gewesen der verstorbene Johann Ossenkamp. (Hier folgt die Angabe verschiedener Leute, deren Kälber, Ochsen und Schafe er und Ossenkamp gebissen). — Später, vor fünf Jahren, seiChristian zum Loesein Gehülfe geworden. (Nun folgt wieder die Angabe einer ganzen Reihe von Leuten, deren Vieh sie beide gebissen; dann heisst es weiter:) — Meine Frau ist auch eine Zaubersche, gehört aber zu einer anderen Rotte. (Nun folgt die Angabe zahlreicher Genossen.) Wir bildeten zwei Rotten. In meine Rotte gehörte Heinrich Hoyemann zu Broickhausen. Unser Hauptmann war Cort Busch; derselbe hatte einen rothen Kopf. Zu jeder Rotte gehören sieben, und zwar gehören zu meiner Rotte Grethe Cloeths, Anna Grone, Anna Jaspers, Toniess zu Kellings Frau, Christian zum Loe etc. — Ich war ihrTrommelschläger. Unseren Tanz hielten wir auf der Kampfarte. Wir tanzten auf einer Leine, welche an der Pforte und an der Mauer befestigt war. Beim Trommelschlagen sass ich auf der Mauer. Die Trommel wird mit einem Fuchsschwanz geschlagen und geht: Tup, Tup, Tup, Tup, Tup.“ —

„Weiterhin bekannte er: Auf der Kampstrasse in Schellings Hausehätten sie sich geschmiert, darauf wären sie aufgeflogen nach der Mark, in den Weg nach Mecheln zu, in Suidtholdts Kamp an der Lohelinde und nach anderen Orten hin. Hier hätten ihnen ihre Buhlen Kräuter behändigt, welche sie zum Vergiften gebrauchen sollten. Mit den seinigen habe er nichts ausgerichtet. Nur im Anfange seiner Lehre habe er von seiner Buhle Kraut empfangen, mit welchem er einen Hahn, eine Henne und sich selber ein Schwein vergiftet.Sie wären aufgeflogen als schwarze Raben.— In die andere Rotte gehörten die Mutter Lomgensche etc.“

Von den Richtern befragt, woher er diese Rotte und deren Angehörige kenne, antwortete er: dieselben wären in Vorsthovels Hause gewesen, als er das bekannte Kopfstück fortgenommen. (NB. Er meint hier den Diebstahl, wegen dessen er 1614 angeklagt war); auch habe er solches von seiner Buhle und von seiner Frau erfahren.

Nach solchen Angaben musste natürlich von dem Untersuchungsrichter vor Allem die Richtigkeit derselben genauer ermittelt und festgestellt werden. Auch wandte sich das Gericht noch an demselben Tage (17. Juni 1615) an das benachbarte Gericht von Heessen, in dessen Bezirk der Angeklagte einen Theil seiner Malefizien verübt haben wollte, mit dem Ersuchen um genauere Auskunft darüber, ob die bezeichneten Stücke Vieh zu der von dem Angeklagten angegebenen Zeit und an den von ihm bezeichneten Orten, so wie er es angegeben, umgekommen wären. Die in Ahlen wohnenden Personen, denen Kleikamp Schaden an Vieh zugefügt haben wollte, wurden daher für die folgenden Tage zur Zeugenaussage nach Ahlen vorgeladen. Nun hatten allerdings die Zeugen gar Vieles über mannigfache Schädigungen zu klagen, die ihnen seit Jahren von Hexen und Zauberern zugefügt wären, aber nur ganz wenige gaben diese Unglücksfälle oder Vergehen ungefähr so an, dass die Zeugenaussagen mit Kleikamps „Geständnissen“ in Uebereinstimmung gebracht werden konnten.

Das Zeugenverhör begann am 22. Juni. Zuerst erschiender von dem Angeklagten genannte Roer aus dem alten Kirchspiel Ahlen. Demselben wollte Kleikamp mit seinem Gefährten vor fünf Jahren ein schwarzbuntes Kalb todt gebissen haben und zwar so, dass er selbst ihm die Kehle ausgerissen habe. Roer aber wusste nur zu sagen, dass ihm vor etwadreiJahren in seinem Gehölz ein rothes Huhn und ein braunes mit weissen Füssen abhanden gekommen sei. Ausserdem sei eins seiner Rinder, schwarz von Farbe, zuerst an den Füssen lahm geworden und bald darauf gefallen und gestorben. Und dennoch urtheilten die Richter, dass dieser Fall mit der Aussage des Angeklagten ganz wohl übereinstimme.


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