[657]Ein Mitempfinden fremder Leiden, wie beim Sympathie- und Solidaritätsstreik, setze schon ein gewisses Maß von Klassengefühl, resp. Klassenbewußtsein voraus (vgl. auchRoland-Holst, "G-str. u. Sozd.", p. 5, 10, 11);Polledro(a. a. O., p. 383, 384) teilt die Klassenstreiks sogar geradezu ein in sciopero generale "di conquista" (resp. resistenza), und sciopero generale "di solidarietà".
[657]Ein Mitempfinden fremder Leiden, wie beim Sympathie- und Solidaritätsstreik, setze schon ein gewisses Maß von Klassengefühl, resp. Klassenbewußtsein voraus (vgl. auchRoland-Holst, "G-str. u. Sozd.", p. 5, 10, 11);Polledro(a. a. O., p. 383, 384) teilt die Klassenstreiks sogar geradezu ein in sciopero generale "di conquista" (resp. resistenza), und sciopero generale "di solidarietà".
[658]Vgl.Parvusin der Dortmunder Arbeiterzeitung, 24./9. 01, cit. bei Edm.Fischer, "Die neueste Revision unserer Theorie und Taktik".
[658]Vgl.Parvusin der Dortmunder Arbeiterzeitung, 24./9. 01, cit. bei Edm.Fischer, "Die neueste Revision unserer Theorie und Taktik".
[659]Vgl.Parvus, "Staatsstreich und politischer Massenstreik", p. 394.
[659]Vgl.Parvus, "Staatsstreich und politischer Massenstreik", p. 394.
Daneben hängt es noch von einer Reihe teils gegebener, teils künstlicher Faktoren ab, ob ein solches Ereignis die zum Streikentschluß notwendige Erregung auszulösen, also auch wirklich einen Klassenstreik zu veranlassen vermag.
1. Eine bedeutende Rolle spielt hierbei die schonerreichte Position des Proletariats. "Moins un prolétariat a de droits politiques, plus il recourt à la grève générale."[660]Solange die Arbeiter wirklich "nichts ... zu verlieren" haben, "als ihre Ketten", wird ihnen der Klassenstreikentschluß verhältnismäßig leicht fallen. Je geringer aber die Spannung zwischen dem schon Erreichten[661]und dem noch begehrten Fehlenden, um so größer die Zurückhaltung gegenüber gewagten Unternehmungen (wie bei den deutschen freien Gewerkschaften), um so sorgfältiger die Prüfung des Risikos in sozialer und persönlicher Richtung.[662]
[660]Jaurès, "Grève et Révolution" (Humanité, 5. Nov. 05).
[660]Jaurès, "Grève et Révolution" (Humanité, 5. Nov. 05).
[661]Es handelt sich dabei um politische und wirtschaftliche Positionen. Z. B. wird auch die Rücksicht auf mühsam errichtete Tarifwerke ein Streikentschluß-Erschwernis bilden (vgl.Giesberts, "Die Utopie des Generalstreiks", p. 35).
[661]Es handelt sich dabei um politische und wirtschaftliche Positionen. Z. B. wird auch die Rücksicht auf mühsam errichtete Tarifwerke ein Streikentschluß-Erschwernis bilden (vgl.Giesberts, "Die Utopie des Generalstreiks", p. 35).
[662]Es ist schon behauptet worden, daß die Arbeiter sich der schweren Waffe des Klassenstreiks überhaupt "nur in Notfällen, wenn ihre Lebensinteressen berührt werden, bedienen". Aber wenn auch "die ungeheuren Opfer, die jeder Generalstreik mit sich bringt für alle, die ihn beschließen müssen", "der beste Schutz gegen willkürlichen frivolen Gebrauch" sein mögen (Olberg, "Der italienische Generalstreik", p. 22), so ist doch noch nicht erwiesen, daß die Arbeiter sich dieser Opfer vorher immer so genau bewußt wären oder die Konsequenzen des Ausstandes richtig vorher beurteilten.
[662]Es ist schon behauptet worden, daß die Arbeiter sich der schweren Waffe des Klassenstreiks überhaupt "nur in Notfällen, wenn ihre Lebensinteressen berührt werden, bedienen". Aber wenn auch "die ungeheuren Opfer, die jeder Generalstreik mit sich bringt für alle, die ihn beschließen müssen", "der beste Schutz gegen willkürlichen frivolen Gebrauch" sein mögen (Olberg, "Der italienische Generalstreik", p. 22), so ist doch noch nicht erwiesen, daß die Arbeiter sich dieser Opfer vorher immer so genau bewußt wären oder die Konsequenzen des Ausstandes richtig vorher beurteilten.
2. Einen weiteren wichtigen Faktor bildet das Maß der vorhandenenStreikfreiheit. Prinzipiell ist die Arbeitsniederlegung allerdings überall rechtlich zulässig.[663]Doch bestehen durch spezielle Streikverbote[664]und durch Verleihung von Beamtenqualitätan gewisse Arbeiterkategorien[665]eine Reihe wichtiger Ausnahmen, und es ist offenbar eineTendenzzu weiteren Streikrechtsbeschränkungenvorhanden, Beschränkungen, die der sozialen Bedeutung der einzelnen Betriebsgruppen, also den durch ihre Ausschaltung drohenden qualitativ-bestimmten Wirkungen entsprechen.[666]Diese Tendenz zeigt sich in staatlichen[667]und privaten[668]Vorschlägen, in parlamentarischen[669]undliterarischen[670]Äußerungen. — Immerhin befindet sich auch ein Klassenstreik unter Ausschluß der kriminalrechtlich gebundenen Arbeiter durchaus nicht in allen Fällen auf dem vielgerühmten "Boden der Legalität",[671]selbst wenn er durch die Vermeidung aller Gewalttätigkeiten die Klippen anderer Gesetzesverletzungen glücklich umschiffte. Ist doch ein Klassenstreik mehr, als eine private Interessenkollision; er hat vielmehr fast stets einen revolutionären Beigeschmack. Dies folgt schon aus der Verletzung des Rechtsgefühls breitester Massen durch eine solche Häufung vonKontraktbrüchen.[672]Mehr ergibt sich dies noch aus dem Bestreben, die Empörung einer ganzen Gesellschaftsklasse gegenüber allen übrigen Klassen drastisch zum Ausdruck zu bringen. Er könnte also unter Umständen die Verhängung eines Ausnahmezustandes, die zeitweilige Ausschaltung des Koalitionsrechts herbeiführen.[673]
[663]Eine Ausnahme bildet vielleicht Rußland, wo der Streik als Kriminalverbrechen betrachtet wird oder wurde (Bericht der Delegation ... usw., p. 32).
[663]Eine Ausnahme bildet vielleicht Rußland, wo der Streik als Kriminalverbrechen betrachtet wird oder wurde (Bericht der Delegation ... usw., p. 32).
[664]Seit 1903 wird in Holland der Streik der Eisenbahner und der Arbeiter in öffentlichen Verkehrsanstalten als politisches Delikt betrachtet und mit Gefängnis bestraft (vgl. Allg. Ztg. 2.-4./4. 03;Herkner, "Die Arbeiterfrage", p. 505;Roland-Holst, "Der Kampf und die Niederlage der Arbeiter in Holland"). — In Rußland "ist mit Gesetz vom 2./12. 1905 die Beteiligung an Streiks bei Unternehmungen, die allgemeine oder staatliche Bedeutung haben, sowie in staatlichen Betrieben unter Strafe gestellt" (vgl.Philippowich, Grundriß, 2. Band, 2. Teil, p. 47); ferner sind am 15./4. 06 besondere Strafen für Beteiligung am Landarbeiterstreik oder Aufreizung zu demselben festgesetzt worden (vgl. Miscellen in Zeitschrift f. Sozialwissenschaft. IX. Jahrg. 1906, p. 525).
[664]Seit 1903 wird in Holland der Streik der Eisenbahner und der Arbeiter in öffentlichen Verkehrsanstalten als politisches Delikt betrachtet und mit Gefängnis bestraft (vgl. Allg. Ztg. 2.-4./4. 03;Herkner, "Die Arbeiterfrage", p. 505;Roland-Holst, "Der Kampf und die Niederlage der Arbeiter in Holland"). — In Rußland "ist mit Gesetz vom 2./12. 1905 die Beteiligung an Streiks bei Unternehmungen, die allgemeine oder staatliche Bedeutung haben, sowie in staatlichen Betrieben unter Strafe gestellt" (vgl.Philippowich, Grundriß, 2. Band, 2. Teil, p. 47); ferner sind am 15./4. 06 besondere Strafen für Beteiligung am Landarbeiterstreik oder Aufreizung zu demselben festgesetzt worden (vgl. Miscellen in Zeitschrift f. Sozialwissenschaft. IX. Jahrg. 1906, p. 525).
[665]Streiken Beamte und Angestellte der Verwaltung, so liegt bei Außerachtlassung der Kündigungsfrist Amtspflichtverletzung vor (vgl. BundesratBrenner, Bulletin der Schweiz. Bundesversammlung, p. 910). Des Vergehens der Amts- und Dienstpflichtverletzung "machen sich auch schuldig ... Angestellte und Arbeiter, welche die Pflicht übernommen haben, öffentliche Betriebe von Staat und Gemeinde zu bedienen, wenn sie vorsätzlich oder rechtswidrig ihrer Dienstpflicht zuwiderhandeln" (Vorschlag des Züricherischen Regierungsrates an den Kantonsrat, betr. Revis. des Strafgesetzbuches [Streikinitiative], cit. in der N. Z. Z. vom 18. Juni 07). Den italienischen Eisenbahnern ist gerade deshalb, um ihnen den Streik unmöglich zu machen, die Beamtenqualität verliehen worden, sodaß jede Dienststörung für sie die Entlassung zur Folge hat (vgl. die "Hilfe", 1905 Nr. 16, p. 2, politische Notiz). Ausnahmsweise stellt in Frankreich die Halbbeamtenstellung kein Streikhindernis dar (z. B. drohten die französischen Marinearbeiter zur Verhinderung eines ihnen unerwünschten Lohnsystems erfolgreich mit dem Streik [vgl. Soz. Prx. XIV, Nr. 50, Sp. 1317]).
[665]Streiken Beamte und Angestellte der Verwaltung, so liegt bei Außerachtlassung der Kündigungsfrist Amtspflichtverletzung vor (vgl. BundesratBrenner, Bulletin der Schweiz. Bundesversammlung, p. 910). Des Vergehens der Amts- und Dienstpflichtverletzung "machen sich auch schuldig ... Angestellte und Arbeiter, welche die Pflicht übernommen haben, öffentliche Betriebe von Staat und Gemeinde zu bedienen, wenn sie vorsätzlich oder rechtswidrig ihrer Dienstpflicht zuwiderhandeln" (Vorschlag des Züricherischen Regierungsrates an den Kantonsrat, betr. Revis. des Strafgesetzbuches [Streikinitiative], cit. in der N. Z. Z. vom 18. Juni 07). Den italienischen Eisenbahnern ist gerade deshalb, um ihnen den Streik unmöglich zu machen, die Beamtenqualität verliehen worden, sodaß jede Dienststörung für sie die Entlassung zur Folge hat (vgl. die "Hilfe", 1905 Nr. 16, p. 2, politische Notiz). Ausnahmsweise stellt in Frankreich die Halbbeamtenstellung kein Streikhindernis dar (z. B. drohten die französischen Marinearbeiter zur Verhinderung eines ihnen unerwünschten Lohnsystems erfolgreich mit dem Streik [vgl. Soz. Prx. XIV, Nr. 50, Sp. 1317]).
[666]Bei einer fortschreitenden derartigen Rechtsentwickelung wäre also der Streik der gesellschaftlich entbehrlichsten Arbeiter am relativ zulässigsten und durchführbarsten; der Klassenstreik, mehr und mehr auf die quantitative Wirkung beschränkt, müßte seinen Zweck hauptsächlich in der Demonstration suchen.
[666]Bei einer fortschreitenden derartigen Rechtsentwickelung wäre also der Streik der gesellschaftlich entbehrlichsten Arbeiter am relativ zulässigsten und durchführbarsten; der Klassenstreik, mehr und mehr auf die quantitative Wirkung beschränkt, müßte seinen Zweck hauptsächlich in der Demonstration suchen.
[667]Der schwedische Gesetzentwurf gegen gemeingefährliche Streiks bedrohte den Kontraktbruch des staatlichen und privaten Eisenbahnpersonals, der Arbeiter in staatlichen und kommunalen Gas-, Elektrizitäts-, Wasserleitungs- und Reinhaltungswerken und den der festangestellten Feuerwehrleute mit Entlassung und Gefängnis, falls der Kontraktbruch "Schaden an einer Person oder groben Eigentumsschaden oder Hinderung oder Stillstand im Betrieb" verursachen würde (vgl.Axel Hirsch, "Lagförslaget mot allmänfarliga sträjker, p. 196). Ähnliches bestimmte ein spanischer Gesetzentwurf (vgl.Herkner, "Die Arbeiterfrage", p. 505). Der Entwurf des deutschen Berufsvereinsgesetzes hatte in § 20, Abs. 4, Ziff. 2 (cit. in der Soz. Prx. 1907, Sp. 635) bestimmt, daß einem Vereine dann die Rechtsfähigkeit entzogen werden kann, wenn er eine Arbeiteraussperrung oder einen Arbeiterausstand herbeiführt, die ... geeignet sind, ... eine Störung in der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser oder Beleuchtung herbeizuführen oder eine gemeine Gefahr für Menschenleben zu verursachen.
[667]Der schwedische Gesetzentwurf gegen gemeingefährliche Streiks bedrohte den Kontraktbruch des staatlichen und privaten Eisenbahnpersonals, der Arbeiter in staatlichen und kommunalen Gas-, Elektrizitäts-, Wasserleitungs- und Reinhaltungswerken und den der festangestellten Feuerwehrleute mit Entlassung und Gefängnis, falls der Kontraktbruch "Schaden an einer Person oder groben Eigentumsschaden oder Hinderung oder Stillstand im Betrieb" verursachen würde (vgl.Axel Hirsch, "Lagförslaget mot allmänfarliga sträjker, p. 196). Ähnliches bestimmte ein spanischer Gesetzentwurf (vgl.Herkner, "Die Arbeiterfrage", p. 505). Der Entwurf des deutschen Berufsvereinsgesetzes hatte in § 20, Abs. 4, Ziff. 2 (cit. in der Soz. Prx. 1907, Sp. 635) bestimmt, daß einem Vereine dann die Rechtsfähigkeit entzogen werden kann, wenn er eine Arbeiteraussperrung oder einen Arbeiterausstand herbeiführt, die ... geeignet sind, ... eine Störung in der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser oder Beleuchtung herbeizuführen oder eine gemeine Gefahr für Menschenleben zu verursachen.
[668]Nach dem Vorschlag der "Section des assoc. coop. et ouvrières" des "Musée social" vom 9. Mai 04 (vgl. "Musée social," Juli 1904, p. 318 ff.) sollen die "ouvriers et employés de l'Etat et des Services concédés d'eau, de gaz et de chemins de fer", und soll das "personnel des services publics administrés directement en régie par l'Etat les départements et les communes, et dont l'arrêt même momentané serait une cause de perturbation fâcheuse pour la vie nationale ou locale", veranlaßt werden, auf das Streikrecht zu verzichten, "à titre de clause essentielle du contrat de travail, et de respecter un délai de préavis d'une durée déterminée par le contrat et le règlement".
[668]Nach dem Vorschlag der "Section des assoc. coop. et ouvrières" des "Musée social" vom 9. Mai 04 (vgl. "Musée social," Juli 1904, p. 318 ff.) sollen die "ouvriers et employés de l'Etat et des Services concédés d'eau, de gaz et de chemins de fer", und soll das "personnel des services publics administrés directement en régie par l'Etat les départements et les communes, et dont l'arrêt même momentané serait une cause de perturbation fâcheuse pour la vie nationale ou locale", veranlaßt werden, auf das Streikrecht zu verzichten, "à titre de clause essentielle du contrat de travail, et de respecter un délai de préavis d'une durée déterminée par le contrat et le règlement".
[669]NationalratSulzer(in der Begründung seiner Motion, vgl. Bulletin der Schweiz. Bundesversammlung, p. 863) z. B. hält den Streik in den öffentlichen Betrieben, spez. in den Bundesbetrieben (Bundesbahnen, Post, Telegraph, Grenzwacht- und Zolldienst, Eidg. Fabrikbetriebe, Waffen-, Munitions- und Pulverfabriken, Alkoholverwaltung) für "absolut unzulässig".
[669]NationalratSulzer(in der Begründung seiner Motion, vgl. Bulletin der Schweiz. Bundesversammlung, p. 863) z. B. hält den Streik in den öffentlichen Betrieben, spez. in den Bundesbetrieben (Bundesbahnen, Post, Telegraph, Grenzwacht- und Zolldienst, Eidg. Fabrikbetriebe, Waffen-, Munitions- und Pulverfabriken, Alkoholverwaltung) für "absolut unzulässig".
[670]Marazio, a. a. O. p. 116, 117, 159, hält den Streik mit politischem Ziel für ein Delikt, "quando vi partecipano gli operai dei pubblici servizi"; da deren Ausstand "la soddisfazione di grandi bisogni" unmöglich mache, "con danno gravissimo della generalità dei cittadini", so dürfe er nicht geduldet werden.
[670]Marazio, a. a. O. p. 116, 117, 159, hält den Streik mit politischem Ziel für ein Delikt, "quando vi partecipano gli operai dei pubblici servizi"; da deren Ausstand "la soddisfazione di grandi bisogni" unmöglich mache, "con danno gravissimo della generalità dei cittadini", so dürfe er nicht geduldet werden.
[671]Vgl.Briand, "La grève générale et la révolution";Jaurès("Aus Theorie und Praxis" p. 30) nennt den Klassenstreik das "mächtigste Mittel legalen Zwangs".
[671]Vgl.Briand, "La grève générale et la révolution";Jaurès("Aus Theorie und Praxis" p. 30) nennt den Klassenstreik das "mächtigste Mittel legalen Zwangs".
[672]DerKontraktbruchist bei der Ausdehnung des Klassenstreiks und der regelmäßigen Beteiligung mehrerer Gewerbe praktisch wohl unvermeidlich. Übrigens begegnen Versuche zu seiner Vermeidung: so wurde z. B. in Zürich in den Tarifvertrag der Holzarbeiter unter dem Eindruck der Streikbewegung im Sommer 1906 eine Generalstreikklausel aufgenommen (ich verdanke diese Mitteilung Herrn Prof.Herkner). — Aus dem Kontraktbruch erwächst übrigens nicht überall ein Schadenersatzanspruch (vgl.ab-Yberg, p. 119 ff.). In Frankreich z. B. soll "keine Verpflichtung zu vorheriger Kündigung" vorliegen, "da der Streik eine zeitweilige Aufhebung der Arbeit ist" (gemäß Beschluß des französischen obersten Arbeitsrates betr. Kündigung und Streik, vom Juni 1905, angenommen mit 19 gegen 18 Stimmen [cit. in der Soz. Prx. 17. Aug. 05]). In England ist, gemäß der Conspiracy and Protection of Property-Act von 1875, der Kontraktbruch (nicht die Arbeitseinstellung als solche) unter Umständen mit einer Strafe bis zu 20 £ oder Gefängnis bis zu drei Monaten bedroht, und zwar tritt diese Strafe ein, "wenn jemand, der sich im Dienst einer Person befindet welche die Verpflichtung übernommen hat, eine Ortschaft mit Gas oder Wasser zu versorgen, den Dienstvertrag in böswilliger Weise bricht, obwohl er annehmen konnte, daß dadurch dieser Gas- oder Wasserbezug ganz oder zum Teil unterbrochen würde, ferner, wenn durch den Vertragsbruch Menschenleben, körperliche Sicherheit oder fremdes Eigentum in die Gefahr der Zerstörung oder ernstlichen Schadens gebracht wird." (Herkner, Arbeiterfrage, p. 504, 505.)
[672]DerKontraktbruchist bei der Ausdehnung des Klassenstreiks und der regelmäßigen Beteiligung mehrerer Gewerbe praktisch wohl unvermeidlich. Übrigens begegnen Versuche zu seiner Vermeidung: so wurde z. B. in Zürich in den Tarifvertrag der Holzarbeiter unter dem Eindruck der Streikbewegung im Sommer 1906 eine Generalstreikklausel aufgenommen (ich verdanke diese Mitteilung Herrn Prof.Herkner). — Aus dem Kontraktbruch erwächst übrigens nicht überall ein Schadenersatzanspruch (vgl.ab-Yberg, p. 119 ff.). In Frankreich z. B. soll "keine Verpflichtung zu vorheriger Kündigung" vorliegen, "da der Streik eine zeitweilige Aufhebung der Arbeit ist" (gemäß Beschluß des französischen obersten Arbeitsrates betr. Kündigung und Streik, vom Juni 1905, angenommen mit 19 gegen 18 Stimmen [cit. in der Soz. Prx. 17. Aug. 05]). In England ist, gemäß der Conspiracy and Protection of Property-Act von 1875, der Kontraktbruch (nicht die Arbeitseinstellung als solche) unter Umständen mit einer Strafe bis zu 20 £ oder Gefängnis bis zu drei Monaten bedroht, und zwar tritt diese Strafe ein, "wenn jemand, der sich im Dienst einer Person befindet welche die Verpflichtung übernommen hat, eine Ortschaft mit Gas oder Wasser zu versorgen, den Dienstvertrag in böswilliger Weise bricht, obwohl er annehmen konnte, daß dadurch dieser Gas- oder Wasserbezug ganz oder zum Teil unterbrochen würde, ferner, wenn durch den Vertragsbruch Menschenleben, körperliche Sicherheit oder fremdes Eigentum in die Gefahr der Zerstörung oder ernstlichen Schadens gebracht wird." (Herkner, Arbeiterfrage, p. 504, 505.)
[673]Völlig zulässig soll der Klassenstreik nur in Frankreich, England u. Belgien sein (Louis, "L'Avenir du Socialisme", p. 312). In Deutschland könne der Streik, wenn er "einen Druck auf gesetzgebende Körperschaften bezweckte", besonders da Ausschreitungen und Zusammenstöße unvermeidlich wären, bis zum Zuchthaus führen, zum Hochverrat gestempelt werden, die Verhängung des Belagerungszustands und den Eingriff der Militärjustiz herbeiführen (vgl.Heine,"Politischer Massenstreik im gegenwärtigen Deutschland?"). 1843 wurden mehr als 30 Chartistenführer verurteilt, weil sie, wie es in der Anklage u. a. hieß, in der Absicht, "to bring about and produce a change in the laws and constitution of this realm", zum Streik aufforderten (vgl.Gammage, p. 231).
[673]Völlig zulässig soll der Klassenstreik nur in Frankreich, England u. Belgien sein (Louis, "L'Avenir du Socialisme", p. 312). In Deutschland könne der Streik, wenn er "einen Druck auf gesetzgebende Körperschaften bezweckte", besonders da Ausschreitungen und Zusammenstöße unvermeidlich wären, bis zum Zuchthaus führen, zum Hochverrat gestempelt werden, die Verhängung des Belagerungszustands und den Eingriff der Militärjustiz herbeiführen (vgl.Heine,"Politischer Massenstreik im gegenwärtigen Deutschland?"). 1843 wurden mehr als 30 Chartistenführer verurteilt, weil sie, wie es in der Anklage u. a. hieß, in der Absicht, "to bring about and produce a change in the laws and constitution of this realm", zum Streik aufforderten (vgl.Gammage, p. 231).
Der Streikentschluß wird nun um so schwerer zu Stande kommen, je stärker die rechtlichen Schranken sind. Doch je fester die Arbeiter an den Streikerfolg glauben, und zwar an einen Streikerfolg, der sie zugleich vor den bisher üblichen Streikstrafen zu bewahren vermag,[674]und je lebhafter sie sich in ihren Lebensinteressen gefährdet fühlen,[675]um so weniger werden sie sich von rechtlichen Schranken zurückhalten lassen.
[674]Bei gesetzlich besonders stark gebundenen Arbeitern müßte das Streikziel unter Umständen also eine Gesetzesänderung oder geradezu der Sturz der Regierung sein.Kautsky("Allerhand Revolutionäres", p. 736, 737) vergleicht den Klassenstreik mit dem Barrikadenkampf, bei dem man das Leben um so eher gewagt habe, je mehr auf dem Spiele stand, und je wahrscheinlicher der Sturz der Regierung erschien. — Auch die Annahme, die Regierung werde bei einer außerordentlichen Ausdehnung des Streiks die Rechtsverfolgung aufgeben müssen, kann den Streikentschluß fördern.
[674]Bei gesetzlich besonders stark gebundenen Arbeitern müßte das Streikziel unter Umständen also eine Gesetzesänderung oder geradezu der Sturz der Regierung sein.Kautsky("Allerhand Revolutionäres", p. 736, 737) vergleicht den Klassenstreik mit dem Barrikadenkampf, bei dem man das Leben um so eher gewagt habe, je mehr auf dem Spiele stand, und je wahrscheinlicher der Sturz der Regierung erschien. — Auch die Annahme, die Regierung werde bei einer außerordentlichen Ausdehnung des Streiks die Rechtsverfolgung aufgeben müssen, kann den Streikentschluß fördern.
[675]In gewissen Fällen seien "Geldstrafen und sogar Gefängnis weniger abschreckend ..., als das, was durch die Arbeitsniederlegung bekämpft werden soll" (Axel Hirsch, a. a. O. p. 197).
[675]In gewissen Fällen seien "Geldstrafen und sogar Gefängnis weniger abschreckend ..., als das, was durch die Arbeitsniederlegung bekämpft werden soll" (Axel Hirsch, a. a. O. p. 197).
3. Natürlich kommt außerordentlich viel auf denCharakter des Proletariatsan. Je temperamentvoller, heißblütiger, je mehr in revolutionären Traditionen erzogen und zu putschistischen Aktionen geneigt es ist, um so wahrscheinlicher eine Disposition zu raschen Streikentschlüssen; je bedächtiger, kühler, allem Theatralischen abgewandt die Arbeiter sind,[676]um so schwerer fallen ihnen spontane Unternehmungen, und um so notwendiger werden zur Herbeiführung des Streikentschlusses eine starke Opferwilligkeit und ein starkes Solidaritätsgefühl. — Der Streikentschluß wird also den romanischen Arbeitern leichter fallen, als den germanischen. Der Ausstand wird im allgemeinen den Verkehrs-, speziell den Hafenarbeitern mit ihrer oft unregelmäßigen Beschäftigung leichter fallen, als den meist strenger disziplinierten Industriearbeitern; er wird diesen wiederum leichter fallen, als den Landarbeitern.[677]
[676]Heine, a. a. O., konstatiert dies beim deutschen Arbeiter.
[676]Heine, a. a. O., konstatiert dies beim deutschen Arbeiter.
[677]Vgl. z. B.Hanischüber die österr. Agrarbevölkerung (Prot. Parteitg. Wien 1894).
[677]Vgl. z. B.Hanischüber die österr. Agrarbevölkerung (Prot. Parteitg. Wien 1894).
4. Auch dieStellungnahme der proletarischen Organisationenzum Klassenstreik-Problem ist von großer Bedeutung. Dieser Einfluß wird um so stärker wirken, je größere Einigkeit zwischen Partei und Gewerkschaft herrscht.[678]BeiDifferenzen zwischen ihnen gibt regelmäßig die Stellungnahme dergewerkschaftlichen Organisationden Ausschlag.[679]Diese Stellungnahme selbst aber variiert je nach der Form, Stärke und Richtung, also nach dem ganzen Typus der in Frage kommenden Gewerkschaft.[680]
[678]Diese Einigkeit war vorhanden z. B. bei den belgischen Wahlrechtsstreiks (vgl.Kautsky, "Maifeier und Generalstreik"), beim schwedischen Kl-str., beim projektierten österreichischen Kl-str.
[678]Diese Einigkeit war vorhanden z. B. bei den belgischen Wahlrechtsstreiks (vgl.Kautsky, "Maifeier und Generalstreik"), beim schwedischen Kl-str., beim projektierten österreichischen Kl-str.
[679]Vgl.Cohnstaedt, "Jena. Gewerkschaft oder Revolution?" p. 549;Heine, a. a. O.;Bebel(Prot. Parteitg. Mannheim 06, p. 227 ff.);Hue, "Partei und Gewerkschaft". In England hielt man 1839 die Mitwirkung der Gewerkschaften für so ausschlaggebend, daß man schon wegen der ablehnenden Haltung der Trade-Unions den Plan des heiligen Monats zurückzog (vgl.Gammage, p. 154, 155;Brentano, a. a. O.). Ähnlich mußte die deutsche sozialdemokratische Partei vor dem gewerkschaftlichen Gegenwind die Segel streichen; umgekehrt mußte sich die Partei sowohl in Italien (1904), wie in Holland (1903), bei innerlicher Mißbilligung, dem gewerkschaftlichen Streikunternehmen anschließen.
[679]Vgl.Cohnstaedt, "Jena. Gewerkschaft oder Revolution?" p. 549;Heine, a. a. O.;Bebel(Prot. Parteitg. Mannheim 06, p. 227 ff.);Hue, "Partei und Gewerkschaft". In England hielt man 1839 die Mitwirkung der Gewerkschaften für so ausschlaggebend, daß man schon wegen der ablehnenden Haltung der Trade-Unions den Plan des heiligen Monats zurückzog (vgl.Gammage, p. 154, 155;Brentano, a. a. O.). Ähnlich mußte die deutsche sozialdemokratische Partei vor dem gewerkschaftlichen Gegenwind die Segel streichen; umgekehrt mußte sich die Partei sowohl in Italien (1904), wie in Holland (1903), bei innerlicher Mißbilligung, dem gewerkschaftlichen Streikunternehmen anschließen.
[680]Der Gewerkschaftstypus selbst ist natürlich auch von den allgemeinen Verhältnissen, den rechtlichen Zuständen, dem Charakter des Proletariats, der Stärke revolutionärer Strömungen und Gelegenheit zu deren anderweitigen Ableitung, bes. durch die Partei, abhängig. In den französischen und italienischen Arbeitersyndikaten z. B. soll die zeitweilige Blockpolitik der sozialistischen Parteien ein entschiedeneres Betonen revolutionärer Tendenzen, das Bestreben nach Verselbständigung und Unabhängigkeit, also auch die Generalstreiktendenzen, gefördert haben.
[680]Der Gewerkschaftstypus selbst ist natürlich auch von den allgemeinen Verhältnissen, den rechtlichen Zuständen, dem Charakter des Proletariats, der Stärke revolutionärer Strömungen und Gelegenheit zu deren anderweitigen Ableitung, bes. durch die Partei, abhängig. In den französischen und italienischen Arbeitersyndikaten z. B. soll die zeitweilige Blockpolitik der sozialistischen Parteien ein entschiedeneres Betonen revolutionärer Tendenzen, das Bestreben nach Verselbständigung und Unabhängigkeit, also auch die Generalstreiktendenzen, gefördert haben.
Die Syndikate mitföderalistischerOrganisationsform, geringen Mitglieder- und Kassenbeständen und revolutionären (anarchistischen, antimilitaristischen, antiparlamentarischen) Tendenzen[681]erblicken ihre Hauptaufgabe in der Vorbereitung und Inszenierung des Generalstreiks; ihre ganze Taktik wird dermaßen von diesem Gedanken beherrscht, daß man sie mit Recht als "Generalstreik-Gewerkschaften" bezeichnet hat.[682]
[681]Dieser Art waren zuerst dieBakuninistischen Föderationen (vgl.Vliegen, "Der Generalstreik als politisches Kampfmittel", p. 194;Umrath, p. 13 ff.;Bernstein, "Die Generalstreikgewerkschaft"); heute sind es großenteils die italienischen, spanischen, französischen Arbeitersyndikate, teilweise die holländischen, ausnahmsweise einige deutsche ("Freie Vereinigung", "Lokalisten") Gewerkschaften. Vgl. auchLouis, p. 297;Thomas, "Achtung! vor der 'direkten Aktion'";Friedeberg, "Weltansch.";Griffuelhes("Ein französischer Gewerkschafter über die Taktik der deutschen Zentralverbände", in der "Einigkeit", 11. Nov. 05).
[681]Dieser Art waren zuerst dieBakuninistischen Föderationen (vgl.Vliegen, "Der Generalstreik als politisches Kampfmittel", p. 194;Umrath, p. 13 ff.;Bernstein, "Die Generalstreikgewerkschaft"); heute sind es großenteils die italienischen, spanischen, französischen Arbeitersyndikate, teilweise die holländischen, ausnahmsweise einige deutsche ("Freie Vereinigung", "Lokalisten") Gewerkschaften. Vgl. auchLouis, p. 297;Thomas, "Achtung! vor der 'direkten Aktion'";Friedeberg, "Weltansch.";Griffuelhes("Ein französischer Gewerkschafter über die Taktik der deutschen Zentralverbände", in der "Einigkeit", 11. Nov. 05).
[682]SoBernsteina. a. O.
[682]SoBernsteina. a. O.
DiezentralistischenGewerkschaften hingegen, die sich durch ansehnlichere ökonomische Leistungsfähigkeit und durch nüchtern-praktische, sich auf das Erreichbare beschränkende Tendenzen auszeichnen,[683]lehnen den Klassenstreik im allgemeinen ab oder lassen ihn höchstens im Interesse ganz unentbehrlicher politischer Forderungen gelten.[684]
[683]So die deutschen Zentralverbände, die engl., österr., schwed., belg. Gewerkschaften; sie trachten, durch Tarifwerke auch die Berufsmassenstreiks einzuschränken.
[683]So die deutschen Zentralverbände, die engl., österr., schwed., belg. Gewerkschaften; sie trachten, durch Tarifwerke auch die Berufsmassenstreiks einzuschränken.
[684]Dabei handelt es sich vorwiegend am die Verteidigung politischer Rechte (vgl.Braun, "Das Ergebnis des Gewerkschaftskongresses"; Korrespondenzblatt der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands, cit. in Soz. Prx. XV Nr. 2, Sp. 38).
[684]Dabei handelt es sich vorwiegend am die Verteidigung politischer Rechte (vgl.Braun, "Das Ergebnis des Gewerkschaftskongresses"; Korrespondenzblatt der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands, cit. in Soz. Prx. XV Nr. 2, Sp. 38).
EineWechselwirkung zwischen gewerkschaftlicher Schwäche und Generalstreikpropagandaist unverkennbar,[685]und der Protest der Föderalisten[686]gegen diese Feststellung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn man mit ihnen die Gewerkschaftsstärke nach dem Maß der revolutionären Gesinnung beurteilen wollte.
[685]Dies konstatiert z. B.Vliegen(Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 28); Enquête, p. 86; usw. —Greulich, ("Wo wollen wir hin?" p. 37), bezeichnet den G-str. als "Kinderphantasie der mangelhaft organisierten Arbeiterschaft".
[685]Dies konstatiert z. B.Vliegen(Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 28); Enquête, p. 86; usw. —Greulich, ("Wo wollen wir hin?" p. 37), bezeichnet den G-str. als "Kinderphantasie der mangelhaft organisierten Arbeiterschaft".
[686]Vgl. z. B. "Weckruf", 28. Mai 04, "Der Generalstreik".
[686]Vgl. z. B. "Weckruf", 28. Mai 04, "Der Generalstreik".
Der Generalstreikkultus bricht die Kraft der Gewerkschaft.[687]Er verleitet die Arbeiter, "sich von der praktischen Gegenwartsarbeit abzuwenden und Utopistereien nachzuhängen",[688]da sie sich sagen müssen: "was sollen wir jetzt unsere Beiträge zahlen, um kleine Vorteile zu erringen, wenn wir durch den Generalstreik die ganze kapitalistische Wirtschaftsordnung stürzen können?"[689]Nun betreibt allerdings ein Teil der Generalstreikler die Generalstreikpropaganda gerade zum Zweck der Organisation und betrachtet die Organisation selbst wieder als Vorbedingung für die erfolgreiche Durchführung des Generalstreiks. Ihnen erscheint der Generalstreik als "la potenza e la maturità sindacale, che quello traduce o anche soltanto indica",[690]als "Prämie für die allgemeine gewerkschaftliche Organisation, wie der partielle Streik diejenige der Einzelgewerkschaft",[691]und ihnen bedeutet der Weltstreik das "aboutissement logique"[692]des Syndikalismus. Aber diese organisatorischen Tendenzen werden praktisch meistenteils überwuchert durch die Lehre, daß die methodische, aber mühselige Vorbereitung des Generalstreiks durch die Organisation einer bewußten Minderheit, durch den revolutionären Willen, durch die "Durchdringung jedes einzelnen mit dem Klassenbewußtsein"[693]ersetzt werden könne. Kein Wunder daher, daß die Leiter der großen, blühenden Gewerkschaften sich gegen dieseorganisationshindernde, "gefährliche", "lähmende", "destruktive" Idee energisch zur Wehr setzen,[694]und daß sie nicht nur die Ausbreitung der Generalstreikidee möglichst zu hindern suchen,[695]sondern auch die Diskussion des den Organisationen eigentlich ungefährlichen politischen Massenstreiks[696]möglichst einzuschränken trachten, weil sich mit dem politischen Massenstreik leicht auch der Generalstreik einschleichen könnte.[697]
[687]So bezüglich der französischen GewerkschaftenLegien, "In Köln am Rhein", p. 378;Hue, "Partei und Gewerkschaft"; Rdsch. Soz. Mh. Okt. u. Dez. 05, p. 911, 1067.
[687]So bezüglich der französischen GewerkschaftenLegien, "In Köln am Rhein", p. 378;Hue, "Partei und Gewerkschaft"; Rdsch. Soz. Mh. Okt. u. Dez. 05, p. 911, 1067.
[688]Vgl. v.Gerlach, "Maifeier und Massenstreik";Bömelburg(Prot. Gwft. Kongr. Köln 05, p. 217).
[688]Vgl. v.Gerlach, "Maifeier und Massenstreik";Bömelburg(Prot. Gwft. Kongr. Köln 05, p. 217).
[689]Legien, Prot. Parteitg. Dresden 03.
[689]Legien, Prot. Parteitg. Dresden 03.
[690]Vgl.Labriola, a. a. O., p. 211; auchFriedeberg, a. a. O., setzt starke Organisation voraus.
[690]Vgl.Labriola, a. a. O., p. 211; auchFriedeberg, a. a. O., setzt starke Organisation voraus.
[691]Vgl.Briand, Prot. int. Kongr. Paris 1900, p. 32.
[691]Vgl.Briand, Prot. int. Kongr. Paris 1900, p. 32.
[692]Vgl.Louis, p. 308.
[692]Vgl.Louis, p. 308.
[693]Vgl.Friedeberg(Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 26); ähnl.Pouget, "Die Gewerkschaft", p. 18. Vgl. bezgl. der französ. Landarbeiterorganisationen P.Groß, "Die Weinkrise und die Landarbeitergewerkschaften im Languedoc".
[693]Vgl.Friedeberg(Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 26); ähnl.Pouget, "Die Gewerkschaft", p. 18. Vgl. bezgl. der französ. Landarbeiterorganisationen P.Groß, "Die Weinkrise und die Landarbeitergewerkschaften im Languedoc".
[694]Korrespondenzblatt der Generalkommission ... usw. (Citate in der Allg. Ztg. 19./4. 02, und in der Soz. Praxis XV. Nr. 2, Sp. 38);Leimpeters(Prot. Gwft. Kongr. Köln 05); ders. "Die sozialdemokratische Partei u. d. Gewerkschaften". —Hue, p. 292;Bernstein, "Pol. Massenstreik u. pol. Lage", p. 10.
[694]Korrespondenzblatt der Generalkommission ... usw. (Citate in der Allg. Ztg. 19./4. 02, und in der Soz. Praxis XV. Nr. 2, Sp. 38);Leimpeters(Prot. Gwft. Kongr. Köln 05); ders. "Die sozialdemokratische Partei u. d. Gewerkschaften". —Hue, p. 292;Bernstein, "Pol. Massenstreik u. pol. Lage", p. 10.
[695]Auf der 3. internationalen Konferenz der Sekretäre der Landesgewerkschaftsorganisationen am 9. und 10. Juli 03 in Dublin schlugen die französischen Gewerkschaftsvertreter vor, den andern Ländern die Taktik und die Prinzipien der französischen Arbeitersyndikate zur Kenntnis zu bringen. Die deutsche Gewerkschaftspresse nahm von dem entsprechenden Bericht der Conféd. gén. du Travail keine Notiz, nur die anarchistische "Wahrheit" publizierte ihn (unter dem Titel "Antimilitarismus und Generalstreik" als Beilage zu Nr. 11).
[695]Auf der 3. internationalen Konferenz der Sekretäre der Landesgewerkschaftsorganisationen am 9. und 10. Juli 03 in Dublin schlugen die französischen Gewerkschaftsvertreter vor, den andern Ländern die Taktik und die Prinzipien der französischen Arbeitersyndikate zur Kenntnis zu bringen. Die deutsche Gewerkschaftspresse nahm von dem entsprechenden Bericht der Conféd. gén. du Travail keine Notiz, nur die anarchistische "Wahrheit" publizierte ihn (unter dem Titel "Antimilitarismus und Generalstreik" als Beilage zu Nr. 11).
[696]v.Elm, Prot. Gwft. Kongr. Köln 05, p. 226.
[696]v.Elm, Prot. Gwft. Kongr. Köln 05, p. 226.
[697]Vgl.Bernstein, "Die Generalstreikgewerkschaft", p. 642;Bömelburg(Prot. Gwft. Kongr. Köln 05, p. 221);Rob. Schmidt(Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 27). Die Zustimmung zum pol. M.-str. wird leicht als Konzession an den Anarchismus aufgefaßt (vgl. die "Einigkeit" 1905, Nr. 41).
[697]Vgl.Bernstein, "Die Generalstreikgewerkschaft", p. 642;Bömelburg(Prot. Gwft. Kongr. Köln 05, p. 221);Rob. Schmidt(Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 27). Die Zustimmung zum pol. M.-str. wird leicht als Konzession an den Anarchismus aufgefaßt (vgl. die "Einigkeit" 1905, Nr. 41).
Umgekehrt wird durch die Schwäche der Gewerkschaft auch die Generalstreiktendenz gestärkt. Je weniger eine Gewerkschaft auf reale Erfolge, auf zahlenmäßige Machtbeweise hindeuten kann, um so eher wird sie auf ein so einfaches und unter Umständen auch zugkräftiges Propagandamittel verfallen, um so weniger riskiert sie bei dessen Gebrauch.[698]
[698]Die belgischen Gewerkschaften sollen sich seinerzeit um so bereitwilliger am Kl.-str. beteiligt haben, als sie nicht durch "übermäßig gefüllte Kassen in ihrer Bewegungsfreiheit gehemmt" gewesen seien (Kautsky, "Maifeier und Generalstreik"). Das vielgeschmähte Ruhebedürfnis der deutschen Gewerkschaften, womit sie in Köln ihre Ablehnung des Kl-streiks motivierten (vgl.Bömelburg, Prot. p. 221), ist ein Beweis dafür, daß sie bereits etwas zu verlieren haben (soKatz, "Der politische Massenstreik"). Über die Behandlung des Kl-str.-Problems vom rein finanziellen Standpunkt aus, über die gewerkschaftliche "Versumpfung", klagen z. B. v.Elm("Rückblick auf den 5. deutschen Gewerkschaftskongreß", p. 568),Kautsky, ("Der Kongreß in Köln"),Geithner, ("Zur Taktik der Sozialdemokratie"),Lensch("Die Idylle im Sumpf"); vgl. auchBraun, "Der Kölner Gewerkschaftskongreß". Die Annahme, die finanziellen Fortschritte der Gewerkschaften hätten die Generalstreikströmungen gestärkt (soDüwell, p. 248 ff.), ist also wohl zurückzuweisen.
[698]Die belgischen Gewerkschaften sollen sich seinerzeit um so bereitwilliger am Kl.-str. beteiligt haben, als sie nicht durch "übermäßig gefüllte Kassen in ihrer Bewegungsfreiheit gehemmt" gewesen seien (Kautsky, "Maifeier und Generalstreik"). Das vielgeschmähte Ruhebedürfnis der deutschen Gewerkschaften, womit sie in Köln ihre Ablehnung des Kl-streiks motivierten (vgl.Bömelburg, Prot. p. 221), ist ein Beweis dafür, daß sie bereits etwas zu verlieren haben (soKatz, "Der politische Massenstreik"). Über die Behandlung des Kl-str.-Problems vom rein finanziellen Standpunkt aus, über die gewerkschaftliche "Versumpfung", klagen z. B. v.Elm("Rückblick auf den 5. deutschen Gewerkschaftskongreß", p. 568),Kautsky, ("Der Kongreß in Köln"),Geithner, ("Zur Taktik der Sozialdemokratie"),Lensch("Die Idylle im Sumpf"); vgl. auchBraun, "Der Kölner Gewerkschaftskongreß". Die Annahme, die finanziellen Fortschritte der Gewerkschaften hätten die Generalstreikströmungen gestärkt (soDüwell, p. 248 ff.), ist also wohl zurückzuweisen.
Auchzwischen der gewerkschaftlichen Organisationsform und der GeneralstreikpropagandadürftenWechselwirkungenbestehen. Einerseits stärkt die Generalstreikidee das Gefühl der individuellen Selbstherrlichkeit. Sie vermag daher im hohem Grade die "Sonderbündelei"[699]zufördern. Andererseits bietet die föderalistische Organisationsform den günstigsten Boden für die Generalstreikpropaganda, da aparte und extravagante Ideen in lokalen Gruppen (bourse du travail, camera di lavoro usw.) überhaupt leicht Eingang finden. In einer zentralistischen Organisation hingegen werden neu auftauchende Tendenzen erst durch mehrere Instanzen durchgesiebt, wobei der persönliche Nimbus der neuen Propheten erheblich abgeblendet und eine kritische Beurteilung unter Berücksichtigung der allgemeinen Verhältnisse[700]ermöglicht wird. Die Argumente "fortschrittshungriger Ungeduld"[701]verlieren um so mehr an Überzeugungskraft, je umfangreicher die Verbände sind, je weiter also der Blick, je größer das Verantwortlichkeitsgefühl ihrer Leiter.
[699]Vgl.Kautsky, "Der Bremer Parteitag", p. 8, 9.
[699]Vgl.Kautsky, "Der Bremer Parteitag", p. 8, 9.
[700]Vgl.Legien, Prot. Parteitg. Mannheim 06, p. 241 ff.
[700]Vgl.Legien, Prot. Parteitg. Mannheim 06, p. 241 ff.
[701]Hue, "Partei und Gewerkschaft".
[701]Hue, "Partei und Gewerkschaft".
5. Auch dieStellungnahme der Frauenwird als ein wichtiger allgemeiner Faktor des Klassenstreikentschlusses angesehen. Gewiß könnte die Aufforderung zum Streik seitens ihrer Frauen den Arbeitern eine moralische Unterstützung gewähren.[702]Im allgemeinen aber ist die Teilnahme der Proletarierinnen an den Klassenfragen noch so gering, daß dieser weiblichen Förderung des Streikentschlusses vorläufig keine erhebliche Bedeutung beigemessen werden kann. Wahrscheinlicher ist es, daß die Frauen, wegen der voraussichtlichen wirtschaftlichen Folgen des Ausstandes, eher ein retardierendes Element bilden.
[702]Vgl.Glas(Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 88); ähnl.Nieuwenhuis(Prot. Int. Kongr. Zürich 1893, p. 23 ff.). Vereinzelt kam diese Unterstützung wohl auch schon vor; so billigten z. B. in Rotterdam (1903) die Frauen ausdrücklich den Streikbeschluß der Männer (vgl. Allg. Ztg. 7./4. 03).
[702]Vgl.Glas(Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 88); ähnl.Nieuwenhuis(Prot. Int. Kongr. Zürich 1893, p. 23 ff.). Vereinzelt kam diese Unterstützung wohl auch schon vor; so billigten z. B. in Rotterdam (1903) die Frauen ausdrücklich den Streikbeschluß der Männer (vgl. Allg. Ztg. 7./4. 03).
Die allgemeine Disposition zum Klassenstreik läßt sich übrigens noch durch spezielle,künstliche Faktorenvergrößern.[703]Als solche erscheinen zunächst alle Bemühungen, die im allgemeinen der Förderung näherer und fernerer Ziele des Proletariats dienen,[704]außerdem aber auch die MittelspeziellerVorbereitungdes Klassenstreiks: Propaganda und Agitation.
[703]NachLouis(a. a. O. p. 298) soll überhaupt einzig die Form der Vorbereitung einen Anlaß zu Kontroversen in der gesamten Frage des Klassenstreiks bieten. (?!)
[703]NachLouis(a. a. O. p. 298) soll überhaupt einzig die Form der Vorbereitung einen Anlaß zu Kontroversen in der gesamten Frage des Klassenstreiks bieten. (?!)
[704]Man wünscht als allgemeine Vorbereitung auf den pol. M-str.-Entschluß gewerkschaftliche Organisation in zentralistischen Verbänden (soBebel, Prot. Parteitg. Mannheim 06, p. 227 ff.;Bömelburg, Prot. Gwft. Kongr. Köln 05, p. 222;Hue, a. a. O.;Ledebour, Prot. Parteitg. Dresden 03, p. 433; v.Elm, a. a. O.;Legien, "In Köln am Rhein";Olberg, "Der italienische Generalstreik", p. 22;Ströbel, Vortrag über den pol. M.str. in einer Steinarbeiterversammlung in Berlin am 12. Nov. 05 [Vorwärts, 14. Nov. 05, 1. Beilage]), genossenschaftliche und politische Organisation, Aufklärung usw. (soParvus, "Staatsstreich und politischer Massenstreik", p. 391;Zietz, Prot. Parteitg. Jena 05, p. 326, und viele andere). Als allgemeine Vorbereitung auf den Generalstreik-Entschluß wird bes. föderalistische Gewerkschaftsorganisation, Förderung des revolutionären Bewußtseins, theoretische (anarchistische) Ausbildung, "Erhöhung der Persönlichkeit jedes einzelnen" (Friedeberg, Prot. int. Kongr. Amsterdam 05, p. 26), sowie die Pflege der direkten Aktion, des Internationalismus und Antimilitarismus (vgl. "Weckruf", 28. Mai, "Der Generalstreik"; E. Th., "Der Parteitag von Jena und der Generalstreik" ["Einigkeit", 9. Dez. 05];Dejeante, Prot. int. Kongr. Zürich 1893, p. 28;Quatrehomme, Enquête sur l'idée de patrie et la classe ouvrière, p. 337);Sironi, Ernesto, "La Patria" e l'Antimilitarismo, Inchiesta ... usw., p. 387, gefordert.
[704]Man wünscht als allgemeine Vorbereitung auf den pol. M-str.-Entschluß gewerkschaftliche Organisation in zentralistischen Verbänden (soBebel, Prot. Parteitg. Mannheim 06, p. 227 ff.;Bömelburg, Prot. Gwft. Kongr. Köln 05, p. 222;Hue, a. a. O.;Ledebour, Prot. Parteitg. Dresden 03, p. 433; v.Elm, a. a. O.;Legien, "In Köln am Rhein";Olberg, "Der italienische Generalstreik", p. 22;Ströbel, Vortrag über den pol. M.str. in einer Steinarbeiterversammlung in Berlin am 12. Nov. 05 [Vorwärts, 14. Nov. 05, 1. Beilage]), genossenschaftliche und politische Organisation, Aufklärung usw. (soParvus, "Staatsstreich und politischer Massenstreik", p. 391;Zietz, Prot. Parteitg. Jena 05, p. 326, und viele andere). Als allgemeine Vorbereitung auf den Generalstreik-Entschluß wird bes. föderalistische Gewerkschaftsorganisation, Förderung des revolutionären Bewußtseins, theoretische (anarchistische) Ausbildung, "Erhöhung der Persönlichkeit jedes einzelnen" (Friedeberg, Prot. int. Kongr. Amsterdam 05, p. 26), sowie die Pflege der direkten Aktion, des Internationalismus und Antimilitarismus (vgl. "Weckruf", 28. Mai, "Der Generalstreik"; E. Th., "Der Parteitag von Jena und der Generalstreik" ["Einigkeit", 9. Dez. 05];Dejeante, Prot. int. Kongr. Zürich 1893, p. 28;Quatrehomme, Enquête sur l'idée de patrie et la classe ouvrière, p. 337);Sironi, Ernesto, "La Patria" e l'Antimilitarismo, Inchiesta ... usw., p. 387, gefordert.
1. DiePropagandabetrachtet es als ihre Aufgabe, die Arbeiter mit dem Klassenstreik "gedanklich vertraut" zu machen, damit sie "allen Eventualitäten gewachsen" seien[705]und im entscheidenden Moment auch wüßten, was sie zu tun hätten.[706]Der Propaganda pflegt im allgemeinen die Diskussion vorauszugehen, die Aussprache über die Arten, Möglichkeiten und Aussichten des Klassenstreiks. Wie berechtigt akademische Erörterungen an sich auch sein mögen, so gefährlich kann ihre Häufigkeit innerhalb der praktischen Tagespolitik, kann der "Sport" mit dieser Idee, kann das "Spielen mit dem Feuer" werden.[707]Nicht etwa, weil durch "fortwährendes Reden darüber" der Gedanke des Klassenstreiks "lächerlich" gemacht und "verflacht"[708]würde, oder weil die Gegner dabei hinter die Pläne der Arbeiter kommen könnten,[709]sondern weil die darin enthaltenen meist noch ungeklärten, zu optimistischen Anschauungen nur allzuleicht trügerische Hoffnungen in den Arbeitern wecken,[710]weil dieArbeiter nur allzuleicht Untersuchung mit Empfehlung verwechseln, weil sich "aus der Gewohnheit, über eine Sache zu reden und reden zu hören, die Lust entwickeln" könnte, "sie einmal anzuwenden, ohne daß immer vorher die Tragweite davon gründlich geprüft worden wäre".[711]